Kurznachrichten

Saarländischer Verfassungsgerichtshof kippt Corona-Maßnahmen

Anders als die Bundesregierung schließt sich der saarländische Verfassungsgerichtshof den Forderungen der AfD an. Nach Auffassung des Gerichtes gebe es aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen Regelung. Das bedeutet, dass Begegnungen im Freien unter Wahrung von Abstands- und Hygieneregeln ab sofort wieder zulässig sind. Das Saarland hatte, wie einige andere Bundesländer auch, das Verlassen der Wohnung nur mit triftigem Grund, wie Einkäufe oder dem Weg zur Arbeit, gestattet. Ein Bürger hatte im Eilverfahren gegen diese Beschränkung seiner Grundrechte geklagt und vor Gericht nun gesiegt.

Ein erster juristischer Erfolg zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, sowie der Grund- und Bürgerrechte in unserem Land. Bereits am 23. April hat die AfD-Bundestagsfraktion eine massive Lockerung der Maßnahmen gefordert und die Wiederherstellung der Grundrechte eingefordert. Eine viel beachtete Rede von Sebastian Münzenmaier stand unter dem Motto: Geben Sie den Menschen ihre Freiheit zurück. Ein erster Schritt ist nun getan, es bleibt zu hoffen, dass nun schnell weitere folgen.

TM

Saarländischer Verfassungsgerichtshof kippt Corona-Maßnahmen Zuletzt aktualisiert: 30.04.2020 von Team Münzenmaier
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Team Münzenmaier

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