Berlin, 5. März 2021. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass es dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst untersagt ist, die Alternative für Deutschland (AfD) als sogenannten „Verdachtsfall“ einzuordnen, zu beobachten und diese Einstufung öffentlich oder nicht öffentlich bekannt zu geben. Das Gericht hat zudem festgestellt, dass die Einstufung an Medienvertreter „durchgestochen“ worden sei.
Dem heutigen Urteil war vorausgegangen, dass am vergangenen Mittwoch mehrere Medien darüber berichtet hatten, dass die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „Verdachtsfall“ beobachtet wird.
Sebastian Münzenmaier, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion, äußert sich nach dem Urteil:
„Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang muss sofort zurücktreten! Das heutige Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zeigt einmal mehr den politischen Missbrauch der Behörde, die im Superwahljahr die Opposition im Land gezielt diskreditieren soll. Schon die Weitergabe der möglichen Beobachtung an Medienvertreter machte offensichtlich, mit welch fragwürdigen Methoden der Verfassungsschutz agiert.
Spätestens heute dürfte jedem Bürger in Deutschland klar sein, dass der sogenannte Verfassungsschutz zu einem reinen Wahlkampfhelfer und Repressionsinstrument gegen die Opposition verkommen ist. Die AfD wird sich gegen diese Rechtsbrüche und Diskreditierungen weiter konsequent zur Wehr setzen.“
Von Tom
AFD Vorsitzende: Verfassungsschutz wurde zum Regierungsschutz
Von Lucifer Bromwasser
Vorwärts immer, Rücktritt nimmer!