Corona-Wahnsinn: Isolation für vierjähriges Kind angeordnet!

Corona-Wahnsinn: Isolation für vierjähriges Kind angeordnet!

Die vorherrschende Corona-Hysterie scheint bei den Gesundheitsämtern der Republik noch schlimmer zu werden. Bereits vor einigen Wochen waren zahlreiche Fälle bekannt geworden, bei welchen Ämter aus verschiedenen Bundesländern die umstrittene Forderung an Elternteile stellten, Kleinkinder bei einem Corona-Verdacht vom Rest der Familie zu trennen und auf gemeinsame Mahlzeiten zu verzichten. Am gestrigen Montag hat der General Anzeiger über einen neuen Fall berichtet, bei welchem das Kreisgesundheitsamt Niederkassel die Isolation eines vierjährigen Kleinkindes angeordnet hat. Die Eltern zeigten sich entsetzt über die Forderung und äußerten ihr Unverständnis über die Androhung von Zwangsmitteln.

Corona-Kita und Quarantäne

In besagtem Fall ereignete sich ein Corona-Ausbruch in einer Kindertagesstätte in Niederkassel, in welcher ein Mitarbeiter positiv auf das Virus getestet wurde. In den darauffolgenden Tagen verschickte das Ordnungsamt der Stadt im Auftrag des Kreisgesundheitsamts eine Ordnungsverfügung, welche bei Missachtung mit Zwangsmitteln droht. Konkret heißt es im versendeten Schreiben, dass auf eine zeitliche und räumliche Isolation der Kinder von den anderen Mitgliedern des Haushalts zu achten sei. Dies solle notfalls unter Anwendung körperlicher Gewalt durchgesetzt werden. Andernfalls drohen die Behörden damit, das Kind zwangsweise in einer geschlossenen Quarantänestation unterzubringen.

Eltern und Kinderschutzbund protestieren

Die Eltern des betroffenen 4-jährigen Kindes zeigten sich im General Anzeiger fassungslos über die Forderung des Kreisgesundheitsamtes. Die praktische Umsetzbarkeit der Forderungen sei schlicht nicht erfüllbar. Allen voran die fehlende Anpassung an das Verhalten von Kleinkindern in der Quarantäne sei offensichtlich. Es sei im Alltag mit Kleinkindern schlicht unmöglich, die Mahlzeiten nicht gemeinsam einzunehmen, eine Isolation in abgegrenzten Räumen sicherzustellen und Küche und Bad nie zusammen zu nutzen. Als die Mutter des Kleinkindes mehr Informationen beim Kreisgesundheitsamt anforderte, fühlte sie sich von der Behörde zur Seite geschoben.

Der Kinderschutzbund, welche die Ende Juli aufkommenden Fälle scharf kritisiert hatte, veröffentlichte ein Statement zum vorliegenden Fall und verurteilte die Maßnahmen als unverhältnismäßig und inakzeptabel. Von einer nachhaltigen Verunsicherung der Familien sei bei den ausgesprochenen Drohungen zwangsläufig auszugehen. Der Kinderschutzbund stellte abschließend die klare Forderung, den gesamten Haushalt in die Quarantänemaßnahmen einzubeziehen. Das Infektionsschutzgesetz stellt an dieser Stelle sicher, dass eine Entschädigung für den Verdienstausfall der Eltern ausbezahlt wird. Leider dauert die Bearbeitung der Anträge nach Aussage des Landschaftsverbands Rheinland derzeit mehrere Wochen.

Corona Kinder Isolation – Drastische Unverhältnismäßigkeit

Der vorliegende Fall aus Niederkassel unterstreicht deutlich, dass die Gesundheitsämter starr an ihrer Isolationstaktik festhalten, obwohl schon Ende Juli deutlich Kritik an der geforderten Praxis geübt wurde. Der Kinderschutzbund hatte eindringlich von langbleibenden Schäden der Kleinkinder gewarnt, sollten die Maßnahmen tatsächlich so umgesetzt werden, wie es von Behördenseite gefordert ist. Trotz dieser drastischen Kritik gab es in den letzten Wochen augenscheinlich keine Verbesserung dieser indiskutablen Zustände. Eine Isolation von Kindern in diesem Alter ist schlicht inakzeptabel und durch keine Corona-Maßnahme zu rechtfertigen.

TM

Corona-Wahnsinn: Isolation für vierjähriges Kind angeordnet! Zuletzt aktualisiert: 26.08.2020 von Team Münzenmaier

Eine Antwort auf “Corona-Wahnsinn: Isolation für vierjähriges Kind angeordnet!”

  • Heidi Walter

    Von Heidi Walter

    Ich wäre dafür, diejenigen, die solche Schreiben verfassen und solche Maßnahmen androhen, in eine forensische Klinik zu verbringen. Sie sind eine Gefahr für unsere Kinder.

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