Infektionsschutzgesetz: Regierung beschließt bundesweite Notbremse

Infektionsschutzgesetz: Regierung beschließt bundesweite Notbremse

Wie verschiedene Pressestimmen aus Berlin berichten, hat das Bundeskabinett die bereits viel diskutierte Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Diese bundesweit greifende Regelung soll eine Einheitlichkeit in die Umsetzung der Corona-Maßnahmen bringen und einen sog. „Flickenteppich“ mit regional unterschiedlichen Öffnungsmodellen unterbinden.

Bundesweit harte Regeln: Ausgangssperren, Schulen, Betrieb

Demnach müssten Kreise und kreisfreie Städte ab einer Inzidenz von 100 Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre verhängen und ab 200 Fällen den Präsenzunterricht, der nur mit zwei Corona-Tests in der Woche gestattet werden soll, in den Schulen einstellen. Eine Ausnahme der Ausgangssperre gilt laut Entwurf, wenn der Aufenthalt im Freien der Versorgung von Tieren oder der Ausübung der Arbeitstätigkeit dient.

Auch auf weiterhin geschlossene Geschäfte und ausgeweitete Kontaktbeschränkungen werden sich die Bürger des Landes einstellen müssen. So soll festgelegt werden, dass Treffen in der Öffentlichkeit und den Privaträumen nur dann erlaubt sind, wenn der eigene Haushalt und höchstens eine weitere Person daran teilnimmt. Nach Medieninformationen soll zudem eine Pflicht für Arbeitgeber ausgearbeitet worden sein, ihren Beschäftigten vor Ort mindestens einmal in der Woche einen Test auf das Corona-Virus anzubieten.

Lockerungen von den bestehenden Restriktionen in den jeweiligen Kreisen soll es erst geben, wenn die Inzidenzgrenze von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Die vom Bundeskabinett beschlossene „Corona-Notbremse“ soll in einem möglichst schnellen Verfahren auch vom Bundestag beschlossen und später durch den Bundesrat bewilligt werden. Dies könnte schon in dieser Woche geschehen.

AfD: Gesetzesvorhaben untergräbt demokratische Grundprinzipien

Die Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland hatte sich schon zu Wochenbeginn gegen den Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ausgesprochen. Der Fraktionsvorstand sprach von einem „Freibrief für weitreichende pauschale Grundrechtsbeschneidungen durch die Zentralgewalt“ und warnte vor einer Entkernung des Föderalismus.

TM

 

Infektionsschutzgesetz: Regierung beschließt bundesweite Notbremse Zuletzt aktualisiert: 13.04.2021 von Team Münzenmaier

2 Replies to “Infektionsschutzgesetz: Regierung beschließt bundesweite Notbremse

  • Max Axel Jurke

    Von Max Axel Jurke

    Gerichtsurteile scheren Fr. Merkel und ihre willigen Helfer natürlich nicht, gibt es doch immer noch mehr als genug Dumme im Volk, die sie auch noch in ihrem Grundgesetz bzw. Verfassungswidrigen Tun bereitwillig unterstützen. Die glauben immer noch, daß irgendwann wieder Normalität einkehrt. Wenn sie Augen und Ohren offenhalten würden, wüßten sie inzwischen, daß etwas ganz Anderes geplant ist. Sie leben in der eigenen Welt, wie es ihnen gefällt. Wer in der Demokratie schläft wacht in einer Diktatur wieder auf.

  • Karsten Müller

    Von Karsten Müller

    Das sind alles DDR und Stasimethoden.
    Was Merkel allerdings vergessen hat ist das es beides nicht mehr gibt. Und es werden immer mehr, die sich nicht mehr einsperren lassen wollen.

Comments are closed.