Sie dachten als Wohnungseigentümer können Sie sich aussuchen, an wen Sie vermieten wollen? Falsch! Ein Augsburger Gericht hat jetzt einen Vermieter zu einer Entschädigungszahlung von 1000€ verurteilt, weil dieser inseriert hatte, nur an Deutsche vermieten zu wollen. Geklagt hatte ein Afrikaner. Zusätzlich droht dem 81-jährigen Wohnungseigentümer ein hohes Ordnungsgeld, sollte er es noch einmal wagen, in ein Inserat zu schreiben, er wolle seine Wohnung nur an Deutsche vermieten.
„Die offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar“ – so der Richter Andreas Roth. Die Begründung des 81-Jährigen, er habe einmal Probleme mit einem türkischen Drogendealer als Mieter gehabt, ließ der Richter nicht gelten. “Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen” – so der Kommentar von Richter Roth.
Bei der Vermietung von Wohneigentum ist mittlerweile Vorsicht geboten. Wer nämlich den Anschein der Diskriminierung erweckt, kann schnell zu drastischen Strafen verurteilt werden. Viele werden sich durch solche Urteile zu absurden Klagen ermutigt fühlen.
TM
Guten Morgen! Ich hoffe Sie sind gut in die neue Woche gestartet und voller Tatendrang…
Nachdem die Linkspartei bei der Bundestagswahl 2021 noch mit Ach und Krach dank dreier Direktmandate…