Bundestag: Wissenschaftlicher Dienst zerlegt Infektionsschutzgesetz

Bundestag: Wissenschaftlicher Dienst zerlegt Infektionsschutzgesetz

Die E-Mail-Fächer der Bundestagsabgeordneten quellen über. Die Zeitungen überschlagen sich mit neuen Meldungen. Fachmagazine diskutieren die Verhältnismäßigkeit.

Selten ist so über ein Vorhaben der Bundesregierung diskutiert worden wie den „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Im Kern geht es um eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, insbesondere die Einführung eines zusätzlichen Paragrafen 28a. Dieser sieht bestimmte Maßnahmen vor, welche massiv in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger eingreifen. Unter anderem werden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen aufgeführt, ebenso eine allgemeine Maskenpflicht. Durch die Änderung versprechen sich die Altparteienvertreter aus den Regierungen eine Sicherung der Rechtsgrundlage für ihre Maßnahmen, welche juristisch nur noch schwierig angreifbar sein dürften. Eine erste Beratung zum Gesetzesentwurf fand schon statt, Anfang Dezember soll die neue Regelung nach dem Willen der Regierungsparteien in Kraft treten.

Massive Kritik kommt jedoch nicht nur aus Opposition und Medien, sondern auch vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages. In einer neuen Auswertung führen die Experten im Kern vier Kritikpunkte auf, welche sie am Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben. Deutlich wird: Mitglieder der Großen Koalition wollen ihre scheinbar allmächtigen Befugnisse weiter sichern, kaum Einschränkungen akzeptieren und durch möglichst vage Bezeichnungen auf viele Bereiche des Lebens der Bürger zugreifen.

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Wesentliche Punkte problematisch

Die Ausarbeitung über die „Aktuelle Änderungen des Infektionsschutzrechts“ ist brisant für die Große Koalition, welche im Schweinsgalopp auf eine Änderung des beschriebenen Gesetzes pocht.

Der wissenschaftliche Dienst konzentriert seine Kritik auf vier Kernthesen, welche als Ergebnis direkt an den Anfang der fünfseitigen schriftlichen Ausarbeitung gestellt werden.

Zuerst zeigt der Dienst auf, dass sogenannte Standardmaßnahmen nicht eingeführt werden. Somit fehlen konkrete Ermächtigungen für bestimmte Maßnahmen im vorgelegten Entwurf komplett. Im Gesetzesentwurf seien nur Regelbeispiele für Maßnahmen benannt, was den Experten viel zu wenig zu sein scheint.

Im zweiten Kritikpunkt wird aufgeführt, dass einige Formulierungen des Gesetzesentwurfs der Normenklarheit und -bestimmtheit nur bedingt entsprechen. Beispielsweise die Unterscheidung von „schwerwiegenden“, „stark einschränkenden“ und „einfachen Schutzmaßnahmen“ sei problematisch.

Besonders brisant geht es im zweiten Teil der Ergebniszusammenfassung weiter. Klar benennt der wissenschaftliche Dienst, dass weder Regelungen zur Berichtspflicht für die Regierenden noch eine Evaluierung und Befristung der Maßnahmen vorgesehen sind. Die Große Koalition scheint ohne jede Einschränkung Grund- und Freiheitsrechte außer Kraft setzen zu wollen.

Zuletzt wird aufgeführt, dass die Beteiligungsmöglichkeiten für den Bundestag am Erlass der Rechtsgrundlagen, wie von der AfD gefordert, nicht verbessert wurden. Stattdessen soll offensichtlich weiter am Parlament vorbeiregiert werden und nur Diskussionen stattfinden, welche den demokratischen Schein wahren sollen.

Schwarz auf weiß: Die Bundesregierung will uneingeschränkte Macht!

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages übt massive Kritik am neuen „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Viele Maßnahmen sind vage gehalten, keine Beschränkungen vorgesehen, eine ausgeweitete Parlamentsbeteiligung nicht gegeben.

Die AfD hat als einzige Oppositionspartei von Anfang an Bedenken an der Vorgehensweise geäußert und wird in ihrer Kritik vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bestätigt. Das neue Gesetz könnte eine Machtausweitung für die Regierenden bedeuten, welche es so in der Bundesrepublik Deutschland nie gab. Dies bedeutet eine neue Dimension der Grundrechts- und Freiheitseingriffe für die Bürger.

Bis zum Schluss wird die AfD für die Rechte der Bürger kämpfen!

TM

Bundestag: Wissenschaftlicher Dienst zerlegt Infektionsschutzgesetz Zuletzt aktualisiert: 10.11.2020 von Team Münzenmaier

2 Replies to “Bundestag: Wissenschaftlicher Dienst zerlegt Infektionsschutzgesetz

  • Franz Guth

    Von Franz Guth

    Diese Bundesregierung muss so schnell als möglich abgewählt werden.

  • Klaus schulz

    Von Klaus schulz

    Gut, dass es sie in der Afd gibt, Herr Münzenberg.
    Vielen Dank für die Info!

Comments are closed.