Ungültig? AfD legt Einspruch gegen Grünen-Bundestagsliste ein!

Ungültig? AfD legt Einspruch gegen Grünen-Bundestagsliste ein!

Der Bundesverband der Alternative für Deutschland hat am 26. November Einspruch gegen die Kandidaten-Listen der Grünen zur Bundestagswahl eingereicht. Den Einspruch begründet die Bürgerpartei damit, dass zur Bundestagwahl Listen der Grünen zugelassen wurden, die dem Bundeswahlgesetz und dem Verfassungsrecht klar widersprechen.

Frauenstatut der Grünen: Mit Gleichheitsprinzip unvereinba?

Nach Ansicht der Alternative für Deutschland sind die Landeslisten der Grünen zur Bundestagswahl nicht demokratisch zustande gekommen, da das sogenannte „Frauenstatut“ der Partei dort zum Greifen kam. Genanntes Statut schreibt vor, dass auf dem ersten Platz der jeweiligen Landesliste der Grünen sowie jedem folgenden zweiten Platz nur eine Frau gewählt werden darf. Dies sei mit dem Gleichheitsprinzip unvereinbar, erklärte die AfD auf ihren offiziellen Kanälen. Eine solch undemokratische Liste hätte niemals zur Bundestagswahl zugelassen werden dürfen, so die Meldung weiter.

Ampelkoalition: Mehrheit in Gefahr?

Für die Rechtmäßigkeit der Bundestagwahl ist es entscheidend, dass nur demokratisch gewählte Listen zugelassen werden. Schließlich ziehen zahlreiche Bundestagsabgeordnete über die Landeslisten und nicht über ein Direktmandat in den Bundestag ein. Bei den Grünen betrifft das 102 neue Bundestagsabgeordnete, 16 weitere Grüne errangen in ihren Wahlkreisen Direktmandate. Falls dem Einspruch der AfD stattgegeben wird, wackeln nicht nur die Abgeordneten der Grünen, sondern die gesamte Ampel-Regierung. Ohne die 102 Listenabgeordneten verliert die soeben gebildete Koalition aus SPD, FDP und Grünen ihre Mehrheit im Parlament

Listenprobleme: Schon im Saarland der Supergau

Probleme mit Landeslisten sind für die Grünen dabei nichts Neues. Schon im Saarland wurde die Grünen-Bundestagsliste nicht zugelassen, da auf einem zweiten Landesparteitag zur Listenwahl 49 Delegierte aus dem Ortsverband Saarlouis einfach ausgeschlossen wurden. Auf einem ersten Parteitag im Juni war noch Hubert Ulrich zum Spitzenkandidaten seiner Partei gemacht worden – doch die Wahl wurde ungültig erklärt. Nicht stimmberechtigte Mitglieder hätten ihr Votum abgegeben und es sei gegen das Frauenstatut verstoßen worden.

Das Frauenstatut ist nun Teil des Einspruchs der AfD.

TM

Ungültig? AfD legt Einspruch gegen Grünen-Bundestagsliste ein! Zuletzt aktualisiert: 29.11.2021 von Team Münzenmaier

Eine Antwort auf “Ungültig? AfD legt Einspruch gegen Grünen-Bundestagsliste ein!”

  • Günther Lenske

    Von Günther Lenske

    Sehr gut! Hoffe, daß wir noch soviel Rechtsstaat besitzen und der Einspruch Erfolg hat.

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