„Dauer-Lockdown“: Richter kritisiert neues Infektionsschutzgesetz

„Dauer-Lockdown“: Richter kritisiert neues Infektionsschutzgesetz

Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld und ehemalige Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, hat die Pläne der Bundesregierung über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes scharf kritisiert. Er sei „fassungslos“, sprach von einer „Nichtachtung der Justiz“ und rief dazu auf, „diesem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen“.

Am vergangenen Wochenende zum 11. April 2021 war ein Entwurf der geplanten Reform des Infektionsschutzgesetzes an die Öffentlichkeit gelangt. Im Papier wird deutlich, wie weitreichend Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Bundesregierung in Zukunft über die Corona-Politik des gesamten Landes entscheiden und mit harten Maßnahmen gegen das Virus vorgehen möchte. Unter anderem sind eine strikte und bundesweite Corona-Notbremse, Ausgangssperren und umfassende Kontaktbeschränkungen geplant.

 Gnisa: „Nichtachtung der Justiz“

Auf seiner Facebook-Seite teilte Gnisa seinen Unmut über die geplante Reform mit. „Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es soweit“, erklärte der 57-Jährige. Mit seinem Demokratieverständnis hätten die Pläne aus Berlin „nichts mehr zu tun.“ Allen voran die sog. „Corona-Notbremse“, die ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen greifen soll, kritisiert der Richter hart:

Nächtliche Ausgangssperren seien eine „Nichtachtung der Justiz“, gerade da Gerichte die Wirksamkeit dieser Maßnahme angezweifelt hatten. Ebenso entspreche es nicht „dem Bild des Grundgesetzes“, Eltern ab einer 100er-Inzidenz zu verbieten, ihre Kinder zu treffen.

„Dauerlockdown“: Automatisch greifendes System ohne Korrektur

Gnisa sieht die Gefahr eines nicht mehr einzufangenden „Dauer-Lockdown“: „Unsere Gesellschaft wird gewissermaßen auf Autopilot gestellt. Kein Bürgermeister, kein Landrat, kein Ministerpräsident, kein Landtag nicht einmal ein Verwaltungsgericht kann mehr korrigierend eingreifen.“ Zumindest auf zwei oder drei Monate könnte das Gesetz zumindest beschränkt werden, so der Direktor des Amtsgerichts in Bielefeld.

Kritik an der Fokussierung auf die Inzidenz

Der Richter kritisierte zudem die starke Fokussierung des Entwurfes auf die Inzidenzwerte. Bei derart drastischen Maßnahmen sei diese als einziges Instrument nicht ausreichend und untauglich: „Nur auf die Inzidenz abzustellen ist […] willkürlich, weil die reine Inzidenz davon abhängt, wie viel getestet wird. Dies ist manipulierbar.“

Daher appellierte Gnisa zum Ende seines Facebookentrags an alle Lesenden, ihren Bundestagsabgeordneten zu schreiben und sie zu bitten, „diesem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen!“

TM

„Dauer-Lockdown“: Richter kritisiert neues Infektionsschutzgesetz Zuletzt aktualisiert: 12.04.2021 von Team Münzenmaier

2 Replies to “„Dauer-Lockdown“: Richter kritisiert neues Infektionsschutzgesetz

  • Heidi Walter

    Von Heidi Walter

    Es gibt das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte. Einfach mal googeln. Auch sie begrüßen das Weimarer Urteil. In den MSM wird dieses Urteil natürlich zerissen, die Wissenschaftler und der Richter als “Querdenker”-nah diffamiert. Es geht auch nicht mehr um Corona, sondern nur noch um die absolute Macht Merkels und das muss verhindert werden.

  • Haupt

    Von Haupt

    Stellt sich die Frage warum er das nicht mit seinen Kollegen bespricht? Er hat doch sicher mehr gehör als wir Bürger ?

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