Die AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier, Beatrix von Storch, Enrico Komning und Christian Wirth haben vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das 4. Infektionsschutzgesetz eingereicht. Dem umstrittenen 4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorausgegangen war eine emotionale Debatte über den von den Regierungsparteien eingebrachten Entwurf. AfD-Fraktionschef Alexander Gauland sprach im Plenum des Deutschen Bundestags von einem „Angriff auf die Freiheitsrechte, den Föderalismus wie den gesunden Menschenverstand“ sowie einem „Tabubruch“. Trotz aller Bedenken aus der Opposition ist das Gesetz mittlerweile in Kraft, weil das Gesetz nach der Abstimmung im Bundestag zügig den Bundesrat passierte und von Bundespräsident Frank Walter Steinmeier unterzeichnet wurde.
AfD: Wiederherstellung der Grundrechte für alle Bürger in Deutschland
Die Gruppe AfD-Parlamentarier begründete ihren Schritt in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem massiven Eingriff in die Grundrechte der Bürger und der Unverhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahmen. Dabei setzen sich die Abgeordneten für die Wiederherstellung der Grundrechte für alle Bürger in Deutschland ein. Eine Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften lehnt die AfD strikt ab.
Während die Verfassungsbeschwerde der Vertreter der größten Oppositionspartei im Bundestag medial weitgehend ignoriert wird, scheint die FDP ein Dauerabonnement für die TV-Sendungen des Landes zu besitzen. Die Presse überschlägt sich mit Lob für die angeblichen Freiheitskämpfer und Verteidiger der Grundrechte. Bei genauerem Hinsehen kann diese Meldung jedoch als Etikettenschwindel entlarvt werden.
FDP: Grundrechte nur für Immunisierte und Geimpfte
In der Sendung „Auf den Punkt“ der AfD-Fraktion im Bundestag stellen der Rechtsexperte Dr. Wirth und die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch die „Falschinformation der Presse“ richtig. Dr. Wirth führt zu Beginn aus, dass die FDP eben nicht geschlossen als Fraktion klage, sondern „sie klagen als einzelne Abgeordnete.“ Darüber hinaus setze sich die FDP nur dafür ein, „dass Geimpfte ihre Rechte zurückbekommen“. Von Ungeimpften sei im Antrag überhaupt keine Rede, erklärt Dr. Wirth.
Eine nachfolgende Einblendung der Verfassungsbeschwerde der Liberalen beweist den Etikettenschwindel. Dort heißt es:
„[…]§ 28b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 IfSG, soweit er auch Personen, bei denen von einer vollständigen Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist, private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum untersagt; […]
- 73 Abs. 1a Nr. 11b IfSG, soweit er regelt, dass auch private Zusammenkünfte von Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 infolge Impfung oder als Genesene auszugehen ist, ordnungswidrig sind […]“
Für die Freiheit aller Bürger setzt sich offensichtlich nur die AfD ein. Die FDP-Verfassungsbeschwerde ist nur eine gelbe Mogelpackung.
TM
Von Wolfgang Scharff
Herbert Wehner, einer der letzten ehrlichen Sozialdemokraten, hatte wohl recht, als er die FDP als „alte Pendlerpartei“ bezeichnete.