„Ungetüm von Gesetz“: Jurist zerlegt neues Infektionsschutzgesetz

„Ungetüm von Gesetz“: Jurist zerlegt neues Infektionsschutzgesetz

Die Kritik an den Plänen der Bundesregierung zur neuerlichen Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden immer lauter.

Ein ehemaliges Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, der 76-Jährige Friedhelm Hufen, hat das geplante Gesetzesvorhaben in einem Interview mit der Rheinzeitung „eine Katastrophe“ genannt. Der emeritierte Professor für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht hält einige Punkte im Papier für „glatt verfassungswidrig“ und sprach von einem „Ungetüm von Gesetz“.

Hufen: „Das Land sollte wirklich sehr gut überlegen, ob es diesem Ungetüm von Gesetz zustimmen will“

Ein „ganz besonders heikler Punkt“ sei der konkrete Eingriff des Bundes bei den Schulen. Hufen verwies darauf, dass Bildung „der Kernbereich der Landeskompetenz“ sei und er die geplanten Durchgriffsrechte für „glatt verfassungswidrig“ halte.

Dem Land Rheinland-Pfalz rate er dringend ab, dem Gesetz zuzustimmen:

„Das ganze Gesetz ist ein einziger Schnellschuss.“ Es gebe „unglaubliche Reibungspunkte“, „überschießende Regelungen“ und eine undurchsichtige Rechtsgrundlage, beispielsweise für Ausgangssperren: „Das Land sollte wirklich sehr gut überlegen, ob es diesem Ungetüm von Gesetz zustimmen will.“

Besonders problematisch sieht Hufen die medial viel diskutierten Ausgehverbote und Ausgangssperren. Dies sei faktisch das „Einsperren von Menschen.“ Die besondere Rechtfertigung der Maßnahme fehle Hufen, da die Ansteckungsgefahr im Freien geringfügig sei: „Die Ausgangssperren sind sicherlich ein sehr problematisches, wahrscheinlich sogar ungeeignetes Mittel und damit auch im juristischen Sinne unverhältnismäßig.“

„Es ist klar beabsichtigt, die Oberverwaltungsgerichte aus dem Spiel zu nehmen“

Im zweiten Teil wird im Gespräch noch mehr auf die rechtliche Dimension des Infektionsschutzgesetzes hingewiesen. Der Jurist erklärt, dass das Gesetz „die gleichheitswidrigen Regelungen“ übernehme, die sich so schon in den Landesverordnungen gefunden hatten. Privilegiert seien allen voran geschäftsmäßige Praktiken, während „Kunst, Kultur und Museen“ schlecht behandelt würden. Eine zentrale Regelung des Staats zu „Systemrelevanz und Wesentlichkeit“ lehnt der 76-Jährige in seinen folgenden Worten deutlich ab.

Als die Zeitung danach fragt, ob die Bundesregierung den Rechtsstaat „mit einem Taschenspielertrick“ aushebele, erklärt Hufen empört, dass der Rechtsschutz der Bürger ausgeschaltet würde:

„Es gibt keinen Rechtsschutz gegen Bundesgesetze und Rechtsverordnungen. Es ist klar beabsichtigt, die Oberverwaltungsgerichte aus dem Spiel zu nehmen.“

Im Anschluss spricht der Professor von einer Missachtung vorher getroffener Gerichtsentscheidungen zu Beherbergungsverboten und Ausgangssperren. 10.000 Verfahren vor Verwaltungsgerichten seien „dann alle Makulatur“, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als „einzige Ebene des Grundrechtsschutzes“ würde in Zukunft überrannt.

Für die Bürger, die ihr Recht in Zukunft vor Gerichten erstreiten wollen, stellt Hufen eine düsterere Perspektive. Die „Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde“ seien viel geringer als vor Verwaltungsgerichten. Auch erstrittene Ausnahmen wie Besuchszeiten in Altenheimen drohen der bundesweiten Sperre zum Opfer zu fallen: „Darüber hat einfach niemand nachgedacht. Eine Katastrophe.“

TM

Infektionsschutzgesetz: Die SPD als Merkels willige Stütze

Infektionsschutzgesetz: Die SPD als Merkels willige Stütze

Wenn am 16. April 2021 im Deutschen Bundestag die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes behandelt werden, richten sich alle Augen auf Angela Merkel. Diese hatte in den vorangehenden Wochen darauf hingewirkt, dass der Bund und damit natürlich vor allem das Kanzleramt weitreichende Befugnisse für den Erlass von Freiheits- und Grundrechtseinschränkungen während der Corona-Pandemie erhält.

Der neue Entwurf trägt vor allem die Handschrift des Merkel-Kurses, aber welche Rolle spielt eigentlich die SPD bei dieser faktischen Entmachtung der Bundesländer in essenziellen Bereichen?

SPD bleibt Merkels Stütze in der Koalition

Denkt der geneigte politische Beobachter an die SPD in der Corona-Krise, kommt einem mittlerweile vor allem der Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach in den Sinn. Dieser ist in der öffentlich-rechtlichen Medienlandschaft geradezu omnipräsent und bringt sich unter anderem immer wieder mit Extrempositionen ins Gespräch.

Wenig überraschend ist daher, dass Lauterbach die harte Linie der Kanzlerin teilt und sich als großer Befürworter der besonders umstrittenen Ausgangssperren in Szene setzt. Kritische Stimmen aus der Wissenschaft, die betonen, das Ansteckungsrisiko unter freiem Himmel, gerade bei wärmeren Temperaturen, sei eher gering, diffamiert er pauschal als nicht wissenschaftlich belegt. Dabei handele es sich lediglich um Meinungspositionen. Dass seine „Meinungspositionen“ immer auf wissenschaftlichen Fakten beruhen und Lauterbach die Weisheit für sich gepachtet hat, darf an dieser Stelle bezweifelt werden.

SPD-Kanzlerkandidat Scholz für mehr Einschränkungen

Olaf Scholz, Vizekanzler und Spitzenkandidat der Sozialdemokraten für die Bundestagswahl, verfügt ohne Zweifel nicht über einen derart ausgeprägten Geltungsdrang wie sein Genosse Lauterbach. In seiner Grundhaltung stützt aber auch er uneingeschränkt die Pläne von Angela Merkel zu den neuen Einschränkungsbefugnissen für den Bund.

So betonte Scholz in einem Zeitungsinterview: „Unverantwortlich wäre es jetzt, eine ganz lange wissenschaftliche Debatte darüber zu führen, was man alles auch anders machen könnte, ohne zu handeln.“

Deutlicher kann man kaum bekennen, dass in dieser Bundesregierung blinder Aktionismus über Krisenmanagement mit Augenmaß gilt. Der trockene Hanseat argumentiert lieber über Emotionen, wenn er meint „Wir können jetzt nicht Doktorarbeiten und Habilitationen schreiben. Wir müssen die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger schützen.“

Kaum kritische sozialdemokratische Stimmen

Die kritischen Stimmen bei den Sozialdemokraten halten sich sehr in Grenzen. Einzelne zaghafte Anmerkungen gibt es unter anderem von Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, welche anmerkt, es gebe noch Fragen bezüglich der Rechtsfolgen und der Verhältnismäßigkeit. Echte Kritik sieht anders aus.

Michael Müller, regierender Bürgermeister von Berlin, vollzieht das rhetorische Kunststück, zunächst den Beschluss zu kritisieren, indem er sagt, man müsse doch sehen, „dass wir ein Stück Normalität zurückgewinnen“, um dann im selben Atemzug die Zentralisierung der Einschränkungsgewalt zu loben, weil diese „auch ein Stück mehr juristische Sicherheit“ geben würden.

Merkel holt sich ihre Macht mit komfortabler Mehrheit

Angela Merkel stützt ihre Macht nicht allein auf ihre eigene Partei, die sie sich über viele Jahre gefügig gemacht hat. Das neue, im höchsten Maße bedenkliche Infektionsschutzgesetz kann sie vor allem deswegen ganz in ihrem Sinne im Bundestag durchwinken, weil sie sich der steten Unterstützung der Sozialdemokraten sicher sein kann.

Euphemistisch wird dieses Gesetz von der Bundesregierung „Bevölkerungsschutzgesetz“ genannt. Es drängt sich geradezu die Frage auf, wer eigentlich die Bevölkerung noch vor dieser Regierung schützt? Die einst so stolze Sozialdemokratie jedenfalls nicht.

TM

„Kameradenschweine“: Union versinkt im Kandidaten-Chaos!

„Kameradenschweine“: Union versinkt im Kandidaten-Chaos!

Der Schlacht um die Kanzlerkandidatur zwischen der CDU und CSU ist in vollem Gange!

In einer Fraktionssitzung der Union, die seit mehreren Stunden im Bundestag läuft, diskutieren die Abgeordneten die Kandidatenfrage für den kommenden Bundestagswahlkampf.

Doch nicht nur das Stimmungsbild ist gespalten!

Beinahe minütlich werden Informationen an die Hauptstadtpresse durchgesteckt. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) soll deswegen die nicht bekannten Informanten aus der Fraktion als „Kameradenschweine“ bezeichnet haben.

Laschet vs. Söder: Zusammenhalt vs. „maximal beste Aufstellung“

Auf der einen Seite der Union steht der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), dem jüngst das Vertrauen des CDU-Präsidiums und des Vorstands der Partei ausgesprochen wurde. Auf der anderen Seite Markus Söder (CSU), der eigentlich zugesagt hatte, bei fehlendem Rückhalt in den CDU-Gremien seine Kanzlerambitionen zurückzuziehen. Doch steigende Beliebtheitswerte und der schon in der Vergangenheit aufblitzende Machthunger haben den Franken wohl zu einem Umdenken bewogen.

Wie eine große deutsche Tageszeitung berichtet, hielten beide Kanzlerkandidaten in spe vor den insgesamt 245 Bundestagsabgeordneten aus CDU und CSU ihre Vorstellungsreden. Laschet habe den Zusammenhalt der Union beschworen und sich explizit gegen eine „One-Man-Show“ ausgesprochen. Die ganze Gesellschaft müsse sich in den Schwesterparteien widerspiegeln, betonte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident.

CSU-Chef Söder habe in seinem Beitrag „die maximal beste Aufstellung“ gefordert und die Wichtigkeit der Bundestagsfraktion der Union betont. Es sei eine Frage des Anstands und des Respekts, dass nicht nur in den Parteien geredet werde, so der bayrische Landes-Chef. Zum Ende soll Söder noch den pathetisch anmutenden Appell „Es geht nicht um mich, es geht um Deutschland! Ich bin bereit!“ geäußert haben.

Die Stimmung kippt? Söder Favorit der Unionsfraktion

Während Laschet in dieser Woche vom CDU-Präsidium und Vorstand Rückendeckung erhielt und mit breiter Brust vor die Abgeordneten getreten sein dürfte, wird ihm im Laufe der Sitzung das Lachen vergangen sein.

Eine große Mehrheit der Abgeordneten soll sich offen für seinen bayrischen Mitbewerber ausgesprochen haben. Während der Aachener hauptsächlich Rückendeckung aus Nordrhein-Westfalen und von seinem Kampagnen-Partner Jens Spahn erhielt, seien Stimmen für Söder aus beinahe allen Ecken des Bundes lautgeworden. Karin Maag (CDU), die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion und aus Baden-Württemberg, begründete ihre Zustimmung für Söder aufgrund heiß gelaufener Telefone im Wahlkreis. Christoph de Vries (CDU) soll erklärt haben, dass es keine Begeisterung für Armin Laschet gebe. Und Elisabeth Motschmann (CDU) habe laut der Presse gesagt, dass Umfragen nicht einfach beiseite gewischt werden könnten.

Die K-Frage: Das Chaos geht weiter!

Zum Ende der Sitzung sollen sich die beiden Bewerber noch einmal zu Wort gemeldet haben. Markus Söder bedankte sich für die Diskussion und verwies auf eine Entscheidung in den kommenden Tagen. Laschet kündigte an, die nächsten Tage mit seinem Gegner reden zu wollen. Übereinstimmend erklärten beide Kandidaten in abschließenden Statements nach der Fraktionssitzung, sich noch diese Woche über die K-Frage der Union einigen zu wollen.

Es ist noch nicht vorbei.

Die Chaos-Tage in der Union gehen weiter.

TM

 

“Demokratie leben”: Steuergelder für Islamisten und Antifa?

“Demokratie leben”: Steuergelder für Islamisten und Antifa?

Die Bundesregierung aus Union und SPD plant kurz vor Ende der laufenden Legislaturperiode das „Demokratiefördergesetz“ zu beschließen und somit mehrere hundert Millionen Euro für Organisationen und Aktivisten zur Verfügung zu stellen, die gegen Extremismus und radikale Bestrebungen vorgehen sollen.

Schon jetzt fließen knapp 150 Millionen Euro jährlich in die geförderten Sozialprojekte, bei einer Beschließung des Gesetzes würden die finanziellen Mittel noch einmal um knapp 50 Millionen Euro erhöht. Bisher werden mehrere hundert Vereine vom Programm „Demokratie leben“ unterstützt. Laut eines Medienberichts profitieren jedoch auch Organisationen von den finanziellen Zuwendungen des Staats, die in der Vergangenheit durch problematische Äußerungen oder Personalien aufgefallen sind.

Umstrittene Organisationen, viel Geld

Laut Presseberichten erhält beispielsweise der Verein „Eoto“ 400.000 Euro aus dem Programm „Demokratie leben“. Die Sozialarbeiter des Vereins schulen schwarze Jugendliche im Umgang mit Diskriminierungserfahrungen. Hauptberuflich für „Eoto“ tätig soll der Grünen-Lokalpolitiker Jeff Kwasi Klein sein, der im vergangenen Jahr mit einer umstrittenen Rede auf einer Demonstration auf sich aufmerksam machte. Unter anderem plädierte Klein für die Formierung „robuster“ Gruppen dunkelhäutiger Menschen, „um nicht mehr die Polizei rufen zu müssen, wenn wir Hilfe brauchen.“  Darüber hinaus habe Klein in einem Podcast geäußert, dass schwarze Menschen eine „Schicksalsgemeinschaft“ seien, die eigene Wirtschaftsstrukturen aufbauen müssten, um vom „weißen Mann“ unabhängig zu sein.

Steuergelder für Islamisten

Mindestens 280.000 Euro Förderung erhalte auch der islamische Verein „Inssan“. Dessen Geschäftsführer ist Mohammad Hajjaj, der nach Medienberichten in Vereinen tätig sein soll, die islamistische Tendenzen vorweisen. Darüber hinaus erklärte Sigrid Herrmann-Marschall, eine deutsche Bloggerin mit dem Themenschwerpunkt Islamismus, dass die „Inssan“-Vorsitzende Lydia Nofal „als Mittlerin zwischen der Mehrheitsgesellschaft und dem Aktionsgeflecht der Muslimbruderschaft“ wirke. Im SPD-Arbeitskreis muslimischer Sozialdemokraten sollen Nofal und Hajjaj trotzdem zu finden sein.

Demokratie leben: Bezahlung für die Antifa

Eine ganze Reihe von Akteuren der linken Antifa-Szene profitieren zudem von den Zuwendungen aus dem „Demokratie leben“-Topf.

Beispielsweise soll im geförderten Projekt „Kiezstory“, das mit über 170.000 Euro für „Vielfaltsgestaltung“ gefördert wird, der in der linken Antifa-Szene bekannte Claudio C. arbeiten, bei dessen Mitbewohner bei einer Durchsuchung deren Wohngemeinschaft im Februar neun Rohrbomben gefunden wurden.

Ebenfalls durfte sich eine Veranstaltung mit der linksextremen Organisation „Interventionistische Linke“ über eine Bezuschussung freuen, ein besonders radikaler Zusammenschluss verschiedener Antifa-Gruppen.

„Demokratiefördergesetz“ mit Extremismusklausel?

In der Regierungskoalition entbrannte jüngst ein Streit über das sogenannte „Demokratiefördergesetz“. Die Union möchte durchsetzen, dass von den staatsgeförderten Vereinen ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlangt wird. Diese Klausel hatte die SPD-Familienministerin Manuela Schwesig gestrichen und dies mit den berüchtigten Worten „Linksextremismus sei ein aufgebauschtes Problem“ begründet.

Ob das umstrittene Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, ist bislang unklar. Dass extremistische Organisationen unter dem Deckmantel eines abstrakten und völlig aus dem Ruder gelaufenen „Kampf gegen Rechts“ mit Steuergeldern hart arbeitender Bürger finanziert werden, ist jedenfalls unerträglich.

TM

Deutschland beherbergt 1,9 Millionen „Flüchtlinge“

Deutschland beherbergt 1,9 Millionen „Flüchtlinge“

Deutschland ist nach wie vor das Einwanderungsland Nummer Eins für Migranten aus aller Welt. Zum 31. Dezember des Jahres 2020 befanden sich sage und schreibe 1,9 Millionen Migranten als sogenannte „Geflüchtete“ im Land. Viele mit anerkanntem „Schutzstatus“.

Dies geht aus einer Anfrage der Linkspartei hervor. In der Corona-Krise ist die Zuwanderung im laufenden Jahr etwas geringer ausgefallen als im Vorjahr.

Mit 1,9 Millionen leben in Deutschland mehr sogenannte „Flüchtlinge“ als die jeweilige Gesamtbevölkerung von Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland.

Immer weniger Abschiebungen in Deutschland

Während sich laut Register bis zu 760.000 Migranten mit abgelehntem Asylantrag im Land befinden, geht die Zahl der Abschiebungen kontinuierlich zurück. Im Jahr 2020 sind nur noch 10800 illegale Einwanderer abgeschoben worden. Damit haben sich die Rückführungen im Vergleich zum Vorjahr noch einmal halbiert.

Für radikale Einwanderungslobbyisten scheint das immer noch zu restriktiv zu sein. Ulla Jelpke, Abgeordnete der Linkspartei und immer wieder wegen Kontakte zur extremen Linken in der Kritik, ist der Meinung: „Auch viele formell abgelehnte, nur geduldete Flüchtlinge dürfen oder sollen aus guten Gründen nicht abgeschoben werden.”

Auch die berüchtigte Organisation „Pro Asyl“ ließ unlängst verlauten, Deutschland habe Platz und beklagte sich darüber, dass die Asylzahlen im Corona-Krisenjahr 2020 gesunken sind.

Etablierte Parteien für mehr Einwanderung

In ihrem Wahlprogramm sprechen sich vor allem die Grünen für Erleichterungen bei der Einwanderung aus und wollen damit Tür und Tor für ungeregelte Migration öffnen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt deutlich, dass sowohl SPD, als auch CDU / CSU nicht über den politischen Willen verfügen, die grenzenlose Zuwanderung von Migranten in die Sozialsysteme zu beschränken.

Einzig die AfD hat auf ihrem Parteitag beschlossen, Migration wieder in geregelte Bahnen zu lenken, damit endlich wieder Vernunft in die deutsche Migrationspolitik einkehrt. Nicht zuletzt auch, damit auf die Corona-Krise unter einer Regierungsbeteiligung der Grünen in eine erneute Migrationskrise schlittert, sollten sich die Bürger genau überlegen, bei wem sie im September ihr Kreuz zur Bundestagwahl machen.

TM

Infektionsschutzgesetz: Regierung beschließt bundesweite Notbremse

Infektionsschutzgesetz: Regierung beschließt bundesweite Notbremse

Wie verschiedene Pressestimmen aus Berlin berichten, hat das Bundeskabinett die bereits viel diskutierte Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Diese bundesweit greifende Regelung soll eine Einheitlichkeit in die Umsetzung der Corona-Maßnahmen bringen und einen sog. „Flickenteppich“ mit regional unterschiedlichen Öffnungsmodellen unterbinden.

Bundesweit harte Regeln: Ausgangssperren, Schulen, Betrieb

Demnach müssten Kreise und kreisfreie Städte ab einer Inzidenz von 100 Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre verhängen und ab 200 Fällen den Präsenzunterricht, der nur mit zwei Corona-Tests in der Woche gestattet werden soll, in den Schulen einstellen. Eine Ausnahme der Ausgangssperre gilt laut Entwurf, wenn der Aufenthalt im Freien der Versorgung von Tieren oder der Ausübung der Arbeitstätigkeit dient.

Auch auf weiterhin geschlossene Geschäfte und ausgeweitete Kontaktbeschränkungen werden sich die Bürger des Landes einstellen müssen. So soll festgelegt werden, dass Treffen in der Öffentlichkeit und den Privaträumen nur dann erlaubt sind, wenn der eigene Haushalt und höchstens eine weitere Person daran teilnimmt. Nach Medieninformationen soll zudem eine Pflicht für Arbeitgeber ausgearbeitet worden sein, ihren Beschäftigten vor Ort mindestens einmal in der Woche einen Test auf das Corona-Virus anzubieten.

Lockerungen von den bestehenden Restriktionen in den jeweiligen Kreisen soll es erst geben, wenn die Inzidenzgrenze von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Die vom Bundeskabinett beschlossene „Corona-Notbremse“ soll in einem möglichst schnellen Verfahren auch vom Bundestag beschlossen und später durch den Bundesrat bewilligt werden. Dies könnte schon in dieser Woche geschehen.

AfD: Gesetzesvorhaben untergräbt demokratische Grundprinzipien

Die Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland hatte sich schon zu Wochenbeginn gegen den Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ausgesprochen. Der Fraktionsvorstand sprach von einem „Freibrief für weitreichende pauschale Grundrechtsbeschneidungen durch die Zentralgewalt“ und warnte vor einer Entkernung des Föderalismus.

TM

 

Vorentscheidung bei Kanzlerkandidatur? CDU-Funktionäre für Laschet!

Vorentscheidung bei Kanzlerkandidatur? CDU-Funktionäre für Laschet!

Die Kanzlerfrage in der Union spitzt sich zu!

Nachdem sowohl der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) als auch der nordrhein-westfälische Länder-Chef und CDU-Vorsitzende Armin Laschet ihre Ansprüche auf die Kanzlerkandidatur der Schwesterparteien angemeldet hatten, legen sich die ersten wichtigen Parteigremien der Christdemokraten fest:

Armin Laschet soll Kanzlerkandidat der Union werden!

Ein zugehöriger Beschluss wurde noch nicht gefasst.

Von Spahn bis Schäuble: Breite Laschet-Unterstützung

Im Anschluss an die Sitzung des Parteipräsidiums in Berlin hatte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier erklärt, dass das Präsidium Laschet „für außergewöhnlich geeignet“ halte und gebeten habe, „mit Markus Söder jetzt gemeinsam den weiteren Weg zu besprechen.“

Laut Medienberichten teilte auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble dem Parteivorstand der CDU mit, dass sich das Parteipräsidium „klar dafür ausgesprochen“ habe, „dass Armin Laschet Kanzlerkandidat werden soll.“ Darüber hinaus habe er Laschet attestiert, er bringe für die Herausforderungen einer Kanzlerkandidatur alles mit. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der das Rennen um den Parteivorsitz als Partner von Laschet begangen hatte, berichtete ebenso von einem klaren Votum für den Mann aus Nordrhein-Westfalen.

Auch der CDU-Vorstand will laut Pressestimmen Laschet als Kanzlerkandidaten in die Bundestagswahl im Herbst schicken. Unter anderem sollen sich der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul und der Europaabgeordnete Daniel Caspary für den Vorsitzenden ihrer Partei ausgesprochen haben.

Laschet mit Rückenwind – trotz desaströser Umfragen

Laschet trat am Nachmittag in der Parteizentrale der CDU vor die Pressevertreter und erhöhte den Druck auf seinen Konkurrenten aus Franken. Er werde „recht bald das Gespräch“ mit Söder suchen, da alle Parteigremien auf eine schnelle Entscheidung drängen. Der Rückenwind für Laschet scheint nach diesem Tag spürbar, obwohl sich dessen Umfragewerte weiter desaströs lesen. In einer repräsentativen Erhebung vergangene Woche gaben nur 17 Prozent der Befragten an, Armin Laschet zu wählen, falls der Bundeskanzler direkt gewählt werden könnte. Robert Habeck (Die Grünen) erzielte in derselben Umfrage 22 Prozent.

TM

„Dauer-Lockdown“: Richter kritisiert neues Infektionsschutzgesetz

„Dauer-Lockdown“: Richter kritisiert neues Infektionsschutzgesetz

Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld und ehemalige Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, hat die Pläne der Bundesregierung über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes scharf kritisiert. Er sei „fassungslos“, sprach von einer „Nichtachtung der Justiz“ und rief dazu auf, „diesem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen“.

Am vergangenen Wochenende zum 11. April 2021 war ein Entwurf der geplanten Reform des Infektionsschutzgesetzes an die Öffentlichkeit gelangt. Im Papier wird deutlich, wie weitreichend Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Bundesregierung in Zukunft über die Corona-Politik des gesamten Landes entscheiden und mit harten Maßnahmen gegen das Virus vorgehen möchte. Unter anderem sind eine strikte und bundesweite Corona-Notbremse, Ausgangssperren und umfassende Kontaktbeschränkungen geplant.

 Gnisa: „Nichtachtung der Justiz“

Auf seiner Facebook-Seite teilte Gnisa seinen Unmut über die geplante Reform mit. „Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es soweit“, erklärte der 57-Jährige. Mit seinem Demokratieverständnis hätten die Pläne aus Berlin „nichts mehr zu tun.“ Allen voran die sog. „Corona-Notbremse“, die ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen greifen soll, kritisiert der Richter hart:

Nächtliche Ausgangssperren seien eine „Nichtachtung der Justiz“, gerade da Gerichte die Wirksamkeit dieser Maßnahme angezweifelt hatten. Ebenso entspreche es nicht „dem Bild des Grundgesetzes“, Eltern ab einer 100er-Inzidenz zu verbieten, ihre Kinder zu treffen.

„Dauerlockdown“: Automatisch greifendes System ohne Korrektur

Gnisa sieht die Gefahr eines nicht mehr einzufangenden „Dauer-Lockdown“: „Unsere Gesellschaft wird gewissermaßen auf Autopilot gestellt. Kein Bürgermeister, kein Landrat, kein Ministerpräsident, kein Landtag nicht einmal ein Verwaltungsgericht kann mehr korrigierend eingreifen.“ Zumindest auf zwei oder drei Monate könnte das Gesetz zumindest beschränkt werden, so der Direktor des Amtsgerichts in Bielefeld.

Kritik an der Fokussierung auf die Inzidenz

Der Richter kritisierte zudem die starke Fokussierung des Entwurfes auf die Inzidenzwerte. Bei derart drastischen Maßnahmen sei diese als einziges Instrument nicht ausreichend und untauglich: „Nur auf die Inzidenz abzustellen ist […] willkürlich, weil die reine Inzidenz davon abhängt, wie viel getestet wird. Dies ist manipulierbar.“

Daher appellierte Gnisa zum Ende seines Facebookentrags an alle Lesenden, ihren Bundestagsabgeordneten zu schreiben und sie zu bitten, „diesem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen!“

TM

Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Merkels Knallhart-Katalog

Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Merkels Knallhart-Katalog

Die Pläne von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) werden konkreter.

Ein am Samstag, dem 10. April 2021, verschickter Entwurf für die geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes macht deutlich, wie weitreichend die Bundesregierung in Zukunft über die Corona-Politik des gesamten Landes entscheiden und mit harten Maßnahmen gegen das Virus vorgehen möchte. Schon am Tag zuvor war bekannt geworden, dass die für den 12. April geplante Bund-Länder-Konferenz zusammen mit den 16 Ministerpräsidenten nicht stattfinden wird. Stattdessen liegt verschiedenen Medienhäusern nun besagter Entwurf vor, der unter anderem eine strikte und bundesweite Corona-Notbremse, Ausgangssperren und umfassende Kontaktbeschränkungen vorsieht. Unterstützung erhielt die Kanzlerin laut Pressestimmen von Bundesfinanzminister und Vize-Kanzler Olaf Scholz (SPD), der in seiner Partei für weitreichende Durchgriffsrechte des Bundes warb. Schon am kommenden Dienstag soll das Kabinett die Neuregelung beschließen.

Durchgriffsrechte für den Bund

Unter anderem heißt es im am Wochenende öffentlich gewordenen Entwurf, die Bundesregierung solle ermächtigt werden, bei einem Riss des Inzidenzwertes von 100 „Gebote und Verbote […] zur Bekämpfung von Krankheiten, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht werden, zu erlassen“. In Zukunft soll diese bundeseinheitliche Regelung per Gesetz die immer neuen Bund-Länder-Konferenzen ersetzen, die in regelmäßigen Abständen von Kanzlerin Merkel und den Länderchefs abgehalten wurden. Eine ganze Liste an Maßnahmen umfasst der Gesetzesentwurf, der noch in dieser Woche beschlossen werden soll.

Die wichtigsten Knallhart-Regeln im Überblick:

  • Bei Überschreiten einer Inzidenz von 100: Harte, regionale Lockdowns.
  • Private Treffen nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person.
  • Nächtliche Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr.
  • Schließung aller Geschäfte, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie der Gastronomie mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, Apotheken, Drogerien und Tankstellen.
  • Öffnung der Schulen und Kitas nur bei einer Inzidenz von unter 200. Bei einer Überschreitung des Wertes ist Distanzunterricht verpflichtend. Die Unterrichtsteilnahme für die Schüler soll nur bei zwei negativen Testnachweisen in der Woche möglich sein.

Falls die Inzidenzschwelle von 100 über drei Tage unterschritten wird, können die Knallhart-Maßnahmen wieder entfallen. Bei drei Tagen über dem Grenzwert treten die Regeln wieder in Kraft.

Kritisch kommentiert wurden einzelne Stellen des Maßnahmen-Katalogs vom SPD-Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach. Dieser mahnte, dass das „Notbremsengesetz“ einen großen Teil seiner Wirkung verliere, „wenn die Testpflicht in den Betrieben nicht kommt.“ Die bundesweite Pflicht für zwei Corona-Tests in der Woche könne die Ansteckungsgefahr senken.

Schon in der kommenden Woche soll die umstrittene Regelung im Kabinett beschlossen und im Bundestag beraten werden. Der Bundesrat soll in einer Sondersitzung zusammenkommen und dem Entwurf abschließend zustimmen.

Einzelne Details wie eine verschärfte Home-Office-Pflicht stehen jedoch noch zur Diskussion.

TM

Linksextreme Seenotretter? Sea-Watch 4 fährt unter Antifa-Flagge

Linksextreme Seenotretter? Sea-Watch 4 fährt unter Antifa-Flagge

Die Nichtregierungsorganisation (NGO) „Sea-Watch“ hat mit dem Bekenntnis zur linksextremen Antifa für Aufsehen gesorgt.

Das Seenotrettungsschiff, welches durch den Verein „United4Rescue“ finanziert wurde und vor der lybischen Küste Menschen aus Schlauchboten übernehmen soll, bekannte sich mit einem veröffentlichten Foto klar zur linksradikalen „Antifa“. Nachdem in dieser Woche ein Bild durch die sozialen Medien ging, welches die Flagge genannter „Antifa“ im Bug des Schiffes zeigt, postete die NGO am Donnerstag eine Botschaft mit verlinktem Foto, auf welchem die Fahne eindeutig an der Spitze des Schiffmastes zu identifizieren ist:

„Aufgrund der Stimmungsmache von AfD und anderen Rechten gegen eine Flagge der Antifaschistischen Aktion an unserem Bug haben wir uns entschieden, diese zu entfernen. Sie hängt jetzt etwas sichtbarer weiter oben. Gern geschehen.“
Linksextreme Seenotretter? Sea-Watch 4 fährt unter Antifa-Flagge

Mit diesem deutlichen Bekenntnis wird klar ersichtlich, dass es der Organisation SeaWatch vor allem um die Vollstreckung einer politischen Agenda geht. Hinter dieser Fahne steht eine Ideologie, welche Grenzen und Nationalstaaten rigoros ablehnt und sich für grenzenlose Migration einsetzt.

Kirche und Antifa: Hand in Hand

Mitinitiiert und unterstützt wurde das zweifelhafte Projekt von Heinrich Bedford-Strohm, Chef der evangelischen Kirche Deutschlands (EKD). Dieser war auf Anfrage eines Online-Nachrichtenmagazins nicht zu einer Stellungnahme bereit. Lediglich eine EKD-Sprecherin antwortete, dass die evangelische Kirche „für eine auf der Würde jedes Menschen gründende, offene, tolerante und gerechte Gesellschaft“ einstehe.

Angesichts zahlreicher Tweets scheint mittlerweile jedoch offensichtlich, dass vermeintliche Seenotrettung und die politische Agenda der Antifa fest miteinander verwurzelt sind. Beispielsweise äußerte Carola Rackete, ehemalige Kapitänin des Schiffes, am 22. Februar 2021 auf ihrem Twitterkanal:

„If #SophieScholl was alive today I am pretty sure she would be Part of al local #Antifa organising.“

Im August vergangenen Jahres twitterte Sea-Watch:

„#Antifa-Arbeit ist auch an Land richtig & wichtig, auch sie wird kriminalisiert und auch sie braucht Geld, deshalb gibt es jetzt die #Antifaschistische Auktion.“

Mit politischen Kräften vom linksextremen Rand scheint die evangelische Kirche kein Problem zu haben.

TM