Gastbeitrag: Faktenresistenter „Faktenfuchs“ des Bayerischen Rundfunks

Gastbeitrag: Faktenresistenter „Faktenfuchs“ des Bayerischen Rundfunks

Der Bayrische Rundfunk hatte via „Faktenfuchs“ am 29.4.2021 versucht, den AFD-Flyer des Bundesvorstandes bezüglich Covid-19 zu relativieren. Dabei wurden jedoch wesentliche Fakten ignoriert.

Folgende Punkte wurden vom BR kritisiert:

Erstens: wir würden einen saisonalen Effekt behaupten. Das stimmt. Laut Virologe Drosten gäbe es einen maximalen saisonalen Effekt von 20%. Das wären mehr als Null. Also ein saisonaler Effekt. Die aktuellen Inzidenzzahlen erhärten zudem unsere Position.

Zweitens: wir würden behaupten, mit mehr Tests erhielte man mehr positive Tests. Das stimmt. Es hängt jedoch mit der Prävalenz zusammen. Erhöht man aber an einem definierten Tag X die Testzahl, dann erhält man mehr positive Tests. Die absolute Zahl der positiven Tests ist also sehr wohl steuerbar.

Darüberhinaus gilt: je mehr Tests desto mehr falsch positive. Das hängt ebenfalls mit der Prävalenz zusammen. Je niedriger die Prävalenz desto höher die Zahl der falsch positiven, es sei denn wir hätten einen Test mit 100%-iger Spezifität (Verhältnis richtig negativer zu richtig negativen plus falsch positiven).

Und umgekehrt: je höher die Prävalenz desto höher die Zahl der falsch negativen, es sei denn wir hätten einen Test mit 100%-iger Sensitivität. Die Vorgabe bei den Antigentests z.B. lautet: mindestens 70% Sensitivität, d.h. : 30% dürfen falsch negativ sein!

Drittens: wir würden behaupten, bei der praktischen Anwendung der PCR-Tests hätte sich eine Fehlerrate gezeigt. Das wäre nicht so, argumentiert der „Faktenfuchs“ des BR und nennt Ringversuche, die die Sicherheit und Qualität des PCR-Tests beweisen sollen.

Das war ja auch nicht die Behauptung! Der PCR-Test ist natürlich gut, vorausgesetzt er wird für das verwendet, was er leisten kann. Er kann z.B. keine Infektionen nachweisen.

Das Problem sind Fehler vor dem Test, also bei der praktischen Anwendung.

Und damit zu einem uns bekannten Ringversuch (Quelle: dt. Ärzteblatt, 10/2020): es wurden 463 Labore in Deutschland überprüft, und zwar mit einer vorgegebenen Covid-19-Probe. Ergebnis: die Bandbreite der PCR-CT-Werte lag zwischen 13 (hoch positiv) und 38 (kaum etwas nachweisbar) – wohlgemerkt bei der gleichen Probe!

Wie ist das möglich? Antwort: unterschiedliche Abstrichtechniken der Untersucher, Transport, Lagerungszeiten, Temperaturschwankungen, jedes Labor kann einen anderen Test verwenden, das Virusgenom muß zuerst von RNA in DNA übersetzt werden, und zwar mit einem Enzym (Reverse Transkriptase) – letzteres ist ebenfalls fehlerbehaftet und temperaturlabil.

Und das alles bevor der PCR-Test überhaupt beginnt!

Viertens: wir würden behaupten, ca. 80% der SARS-CoV-2-infizierten Menschen zeige keine oder nur leichte Symptome. Der BR nennt 55-85% die erkranken.

Fazit: beide Aussagen stehen nicht im Widerspruch. Leicht erkrankt ist auch erkrankt.

Fünftens: die AFD würde behaupten, die Covid-19-Letalität wäre sehr niedrig. Man hätte mehr obduzieren müssen, um zu beweisen ob an oder mit Corona verstorben. Das stimmt beides.

Der BR bringt jetzt Letalität und Mortalität ins Spiel. Das Erste bezieht sich jedoch auf die Gesamtbevölkerung, das Zweite auf die Erkrankten. Die Begriffe sind nicht vergleichbar.

Der BR erklärt, dass die Gesundheitsämter auf Basis ärztlicher Todesbescheinigungen die Entscheidung treffen, ob jemand an oder mit Corona gestorben ist.

Dies ist allerdings völlig unzureichend, da die Todesbescheinigungen nur eine vermutete Diagnose enthalten. Der Beweis kann nur durch die Obduktion des Pathologen erbracht werden.

Die Kritik des BR ist überwiegend ungerechtfertigt, der „Faktenfuchs“ offenbar faktenresistent.

 

Dr. med. Martin Dames

Facharzt für Innere Medizin

Gastbeitrag von Dr. Martin Dames: Nachbetrachtung zu Covid-19

Gastbeitrag von Dr. Martin Dames: Nachbetrachtung zu Covid-19

Die Lockdown – Maßnahmen waren und sind selektiv in Bezug auf einzelne Berufsgruppen, nicht verhältnismäßig im Sinne von nicht angemessen, nicht geeignet und nicht erforderlich und damit partiell nicht verfassungskonform.
Sie wurden im Nachhinein durch das Infektionsschutzgesetz bzw. die sogenannte Bundesnotbremse eingehegt und pseudo – legitimiert. Eine Normenkontrollklage beim BverfG wurde – für uns völlig unverständlich – abgewiesen.

Es wurden und werden täglich Inzidenzwerte präsentiert. Dieser Begriff bezieht sich normalerweise auf Erkrankungen und nicht auf positive Tests. Letzteres ist zumindest unüblich.

Es wurden und werden täglich die Zahl der Neuinfektionen genannt. Gemeint sind positive Tests. Eine bewußte begriffliche Unschärfe:
Der PCR – Test kann überhaupt keine Infektionen nachweisen, dafür ist er nicht konzipiert. Er kann nur (hier im Bezug auf Covid-19) Gen-Abschnitte nachweisen und davon auch nur einige wenige von sehr vielen.
Um eine Virus-Infektion sicher zu erfassen, gibt es andere, zusätzliche Methoden. Etabliert sind hier die IgG – und IgM – Titerverläufe. Dies wird bei den sehr häufigen Viruserkrankungen Hepatitis B und C genau so praktiziert und hat sich seit Jahrzehnten bewährt.

Um die Zahl der so genannten Neuinfektionen (also der positiven PCR-Tests) zu erzielen, benötigte man in der Hoch-Prävalenzphase (Winter) die vielfache Menge an Tests:
Stand 20.04.2021 wurden bis zu diesem Zeitpunkt in Deutschland 54 Millionen Tests durchgeführt, davon waren 3,5 Millionen positiv. Die Positivrate betrug also 6,5 %. Und das bei einem selektiven, nicht repräsentativen Klientel (zum Teil symptomatisch, zum Teil Kontaktpersonen).
Hätte man zufällig in der Bevölkerung ausgewählt (Randomisierung ist z.B. der Goldstandard bei Interventionsstudien), dann hätte man wesentlich weniger positive Tests erhalten!
Und nicht jeder positive Test ist bekanntermaßen richtig positiv (abhängig von der Prävalenz und der Test-Performance).

Folgende Kommunikation wäre also via Medien und Regierung adäquat gewesen: „Liebe Zuschauer (oder Leser), es wurden heute (als Beispiel) 300.000 Tests durchgeführt. Davon waren über 93 % negativ und nur 6,5 % positiv. Machen Sie sich also nicht zu große Sorgen. Haben Sie keine Angst!“.

Aber genau das wollte man offenbar nicht.

Die Bevölkerung sollte in einen permanenten Unruhezustand versetzt werden, um andere, überwiegend linkspolitische Ziele ohne größeren Widerstand durchzusetzen. Dies wurde auch von Regierungsseite her mehr oder weniger unverhohlen zugegeben: Corona nutze ihnen sehr, um endlich Dinge zu beschleunigen und zu realisieren, die normalerweise auf breiten Widerstand sowohl der Opposition als auch der Bevölkerung stoßen würden.

Gemeint sind offenbar u.a.:
Forcierte EU – Integration unter Umverteilung unserer restlichen Vermögenswerte und Sozialversicherungssysteme (Harmonisierung) Richtung Südeuropa, digitaler Zensur und Überwachung mit bereits bestehenden und weiter auszubauenden Gesetzen, weiterer Zuwanderung aus überwiegend orthodox-islamischen Ländern (Mittelost, Westasien und Afrika), Klimapolitik (Green Deal) und Klima-Entscheidungen (BverfG) ohne adäquate Sachkenntnis und zu unserem Nachteil („Generationengerechtigkeit“), finanzielle Unterstützung unzähliger NGOS mit zum Teil extrem linker und sogar gewaltbereiter Agenda sowie reformverhindernde Wahlgeschenke für den Süd-Euroraum (NGEU), um nur einige zu nennen.

Keines dieser Ziele ist im Interesse unseres Landes. Sie schaden uns. Wir lehnen sie ab.

Dr. med. Martin Dames


Gastbeiträge geben immer ausschließlich die Meinung des Autoren wieder.

Krankenkassen: Explodiert jetzt der Zusatzbeitrag wegen Corona?

Krankenkassen: Explodiert jetzt der Zusatzbeitrag wegen Corona?

Gastbeitrag von Robin Classen.

Unter Kurzarbeit und den enormen Herausforderungen im Gesundheitssystem während der Corona-Pandemie, die von Intensivbetten über Massentests bis hin zu absehbaren Massenimpfungen gehen, leiden still und heimlich die Krankenkassen. Dort blickt man trotz einem durch zwangsweise verschobene Operationen und politische Tricksereien erwirtschafteten Überschuss im zweiten Quartal unsicheren Zeiten entgegen.

Teure Tests und geplünderte Liquiditätsreserven

So wurden die mehreren Milliarden Euro für vorsorglich freigehaltene Klinikbetten aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds aufgebracht – also jedem Fonds, über den die Versichertenbeiträge an die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen verteilt werden. Diese Reserve schmilzt in Anbetracht von durch Kurzarbeit – und womöglich bald auch durch steigende Arbeitslosigkeit – sinkenden Krankenkassenbeiträgen dahin. Und auch wer für die zahlreichen Corona-Tests aufkommt, ist letzten Endes noch nicht ausgemacht. Weitere Steuermittel für den Gesundheitsfonds sind zwar angedacht, aber da die Anzahl der in den nächsten Wochen und Monaten noch durchzuführenden Tests noch nicht feststeht, sind die Kosten auch noch nicht absehbar. Schon die Laboruntersuchung kostet laut Techniker Krankenkasse pro Test knapp 40 Euro.

Scholz revidiert Spahns Versprechungen – am Ende zahlt der Versicherte

Und langsam wird auch das Steuergeld knapp: Verkündete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Anfang September noch das prognostizierte GKV-Defizit von 16 Milliarden Euro für 2021 würde über einen Bundeszuschuss finanziert, war nach Rücksprache mit Finanzminister Scholz diese Zusage schon Mitte des Monats wieder obsolet. Nun soll der Bundeszuschuss nur noch fünf Milliarden Euro betragen. Acht Milliarden Euro sollen dadurch zusammenkommen, dass reichere Kassen ihre Rücklagen an den Gesundheitsfonds abliefern müssen – eine faktische Enteignung der Versicherten, wie Detlef Spangenberg (MdB, AfD) im Bundestag zurecht anmerkte. Weitere drei Milliarden Euro sollen die Versicherten direkt über den Zusatzbeitrag beisteuern.

Verdoppelt sich der Zusatzbeitrag in den nächsten Jahren?

Schon im Mai läuteten hinsichtlich des Zusatzbeitrages beim GKV-Spitzenverband die Alarmglocken: Ohne Steuerzuschüsse müsse sich der vom Arbeitnehmer zu tragende Zusatzbeitrag 2021 verdoppeln, hieß es. Mittlerweile ist klar, dass es Steuerzuschüsse gibt – allerdings war ein neuer Corona-Ausbruch im Herbst und Winter des Jahres im Mai noch gar nicht absehbar und wurde eher als pessimistisches Horrorszenario gehandelt. Wenn nun der zweite Lockdown von der Bundesregierung ausgerufen wird, dürfte sich die Lage jedenfalls in einigen Branchen nochmals drastisch verschärfen. Krankenkassenfunktionäre wie Reinhard Brücker (Vorstandsvorsitzender der Viactiv Krankenkasse) orakeln schon, dass sich die im Juni ausgesprochene Garantie der Bundesregierung, dass die Sozialabgaben nicht über 40 Prozent steigen sollen, so wohl nicht wird halten lassen.

Größere Gefahren als Corona klopfen schon an die Tür

Es droht mithin das Szenario rapider Neuverschuldung, ausfallender Steuereinnahmen, steigender Sozialabgaben für diejenigen, die noch Arbeit haben und einem überlasteten Gesundheitssystem mit geschwächten Krankenkassen als Resultat einer Politik, die im Lichte einer allenfalls mittelmäßigen Gesundheitsgefahr durch einen neuen Virustypus alle anderen, weit größeren Gefahren hinten anstellt.

Robin Classen: Der schleichende Umbau des Bundesverfassungsgerichtes

Robin Classen: Der schleichende Umbau des Bundesverfassungsgerichtes

Gastbeitrag von Robin Classen, Landesschriftführer der AfD Rheinland-Pfalz.


Die Wahl der Linksextremistin Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern mit Stimmen der CDU hat zu Recht für bundesweites Aufsehen gesorgt. Borchardt ist in der Plattform „Antikapitalistische Linke“ aktiv, die vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft und beobachtet wird. 1981, so wird berichtet, soll Borchardt eine politisch verfolgte Familie in der DDR mehr oder minder dazu gezwungen haben, ihr ihr Haus zu überschreiben. 2011 unterzeichnete sie ein Papier, in dem der Mauerbau als alternativlos bezeichnet wurde. Und ihre mangelnde Qualifikation stellte sie auf Facebook dadurch unter Beweis, dass sie Kettenbriefe teilte, um den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform zu widersprechen. All dies und noch viel mehr ist bereits ans Licht gekommen, hat jedoch nicht zu einem Umschwung in der CDU geführt. Einen AfD-Antrag auf Abwahl lehnten die „Christdemokraten“ im Landtag nämlich ab.

Borchardt ist beileibe kein Einzelfall

Borchardt mag ein besonders angreifbarer Extremfall sein, aber ein Einzelfall ist sie nicht. Kaum noch Aufmerksamkeit erhielt ein Artikel der WELT im Anschluss an die rege Berichterstattung über Borchardt, in dem es um die seit 2009 amtierende, von den Grünen vorgeschlagene und ebenfalls zwei Mal mit CDU-Stimmen gewählte Richterin Cornelia Ganten-Lange am Hamburger Verfassungsgericht geht. Die linksextreme Vita der Asylrechtsanwältin reicht bis zur Jahrtausendwende zurück, als sie als Demoanwältin für Bauwagenaktivisten auftrat. 2011 engagierte sie sich im Rahmen der 1.-Mai-Demonstrationen, später betrieb sie Lobbyismus für die Lampedusa-Flüchtlinge und vertrat bei den G-20-Randalen sogar ein Bündnis bei seiner Klage gegen ein Versammlungsverbot. Eng sind ihre Verbindungen auch zur PKK und natürlich zur „Roten Hilfe“, die sich jüngst mit den noch flüchtigen RAF-Terroristen solidarisierte.

Das Bundesverfassungsgericht wird nun von einem Berufspolitiker geführt

Der Marsch durch die Institutionen hat jedoch auch längst das Bundesverfassungsgericht erreicht und wird auch dort maßgeblich von den Grünen betrieben. Mit dem langjährigen CDU-Politiker Stephan Harbath als neuem Bundesverfassungsgerichtspräsidenten stand zunächst berechtigterweise im Fokus der Kritik, dass die Parteien sich nun womöglich auch das höchste Gericht zur Beute gemacht haben könnten. Harbath selbst ist generell gut im Beute machen: Neben seinem Bundestagsmandat verdiente er zeitweilig über 75.000 Euro dazu – im Monat. Jetzt ist der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der langjährigen Regierungspartei an das höchste Gericht im Land und dort letztlich an die Spitze gewechselt. Kein Wunder, dass zehntausende Unterschriften im Internet gegen seine Ernennung gesammelt wurden – gebracht hat es nichts.

Linksradikale Richter – auch am Bundesverfassungsgericht

Doch Harbath ist nur ein kleiner Teil des Problems. Mit Dr. Astrid Wallrabenstein ist – von der kritischen Öffentlichkeit nahezu unbemerkt – auf dem Ticket der Grünen eine selten radikale Migrationslobbyistin für die nächsten 12 Jahre als Richterin in das Bundesverfassungsgericht eingezogen. Die Professorin für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Sozialrecht an der Frankfurter Goethe-Universität hat an ihrem Lehrort unter anderem eine „Law Clinic“ eingerichtet, in der Studenten Ausländern kostenfreie Rechtsberatung in aufenthaltsrechtlichen Fragen anbieten. Ihre Dissertation befasste sich befürwortend mit der Mehrstaatigkeit im Staatsangehörigkeitsrecht. Noch im Januar 2019 sprach sie sich als Sachverständige klar für die Möglichkeit aus, das Kommunalwahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einzuführen. “Die Diskussion über ein Wahlrecht von Ausländerinnen und Ausländer wird schon länger geführt. Die Gegner verstecken sich hinter einem dreißig Jahre alten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und verkennen sowohl die rechtlichen sowie gesellschaftlichen Entwicklungen seither”, wird sie in einer Pressemitteilung der Landtagsfraktion der sächsischen Grünen zitiert. Der Grundsatz, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, scheint für sie nicht zu zählen, vielmehr scheint sie Bevölkerung und Volk gleichzusetzen. Wallrabenstein ist natürlich auch gegen Einbürgerungstests und zur Entziehung der Staasangehörigkeit für im Ausland kämpfende IS-Terroristen gab sie zum Besten: „Jemanden für vogelfrei zu erklären, indem man ihn aus dem Staatsverband ausschließt, beraubt jemanden seines Status, mit dem er sein Menschsein geltend machen kann.“ Und auch zum vom zweiten Senat, dem sie künftig angehören wird, hochgehaltenen Demokratieprinzip, das die Machtentfaltung der EU zumindest an gewisse Mindeststandards binden will, hat sie eine Meinung: Allzu deutsch, strikt Staatsangehörigkeits-fokussiert und „ein bisschen wie das Reinheitsgebot“, so schrieb sie vor längerer Zeit in einem Aufsatz.

Nicht-linke Gesellschaftspolitik ist verfassungswidrig

Doch all das ist nichts im Vergleich zu den Vorstellungen, die Wallrabenstein auf einer Fachtagung zum Ausländerrecht ausgerechnet im Jahr 2015 geäußert hat und die schlimmste Befürchtungen in Hinblick auf ihre Zielsetzungen als Verfassungsrichterin erkennen lassen. Sie will das Grundgesetz auf Grund des in Art. 20 Abs. 1 GG verankerten Sozialstaatsprinzip als „eine Vielfalt mitdenkende Ordnung des Zusammenlebens in Vielfalt und nicht etwa in Einheitlichkeit“ verstehen und analysiert dabei nach eigener Aussage die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – dem sie nun erschreckender Weise selbst angehört – dahingehend, wo sich „Ansätze für einen verfassungsrechtlichen Rahmen von Vielfalt“ bieten. Aus einer wagemutigen Analogie zu einer erbschaftssteuerrechtlichen Entscheidung heraus kommt sie dann zum Endergebnis, dass man die „Gestaltung eines Zusammenlebens in Vielfalt“ auch als sozialstaatlichen Auftrag verstehen müsse. „Der Gesetzgeber muss nicht Regelungen zur Herbeiführung von Vielfalt treffen. Aber Regelungen, die Vielfalt begrenzen oder Vielfalt abbauen (…) verstoßen dann auch gegen das Sozialstaatsprinzip.“ Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes biete bei der „Fruchtbarmachung des Sozialsstaatsprinzips“ dahingehend noch Luft nach oben, schloss die heutige Bundesverfassungsgerichtsrichterin ihren Vortrag. Im Klartext: „Vielfalt“ – also Gender, Islamisierung, Masseneinwanderung und ähnliches – besitzt in den Augen dieser Richterin Verfassungsrang. Regelungen die sich dagegen aussprechen würde sie konsequenterweise als gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßend und damit als rechtswidrig beurteilen. Jeglicher Versuch, linke Gesellschaftsexperimente rückabzuwickeln oder auch nur zu stoppen, wäre damit jenseits der Verfassungsordnung.

Homo-Lobbyistin und Abtreibungsaktivistin bereits seit 2010 Verfassungsrichterin

Wer nun bereits in größter Sorge ist, dem sei nur gesagt, dass Astrid Wallrabenstein am Bundesverfassungsgericht mit einer derart extremen Auffassung nicht alleine sein wird. Bereits 2010 schickten die Grünen die radikale Feministin Susanne Baer – abermals mit den Stimmen der Union – an das Bundesverfassungsgericht. Seit 2002 war sie Professorin für Öffentliches Recht „und Geschlechterstudien“ an der Humboldt-Universität zu Berlin, dessen „GenderKompetenzZentrum“ sie zwischen 2003 und 2010 leitete. Baer ist mit einer Frau verpartnert und Homo-Lobbyistin. Sie gehört zudem der Redaktion der „Streit – feministische Rechtszeitschrift“ an, die sich unter anderem „die Ãœberwindung patriarchaler und heteronormativer Strukturen im Recht“ sowie den Themen Abtreibung und Reproduktionstechnologien widmet. Bislang war Baer mit dieser Vita am Bundesverfassungsgericht eher randständig – jetzt hat sie eine Verbündete.

Das Bundesverfassungsgericht muss stärker kritisiert werden

Für die AfD gilt es, diese allenfalls von juristischem Fachpublikum wahrgenommene Entwicklung in die Öffentlichkeit zu tragen. Ferner gilt es die öffentliche Rezeption des Bundesverfassungsgerichtes zu analysieren, das mit seinen Roben, seinem staatstragenden Auftreten und seinem Prozedere eine Magie entfaltet, die in einem demokratischen Rechtsstaat den Institutionen normalerweise fremd ist und zu dem enorm hohen Vertrauen der Bürger in dieses Gericht sicherlich beiträgt. Dieses ehrfurchtsvolle Erstarren vor dem bundesdeutschen „Orakel von Delphi“ muss aufhören. Das Bundesverfassungsgericht ist eine Institution und darf als solche in seiner personellen Zusammensetzung und in seinen Entscheidungen in der Sache kritisiert und zum Gegenstand des politischen Streitens in einem demokratischen Rechtsstreit gemacht werden. Dies ist nicht nur erlaubt, sondern dies ist auf Grund des gezielten politischen Umbaus nach Linksaußen auch dringend nötig.

Keine halben Sachen – Digitalisierung in der Schule angehen

Keine halben Sachen – Digitalisierung in der Schule angehen

Gastbeitrag von Lothar Mehlhose, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Mainz und AfD-Fraktionsvorsitzender im Mainzer Stadtrat.

Die Coronakrise offenbart beispielhaft die defizitären Digitalisierungsansätze im rheinland-pfälzischen Bildungssystem. Sowohl die Schulen als auch die ADD und das Pädagogische Landesinstitut waren auf einen flächendeckenden Einsatz von Onlineunterricht nicht vorbereitet. Dies lag unter anderem an der mangelnden Vorbereitungszeit, da von offizieller Seite jede Spekulation zu Schulschließungen kategorische dementiert und als Fakenews abgekanzelt wurde. So erwischte es viele Lehrer eiskalt, als am 13. März gegen 13:00 Uhr die landesweite Schulschließung verkündet wurde. Onlinekurse waren nicht eingerichtet und oftmals fehlten sogar Kontaktdaten von Schülern.  Doch die Misere begann erst.

Die Landesregierung empfahl den Schulen zum Onlinelernen die landeseigene Plattform Moodle zu benutzen. Dies taten auch viele Schulen, so dass binnen kürzester Zeit die Plattform zusammenbrach. Eine Besserung ist in absehbarer Zeit nicht in Sicht. Doch wie Lehrer nun sind, machen sie aus der Not eine Tugend, zumal Moodle nicht besonders nutzerfreundlich ist und keine Möglichkeit von Videokonferenzen bietet. So stiegen Lehrkräfte auf andere Systeme um, die vielfach von Unternehmen in der freien Wirtschaft bereits genutzt werden. Nur durch dieses Ausweichen ist es an vielen Schulen möglich, die Schüler online zu unterrichten und ihnen ein persönliches Feedback zu geben. Doch die Sache hat einen gewaltigen Haken: den Datenschutz.

Lehrern ist es untersagt, über US-amerikanische Dienste unterrichtsrelevante Inhalte zu kommunizieren. So darf man theoretisch noch nicht einmal auf eine Whatsapp-Nachricht eines Schülers antworten, wenn er fragt, welche Hausaufgaben aufgegeben wurden. Sie haben richtig gelesen. Es geht nicht nur um personenbezogene Daten. Es geht um sämtliche schulischen Inhalte. Cloudbasierte Lösungen dürfen nur dann verwendet werden, „[…] wenn entweder über ein Treuhandmodell der Zugriff durch US-amerikanische Stellen ausgeschlossen ist oder wenn keine personenbezogenen Daten in der Cloud gespeichert werden.“[1] So fallen alle gängigen Videokonferenzanbieter wie webex, Zoom und Skype direkt weg. Auch wenn sie von deutschen Unternehmen genutzt werden und dem europäischen Datenschutzschirm entsprechen. Der Markt an deutschen Anbietern ist überschaubar und auch bei denen ist nicht sichergestellt, dass sie den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz entsprechen. So entsteht für viele Schulen ein Dilemma: verlasse ich mich auf die staatliche Lösung, kann ich weder direkt mit den Schülern reden, noch habe ich ein stabiles System zur Verfügung. Weiche ich auf bekannte und verbreitete Alternativen aus, begehe ich einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundsätze meines Dienstherrn. Es ist zu vermuten, dass die Schulaufsicht in der gegenwärtigen Situation bei Einhaltung von grundlegenden Datenschutzleitsätzen (keine Noten online verschicken, Verzicht auf Klarnamen etc.) ein Auge zudrücken wird. Aber kann dies eine zufriedenstellende Lösung sein? Ganz bestimmt nicht. Doch was kann nun aus der aktuellen Krise gelernt werden?

Die erste Erkenntnis muss sein, dass Digitalisierung sich nicht auf den Klassenraum beschränkt. Es reicht eben nicht, Klassen flächendeckend mit Smartboards auszustatten, die dann zum Zeigen von Filmen genutzt werden. Es reicht nicht, dass in jeder Klasse ein Rechner steht, die Lehrerzimmer jedoch nur über einen Rechner für zehn Lehrer verfügen. Digitalisierung muss als Ganzes gedacht und umgesetzt werden. Angefangen bei der Einrichtung, über die Infrastruktur bis hin zur Lehrerfortbildung muss ein Gesamtkonzept entwickelt werden, was nicht nur dazu dient, im Wahlkampf hübsch zu klingen, sondern einen echten Mehrwehrt generiert. Konkret müssten verschiedene Punkte dringend angegangen werden.

Das erste ist die Finanzierung. Die Maßnahmen im Rahmen des Digitalpakts sind hierbei ein Ansatz in die richtige Richtung. Doch darf bei allen blumigen Worthülsen aus dem Fundus der Pädagogik, die sich in den Medienkonzepten finden und der tollen Hardware nicht vergessen werden, dass all die Systeme gepflegt und gewartet werden müssen. Hier dürfen Schulen nicht allein gelassen werden, sondern müssen durch Personal vor Ort unterstützt werden. Das Land muss Mittel für Systemadministratoren an Schulen bereitstellen. Entlastungsstunden, die zudem durch den Digitalpakt teilweise entfallen und zusätzliche Gelder für den Schulträger reichen nicht. Auch das oftmals favorisierte Konzept eines Servicedienstleisters wird keine Abhilfe schaffen, da Hardwareprobleme schnell vor Ort gelöst werden müssen und nicht erst nach Beauftragung eines Serviceunternehmens. Effizienz muss hier geboten sein.

Das nächste ist die Schaffung einer geeigneten Infrastruktur, die so ausgelegt ist, dass alle Schüler des Landes Rheinland-Pfalz Moodle ohne Systemausfälle nutzen können. Es muss landesseitig die Serverkapazität bereitgestellt werden und die Plattform benutzerfreundlicher gestaltet werden. So erleichtert man Lehrern und Schülern den Einstieg in das System. Weiterhin sollten große Infrastrukturmaßnahmen vor Ort vereinheitlicht werden. Hier kann man sich ein Beispiel an den Hochschulen und  ihr einheitliches WLAN „eduram“ nehmen. Warum muss jeder Schulträger eine eigene Lösung finden, wenn dies vereinheitlicht werden kann?

Das weitere ist die Rechtssicherheit. So sehr man politisch eine Eigenständigkeit bei Softwarelösungen begrüßen mag, so muss man sich nicht unnötig selbst behindern, indem man markterprobte Lösungen verbietet und Kommunikationskanäle von vornherein ausschließt. Besonders gravierend zeigte sich dies, da die landeseigene Plattform keine Möglichkeit der Videokonferenz bietet und völlig überlastet ist.

Noch fataler ist jedoch die stillschweigende Duldung dieses Zustands. Kein Lehrer kann sich in solch einer Situation sicher sein, ob sein Handeln nicht doch irgendwann Konsequenzen hat. Dies trifft Referendare und Beamte auf Probe besonders hart, die um ihre Planstelle bzw. das Bestehen des Examens bangen müssen. Das Bildungsministerium muss hier handeln und zumindest den Austausch von nicht personenbezogenen Daten ermöglichen.

Ein weiteres Beispiel ist die Arbeit vom heimischen PC. Lehrer verrichten gut die Hälfte ihrer Arbeitszeit vom heimischen Arbeitsplatz aus, indem sie dort den Unterricht vorbereiten, Klassenarbeiten korrigieren und Verwaltungsarbeit verrichten. Dies tun sie an ihren privaten Rechnern, da es keine Dienstrechner für Lehrer gibt – abgesehen von den wenigen in der Schule. Aus diesem Grund muss jeder Lehrer eine Datenschutzerklärung unterschreiben, dass er personenbezogene Daten verschlüsselt und für Dritte unzugänglich anlegt. So weit so richtig. Er räumt jedoch gleichzeitig ein, dass dies überprüft werden kann. Überspitzt formuliert heißt es, dass die für den Datenschutz zuständige Lehrkraft bei seinen Kollegen daheim den Rechner überprüfen kann. Ein absurdes Szenario. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Lehrer brauchen Dienstrechner bzw. Cloudlösungen, die die Datenschutz sicherstellen.

Als letzter Punkt müssen die Lehrer unterstützt werden. Lehrer sollten primär unterrichten und nicht Verkabelungen in Klassenräumen überprüfen. Durch die Konzentrierung des Supports auf dafür eingestellte Fachkräfte, könnten diese entlastet werden. Weiter muss das gesamte Kollegium mitgenommen werden. Ein einheitliches Schulungskonzept ist hier eine Maßnahme, die es ermöglicht, Lehrer landesweit auf einen einheitlichen Stand zu bringen. Auch muss den Lehrern ein modernes Arbeitsumfeld mit Besprechungsräumen und ausreichend PC-Arbeitsplätzen geboten werden.

Diese Punkte müssen vom Bildungsministerium und den Schulträgern gemeinsam angegangen werden. Die Bildung unserer Kinder ist zu wichtig, um sie brach liegen zu lassen.

[1] https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/datenschutz-in-der-schule-fragen-und-antworten-fuer-lehrkraefte/