Kurznachrichten

Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Merkels Knallhart-Katalog

Die Pläne von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) werden konkreter.

Ein am Samstag, dem 10. April 2021, verschickter Entwurf für die geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes macht deutlich, wie weitreichend die Bundesregierung in Zukunft über die Corona-Politik des gesamten Landes entscheiden und mit harten Maßnahmen gegen das Virus vorgehen möchte. Schon am Tag zuvor war bekannt geworden, dass die für den 12. April geplante Bund-Länder-Konferenz zusammen mit den 16 Ministerpräsidenten nicht stattfinden wird. Stattdessen liegt verschiedenen Medienhäusern nun besagter Entwurf vor, der unter anderem eine strikte und bundesweite Corona-Notbremse, Ausgangssperren und umfassende Kontaktbeschränkungen vorsieht. Unterstützung erhielt die Kanzlerin laut Pressestimmen von Bundesfinanzminister und Vize-Kanzler Olaf Scholz (SPD), der in seiner Partei für weitreichende Durchgriffsrechte des Bundes warb. Schon am kommenden Dienstag soll das Kabinett die Neuregelung beschließen.

Durchgriffsrechte für den Bund

Unter anderem heißt es im am Wochenende öffentlich gewordenen Entwurf, die Bundesregierung solle ermächtigt werden, bei einem Riss des Inzidenzwertes von 100 „Gebote und Verbote […] zur Bekämpfung von Krankheiten, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht werden, zu erlassen“. In Zukunft soll diese bundeseinheitliche Regelung per Gesetz die immer neuen Bund-Länder-Konferenzen ersetzen, die in regelmäßigen Abständen von Kanzlerin Merkel und den Länderchefs abgehalten wurden. Eine ganze Liste an Maßnahmen umfasst der Gesetzesentwurf, der noch in dieser Woche beschlossen werden soll.

Die wichtigsten Knallhart-Regeln im Überblick:

  • Bei Überschreiten einer Inzidenz von 100: Harte, regionale Lockdowns.
  • Private Treffen nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person.
  • Nächtliche Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr.
  • Schließung aller Geschäfte, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie der Gastronomie mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, Apotheken, Drogerien und Tankstellen.
  • Öffnung der Schulen und Kitas nur bei einer Inzidenz von unter 200. Bei einer Überschreitung des Wertes ist Distanzunterricht verpflichtend. Die Unterrichtsteilnahme für die Schüler soll nur bei zwei negativen Testnachweisen in der Woche möglich sein.

Falls die Inzidenzschwelle von 100 über drei Tage unterschritten wird, können die Knallhart-Maßnahmen wieder entfallen. Bei drei Tagen über dem Grenzwert treten die Regeln wieder in Kraft.

Kritisch kommentiert wurden einzelne Stellen des Maßnahmen-Katalogs vom SPD-Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach. Dieser mahnte, dass das „Notbremsengesetz“ einen großen Teil seiner Wirkung verliere, „wenn die Testpflicht in den Betrieben nicht kommt.“ Die bundesweite Pflicht für zwei Corona-Tests in der Woche könne die Ansteckungsgefahr senken.

Schon in der kommenden Woche soll die umstrittene Regelung im Kabinett beschlossen und im Bundestag beraten werden. Der Bundesrat soll in einer Sondersitzung zusammenkommen und dem Entwurf abschließend zustimmen.

Einzelne Details wie eine verschärfte Home-Office-Pflicht stehen jedoch noch zur Diskussion.

TM

Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Merkels Knallhart-Katalog Zuletzt aktualisiert: 11.04.2021 von Team Münzenmaier
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