Gastbeitrag von Robin Classen, Landesschriftführer der AfD Rheinland-Pfalz.
Die Wahl der Linksextremistin Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern mit Stimmen der CDU hat zu Recht für bundesweites Aufsehen gesorgt. Borchardt ist in der Plattform „Antikapitalistische Linke“ aktiv, die vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft und beobachtet wird. 1981, so wird berichtet, soll Borchardt eine politisch verfolgte Familie in der DDR mehr oder minder dazu gezwungen haben, ihr ihr Haus zu überschreiben. 2011 unterzeichnete sie ein Papier, in dem der Mauerbau als alternativlos bezeichnet wurde. Und ihre mangelnde Qualifikation stellte sie auf Facebook dadurch unter Beweis, dass sie Kettenbriefe teilte, um den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform zu widersprechen. All dies und noch viel mehr ist bereits ans Licht gekommen, hat jedoch nicht zu einem Umschwung in der CDU geführt. Einen AfD-Antrag auf Abwahl lehnten die „Christdemokraten“ im Landtag nämlich ab.
Borchardt ist beileibe kein Einzelfall
Borchardt mag ein besonders angreifbarer Extremfall sein, aber ein Einzelfall ist sie nicht. Kaum noch Aufmerksamkeit erhielt ein Artikel der WELT im Anschluss an die rege Berichterstattung über Borchardt, in dem es um die seit 2009 amtierende, von den Grünen vorgeschlagene und ebenfalls zwei Mal mit CDU-Stimmen gewählte Richterin Cornelia Ganten-Lange am Hamburger Verfassungsgericht geht. Die linksextreme Vita der Asylrechtsanwältin reicht bis zur Jahrtausendwende zurück, als sie als Demoanwältin für Bauwagenaktivisten auftrat. 2011 engagierte sie sich im Rahmen der 1.-Mai-Demonstrationen, später betrieb sie Lobbyismus für die Lampedusa-Flüchtlinge und vertrat bei den G-20-Randalen sogar ein Bündnis bei seiner Klage gegen ein Versammlungsverbot. Eng sind ihre Verbindungen auch zur PKK und natürlich zur „Roten Hilfe“, die sich jüngst mit den noch flüchtigen RAF-Terroristen solidarisierte.
Das Bundesverfassungsgericht wird nun von einem Berufspolitiker geführt
Der Marsch durch die Institutionen hat jedoch auch längst das Bundesverfassungsgericht erreicht und wird auch dort maßgeblich von den Grünen betrieben. Mit dem langjährigen CDU-Politiker Stephan Harbath als neuem Bundesverfassungsgerichtspräsidenten stand zunächst berechtigterweise im Fokus der Kritik, dass die Parteien sich nun womöglich auch das höchste Gericht zur Beute gemacht haben könnten. Harbath selbst ist generell gut im Beute machen: Neben seinem Bundestagsmandat verdiente er zeitweilig über 75.000 Euro dazu – im Monat. Jetzt ist der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der langjährigen Regierungspartei an das höchste Gericht im Land und dort letztlich an die Spitze gewechselt. Kein Wunder, dass zehntausende Unterschriften im Internet gegen seine Ernennung gesammelt wurden – gebracht hat es nichts.
Linksradikale Richter – auch am Bundesverfassungsgericht
Doch Harbath ist nur ein kleiner Teil des Problems. Mit Dr. Astrid Wallrabenstein ist – von der kritischen Öffentlichkeit nahezu unbemerkt – auf dem Ticket der Grünen eine selten radikale Migrationslobbyistin für die nächsten 12 Jahre als Richterin in das Bundesverfassungsgericht eingezogen. Die Professorin für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Sozialrecht an der Frankfurter Goethe-Universität hat an ihrem Lehrort unter anderem eine „Law Clinic“ eingerichtet, in der Studenten Ausländern kostenfreie Rechtsberatung in aufenthaltsrechtlichen Fragen anbieten. Ihre Dissertation befasste sich befürwortend mit der Mehrstaatigkeit im Staatsangehörigkeitsrecht. Noch im Januar 2019 sprach sie sich als Sachverständige klar für die Möglichkeit aus, das Kommunalwahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einzuführen. “Die Diskussion über ein Wahlrecht von Ausländerinnen und Ausländer wird schon länger geführt. Die Gegner verstecken sich hinter einem dreißig Jahre alten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und verkennen sowohl die rechtlichen sowie gesellschaftlichen Entwicklungen seither”, wird sie in einer Pressemitteilung der Landtagsfraktion der sächsischen Grünen zitiert. Der Grundsatz, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, scheint für sie nicht zu zählen, vielmehr scheint sie Bevölkerung und Volk gleichzusetzen. Wallrabenstein ist natürlich auch gegen Einbürgerungstests und zur Entziehung der Staasangehörigkeit für im Ausland kämpfende IS-Terroristen gab sie zum Besten: „Jemanden für vogelfrei zu erklären, indem man ihn aus dem Staatsverband ausschließt, beraubt jemanden seines Status, mit dem er sein Menschsein geltend machen kann.“ Und auch zum vom zweiten Senat, dem sie künftig angehören wird, hochgehaltenen Demokratieprinzip, das die Machtentfaltung der EU zumindest an gewisse Mindeststandards binden will, hat sie eine Meinung: Allzu deutsch, strikt Staatsangehörigkeits-fokussiert und „ein bisschen wie das Reinheitsgebot“, so schrieb sie vor längerer Zeit in einem Aufsatz.
Nicht-linke Gesellschaftspolitik ist verfassungswidrig
Doch all das ist nichts im Vergleich zu den Vorstellungen, die Wallrabenstein auf einer Fachtagung zum Ausländerrecht ausgerechnet im Jahr 2015 geäußert hat und die schlimmste Befürchtungen in Hinblick auf ihre Zielsetzungen als Verfassungsrichterin erkennen lassen. Sie will das Grundgesetz auf Grund des in Art. 20 Abs. 1 GG verankerten Sozialstaatsprinzip als „eine Vielfalt mitdenkende Ordnung des Zusammenlebens in Vielfalt und nicht etwa in Einheitlichkeit“ verstehen und analysiert dabei nach eigener Aussage die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – dem sie nun erschreckender Weise selbst angehört – dahingehend, wo sich „Ansätze für einen verfassungsrechtlichen Rahmen von Vielfalt“ bieten. Aus einer wagemutigen Analogie zu einer erbschaftssteuerrechtlichen Entscheidung heraus kommt sie dann zum Endergebnis, dass man die „Gestaltung eines Zusammenlebens in Vielfalt“ auch als sozialstaatlichen Auftrag verstehen müsse. „Der Gesetzgeber muss nicht Regelungen zur Herbeiführung von Vielfalt treffen. Aber Regelungen, die Vielfalt begrenzen oder Vielfalt abbauen (…) verstoßen dann auch gegen das Sozialstaatsprinzip.“ Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes biete bei der „Fruchtbarmachung des Sozialsstaatsprinzips“ dahingehend noch Luft nach oben, schloss die heutige Bundesverfassungsgerichtsrichterin ihren Vortrag. Im Klartext: „Vielfalt“ – also Gender, Islamisierung, Masseneinwanderung und ähnliches – besitzt in den Augen dieser Richterin Verfassungsrang. Regelungen die sich dagegen aussprechen würde sie konsequenterweise als gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßend und damit als rechtswidrig beurteilen. Jeglicher Versuch, linke Gesellschaftsexperimente rückabzuwickeln oder auch nur zu stoppen, wäre damit jenseits der Verfassungsordnung.
Homo-Lobbyistin und Abtreibungsaktivistin bereits seit 2010 Verfassungsrichterin
Wer nun bereits in größter Sorge ist, dem sei nur gesagt, dass Astrid Wallrabenstein am Bundesverfassungsgericht mit einer derart extremen Auffassung nicht alleine sein wird. Bereits 2010 schickten die Grünen die radikale Feministin Susanne Baer – abermals mit den Stimmen der Union – an das Bundesverfassungsgericht. Seit 2002 war sie Professorin für Öffentliches Recht „und Geschlechterstudien“ an der Humboldt-Universität zu Berlin, dessen „GenderKompetenzZentrum“ sie zwischen 2003 und 2010 leitete. Baer ist mit einer Frau verpartnert und Homo-Lobbyistin. Sie gehört zudem der Redaktion der „Streit – feministische Rechtszeitschrift“ an, die sich unter anderem „die Ãœberwindung patriarchaler und heteronormativer Strukturen im Recht“ sowie den Themen Abtreibung und Reproduktionstechnologien widmet. Bislang war Baer mit dieser Vita am Bundesverfassungsgericht eher randständig – jetzt hat sie eine Verbündete.
Das Bundesverfassungsgericht muss stärker kritisiert werden
Für die AfD gilt es, diese allenfalls von juristischem Fachpublikum wahrgenommene Entwicklung in die Öffentlichkeit zu tragen. Ferner gilt es die öffentliche Rezeption des Bundesverfassungsgerichtes zu analysieren, das mit seinen Roben, seinem staatstragenden Auftreten und seinem Prozedere eine Magie entfaltet, die in einem demokratischen Rechtsstaat den Institutionen normalerweise fremd ist und zu dem enorm hohen Vertrauen der Bürger in dieses Gericht sicherlich beiträgt. Dieses ehrfurchtsvolle Erstarren vor dem bundesdeutschen „Orakel von Delphi“ muss aufhören. Das Bundesverfassungsgericht ist eine Institution und darf als solche in seiner personellen Zusammensetzung und in seinen Entscheidungen in der Sache kritisiert und zum Gegenstand des politischen Streitens in einem demokratischen Rechtsstreit gemacht werden. Dies ist nicht nur erlaubt, sondern dies ist auf Grund des gezielten politischen Umbaus nach Linksaußen auch dringend nötig.
Von Heidi Walter
Dazu passend der Austausch von Maaßen auf Geheiß von Merkel ausgeführt durch Drehhofer. Passt doch alles zusammen.