Am Montag, 12. April 2021, sollen die Ministerpräsidenten der 16 Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zum nächsten virtuellen Bund-Länder-Gipfel zusammengeschaltet werden, um über neue Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in Deutschland zu beraten.
Doch dazu könnte es nicht kommen!
Laut Medienberichten prüft die Kanzlerin in diesen Stunden die Option, eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Bundestag zur Abstimmung zu bringen. Grund für den Plan Merkels soll der Umstand sein, dass die 66-Jährige keine Mehrheit unter den Länder-Chefs ausmachen kann.
Durch eine Veränderung des Gesetzes könnten die Corona-Maßnahmen bundesweit vereinheitlicht werden. Wie genau besagte Änderung aussehen soll, ist bisher noch nicht publik gemacht worden. Denkbar ist, dass in bestimmten Kreisen automatisch ein Lockdown in Kraft tritt, wenn Inzidenz, R-Wert und weitere Aspekte bestimmte Werte erreichen.
Außerdem wird über die Pläne einiger Unionsabgeordnete zusammen mit der Fraktionsspitze berichtet, eine Initiative zu lancieren, die es auch der Bundesregierung ermöglicht, Corona-Maßnahmen anzuordnen. Faktisch wäre die Bundesregierung dann ermächtigt, restriktive Schritte in der Corona-Politik zu erlassen.
Nach Pressestimmen reagierten die Bundesländer entrüstet auf den Vorstoß aus dem Kanzleramt und dem Bundestag. Auch die SPD soll sich kritisch geäußert haben. Von einer Drohung der Kanzlerin ist die Rede, ebenso vom letzten „Notnagel“ Merkels, einem „Bundesgesetz“.
Die nächsten Tage werden zeigen, ob die Kanzlerin wirklich ernst macht und die Länder entmachtet. Es wäre der nächste Paukenschlag nach knapp einem Jahr Corona-Krise.
TM
Von Markus O.
Im Zusammenhang mit den Landtagswahlen in RP und BaWü wurde nach Ideen gefragt, wie man den Wähler besser erreichen könnte. In diesen Zeiten, in denen die Regierung mehr und mehr diktatorische Züge zeigt und der Unmut über die teilweise fadenscheinigen Maßnahmen mehr und mehr steigt, sollte sich die AfD einfach sichtbarer auf die Seite der Bürger stellen. Hier ein Beispiel: In Mainz gibt es seit Neustem von 21 – 5 Uhr eine Ausgangssperre (zur Arbeit darf man natürlich). Diese soll nun über den ursprüngl. angedachten Termin vom 11.04.21 hinaus sogar noch verlängert werden. Warum klagt beispielsweise die AfD nicht dagegen? Das würde gerade im Fall einer erfolgreichen Klage (in Hannover war eine ähnliche Klage vor dem OVG erfolgreich) sicherlich für positive Reaktionen bei den Bürgern/Wählern sorgen.
Auf Landes- oder Kommunalebene gibt es sicherlich noch mehr Beispiele in denen sich die AfD für den Bürger gerade bzgl. unverhältnismäßiger Coronamaßnahmen einsetzen könnte.