Pressemitteilung

OVG Koblenz urteilt: Al-Nur Kita bleibt geschlossen

 

Wie das Verwaltungsgericht Mainz bereits vorher, entscheidet das Oberverwaltungsgericht Koblenz heute ebenfalls gegen den Arab-Nil-Verein und seine Al-Nur Kita. Die Beschwerde des Vereins gegen den Widerrufsbescheid der Betriebserlaubnis wurde abgelehnt. Das Gericht sieht die Gefahr, dass Kinder in der Al-Nur Kita in eine religiös geprägte Parallelwelt abrutschen und wirft dem Betreiberverein gravierende Vorstöße gegen die Auflagen der Betriebserlaubnis vor.

Sebastian Münzenmaier, AfD-Bundestagsabgeordneter aus Mainz, zeigt sich mit dem Urteil zufrieden:

„Dem islamistischen Spuk in der Al-Nur Kita ist jetzt endlich ein Ende gesetzt. Es hat lange genug gedauert. Ein Sieg für den Rechtsstaat und die Bürger der Stadt Mainz, eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung, die ihr Vorzeigeprojekt der islamischen Kita nun endgültig gescheitert sieht.“

Münzenmaier weiter:

„Ich bin sicher, ohne das unermüdliche Hinweisen der AfD wäre die Betriebserlaubnis nie entzogen worden und die Landesregierung hätte weiter die Augen verschlossen. AfD wirkt!“

OVG Koblenz urteilt: Al-Nur Kita bleibt geschlossen Zuletzt aktualisiert: 30.04.2019 von Team Münzenmaier
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Team Münzenmaier

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