Sieg für die AfD! Verfassungsgericht kippt rot-rot-grüne Zwangsquote

Sieg für die AfD! Verfassungsgericht kippt rot-rot-grüne Zwangsquote

„Das Paritätsgesetz widerspricht der Thüringer Verfassung und dem hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht.”

Dieser Satz  von Stefan Kaufmann, dem Präsident des Verfassungsgerichtshofes, muss sich für den linken Ministerpräsidenten Bodo Ramelow wie eine schallende Ohrfeige angefühlt haben. Erst im letzten Jahr hatte die rot-rot-grüne Thüringer Landesregierung um den Stalin-Apologeten Ramelow das sog. Paritätsgesetz verabschiedet. Dieses sieht vor, dass bei der Besetzung von Kandidatenlisten für Landtagswahlen eine Art Reißverschlussprinzip greift und jeder Listenplatz abwechselnd von einer Frau und einem Mann besetzt wird. Die AfD in Thüringen klagte gegen das Gesetz, da die zwingende paritätische Besetzung der Kandidatenlisten eine enorme Freiheitsbeschränkung für die Parteien bedeutet. Der Verfassungsgerichtshof überprüfte daraufhin, ob das vorliegende Gesetz verfassungskonform sei. Heute Morgen fand die schlussendliche Urteilsverkündung statt. Und endete mit einer kompletten Niederlage für Rot-Rot-Grün.

Komplett verfassungswidrig

Der zuständige Verfassungsgerichtshof erklärte am Morgen das im letzten Jahr von der rot-rot-grünen Landesregierung verabschiedete Gesetz für nichtig. In der Urteilsbegründung wurde umfangreich beschrieben, dass der Zwang zur Parität das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der politischen Parteien auf Programmfreiheit und Chancengleichheit beeinträchtige. Somit wird das von den rot-rot-grünen Quotenfreunden eingeführte Gesetz bei der im April 2021 anstehenden Landtagswahl keine Anwendung finden. Bekannte Rechtswissenschaftler wie der in Düsseldorf lebende Martin Morlok zeigen sich wenig überrascht über das Urteil:

“Die Debatte über solche paritätischen Regelungen läuft in mehreren Bundesländern und auf Bundesebene. Eine Partei darf parteiisch, darf einseitig sein”.

Zufriedene AfD

Die klagende AfD zeigte sich im Anschluss der Urteilsbegründung mehr als zufrieden. Die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Dr. Alice Weidel, sprach von einer grundlegenden Rechtsverletzung der etablierten Parteien, in welcher alleine die Ideologie und der Selbsterhalt im Vordergrund stünden. Stephan Brandner, Mitglied im Bundesvorstand der Partei, ließ per Pressemitteilung verlauten: „Wir sehen daran, dass es die AfD als Wächterin und Hüterin der Verfassung braucht, um den rechtswidrigen Umtrieben der Altparteien Einhalt zu gebieten.“ Die Landtagsfraktion in Thüringen freute sich in den sozialen Netzwerken darüber, einen rot-rot-grünen Verfassungsbruch verhindert zu haben.

Altparteien agieren verfassungsfeindlich

Während der AfD regelmäßig in der Theorie vorgeworfen wird, gegen die Verfassung zu arbeiten, ist in der Realität ein genau gegenteiliges Bild zu erkennen: Während die „lupenreinen Demokraten“ wie Horst Seehofer und Bodo Ramelow in auffälliger Regelmäßigkeit Verfassungsbrüche begehen, wählt die AfD den Weg des Rechtsstaates und stellt die von den Altparteien durcheinandergebrachten Regeln und Gesetze auf den Prüfstand. Die gefällten Urteile sprechen hier eine eindeutige Sprache: Die AfD geht stets als Sieger aus den rechtlichen Auseinandersetzungen hervor, während die Altparteienmitglieder die Gerichtssäle mit hängenden Köpfen verlassen. Am heutigen Tag hat sich wiederholt gezeigt, welche Partei die wahre Hüterin der Verfassung und des Rechtes in Deutschland ist: Nur die AfD!

TM

Sieg für die AfD! Verfassungsgericht kippt rot-rot-grüne Zwangsquote Zuletzt aktualisiert: 15.07.2020 von Team Münzenmaier

2 Replies to “Sieg für die AfD! Verfassungsgericht kippt rot-rot-grüne Zwangsquote

  • Max Axel Jurke

    Von Max Axel Jurke

    Reste von Demokratie sind anscheinend noch vorhanden. Hoffentlich werden dieser oder diese Richter nicht in den vorzeitigen Ruhestand versetzt oder müssen zur Strafe zur Reinigungskraft zwangsumschulen. Die AfD hält sich an Gesetze und rechtsstaatliche Prinzipien, während die Altparteien nur davon reden und diese bei jeder sich bietenden Gelegenheit demontieren.

  • Ulrich Dittmann

    Von Ulrich Dittmann

    Sehr richtig diese Entscheidung, dass die Frauen-Zwangsquote (im Volksmund “Dabbesquote”) gekippt wurde!

    Ansonsten müßte auch eine paritätische Besetzung der Arbeitsstellen im Straßenbau, bei Arbeiten unter Tage, oder bei der Müllabfuhr eingefordert werden!

    Oder wie, oder was, liebe Linke/Grüne und sonstige Möchte-gern-gut-sein-Establishment-Parteien?

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