Kurznachrichten

Justizskandal: Kinderschänder-Afghane kommt frei und schlägt wieder zu

Der afghanische Staatsangehörige Zubyr S. ist in Dortmund kein unbeschriebenes Blatt. Zahlreiche Drogendelikte konnten dem 23-Jährigen Migranten schon nachgewiesen werden. Dann der Dammbruch: Im Juni letzten Jahres soll der Afghane ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt haben. Doch nach kurzer Zeit entließ die Dortmunder Staatsanwaltschaft den mutmaßlichen Kinderschänder wieder aus der Untersuchungshaft und der afghanische “Flüchtling” schlug wieder zu.

Doppelte Vergewaltigung?

So kam zu einem der schlimmsten Erlebnisse, was einem jungen Mädchen wiederfahren kann: Die 13-jährige Schülerin soll von S. in der Dortmunder Nordstadt in einen Hausflur gelockt und dann brutal missbraucht worden sein. Nach der verstörenden und furchtbaren Tat vertraute sich das Opfer seinen Eltern an, welche anschließend die Polizei verständigten. Nur wenige Stunden später kam es dann zur Festnahme des schon polizeibekannten Afghanen, welcher über einen vorläufigen Aufenthaltstitel verfügt.

Wie eingangs erwähnt, handelte es sich nicht um die erste abscheuliche Tat, welche auf das Konto von S. geht. Denn bereits im Sommer letzten Jahres erwirkte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht einen Haftbefehl, da der mutmaßliche Triebtäter schon über eine Elfjährige hergefallen sein soll. Ganze zwölf Tage verbrachte der Tatverdächtige damals in Untersuchungshaft, bis die überraschende Freilassung erfolgte. Der Sprecher der Dortmunder Staatsanwaltschaft, Börge Klepping, erläuterte dem Nachrichtenmagazin, dass sich die Prozessbeteiligten einig gewesen seien, den dringend Tatverdächtigen wieder freizulassen, da er über einen festen Wohnsitz verfüge:

„Der Haftgrund der Fluchtgefahr war nicht mehr gegeben, bisher hat sich der Mann stets den Verfahren gestellt“, erklärte Klepping dem Focus. Auch sei die Gefahr einer Wiederholung als Grund für einen weiteren Haftaufenthalt nicht in Frage gekommen, da der Afghane bis letzten Sommer noch nie in Verbindung mit einer Sexualstraftat in Erscheinung getreten sei. Klepping legte dar, dass es immer eine Ermessensentscheidung sei, ob ein Verdächtiger bis zum Gerichtstermin eingesperrt bleibe oder nicht. Die falsche Ermessensentscheidung des Dortmunder Amtsgerichts sorgte nun dafür, dass noch ein Mädchen ein lebenslanges Trauma davontragen wird.

Fall wird verharmlost!

Darüber hinaus wurden die schrecklichen Geschehnisse auf Anweisung der Staatsanwaltschaft nicht über eine Pressemitteilung veröffentlicht, wie es normalerweise bei Verbrechen dieser Art üblich ist. Klepping betonte im Focus, dass dies aus Opferschutzgründen geschehen sei und nicht, um die Herkunft des Täters zu vertuschen. Trotz dieses Erklärungsversuchs wirkt das gesamte Vorgehen der Staatsanwaltschaft doch sehr unglücklich. Bei der schwarz-gelben Landesregierung wollte sich niemand zu den Vorkommnissen äußern.

Kinderschänder auf freiem Fuß?

Abschließend ist festzuhalten, dass die Tragödie mit einer harten und gerechten Justizentscheidung leicht zu verhindern gewesen wäre. Effektive Grenzkontrollen hätten davor bewahrt, dass zwei Mädchen zum Opfer werden, während ein Durchgreifen der Staatsanwaltschaft zumindest ein weiteres Vergewaltingsopfer hätte vermeiden können.

Es stellt sich mal wieder die Frage, ob migrantische Täter mit einem anderen Maß behandelt werden als die Bürger ohne Migrationshintergrund. Kinder in unserem Land müssen vor solchen Personen geschützt werden!

TM

Justizskandal: Kinderschänder-Afghane kommt frei und schlägt wieder zu Zuletzt aktualisiert: 29.07.2020 von Team Münzenmaier
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