Faktencheck: Medienmärchen der Corona-Pandemie über die AfD

Faktencheck: Medienmärchen der Corona-Pandemie über die AfD

Medien machen Krisenzeiten zur Stunde der Regierung. Tagtäglich sind die gleichen politischen Verantwortungsträger  auf den Fernsehbildschirmen und in den großen Zeitungen des Landes zu sehen und verkünden die neusten Entwicklungen und Lösungsvorschläge, um die Krise in den Griff zu bekommen. Oftmals gehen die Oppositionsparteien in Zeiten großer Unsicherheit etwas unter, da sie keine Gestaltungsmöglichkeiten haben und somit höchstens mit guten Anträgen punkten, welche von der Regierung aufgenommen werden können.

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind ähnliche Tendenzen in Deutschland zu beobachten. Die Regierung, hierbei allen voran die CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag, ist sehr stark medial präsent, während die Oppositionsparteien der FDP und Linke eher sporadisch zum Zug kommen. Sehr auffällig zeigt sich eine tendenziöse Berichterstattung anhand von zwei Parteien der Opposition: Während die in Journalistenkreisen beliebten Grünen überproportional oft vertreten sind und ihre wenig hilfreichen Umweltfantasien an die Fernsehzuschauer herantragen dürfen, wird die AfD komplett ignoriert. Oftmals wird argumentiert, dass die AfD mit ihrer Arbeit nichts zur Krisenbewältigung der Corona-Pandemie beitragen könnte. Doch ist das wirklich so? Oder beweisen die großen Medienhäuser mal wieder ideologisch geprägten Mut zur (Informations-)Lücke?

Nachdem die tendenziöse Gästeauswahl in Talkshows der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender beleuchtet wird, folgt ein Faktencheck der Arbeit der AfD in der Corona-Pandemie. Es zeigt sich, dass das vorgehaltene Argument, die Alternative würde keine Konzepte und Ideen einbringt, ein komplett erfundenes Märchen der Medien ist.

Tendenziöse Gästeauswahl in den Talkshows

Dem aufmerksamen Beobachter dürfte es schon vor der Corona-Pandemie aufgefallen sein: Den Talkshows der Öffentlich-Rechtlichen fehlt es deutlich an Neutralität. Regierungskritische Stimmen sind nicht gerne gesehen. Allenfalls, wenn sie linkes Gedankengut in sich tragen.

Konservative Stimmen fehlen komplett oder sind für die Redaktionen, wenn überhaupt, Makulatur. Während es in Zeiten vor der Corona-Krise wenigstens noch ab und an eine Einladung für einen Politiker der AfD zu einer vier-gegen-einen-Konstellation gegeben hat, wird die bürgerliche Opposition während der Corona-Krise völlig ignoriert. Flankiert wird das von einer öffentlich-rechtlichen Berichterstattung, die jegliche Positionen der AfD ignoriert und so versucht den Eindruck zu erwecken, es fehle an Konzepten und Ideen.

Betrachtet man die Gästeauswahl der großen Talkshows „Anne Will“, „Maischberger“, „Hart aber fair“ und „Maybrit Illner“, bietet sich ein klares Bild: Nur ein einziges Mal wurde ein AfD-Vertreter eingeladen. Im Gespräch ging es jedoch nicht um die Lösungsansätze der AfD in der Corona-Pandemie, sondern um den innerparteilichen Konflikt um die Annullierung der Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz. Bei schlechter Presse ist die AfD also gerne willkommen, sonst nicht.

Grüne Hofberichterstattung

Bei den Grünen scheint das öffentlich-rechtliche Herz immer etwas höher zu schlagen. Bis zur Corona-Krise war die Klimafrage in den etablierten Medien omnipräsent und die Grünen wurden überproportional zu Rate gezogen. Dass dies zwangsläufig in einem Umfragehoch der Ökopartei endete, ist nur selbstverständlich. Annalena Baerbock und Robert Habeck durften sich über wohlfeile Hofberichterstattung, gefällige Fragestellungen und natürlich ordentlich Sendezeit freuen.

Aber auch jetzt entspricht die Anzahl der Talkshow-Einladungen nicht der tatsächlichen Präsenz im Deutschen Bundestag. Bei der letzten Bundestagswahl erhielt Bündnis 90 / Grüne 8,9 % und ist damit die kleinste Oppositionspartei.

Betrachtet man die vier oben genannten, großen Talkshows, könnte man meinen, Schnitzel-Habeck sei der Oppositionsführer im deutschen Bundestag: Insgesamt siebenmal durfte ein Vertreter der Grünen auf einem Talkshow-Sessel Platz nehmen, genauso häufig wie die FDP-Politiker. Union und SPD sind unangefochtene Spitze mit jeweils 18 Einladungen. Völlig abgeschlagen sind Linkspartei mit zwei und die AfD mit eben nur einer Vertretung.

Wo ist die Neutralität?

Die Öffentlich-Rechtlichen werden nicht müde, immer wieder ihre angebliche „Systemrelevanz“ zu betonen und kämpfen derzeit, mit Hilfe der SPD-Frau Malu Dreyer als Speerspitze, wieder für steigende Rundfunkbeiträge. Laut deren Auftrag sind die Sender unter anderem dazu angehalten die „Sicherung der Meinungsvielfalt“ zu gewährleisten. Allein diese kurze Aufzählung der Talkshowgäste hat jedoch gezeigt, dass das komplette Gegenteil der Fall ist. Journalisten des ÖRR treten immer häufiger als Aktivisten in Erscheinung. Besonders auffällig ist dabei der stramm linke Georg Restle, aber auch die bekannte ARD-Frau Anne Will, welche mittlerweile sogar konsequent Gender-Formulierungen benutzt, die sonst nur bei besonders eisernen Linksradikalen angewandt wird. Linke bis linksradikale Agenda wird dann gerne mit dem euphemistischen Begriff des „Haltungsjournalismus“ von sich gewiesen.

Es ist mehr als deutlich geworden, dass die Öffentlich-Rechtlichen ihrem Neutralitätsauftrag überhaupt nicht mehr nachkommen. Jedoch seien die Medienvertreter daran erinnert, dass auch konservative Kräfte ihre üppigen Gehälter bezahlen. Die Verantwortlichen sollten sich fragen, ob sie diese gebührenfinanzierte Spaltung der Gesellschaft weiter betreiben möchten.

Denn wie unser Faktencheck im Folgenden zeigt, hat die AfD einiges beizutragen.

Faktencheck der AfD-Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie

„Die AfD tut sich in der Krise schwer mit konkreten Vorschlägen“. Diese Aussage in den Stuttgarter Nachrichten steht sinnbildlich für das Bild, welches von den Medien in der Corona-Krise an die Bürger herangetragen wird. Beschäftigt man sich genauer mit der Arbeit der AfD vor und während der Krise, zeigt sich dem aufmerksamen Beobachter jedoch ein ganz anderes Bild.

Besonders erwähnenswert ist hierbei, dass die AfD schon im November und Dezember 2019 Anträge im deutschen Bundestag einbrachte, welche bei einer konsequenten Umsetzung zu einer enormen Minderung der anfänglichen Lieferengpässe für Medikamente geführt hätten: So wurde am 13.11.2019 ein nationaler Notfallplan zur Sicherstellung der Patientenversorgung vorgelegt, in welchem auf die Gefahren der EU-Medizinprodukteverordnung hingewiesen wird. Im Dezember folgte ein Antrag, welcher darauf zielte, die Abhängigkeit der Arzneimittelmittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland abzubauen. Ebenso wurde im Dezember ein Antrag eingebracht, welcher verbindliche patienten- und aufgabengerechte Personalvorgaben für alle im Krankenhaus tätigen Berufsgruppen einfordert. Es wird deutlich, dass sich die AfD schon im Vorlauf der Pandemie für Besserungen im Gesundheitssystem einsetzte, während die Regierung noch komplett schlief. Vorsorge ist eben doch besser als Nachsorge, Herr Spahn.

Märchenstunde der Medien komplett widerlegt

Natürlich liest man von diesen Anträgen in den Mainstream-Medienhäusern nichts. Ebenso wenig von den zahlreichen Anträgen, welche die AfD in der Hochphase der Pandemie einbrachte. Insgesamt wurden nicht weniger als 31 (!) Anträge zwischen dem 11.2.2020 und 13.5.2020 gestellt, welche auf eine Bekämpfung der Corona-Pandemie abzielen. So wurde am 11. Februar ein Antrag zur Bekämpfung der Seuchenausbreitung in Deutschland gestellt. Anfang März wurde auf die notwendige Sicherung der Grenzen hingewiesen, welche die Bundesregierung mal wieder bis zum letzten Augenblick verschlief. Ende März wurde ein Antrag zur Abschaffung des Solidaritätsbeitrags gestellt, ebenso wurde auf die Rechtssicherheit für Eltern und ihre Kinder während den Schul- und Kitaschließungen hingewiesen. Ein weiterer Antrag im April befasste sich mit dem Ausgleich bei krisenbedingten Mietschulden für Familien. Und auch im digitalen Bereich war die AfD aktiv: So wurden im April alleine vier Anträge zur digitalen Corona-Bekämpfung vorgelegt. Und im Mai wurde in mehreren Anträgen klar gefordert, den Bürgern in Deutschland ihre Grundrechte und Freiheiten wieder zu geben.

Dies ist nur eine ganz kleine Auswahl aus den zahlreichen Anträgen, welche die AfD in der Corona-Krisenzeit vorgelegt hat. Die Anträge umfassen hierbei alle relevanten Bereiche des Gesundheitssektors, der Bildungs- und Familienpolitik, der digitalen Welt, der Wirtschaft und liefern eine Grundlage für eine bessere Vorsorge bei jederzeit möglichen weiteren Katastrophenfällen.

Liebe ARD, liebes ZDF, liebe große Zeitungen: Wollt ihr die Arbeit der AfD einfach nicht sehen oder macht ihr eure Arbeit schlampig? Diese tendenziöse, von grün-roter Ideologie geprägte  Berichterstattung mit auffälligem Mut zur Lücke muss endlich aufhören. Kommt endlich eurem Neutralitätsauftrag nach und berichtet auch über die Arbeit der Alternative für Deutschland. Schließlich zahlen auch die AfD-Anhänger eure üppigen Gehälter mit!

TM

Liveticker: AfD-Kundgebung in Stuttgart

Liveticker: AfD-Kundgebung in Stuttgart

Die AfD wird heute in Stuttgart eine Kundgebung zum Schutz der Grundrechte, u.a. mit Dr. Alice Weidel, durchführen.

Bereits im Vorfeld wurde versucht, die Kundgebung zu verbieten. Dies konnte durch eine Klage verhindert werden.

Mehre linksextreme Gruppierungen rufen dazu auf, die Kundgebung der bürgerlichen Opposition zu stören.

Wir berichteten in unserem Liveticker direkt von vor Ort. Sie können die Ereignisse natürlich gerne nachlesen und Ihre Meinung im Kommentarbereich schreiben.

Liveticker zur AfD-Kundgebung ins Stuttgart am 24.05.2020

Diskutieren Sie gerne im Kommentarbereich am unteren Ende der Seite mit.

24.05.2020 15:55 Wir beenden den Liveticker

Wir beenden den Liveticker an dieser Stelle und bedanken uns bei allen Teilnehmern vor Ort und natürlich auch Ihnen als Leser. Weiter wünschen wir allen Besuchern der Kundgebung eine gute und vor allem sichere Heimreise.

 

24.05.2020 15:49 Keine Antifa in Sicht bei Abreise

Bisher verläuft die Abreise reibungslos. Die Polizei hält die linksextremen Gegendemonstranten mit massiver Präsenz von den Kundgebungsteilnehmern fern. Auch Wasserwerfer sind vor Ort.

Abreise - AfD-Kundgebung Stuttgart

24.05.2020 15:43 Statement von MdB Markus Frohnmaier

Stellungnahme von Markus Frohnmaier zur linken Gewalt und der heutigen Kundgebung:

24.05.2020 15:37 Die Kundgebung wird mit der Nationalhymne beendet

Zum Ende der Kundgebung singen die Teilnehmer die deutsche Nationalhymne:

24.05.2020 15:31 Alice Weidel beendet die Kundgebung

Alice Weidel tritt noch einmal ans Rednerpult und beendet die Kundgebung mit den Worten “Lang lebe unser Ländle, Lang lebe unsere Freiheit”

Alice Weidel - AfD-Kundgebung Stuttgart

24.05.2020 15:26 Weitere Teilnehmerstimme

Wir haben wieder mit einem weiteren Teilnehmer der Kundgebung gesprochen. Wir fragen auch, wie sich die Kungebungsteilnehmer angesichts des brutalen Antifa-Angriffs von letzter Woche in Stuttgart fühlen und wie sie die aktuellen Lockdown-Maßnahmen bewerten:

24.05.2020 15:15 Linke Talkshow-Prominenz vor Ort

Vor Ort ist auch der selbsternannte “Rechtsextremismus-Experte”, Antifa-Fotograf und Dauer-Talkshow-Gast Olaf Sundermeyer.

24.05.2020 15:09

Demonstrant - AfD Kundgebung in Stuttgart

24.05.2020 15:05 Keine Regeln für die Antifa

Die AfD-Kundgebung wurde auf 100 Teilnehmer beschränkt und diese Zahl wurde natürlich erreicht. Die Abstandsregeln werden eingehalten. Für die Antifa gelten im grün-schwarzen Baden-Württemberg keine Regeln. Dicht gedrängt stehen an allen Seiten linke Gegendemonstranten und versuchen die Redebeiträge mit Vuvuzelas zu stören.

24.05.2020 14:57 Weitere Impression

Zur Stunde spricht MdB Marc Bernard:

“Wir erleben grade die größte Einschränkung der Grundrechte, die es in Deutschland jemals gab”
Auch die Teilnehmer machen ihre Meinung deutlich:

Teilnehmer - - AfD Kundgebung in Stuttgart

24.05.2020 14:53 AfD hält sich an Auflagen

Im Gegensatz zur schreienden Antifa-Meute gelingt es der AfD, die kraftvolle Kundgebung unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln durchzuführen:

Abstands- und Hygieneregeln - - AfD Kundgebung in Stuttgart

24.05.2020 14:50 Redeausschnitt von Martin Hess

Hier noch ein Eindruck der Rede von MdB Martin Hess:

24.05.2020 14:43 Teilnehmer fordern Grundrechte

Die Teilnehmer der Kundgebung verleihen ihren Forderungen nach der Wiederherstellung der Grundrechte auch mit  verschiedenen Schildern Ausdruck:

Forderung - - AfD Kundgebung in Stuttgart

24.05.2020 14:40 Erneut Markus Frohnmaier

Markus Frohnmaier richtet erneut einige Worte an die Teilnehmer:

Kretschmann, Strobl und Kuhn wollten alle diese Demo nicht! Aber wer will Kretschmann, Strobl und Kuhn?”

Auch kritisiert er mit deutlichen Worten, dass versucht wurde, die AfD-Kundgebung mit dem Hinweis auf linksextreme Gegendemonstranten zu verbieten.

24.05.2020 14:36 Dr. Jongen beendet seine Rede

Dr. Jongen beendet seine Rede mit einem klaren Appell:

Der Souverän in Deutschland ist immer noch der Bürger! Gehen Sie weiter auf die Straße und demonstrieren Sie für die Grundrechte!”

24.05.2020 14:32 Dr. Marc Jongen zur Corona-App

“Das ist der Weg in eine Ãœberwachungsdiktatur”

24.05.2020 14:29 Dr. Marc Jongen, MdB, ist nächster Redner

Als nächster Redner tritt Dr. Marc Jongen ans Mikrofon.

Dr. Marc Jongen - - AfD Kundgebung in Stuttgart

24.05.2020 14:26 Martin Hess beendet seine Rede

Martin Hess beendet seinen Redebeitrag:

Die AfD ist der Verteidiger der Grund- und Freiheitsrechte . Das sind wir unseren Enkeln und Kindern schuldig. Wir sind die Stimme der Vernunft!”

24.05.2020 14:23 Zitate von MdB Martin Hess

“Der Bürger wehrt sich zurecht gegen die unverhältnismäßigen Einschränkungen!”

Die Regierung war der größte Fake-News-Produzent, den es in Deutschland gab”

24.05.2020 14:20 MdB Martin Hess ist nächster Redner

Nächster Redner ist der Bundestagsabgeordnete Martin Hess. Er stellt sich die Frage, warum die Teilnehmerzahl auf 100 Personen begrenzt wurde und weiter:

Linksextremisms darf nie zu einer Einschränkung des Demonstrationsrechts führen”

Martin Hess - AfD Kundgebung in Stuttgart

24.05.2020 14:11 Antifa auf Abstand

Die Polizei hält die Antifa auf Abstand. Dicht gedrängt stehen die Gegendemonstranten:

24.05.2020 14:07 Alice Weidel spricht in Stuttgart

Dr. Alice Weidel spricht bei der Kundgebung:

“Solange es Bürger gibt, die für unsere Grundrechte einstehen, so lange gibt es Demokratie

24.05.2020 14:05 Markus Frohnmaier kündigt Alice Weidel an

Markus Frohnmaier übergibt nach einer kurzen Einleitung an Dr. Alice Weidel.

Eröffnung durch Markus Frohnmaier

24.05.2020 14:03 Erstes Interview mit einem Teilnehmer

Wir führten vor der Eröffnung bereits Gespräche mit Teilnehmern. Ein Interview können Sie hier hören:

24.05.2020 14:00 MdB Markus Frohnmaier eröffnet

Zur Stunde spricht der Bundestagsabgeordnete Markus Frohnmaier.

24.05.2020 13:58 Die Kundgebung wird gleich beginnen

Alice Weidel spricht im Moment noch mit Pressevertretern. Danach soll die Versammlung eröffnet werden.

24.05.2020 13:55 Alice Weidel ist eingetroffen

Alice Weidel - AfD-Kundgebung Stuttgart

Alice Weidel spricht mit den Medien - AfD-Kundgebung Stuttgart

24.05.2020 13:48 Viel Polizei

Die Kundgebung ist auf 100 Teilnehmer beschränkt. Die Polizei ist mit einem massiven Aufgebot vor Ort

24.05.2020 13:45 Erste Bilder

Erste Eindrücke vom Kundgebungsplatz. Die ersten Teilnehmer versammeln sich und auch die Bühne wird bereits vorbereitet.

Kundgebungsplatz - AfD-Kundgebung Stuttgart

Bühne - AfD-Kundgebung Stuttgart

24.05.2020 13:35 Live vor Ort

Wir sind bereits vor Ort und konnten auch schon die ersten Teilnehmer begrüßen. Wir liefern bald erste Bilder.

Regeln der Bundesländer: Was ist wo am Vatertag erlaubt und was nicht?

Regeln der Bundesländer: Was ist wo am Vatertag erlaubt und was nicht?

Es ist eine der vielen schönen Traditionen in Deutschland. An Christi Himmelfahrt, im Volksmund eher unter dem Stichwort Vatertag bekannt, kommen große Gruppen von Männern und Frauen zusammen, wandern, essen, trinken das ein oder andere Kaltgetränk und lassen es sich in Gesellschaft ihrer Liebsten gutgehen. Leider macht die Coronaschutzverordnung dem Bierdurst dieses Jahr einen Strich durch die Rechnung. Da die genannte Schutzverordnung aktuell von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfällt und kaum überblickbar ist, sind Missverständnisse und hohe Geldstrafen für die Bürger vorprogrammiert. Daher geben wir hier eine kurze Übersicht darüber, was in Ihrem Bundesland erlaubt ist, und was nicht. Allgemein gültig ist am Anfang festzuhalten, dass die jeweiligen Kontaktbeschränkungen, welche in ihrem Bundesland gelten, auch weiter Bestand haben. So sind Ausflüge in großen Gruppen in keinem Bundesland erlaubt, obwohl sich die Menschen an Vatertag an der frischen Luft befinden und die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln beachten. Sehr schade und wenig verständlich! Die AfD hat sich dafür eingesetzt, an diesem traditionellen Wandertag mit Gesellschaft größere Gruppen, natürlich unter Einhaltung der Abstandsregeln, zu erlauben. Leider müssen wir nun diesen Katalog für sie erstellen, um ihnen teure Strafen, teilweise bis zu 25.000 Euro, zu ersparen.

Regeln der Bundesländern

Baden-Württemberg:

Im schönen Schwaben-Baden-Land sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Zum Wohle!

Bayern:

Sehr ähnlich zu Baden-Württemberg sieht es auch in Bayern aus. Feiern mit dem eigenen Hausstand sind überhaupt kein Problem, auch darf mit Personen aus einem weiteren Haushalt gefeiert werden, aber mit Sicherheitsabstand. Ebenso darf mit der beschriebenen Konstellation im Biergarten gefeiert werden. Verboten ist auch hier der Gruppenausflug mit über zwei Hausständen, sonst hält der Staat die Hand auf.

Prost!

Berlin:

In der Bundeshauptstadt sind ebenfalls Feiern mit Personen aus dem gleichen Hausstand und einem weiteren Hausstand erlaubt, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Leider sind in Berlin die Kneipen und Biergärten geschlossen, daher kann dort ein gemütliches Zusammensein nicht stattfinden. Auch hier gilt das strenge Verbot eines Gruppenausflugs mit Personen aus mehr als zwei Hausständen.

Prösterchen!

Brandenburg

Im schönen Brandenburg gelten dieselben Regeln wie in Baden-Württemberg und Bayern. Erlaubt sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Auf das Leben!

Bremen:

In Bremen sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Achtung, auf Bollerwagen oder Handkarren darf kein Alkohol in der Öffentlichkeit mitgeführt werden, auch Gaststätten dürfen keinen Alkohol außer Haus verkaufen. Danke Rot-Rot-Grün!

Daher an dieser Stelle nur ein kleines Zum Wohl!

Hamburg:

In Hamburg gelten ähnliche Regeln wie in den südlichen Bundesländern. Erlaubt sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand und auch nur, wenn die Anzahl von zehn Personen nicht überschritten wird. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Nicht lang schnacken, Kopp in Nacken!

Hessen:

In Hessen sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Ran an den Apfelwein!

Mecklenburg-Vorpommern:

Im schönen Mecklenburg-Vorpommern sind ebenfalls Feiern mit Personen aus dem gleichen Hausstand und einem weiteren Hausstand erlaubt, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Leider ist die Gastronomie nicht geöffnet, aber die Biergärten sind geöffnet und dürfen mit dem eigenen und einem weiteren Hausstand besucht werden. Auch hier gilt das strenge Verbot eines Gruppenausflugs mit Personen aus mehr als zwei Hausständen. Auch hier bitte bedenken, dass nur ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Auf die Gesundheit!

Niedersachsen:

Erlaubt sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. In Niedersachen ist der Gruppenausflug mit dem Bollerwagen nicht offiziell verboten, es wird aber davon abgeraten. Hinzu darf nur ein Hausstand den Wagen ziehen und dabei muss der Mindestabstand eingehalten werden. Die Polizei in Niedersachsen hat bereits verstärkte Kontrollen für den Vatertag angekündigt.

Auf das Leben!

Nordrhein-Westfalen:

In Nordrhein-Westfalen sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Auf euer Wohl!

Rheinland-Pfalz:

In Rheinland-Pfalz sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Zum Wohl die Pfalz!

Saarland:

Im Saarland sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf! Falls sie einen sportlichen Vatertag verbringen möchten, denken sie daran, dass das Trainieren auf dem Sportplatz nicht erlaubt ist!

Sante!

Sachsen:

Im schönen Sachsen sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Sachsen-Anhalt:

Im schönen Sachsen-Anhalt sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Achtung: Ein Gruppenausflug mit dem Bollerwagen und Kumpeln ist nicht erlaubt! Gestattet ist nur ein Ausflug mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Danke Haseloff!

Von daher an dieser Stelle auch nur ein kleines Prost!

Schleswig-Holstein:

In Schleswig-Holstein sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Geöffnet haben diese aber nur bis 20 Uhr, bitte bei der Abendplanung bedenken! Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr.

Wohl bekomm`s!

Thüringen:

Im schönen Thüringen sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Hoch die Gläser!


Gerade in diesen teilweise trostlosen Zeiten ist es wichtig, die kleinen Freuden im Leben umso mehr zu genießen. Haben sie morgen einen schönen Feiertag. Ganz egal ob in Bayern, Rheinland-Pfalz oder Sachsen, machen sie trotz der von der Regierung verhängten Einschränkungen und Verbote das Beste aus diesem Tag. Genießen sie das Wetter, die deutsche Braukunst oder ein gutes Glas Wein. Diese Freiheit lassen wir uns nicht nehmen!

Auf die Freiheit!

TM

Versuchtes Tötungsdelikt durch Antifa: Wo bleibt der mediale Aufschrei?

Versuchtes Tötungsdelikt durch Antifa: Wo bleibt der mediale Aufschrei?

Am gestrigen Montagabend konnte sich das Fernsehpublikum in Deutschland wieder einmal davon überzeugen, wie linksverherrlichend die Medienlandschaft dieses Landes berichtet und im Gegensatz dazu die Opfer eines linksradikalen Gewaltmobs gekonnt ignoriert. Bei den Relotius-Freunden von Spiegel TV lief ein Beitrag zu einer Corona-Demonstration in Mannheim. In genanntem Beitrag wurde den Teilnehmer der angemeldeten Demonstration mehrmals eine rechte Absicht unterstellt und eine Verschwörungstheoretiker-Nähe attestiert. Nur für die linke Gegendemonstration, veranstaltet durch die ortsansässigen Gewaltapologeten der Antifa, hatte das Spiegel Team nette Worte übrig. Der Sprecher des Stückes meint wortwörtlich über die linksradikalen Gegendemonstranten: „Die einzig Vernünftigen heute.“

Diese Äußerungen des linksgerichteten Magazins müssen in den Ohren der drei Opfer, welche nur knapp 100 km Luftlinie entfernt in Stuttgart am Rande der Grundrechtedemonstration fast totgeprügelt wurden, wie blanker Hohn erscheinen. Nachdem wir am Sonntagmorgen schon exklusive Augenzeugenberichte zu der linken Gewaltorgie liefern konnten, kommen nun immer mehr erschütternde Details der Tat ans Tageslicht. So soll eines der Opfer bis zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund eines Schädelbruchs im künstlichen Koma liegen und ein größeres Blutgerinnsel im Gehirn davongetragen haben. Es besteht akute Lebensgefahr. Die anderen beiden Attackierten sollen einen längeren Krankenhausaufenthalt hinter sich haben und schwerer verletzt worden sein, als dies zunächst angenommen wurde.

Die Polizei, welche an diesem Tag viel zu zögerlich agierte und die Tat nur am Rande ihres Polizeiberichts erwähnte, ermittelt nun wegen eines versuchten Tötungsdelikts und wird eine Ermittlungsgruppe einrichten, an welcher auch der Staatsschutz und die Kriminalpolizei beteiligt sein werden. Ausschlaggebend hierfür waren unter anderem auch die eingesetzten Waffen des linken Gewaltmobs. Nach neuesten Informationen wurden neben Schlagringen und Pfefferspray auch eine Gaspistole und abgebrochene Flaschenhälse eingesetzt, um die Opfer lebensgefährlich zu verletzen. Die Gewaltbereitschaft der Antifa schreckt nun wohl auch nicht mehr vor Menschenleben zurück.

Die menschenverachtende Tat scheint für die großen Medienhäuser und Zeitungen aber nicht ins Weltbild zu passen. Folglich bleibt der mediale Aufschrei, welcher nach einem versuchten Tötungsdelikt in dieser Form unbedingt kommen müsste, bisher nahezu komplett aus. Einzig die Stuttgarter Zeitung liefert zwar ein kurzes und unvollständiges, aber immerhin richtiges Bild und berichtet von einem Tötungsversuch und Tätern aus dem linken Spektrum. Die Süddeutsche Zeitung bleibt bei ihrer verzerrenden und verharmlosenden Darstellung: „Nach Angaben der Polizei wurden bei einer Auseinandersetzung vor Beginn der Demo drei Menschen verletzt. Sie waren auf ihrem Weg zum Wasen von Unbekannten angegriffen und niedergeschlagen worden.“ Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen findet überhaupt keine Auseinandersetzung mit dem Mordversuch statt. Es drängt sich mal wieder die Frage auf, wie der Umgang der Mainstreammedien bei Tätern aus dem rechten Spektrum ausgesehen hätte.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass den großen Zeitungen und Fernsehsendern ein Mordversuch keine Meldung wert ist, sobald die Täter nicht aus dem rechten Spektrum kommen und die Opfer „normale“ Bürger sind.  Diese traurige Realität ist jedoch schon lange keine Überraschung mehr. In den Redakteursstuben der großen Medienhäuser sitzen unzählige linksverherrlichende Schreiber, welche selbst Kontakte in die Antifa-Szene pflegen und pflegten. So gab beispielsweise der bekannte „ARD-Faktenfinder“ Patrick Gensing unlängst zu, als „Jugendlicher Antifa mäßig unterwegs“ gewesen zu sein. Und erinnert sei hier auch an die „Umweltsau“ Danny Hollek, welcher 2010 wegen eines linksmotivierten Angriffs auf einen Familienvater lange Tatverdächtiger war und trotz allem unbehelligt beim WDR weiterarbeiten dürfte. In Betrachtung all dieser Gesichtspunkte verwundert es auch nicht, dass der Angriff auf das Team der ZDF-Heute-Show nur so lange in den Mainstreammedien Präsenz hatte, bis klar wurde, dass auch in diesem Fall ein linker Gewaltmob für die Attacke verantwortlich war.

So wird ein linksradikaler Mordversuch an drei unschuldigen Bürgern leider völlig unbeachtet bleiben, während weiter fleißig über die Gefahr der friedlichen Teilnehmer der Grundrechtedemos philosophiert wird. Gewalt von links passt einfach nicht in das Weltbild der Redakteursstuben, welche die Antifa als „Die einzig Vernünftigen heute“ bezeichnen.

Gewalt und Mord kann jedenfalls niemals vernünftig sein.

TM

Brutaler Antifa-Angriff am Rande der Stuttgarter Corona-Demo

Brutaler Antifa-Angriff am Rande der Stuttgarter Corona-Demo

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat sich in Deutschland vieles verändert. Immer neue Einschränkungen, ein zäher und langer Lockdown der Wirtschaft und eine noch nie dagewesene staatliche Bevormundung stellen für eine breite Masse an Menschen einen nicht mehr tolerierbaren Zustand dar. Durch die erlassenen Beschränkungen und Verbote sehen viele Bürger des Landes ihre Grund- und Freiheitsrechte bedroht und wagen sich seit einigen Wochen wieder friedlich demonstrierend auf die Straße, um für ihre Freiheit und Unabhängigkeit einzustehen. Die Bundesregierung, große Print-Medien und das öffentlich-rechtliche Fernsehen versuchen zunehmend, die Demonstrationen pauschal in die Nähe von Verschwörungstheoretikern und rechtsradikalen Kräften zu stellen. Dies führt zu Gegendemonstrationen und Gewalttätigkeiten am Rande der sonst überwiegend friedlich ablaufenden Demos.

Auch am gestrigen Samstag haben in Stuttgart mehrere tausend Menschen friedlich gegen die erlassenen Corona-Beschränkungen demonstriert. Schon am Vorabend kam es zu Brandstiftungen an drei Lastwagen der Firma, welche für die Veranstaltungstechnik zuständig war. Ein Vorgeschmack auf das, was einen Tag später folgen sollte.

Uns liegen exklusive Augenzeugenberichte und Fotos vor, welche eine unfassbare Tat dokumentieren, welche bis dato in den Medienberichten der großen Zeitungen und Fernsehsender leider überhaupt keine Rolle gespielt hat. Die Süddeutsche Zeitung fertigt den Angriff beispielsweise in zwei kurzen Sätzen ab: „Nach Angaben der Polizei wurden bei einer Auseinandersetzung vor Beginn der Demo drei Menschen verletzt. Sie waren auf ihrem Weg zum Wasen von Unbekannten angegriffen und niedergeschlagen worden.“ Die Schilderungen, die Augenzeugen vor Ort liefern, zeigen ein weit schlimmeres und gewalttätigeres Bild, als es diese zwei Sätzchen vermuten lassen. So kam es am Rande der Demonstration zu einem gezielten und wohl geplanten Angriff von circa 40 Personen auf eine kleine Gruppe von Bürgern mittleren Alters, welche sich der Demonstration für Grundrechte anschließen wollte. Die Kleidung und das Auftreten deuten hierbei stark auf die ortsansässige Antifa hin, ein gewalttätiger linker Zusammenschluss, welche immer wieder durch Gewaltexzesse auffällt, jedoch Schutz durch die etablierten linken Parteien genießt und enge Verbindungen in deren Jugendorganisationen hält.

Dabei waren die drei Opfer wohl nur zur falschen Zeit am falschen Ort: Ganz in ihrer Nähe befanden sich konservative Kräfte, welche schon des Öfteren Zielscheibe von Attacken der linken Schlägertruppe wurde und später zerstochene Reifen an ihren Autos vorfanden. Da diese aber in Begleitung von extra organisierten Sicherheitskräften waren, suchten sich die Krawallmacher leichtere Opfer. Das Ausmaß der Gewalt des Angriffs schockiert hierbei. Ein Augenzeuge berichtet: „Zuerst wurde mit einer Pfefferspraypistole gezielt in Richtung der drei knapp 50-Jährigen Personen geschossen, um diese kampfunfähig zu machen.“

Anschließend kam es zu körperlichen Attacken, welche auch nicht aufhörten, als sich die drei Attackierten bereits am Boden befanden. Neben gezielten Tritten gegen den Kopf soll auch ein Schlagring eingesetzt worden sein, um den Geschädigten schwere Verletzungen zufügen zu können. „Für mich war das ganz klar ein versuchter Totschlag“, schildert ein Beobachter seine Eindrücke der Situation. Die drei angegriffenen Personen wurden teilweise schwer verletzt. Leider brauchte auch die hinzugerufene Ambulanz fast eine Viertelstunde, bis sie am Tatort eintraf und die erste Versorgung der Verletzten beginnen konnte. Bis in die Nacht von auf Sonntag musste eine der attackierten Personen im Krankenhaus um seine Gesundheit kämpfen. Und das nur, weil sie an einer Demonstration für Grundrechte teilnehmen wollten. Eine weitere unfassbare Tat, bei welcher der mediale Aufschrei ausbleibt. Nicht auszumalen was heute in den Zeitungen stehen würde, wenn es sich um Täter aus dem rechten Spektrum gehandelt hätte.

Antifa Angriff in Stuttgart
Antifa Angriff in Stuttgart
Antifa Angriff in Stuttgart

Der gestrige Samstag hat wieder einmal offen gelegt, dass ein unfassbares Gewaltpotential in Deutschland von der politischen Linken ausgeht. Der Verfassungsschutz scheint auf diesem  Auge jedoch weitgehend blind zu sein. Während fast täglich der Linksextremismus verharmlost wird, werden Menschen von einer linksradikalen Gruppierung mitten in Deutschland fast totgeprügelt. Ist das wirklich der Staat, in welchem wir leben möchten? Wann distanzieren sich die rot-grünen Parteien endlich von diesen Schlägern und schließen Mitarbeiter mit Verbindungen zu diesen konsequent aus den eigenen Reihen aus? Und wann erfolgt endlich eine stärkere Überwachung dieser linken Gewaltapologeten? So viele Fragen und keine Antworten.

Den drei Verletzten wünschen wir schnellstmögliche Genesung.

TM

Der Restriktions-Ruin: Scholz und das dicke Lockdown-Steuerloch

Der Restriktions-Ruin: Scholz und das dicke Lockdown-Steuerloch

In der Kanzlerbefragung hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Tino Chrupalla der Bundeskanzlerin Angela Merkel die Frage nach Steuererhöhungen für die Bürger im Zuge der Corona-Krise gestellt. Frau Merkel meinte ausweichend, dass es „Stand heute“ keine neuen Steuern und Abgaben wegen der Corona-Epidemie geben soll. Dass die Bundesregierung gerne mal Versprechungen abgibt, die am Ende nicht gehalten werden können, ist bekannt. Gerne erinnert sei an dieser Stelle an den Wirtschaftsminister Peter „Es-wird-kein-einziger-Arbeitsplatz-verloren-gehen“ Altmaier, welcher die Bürger bezüglich ihrer Beschäftigungsverhältnisse fälschlicherweise in Sicherheit wägte. Der heutige Donnerstag hat nun gezeigt, wie dramatisch die finanzielle Lage der Bundesrepublik Deutschland aufgrund Corona und Lockdown in der Zwischenzeit ist. Und es stellt sich einmal mehr die Frage: Wer soll das bezahlen?

Nach ihren vollmundigen Versprechungen werden die Kanzlerin die Zahlen der aktuellen Steuerschätzung schocken, welche der Bundesfinanzminister Olaf Scholz heute in Berlin vorstellte. Hierbei wird überdeutlich, dass der viel zu lang aufrecht erhaltene Lockdown ein Loch in die deutschen Staatsfinanzen gefressen hat, welches es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland selten gegeben hat. Der Bund, die Länder und die Gemeinden werden mit knapp 100 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen auskommen müssen. Davon entfallen knapp 44 Milliarden Euro auf den Bund, ein circa 10 Milliarden Euro höherer Minuswert, als dies vorher angenommen worden war. Und auch die nahe Zukunft verspricht keine Besserungen. Bis 2024 soll die Summe auf über 300 Milliarden Euro (!) anwachsen, alleine der Bund muss mit Einbußen um die 170 Milliarden Euro rechnen. Der Pleitegeier kreist über der Bundesrepublik.

SPD-Finanzminister Scholz gab heute offen zu, dass die finanziellen Einbrüche in direkter Verbindung zu den staatlich erlassenen Einschränkungen und Restriktionen stehen, welche im Zuge der Pandemie von der Bundesregierung aus CDU und SPD beschlossen wurden. Durch die lange Schließung der Gastronomie, Bildungs-und Kulturstätten, des Einzelhandels und zahlreichen weiteren Betrieben gingen Arbeitsplätze verloren, Firmen pleite und die Kaufkraft der Bürger zurück. Die neuen, dramatischen Zahlen belegen hierbei eindrucksvoll, wie sehr der lange Lockdown Deutschland in seiner Gesamtheit geschadet hat.

Sebastian Münzenmaier hat in seiner viel beachteten Rede Ende April darauf hingewiesen, dass das komplette Herunterfahren der Wirtschaft bei einem schnellen Einschreiten der Bundesregierung zum Epidemie-Anfang komplett zu verhindern gewesen wäre. Hinzu forderte er eine sofortige Aufhebung des genannten Lockdowns. Die Bundesregierung tat jedoch genau das Gegenteil. Das Herunterfahren wurde so lange künstlich verlängert, bis nun ein Minus in der deutschen Staatskasse steht, welches es so noch nie gegeben hat. Und wieder stellt sich die Frage vom Anfang: Wer soll das bezahlen? Nach Aussage von Frau Merkel nicht der deutsche Steuerzahler. Aber ob man sich auf die Versprechungen des CDU-Führungspersonals noch verlassen kann, muss jeder selbst entscheiden.

TM

Nach Pleiten, jetzt Bürgerabzocke – mit Scheuer wird’s teuer

Nach Pleiten, jetzt Bürgerabzocke – mit Scheuer wird’s teuer

Der 18. Juni 2019 wird wohl als einer der teuersten Tage der Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eingehen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs kippte die im Wahlkampf 2013 von der CSU groß angekündigte PKW-Maut, welche im Ergebnis schlicht europarechtswidrig war. Dies war das Ende des Prestigeprojekts eines selbstverliebten Karrieristen, welcher vorschnell Verträge unterschrieb, völlig unverhältnismäßige Geldsummen an Berater und Anwälte überwies und nun den Steuerzahler ausbaden lässt, was er durch mangelnde Kenntnis, Prüfung und Vorbereitung selbst vermasselt hat: Verkehrsminister Andreas Scheuer. Das Versagen dieses Mannes, welcher ohne Not langfristige Verträge mit privaten Firmen unterzeichnete, ohne das Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, wird den deutschen Bürger wohl knapp 560 Millionen Euro kosten. Dies sind die Schadensersatzforderungen der gekündigten Mautbetreiber Kapsch und CTS Eventim. Und trotz dieser unfassbaren Summe ist der Bayer, welcher in vorheriger Position als CSU-Generalsekretär tätig war, weiterhin im Amt und darf Ideen einbringen, welche hauptsächlich darauf zielen, den Bürgern des Landes mehr Geld aus der Tasche zu ziehen und in ihrer Freiheit zu beschränken. Mit Scheuer wird’s eben teuer.

Allzu offensichtliche Vertuschung ohne Konsequenzen

Dass Scheuer keinerlei Konsequenzen fürchten musste und weiterhin das hochdotierte Amt eines Bundesministers bekleidet, ist ein Schlag ins Gesicht für alle hart arbeitenden Bürger, welche bei der kleinsten Verfehlung am Arbeitsplatz mit einer Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses rechnen müssen. Allein die Monate nach dem Scheitern der PKW-Maut lesen sich wie der Inhalt einer schlechten Netflixserie über Betrug und Vertuschung im politischen Alltag. So wurden Ende des letzten Jahres Vorwürfe gegen Scheuer laut, die Arbeit des extra eingerichteten Untersuchungsausschusses gezielt zu behindern.

Akteneinsichten wurden verhindert, Handydaten gezielt gelöscht. Die Krone der Peinlichkeit bot sich dann den Fernsehzuschauern der Sendung Markus Lanz, als Scheuer im ZDF verkündete, dass er eine andere Rechtsauffassung als der Europäische Gerichtshof habe. Hinzu stellte Scheuer selbstzufrieden fest, dass er im gesamten Maut-Prozess keine Fehler gemacht habe. Eine neue Aktualität bekam das langsam aus den Medien verschwindende Mautfiasko dann Ende letzter Woche, als Presseberichte zeigten, dass zwei internationale Großkanzleien wohl über 13 Millionen Euro für ihre Arbeit an Scheuers Großprojekt verdient haben sollen. So rigoros Scheuer also mit seinem neuen Bußgeldkatalog den Bürgern das Geld nimmt, so großzügig schmeißt er es seinen Beraterfirmen in den Rachen.

Das über allem stehende Mautdebakel ist jedoch nur die überschattende Spitze einer Politikerkarriere, welche viel Show und Hochglanzfotos,  aber umso weniger Substanzielles zu bieten hat. Der schon weiter oben im Text erwähnte neue Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr ist das neueste Projekt Scheuers, welches im Schatten der Corona-Epidemie in Kraft trat.

Neuer Bußgeldkatalog schröpft die Bürger

Kurz zusammengefasst sind die neu festgesetzten Bußgelder unverhältnismäßig hoch und als eine Gefahr für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu benennen, welche auf das Auto als Mobilitätsmittel angewiesen sind. So führt eine innerörtliche Überschreitung des Tempolimits von 21 bis 25 km/h nun nicht nur zu einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg, sondern auch zu einem einmonatigen Fahrverbot, welches im schlimmsten Fall für Pendler oder Außendienstmitarbeiter existenzbedrohenden sein kann. Und auch bei kleineren Verstößen werden die Bürger kräftig zur Kasse gebeten: Wer innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell fährt, muss nun 70 Euro an den Staat bezahlen. Außerorts werden 60 Euro fällig. Auch die Strafen für die unerlaubte Nutzung von Geh-, Radwegen und Seitenstreifen werden von 25 auf bis zu 100 Euro vervierfacht! Hinzu wird die enorm schlechte Parksituationen, allen voran in den deutschen Großstädten, ausgenutzt, um ordentlich Kasse zu machen. So steigt die Strafe für das Parken an einer unübersichtlichen Stelle um mehr als das Doppelte von 15 auf 35 Euro, an einer Feuerwehrzufahrt werden nun 55 statt 35 Euro fällig.

Die weit strengeren Festsetzungen sollen also frisches Geld in die von Corona und möglichen EU-Ausgaben belastete Staatskasse spülen. Scheuer selbst stellt dies natürlich ganz anders dar.  Dieser feierte die neue Straßenverkehrsordnung fast überschwänglich: „Ich freue mich – damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter!“ Dass sich der Verkehrsminister freut, ist selbstverständlich. Mehr Geld in der Staatskasse heißt mehr Geld für Berater. Eine ganz einfache Rechnung.

Schrottmasken aus China

Und auch in der Corona-Pandemie überzeugt Scheuer mal wieder auf seine ganz eigene Art. Anfang April hatte der Verkehrsminister vollmundig angekündigt, Millionen von Atemmasken nach Deutschland zu schaffen. Doch auch dieses Vorhaben ging schief. Knapp 11,2 Millionen Masken, welche aus China bestellt wurden, erwiesen sich als kompletter Schrott. Fast schon ironisch anmutet daher die Verkündung des Passauers diese Woche, dass die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr weiter ausgeweitet werden soll. Jene Ausweitung von Masken also, die Scheuer selbst nicht nach Deutschland bringen konnte. Nicht nur im Nahverkehr, auch in Taxis, Fernbussen und der Bahn sollen die Masken nun, nach dem Willen Scheuers, verpflichtend getragen werden. Wer schon einmal mehrere Stunden in einem unklimatisierten Fernbus oder MaICE gesessen hat, dem wird bewusst, wie problematisch dieser Vorstoß Scheuers werden kann. Dieser neuerliche Vorstoß zeigt darüber hinaus, dass Scheuer nicht nur finanzielle Mehrbelastungen durch den Staat begrüßt, sondern sich auch nicht zweimal bitten lässt, weitere Freiheitseinschränkungen für die sowieso schon in ihren Grundrechten sehr eingeschränkten Bürger vorzunehmen. Damit fährt er voll auf Linie mit seinen bekannten Ministerkollegen aus der CDU/CSU.

Scheuer ist einem Ministeramt nicht gewachsen!

Maut-Debakel, Berater-Affären, ein unverhältnismäßiger Bußgeldkatalog, Schrottmasken aus China: Selten war ein Ministeramt so von Pleiten, Pech und Pannen begleitet, wie bei Andreas Scheuer. Spätestens nach dem Mautfiasko hätte Scheuer seinen Rücktritt erklären müssen. Aus Respekt vor den Bürgern dieses Landes, die teuer für seine immer wieder gemachten Fehler bezahlen müssen. Aber auch seine Partei und die Bundesregierung blieben untätig, was wieder einmal unterstreicht, mit was für einer Vetternwirtschaft die Altparteien ihre Posten besetzen. So darf Scheuer weiter schalten und walten, Schrott einkaufen und die Bürger abschröpfen. Alles in allem fehlt Andreas Scheuer jede Eignung, politische Verantwortung zu tragen.

TM

Corona-Positionspapier 2 der AfD-Bundestagsfraktion

Corona-Positionspapier 2 der AfD-Bundestagsfraktion

Die AfD-Bundestagsfraktion verabschiedete gemäß der aktuellen Lage das Corona-Positionspapier 2.

Die wesentlichen Forderungen lauten:

  1. Shutdown sofort beenden
  2. Angemessenes Verhalten
  3. Keine digitale Ãœberwachung durch Corona-Apps
  4. Wirksame Steuerentlastungen
  5. Keine Vermögensabgabe
  6. Keine EU-gesteuerten Corona-Hilfen
  7. Keine Klimaideologie bei Wirtschaftshilfen
  8. Kurzarbeitergeld deutlich erhöhen
  9. Strikte Grenzkontrollen
  10. Keine Impfpflicht – Priorisierung bei Impfungen
  11. Untersuchungsausschuss Corona

Hier können Sie das vollständige Positionspapier der AfD-Bundestagsfraktion vom 07.05.2020 nachlesen:

Corona-Positionspapier 2: Shutdown sofort beenden – Soviel Freiheit wie möglich, nicht mehr Einschränkungen als nötig!

Seit dem 27. Januar ist das neuartige Coronavirus auf deutschem Boden nachgewiesen. Erst einen Monat später, nachdem es bereits tausende Tote weltweit gab, erklärte Gesundheits- minister Spahn am 24. Februar: „Corona ist als Epidemie in Europa angekommen“. Am 22. März einigten sich Bund und Länder auf erste Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Corona-Pandemie in Deutschland.

Zwei Monate vergingen nahezu ungenutzt, bevor dann extrem weitgehende Maßnahmen getroffen wurden. Zwar verzichtete die Regierung auf eine allgemeine Ausgangssperre, doch wurden weitrei- chende Kontaktverbote verhängt, welche große Teile des Wirtschaftsleben und nahezu das gesamte öffentliche Leben zum Erliegen brachten. Schulen und Universitäten wurden geschlossen, wer die Möglichkeit hatte in Heimarbeit seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen, wurde aufgefordert dies zu tun. Die Gastronomie wurde weitestgehend geschlossen, touristische Übernachtungen untersagt. Der Besuch von Altersheimen wurde verboten, im öffentlichen Raum sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Grenzen wurden geschlossen, Dienstleistungen, die einen nahen körper- lichen Kontakt erfordern, wurden untersagt, die Versammlungsfreiheit wurde aufgehoben. Inzwischen besteht eine flächendeckende Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie im Einzelhandel, nachdem vorher von der Wirkungslosigkeit, teilweise sogar Schädlichkeit von Masken die Rede war. Ein weiterer Beleg für die Planlosigkeit, mit der die Regierung weitgehende Einschnitte in das Leben der Bürger vorgenommen hat und weiter vornimmt. Zusammenfassend wurden Grundrechte mit Verfassungsrang außer Kraft gesetzt und das Wirtschaftsleben der Exportnation Deutschland hart eingeschränkt. Zahlreiche Unternehmen mussten bereits Insolvenz anmelden; unzählige weitere befinden sich in massiver finanzieller Schieflage. Auch ihnen droht das Schicksal der Geschäftsaufgabe, sollten die Maßnahmen der Regierung weiter fortgesetzt werden. Ganzen Wirtschaftszweigen droht das Aus.

Wichtige Instrumente zur Bewältigung der Corona-Krise, beispielsweise die Beschaffung von medizinischem Material sowie die Steigerung der Intensivbetten, waren bisher von zahlreichen Pleiten und Pannen begleitet. So verschwanden unter anderen Millionen medizinischer Atemschutzmasken in Kenia. Zahlreiche Aufrufe deutscher Mediziner, die Bestände an Material zu erhöhen, verhallten im Gesundheitsministerium. Minister Spahn verkündete – wider besseren Wissens – Deutschland sei gut auf die Epidemie vorbereitet.

Die AfD-Fraktion stellt fest, dass die Bundesregierung durch ihr zögerliches Vorgehen und die völlige Unterschätzung des Virus die späteren harten Einschnitte in Grundrechte und Wirtschaftsleben zu verantworten hat. Die Handlungen der Regierung blenden zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse aus. Sie sind von Intransparenz, Widersprüchlichkeit sowie Panik geleitet und nur bedingt zur Bewältigung der Krise geeignet. Der erfolgreiche Umgang anderer Ländermit der Krise legt nahe, dass bei frühzeitigem Handeln auf ein vollständiges Herunterfahren des öffentlichen, wie wirtschaftlichen Lebens hätte verzichtet werden können. Dieser Zeitpunkt wurde verpasst. Die Auswirkungen der gegenwärtigen Zwangs- eingriffe auf die deutsche Wirtschaft sind verheerend. Noch im März ging das Institut für Wirtschafts- forschung (Ifo) davon aus, dass hierzulande 1,8 Millionen Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren könnten. Das Ifo-Institut rechnete dabei mit bis zu sechs Millionen Kurzarbeitern. Die Bundesagentur für Arbeit prognostizierte am 16. April die Zahl der Kurzarbeiter auf 3,4 Mio. bis zu 8 Mio. Bereits zehn Tage später, am 26. April betrug die tatsächliche Anzahl der Kurzarbeiter bereits über 10 Mio. Da die von der Regierung geplanten Kreditvergaben durch die KfW über die Hausbanken zu häufig schei- terten, hat die Bundesregierung eine bis zu 90 prozentige Risikoübernahme durch die KfW beschlos- sen, wobei die KfW eine eigene Prüfung bei Krediten von bis zu drei Millionen Euro pro Unternehmen unterlässt. Beim zusätzlich eingeführten Schnellkreditverfahren für Mittelständler mit Krediten bis zu 800.000 Euro trägt die KfW sogar 100 Prozent des Ausfallrisikos. Durch dieses Verfahren werden mit hoher Wahrscheinlichkeit gewaltige Haftungskosten auf den Staat und den Steuerzahler zukommen.

Ifo-Szenariorechnungen der volkswirtschaftlichen Kosten des Corona-Shutdown gingen bisher von folgenden Kosten aus, die tatsächlichen könnten weitaus höher liegen:
Shutdown Dauer 2 Monate = 255 – 495 Mrd. = Wachstumsrateneinbruch: 7,2 – 11,2 Prozentpunkte
Shutdown Dauer 3 Monate = 354 – 729 Mrd. = Wachstumsrateneinbruch: 10,6 – 20,6 Prozentpunkte
Pro Woche Verlängerung zusätzliche Kosten 25 – 57 Mrd.

Die prognostizierten Kosten eines dreimonatigen „Shutdowns“ belaufen sich, einschließlich der deut- schen Haftungen bei EZB und ESM, auf bis zu 1,8 Billionen Euro. Aus diesen wenigen Zahlen ergibt sich die zwingende Notwendigkeit, das Wirtschaftsleben sofort wieder aufzunehmen. Hilfszahlungen an Branchen und Unternehmen dürfen nicht an Bedingungen, wie etwa Co2-Neutralität oder angebliche Klimaverträglichkeit gebunden werden. Dies würde das Massensterben deutscher Betriebe nur weiter befeuern. Es darf nicht vergessen werden, welche Auswirkungen ein Zusammenbruch des Wirtschaftslebens für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, die Gesundheit der Bevölkerung und das gesamte öffentliche Leben haben könnte.
Die Kombination aus drohender Massenarbeitslosigkeit, dem Verschwinden ganzer Industrie- und Wirtschaftszweige, dem wirtschaftlichen Veröden ganzer Landstriche und Bundesländer, dem Auftreten flächendeckender Versorgungsengpässe und der Einschränkung von Freiheitsrechten könnte zu einer Gemengelage führen, welche wesentlich gefährlicher sein könnte als die Corona-Krise selbst.
Aus diesen Gründen muss eine Strategie verfolgt werden, die den Schutz der Bevölkerung einerseits nicht vernachlässigt, andererseits aber die massiven Grundrechtseingriffe und die verheerenden Nebenwirkungen der bisherigen Maßnahmen wirksam verhindert. Die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen sollen eine sofortige Wiederaufnahme des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens ermöglichen, ohne die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu gefährden. Wir wollen die verfassungsmäßigen Bürgerrechte wieder herstellen und weiteren Schaden für unsere Wirtschaft verhindern. Daher halten wir die sofortige Wiedereröffnung sämtlicher Geschäfte, Betriebe, Restaurants und Dienstleister, sowie öffentlicher Einrichtungen und kultureller Institutionen für notwendig und der Situation angemessen, sofern diese die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen können.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert:

1. Shutdown sofort beenden

Sämtliche Grund- und Freiheitsrechte sind unverzüglich wieder in Kraft zu setzen. Fortbestehende Maßnahmen sind ständig zu überprüfen, gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit zu rechtfertigen und zum schnellstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben. Die aktuellen Bestimmungen über zu öffnende und zu schließende Einrichtungen folgen keiner nachvollziehbaren Logik des Infektionsschutzes.

Daher fordern wir die unverzügliche Öffnung von:

  1. Hotels und Pensionen sowie gastronomischer Einrichtungen
  2. Einrichtungen des Einzel- und Fachhandels, Dienstleistungsgeschäften und -unternehmen
  3. Einrichtungen des religiösen Lebens sowie Gotteshäuser
  4. Theatern, Opern, Konzerthäusern, Museen, Galerien, Ausstellungen und anderen kulturellen Einrichtungen
  5. Zoos und Tierparks
  6. Sportvereinen, Sportstätten sowie Fitness- und Kosmetikstudios
  7. Bildungseinrichtungen, sofern sie den Mindestabstand und die Einhaltung der Hygienevorschriften jederzeit gewährleisten können.

Zu Punkt g) schlagen wir vor die Schulklassen jeweils in zwei Lerngruppen zu teilen, von denen die eine am Vormittag und die andere am Nachmittag unterrichtet wird. Der Stundenplan für die einzelnen Fächer ist entsprechend anzupassen, so dass die Unterrichtsverpflichtung für den einzelnen Lehrer gleich bleibt.

2. Angemessenes Verhalten

Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:

  1. Der besondere Schutz von Risikogruppen
  2. Die Einhaltung von Hygieneregeln.
  3. Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
  4. Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  5. Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
  6. Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

3. Keine digitale Ãœberwachung durch Corona-Apps

Die Regierung hat bei der Corona-App jegliches Vertrauen verspielt. Sie wollte mit ihrem Vorgehen den Grundstein für die Überwachung der Bürger legen. Die AfD-Fraktion lehnt den Einsatz solcher Apps grundsätzlich ab, wenn diese nicht auf absoluter Freiwilligkeit sowie auf Open Source -Basis beruhen. Unter keinen Umständen dürfen Grund- und Freiheitsrechte an die Nutzung einer App gekoppelt werden.

4. Wirksame Steuerentlastungen

Die durch die Eingriffe der Regierung stark geschwächte Wirtschaft muss durch ein Konjunkturprogramm wieder angekurbelt werden. Die privaten Haushalte sind die letzte verlässliche Stütze für die deutsche Konjunktur. Eine spürbare Senkung der Steuerlast führt dazu, dass die Bürger mehr Geld in der Tasche haben, und das Konsumverhalten nachhaltig belebt wird. Hierzu ist
a) der reguläre Umsatzsteuersatz um 4 Prozentpunkte, der ermäßigte Umsatzsteuersatz um 2 Prozentpunkte zu senken und
b) der Solidaritätszuschlag vollständig und für alle zu streichen.

Die Volkswirtschaft wird dadurch in die Lage versetzt, sich mit marktwirtschaftlichen Instrumenten selbst zu helfen, wodurch die Abhängigkeit von staatlichen Hilfen und Subventionen reduziert wird.

5. Keine Vermögensabgabe

Die Forderungen nach einer (einmaligen) Vermögensabgabe zur Finanzierung der wirtschaftlichen Schäden infolge der getroffenen Corona-Maßnahmen der Regierung lehnen wir kategorisch ab.

6. Keine EU-gesteuerten Corona-Hilfen

Alle EU-Mitgliedstaaten sind wirtschaftlich in sehr ähnlicher Form von der Corona-Epidemie betroffen, da sich diese Betroffenheit nicht an der Anzahl der Corona-Infizierten bemisst, sondern am Ausmaß des „Lockdowns“. Statt einer Lastenteilung würden EU-weit gesteuerte Corona-Hilfen zu unnötiger Bürokratie durch nationale und EU-veranlasste Doppelstrukturen führen. In dieser Notsituation müssen sich die nationalen Förderinstrumente und Sicherungssysteme bewähren. Wir fordern daher insbesondere:

  1. Keine Corona-, Euro-, oder Recovery-Bonds zu bewilligen
  2. keine weiteren Kreditlinien durch den ESM zu bewilligen
  3. keine Bürgschaften und Zahlungen der Mitgliedstaaten für einen Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank (EIB)
  4. keine gemeinsame Schuldenaufnahme der EU-Mitgliedstaaten
  5. keine gemeinsame Schuldenaufnahme durch Anleiheemissionen der EU-Kommission
  6. keine Finanzhilfen oder Garantien der EU an die nationalen Arbeitslosenversicherungen
  7. die Anleihekäufe durch die EZB nicht über das bereits erreichte Maß hinaus auszuweiten

7. Keine Klimaideologie bei Wirtschaftshilfen

Die Forderungen, Wirtschaftshilfen und Subventionen an klimapolitische und damit sachfremde Ziele zu binden halten wir für kontraproduktiv und gefährlich. Die Erweiterung der ohnehin fragwürdigen Klimaziele in Zeiten eines wirtschaftlichen Einbruchs und drohender Rezession zeugt von völliger Verantwortungslosigkeit.

8. Kurzarbeitergeld deutlich erhöhen

Zur Abfederung der Einkommensverluste infolge von Kurzarbeit, sollen insbesondere Geringverdiener ein deutlich erhöhtes Kurzarbeitergeld erhalten.

9. Strikte Grenzkontrollen

Voraussetzung für die Aufhebung von Einreisesperren sind stark ausgebaute Schnelltestkapazitäten. Einreisesperren müssen also aufrecht erhalten bleiben, bis verpflichtende Schnelltests bei der Einreise durchgeführt werden können.

Flankierend hierzu ist das Vorhalten von Isolationskapazitäten direkt vor Ort an Häfen, Flughäfen, Bahnhöfen und Grenzübergängen zu ermöglichen, um Infektionsketten aus dem Ausland so früh wie möglich zu unterbrechen. Die illegale Einreise von Asylbewerbern und die Einreise aufgrund des mit dem UNHCR und der EU vereinbarten Resettlement und NesT-Programm sind gänzlich zu unterbinden. Es kann nicht sein, dass Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten massiven Reisebeschränkungen unterliegen, nicht aber sogenannte Asylbewerber, die illegal aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen.

10. Keine Impfpflicht – Priorisierung bei Impfungen

Nach der Entwicklung eines Impfstoffes, soll eine Priorisierung für Mitarbeiter im Gesundheitssystem und für Personen der Risikogruppe vorgenommen werden. Die Impfungen finden selbstverständlich nur auf freiwilliger Basis statt. Eine explizite oder implizite Impfpflicht lehnen wir ab.

11. Untersuchungsausschuss Corona

Die Corona-Maßnahmen der Regierungen in Bund und Ländern sind in ihrem Umfang und ihren Auswirkungen einzigartig in der deutschen Nachkriegszeit. Maßnahmen und Entscheidungen dieses Ausmaßes dürfen nicht ohne demokratische Kontrolle und parlamentarischer Aufarbeitung bleiben. Die massiven Einschränkungen von Grundrechten, sowie die dramatischen wirtschaftlichen Folgen sind von größter Tragweite für die Menschen dieses Landes. Hunderttausende Unternehmen stehen vor dem Ruin, Millionen Beschäftigte bangen um ihre Arbeitsplätze. Die Haushaltskosten können noch nicht in Gänze bemessen werden, liegen aber schon jetzt im Billionenbereich. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert deshalb eine Überprüfung des Regierungshandelns im Rahmen eines parlamen- tarischen Untersuchungsausschusses. Mit diesem Instrument kann der gesamte Vorgang auf Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit Verhältnismäßigkeit sowie scheinbare Alternativlosigkeit geprüft werden. Klarheit in diesen Fragen liegt im Interesse der gesamten Gesellschaft.

Klüngel statt Kompetenz – Die peinliche Wahl der Wehrbeauftragten

Klüngel statt Kompetenz – Die peinliche Wahl der Wehrbeauftragten

Der Gesundheitsminister der Bundesrepublik Deutschland ist gelernter Bankkaufmann. Die Bildungsministerin für Ernährung und Landwirtschaft hat Pädagogik studiert.  Die Verteidigungsministerin dieses Landes absolvierte nicht einmal den Wehrdienst. Was klingt wie ein schlechter Scherz, ist politische Realität im deutschen Bundestag. Die Altparteien vergeben Posten nicht nach Vorkenntnissen, Erfahrungen und Kompetenzen auf den erforderlichen Fachgebieten, sondern schachern sich die Posten untereinander so zu, wie es ihnen passt. Eine neue Spitze dieses Postengeschachers erreichten die Vertreter der genannten Parteien am heutigen Donnerstag bei der Wahl des neuen Wehrbeauftragten des Bundestags. Zur Auswahl stand auf der einen Seite die Sozialdemokratin Eva Högl, auf der anderen Seite Gerold Otten von der Alternative für Deutschland.

Schon im Vorhinein hatte die Personalie für erheblichen Wirbel gesorgt, da der linksaußenstehende SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich überraschend die in Bundeswehrfragen und Verteidigungspolitik völlig unerfahrene Högl für den Posten vorgeschlagen hatte. Die SPD-Kandidatin hatte weder in ihrer beruflichen, noch in ihrer politischen Karriere jemals ein Amt inne, was sie für den Posten der Wehrbeauftragten qualifiziert. Darüber hinaus ist mit der Person Eva Högl ein mehr als peinlicher Auftritt bei einer Pressekonferenz aus dem Jahre 2017 verbunden. Während der damalige SPD- Kanzlerkandidat Martin Schulz den Medienvertretern seine Trauer über einen Terroranschlag in Barcelona ausdrückte, stand die SPD-Abgeordnete lachend und feixend im Hintergrund. Ihr mehr als unpassendes Verhalten begründete sie später mit Verständigungsproblemen. Alles in allem eine mehr als fragwürdige Nominierung von Seiten der SPD-Fraktion. Der Amtsinhaber Hans-Peter Bartels reagierte irritiert, der mit dem Posten liebäugelnde Krawallmacher Johannes Kahrs gab gekränkt seine komplette politische Karriere auf.

Ganz anders als Högl besitzt der AfD-Kandidat Otten umfassende Kenntnisse auf allen Sachgebieten der neuen Aufgabe. Der 64-jährige war über 20 Jahre in der Bundeswehr aktiv und dort als Waffensystemoffizier tätig. Seine letzten Dienstjahre verbrachte Otten damit, als Fluglehrer junge Offiziere an die kommenden Aufgaben heranzuführen. 1997 schied der Offizier im Dienstgrad einer Majors aus der Bundeswehr aus, ist jedoch bis heute Oberst der Reserve an der Offiziersschule der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck. Zusammenfassend eine mehr als hervorragende Wahl für den zu besetzenden Posten des Wehrbeauftragten.

Leider verdeutliche die heutige Abstimmung im Parlament einmal mehr, dass der Klüngel der Altparteien der entscheidende Faktor bei einer Postenbesetzung ist und nicht die vorzeigbaren Kompetenzen eines Kandidaten. Auf Högl entfielen 389 der 656 abgegebenen Stimmen, Gerold Otten konnte 92 Stimmen auf sich vereinen. Hinzu kamen beachtliche 171 Enthaltungen. Ein weiteres Zeichen für eine mehr als umstrittene Wahl. Trotz allem konnte Högl unter mäßig lautem Applaus und emotionslosen Mienen im Saal einen Blumenstrauß für ihren neuen Posten entgegennehmen. In einem anschließenden Interview des Nachrichtensenders Phoenix räumte Högl dann sogar noch selbst ein, dass sie keine Verteidigungspolitikerin sei. Hinzu frohlockte sie wortwörtlich in die Kameras: „Ich mag die Bundeswehr sehr.“ Anscheinend reicht das im Politikverständnis der Altparteien heutzutage für die Besetzung eines so wichtigen Postens aus. Der blanke Hohn für das Amt des Wehrbeauftragten.

Heute wurde wieder einmal mehr als deutlich, worum es den Mitgliedern der Altparteien geht: Posten, Dienstwagen und Macht. Leider haben sie schon lange vergessen, um was es in der Politik eigentlich gehen sollte: Das Wohl der Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die AfD kämpft weiter darum, dass Kompetenzen und Sachkenntnisse Einzug in die deutsche Politik halten und dieser Vetternwirtschaft ein Ende bereitet wird!

TM