Beitragserhöhung: Regierungstreue Rundfunkanstalten klagen erfolgreich

Beitragserhöhung: Regierungstreue Rundfunkanstalten klagen erfolgreich

Aufgrund der fehlenden Zusage des Bundeslandes Sachsen-Anhalt im Dezember 2020 wurden die Rundfunkbeiträge damals nicht von 17,50 Euro auf 18,36 Euro erhöht. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender klagten – und bekamen jetzt vom Bundesverfassungsgericht Recht.

Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit durch seine Blockade im Dezember vergangenen Jahres verletzt hat. Dies geht aus einer Pressemitteilung von Donnerstagmorgen hervor. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der zunehmenden Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zeiten „vermehrten komplexen Informationsaufkommen“. Die Aufgabe des Rundfunks sei es, durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten” die Wahrheit unverzerrt darzustellen.

Somit hatten die Verfassungsbeschwerden, die von den öffentlich-rechtlichen Sendern gestellt wurden, Erfolg. Der Weg für eine weitere Gebührenerhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 ist nun frei. Bis eine Neuregelung vereinbart wird, gilt nach Beschluss des Verfassungsgerichtes die ursprüngliche Regelung rückwirkend seit 20. Juli. Der Rundfunkbeitrag steigt somit monatlich um 86 Cent.

Und das nach einer der schwersten Wirtschaftskrisen der Bundesrepublik Deutschland und einer Flutkatastrophe, bei der hunderte Menschen all ihr Hab und Gut verloren.

Rückblick: Sachsen-Anhalt im Dezember

Im vergangenen Dezember war es im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Showdown gekommen. Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff (CDU) hatte den Gesetzentwurf zurückgezogen, da sich abzeichnete, dass nicht seine gesamte Fraktion die Erhöhung mittragen würde. Mit der größten Oppositionsfraktion der AfD wollte Haseloff jedoch nicht gemeinsam abstimmen. Weil jedoch alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen, war die Erhöhung blockiert. Bis heute.

TM

Beitragserhöhung: Regierungstreue Rundfunkanstalten klagen erfolgreich Zuletzt aktualisiert: 05.08.2021 von Team Münzenmaier

3 Replies to “Beitragserhöhung: Regierungstreue Rundfunkanstalten klagen erfolgreich

  • Werner Schweitzer

    Von Werner Schweitzer

    So sehe ich es auch das Bundesverfassungsgericht, das neutral sein sollte ist dem Regime vollkommen Untertan. Ich habe keine Achtung mehr vor der dritten Gewalt. Deutschland wurde von Merkel zu einem Linksgrünen Unrechtsaat in dem es keine Freiheiten mehr gibt umgebaut. Die DDR lässt grüßen. Demokraten werden von der Polizei niedergeknüppelt.

  • Herbert Brichta

    Von Herbert Brichta

    Die Dreistigkeit mit der das Bundesverfassungsgericht mit dem Souverän umspringt ist nicht zu fassen. Corona, Klima, Rundfunkbeiträge – es ist der Totalausfall eines Verfassungorgans. Nachdem sich der Bundestag bereits selbst entmachtet hat, werden nun auch die Länderparlamente entmachtet. Es kann aber nicht nur an dieser Witzfigur Harbarth liegen. Denn die Senate sind Kollektivgremien. Und früher waren Minderheitenvoten einzelner Richter gang und gäbe. Früher! Früher war die Bundesrepublik noch ein demokratischer Rechtsstaat. Inzwischen ist nichts mehr undenkbar!

  • Karsten Müller

    Von Karsten Müller

    Wenn die Erhöhung kommt werde ich wohl der Zellengenosse von Georg Thiel , den ich werde die Erhöhung nicht zahlen

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