Kurznachrichten

Kuscheljustiz? Bewährungsstrafe für Messerstich in die Lunge

Der 24. Dezember 2019 wird der Kirchgemeinde St. Nicolai wohl noch länger in schmerzlicher Erinnerung bleiben. Bei der traditionellen Weihnachtsbescherung für Bedürftige fielen zwei Syrer, Mohamad K. und sein Sohn Alaa K., wiederholt negativ auf, drängelten sich in der Schlange nach vorne und wurden schließlich des Gemeinderates verwiesen. Wenige Stunden später kamen sie zurück, verschafften sich Zutritt und prügelten auf ein wartendes Pärchen ein. Als der 51 –jährige Helfer Mike W. dazwischen geht, kommt es zur Katastrophe: Alaa K. sticht ihm mit einem Messer voller Wucht in die Lunge. Mike W. erinnert sich zurück: „Plötzlich stellte ich fest, dass mein T-Shirt ganz nass war. Ich fasste hin: Die Hand war voller Blut.“ Im Krankenhaus wird festgestellt: Die Lunge und Milz send schwer verletzt. Nur knapp springt er dem Tod von der Schippe und überlebt dank einer Notoperation. In dieser Woche folgten nun die Urteilssprüche gegen den Messerstecher und seinen Vater. Und diese haben viele Fragezeichen hinterlassen.

Kuscheljustiz bei Migranten?

Das Urteil für Alaa K.: Ein Jahr auf Bewährung. Sein Vater erhält sechs Monate Freiheitsstrafe, welche bereits durch die Untersuchungshaft abgegolten sind. Die Erklärung des Landgerichts Chemnitz macht fassungslos:

„Im Ergebnis der Beweisaufnahme hat die Kammer beim jugendlichen Angeklagten keinen Tötungsvorsatz feststellen können. Zum Vater des jugendlichen Angeklagten war nicht feststellbar, dass dieser von dem Mitführen des Messers durch seinen Sohn Kenntnis hatte.“

So konnten beide Syrer den Gerichtssaal als freie Männer verlassen und können sich weiter ohne Einschränkung in Deutschland bewegen. Es ist alleine in dieser Woche nicht das erste Mal, dass Migranten von einer so milden Rechtsauslegung durch die Gerichte profitieren: Hamid A., ein bereits seit über 20 Jahren abgelehnter Asylbewerber, stieß eine 83-jährige Frau brutal zu Boden, vergewaltigte sie und ließ sie eiskalt am Boden liegen. Das Urteil: Gerade mal vier Jahre Haft. Eine Abschiebung wurde nicht in Erwägung gezogen. Hinzu attackierte ein 22-Jähriger Gambier Anfang der Woche in der S-Bahn in Berlin eine junge Frau mehrmals und in brutaler Weise. Konsequenzen hatte die Tat für den Gambier nicht. Schon am gleichen Tag kam der 22-Jährige wieder auf freien Fuß.

Recht muss wieder für alle gelten

Die jeweiligen Urteilssprüche gegen die gewalttätigen Migranten lassen den aufmerksamen Beobachter mit offenem Mund und einer großen Portion Ungläubigkeit zurück. Die Strafen sind teilweise so milde, dass die Täter nicht abgeschreckt, sondern vermutlich eher zur Nachahmung eingeladen werden. Die AfD fordert seit langem Schutz auch für die einheimischen Bürger und konsequente Strafverfolgung und Abschiebung von importierten Straftätern.

TM

Kuscheljustiz? Bewährungsstrafe für Messerstich in die Lunge Zuletzt aktualisiert: 05.07.2020 von Team Münzenmaier
Teilen
Veröffentlicht von
Team Münzenmaier

Vorherige Beiträge

Bericht aus Berlin: Münzenmaiers Magazin gibt es jetzt auch digital!

Guten Morgen! Ich hoffe Sie sind gut in die neue Woche gestartet und voller Tatendrang…

25/04/2022

Der dramatische Absturz: Linkspartei zerlegt sich selbst

Nachdem die Linkspartei bei der Bundestagswahl 2021 noch mit Ach und Krach dank dreier Direktmandate…

23/04/2022