Wahlergebnis “rückgängig machen”: AfD Verfassungsklage gegen Merkel!

Wahlergebnis “rückgängig machen”: AfD Verfassungsklage gegen Merkel!

Die vor einem Jahr per Eilantrag von der Alternative für Deutschland gestellte Verfassungsklage gegen die noch amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wird in den kommenden Tagen verhandelt. Inhalt der Klage sind die Äußerungen der Kanzlerin zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen im Februar 2020, die nach Ansicht der AfD gegen die politische Neutralität verstoßen und Sie ihre Amtsautorität missbraucht habe. Um die Ministerpräsidentenwahl kam es damals zu Unruhen und Unstimmigkeiten, als Bodo Ramelow (Die Linke) keine Mehrheit bei der Wahl erzielen konnte und der FDP-Kandidat Thomas Kemmerich mit Stimmen der AfD zum neuen Ministerpräsidenten gewählt wurde.

Nachdem dieser die Wahl zuerst annahm, wurden Kemmerich und seine Familie bedroht, dass sie unter Polizeischutz gestellt wurden und der FDP Politiker schon nach kurzer Zeit unter diesem Druck von seiner Position als Ministerpräsident zurücktrat. Im Nachgang dieser Vorgänge wurde der eigentlich abgewählte Linken Ministerpräsident bei Neuwahlen wieder ins Amt gewählt.

Merkel: Stellungnahme auf Staatsempfang

Von Ihrer zu diesem Zeitpunkt stattfindenden Dienstreise in Südafrika äußerte sich Kanzlerin Merkel auf einem Staatsempfang dazu wie folgt:

„Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen. Da dies in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss. Zumindest gilt für die CDU, dass sich die CDU nicht an einer Regierung unter dem gewählten Ministerpräsidenten beteiligen darf. Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“ Diese Äußerungen wurden sowohl auf der offiziellen Internetseite der Bundesregierung als auch der Bundeskanzlerin veröffentlicht. Ob diese Positionierung als Kanzlerin oder nur als CDU-Politikerin getätigt wurde ist unter anderem Gegenstand der Klage, die am 21.Juli diesen Jahres mündlich verhandelt wird.

Rechtsstaat und Verfassung bewahren!

Mit dieser Klage zeigt sich, dass die AfD im Gegensatz zu den Altparteien ihre Arbeit als Oppositionspartei ernst nimmt und für demokratische Grundsätze und Rechtsstaatlichkeit steht. Es wird festzustellen sein, ob Kanzlerin Merkel ihre Kompetenzen und ihre Macht, die ihr durch ihre Amtsautorität gegeben ist, missbraucht hat, um in den politischen Meinungskampf einzugreifen. Die AfD wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, die Verfassung und Recht der Bundesrepublik zu schützen.

TM

Wahlergebnis “rückgängig machen”: AfD Verfassungsklage gegen Merkel! Zuletzt aktualisiert: 18.06.2021 von Team Münzenmaier