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Skrupellos: Abmahnanwälte bitten bei „Schutzmasken“ zur Kasse

 Schutzmasken sind derzeit weltweit ein gefragtes Gut im Kampf gegen das Corona-Virus. Die Knappheit bedroht vor allem Personal im Gesundheitsbereich, welches mit Infizierten in Kontakt tritt und daher den wenigen Vorräten an medizinischen Masken für sich beanspruchen muss. Aus diesem Grund haben viele Firmen wie Trigema oder auch Schneidereien damit begonnen, in der Krise Masken aus Stoff herzustellen. Diese schützen zwar nur bedingt vor Covid-19, sind aber sicherlich eine bessere Variante als einfach gar keinen Schutz zu tragen. Auch viele Privatleute wollen ihren Beitrag leisten und nähen privat in der häuslichen Quarantäne Masken für sich und andere.

Dass dabei aber überhaupt von „Schutz“ die Rede ist, ruft mittlerweile skrupellose Abmahnanwälte und – verbände auf den Plan. Diese versuchen aus der Krise Profit zu schlagen, indem sie teure Abmahnungen an Firmen oder Privatleute verschicken, die vielleicht einfach nur helfen wollen. Auch Ehrenamtliche sind vor den Abmahnern nicht sicher.

Rein rechtlich dürfen genähte Stoffmasken nicht als „Mundschutz“, „Atemschutz“ oder überhaupt „Schutz“ bezeichnet werden. Dies sei Medizinprodukten vorbehalten. Die Inhaberin einer Augsburger Textilfirma beklagte jüngst in einem NTV-Interview, dass ihr Unternehmen keine Anfragen von privaten Pflegediensten oder Kinderhospizen annehmen dürfe, weil sonst eine teure Abmahnung droht. Und das obwohl bei ihr dringende Bitten von Pflegeleitern und Ärzten eingehen, die sonst überhaupt keine Schutzkleidung mehr zur Verfügung haben. Die Zertifizierung als Medizinprodukt würde noch Monate in Anspruch nehmen. Zeit, die in der Krise fehlt. Von der Politik fühlt die Unternehmerin sich im Stich gelassen.

Auch der berüchtigte Abmahnverein „Deutsche Umwelthilfe“, vor allem bekannt für Dieselfahrverbote, macht derzeit wieder mit dreister Abmahnabzocke von sich reden. Mitten in der Krise verschickte der Verein Abmahnungen wegen angeblich inkorrekter Öko-Papieretiketten. Erst auf öffentlichen Druck ruderte die „Deutsche Umwelthilfe“ etwas zurück, drohte aber gleichzeitig in Richtung von systemrelevanten Einzelhändlern: “Wir hoffen, dass die Unternehmen während der Corona-Krise ihr Möglichstes tun, um rechtliche Vorgaben zur korrekten Information der Verbraucher einzuhalten. Diese herausfordernde Situation darf kein Freibrief sein, um schwerwiegende Verstöße gegen ökologische Verbraucherschutzvorschriften zu begehen.”

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Öko-Etikett ist also das, was die DUH unter einem „schwerwiegenden Verstoß“ versteht. Die Politik sieht dem zwielichtigen Treiben von Massenabmahnern schon seit langem tatenlos zu. Dass sich daraus eine ganze Branche entwickeln konnte, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen gnadenlos ausnimmt und teilweise sogar in die Insolvenz treibt, ist eine Fehlentwicklung die umgehend korrigiert werden sollte. Dies wird erneut dadurch deutlich, dass Abmahnverbände, -vereine und –anwälte sogar die Corona-Krise nutzen, um sich die Taschen voll zu machen.

TM

Skrupellos: Abmahnanwälte bitten bei „Schutzmasken“ zur Kasse Zuletzt aktualisiert: 03.04.2020 von Team Münzenmaier
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Team Münzenmaier

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