Zensiert! Video wegen Kritik an den Grünen gesperrt

Zensiert! Video wegen Kritik an den Grünen gesperrt

Die Freiheit im Netz ist den Altparteien schon lange ein Dorn im Auge und Plattformen wie Youtube und Facebook entwickeln sich immer mehr zum willfährigen Helfershelfer. Die Bundesregierung peitschte daher erst kürzlich eine Verschärfung des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch den Bundestag. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) frohlockte noch im Juni in einem Interview, dass dies zu 150.000 zusätzlichen Ermittlungsverfahren im Jahr führen würde.

Dem äußeren Anschein nach sollen sich diese Regulierungen gegen „Hass“ und „Hetze“ im Internet wenden. Nur hat die Bundesregierung leider eine ganz eigene Vorstellung davon, wann es sich bei einer Aussage in Schrift und Bild um sogenannten „Hatespeech“ handelt. Als naiver Betrachter müsste man meinen, es sollen strafbare Inhalte wie Volksverhetzung, Beleidigung oder Bedrohung gelöscht werden. Doch weit gefehlt, auch völlig legale, aber altparteienkritische Inhalte werden immer öfter gesperrt und gelöscht und somit nicht nur dem offenen Meinungswettbewerb entzogen, sondern geradezu kriminalisiert.

Kritik an den Altparteien ist „Hatespeech“

In der Realität soll von den Social-Media-Plattformen erzwungen werden, dass jegliche Kritik an der Regierung und dem linksgrünen Altparteien-Zeitgeist zum Schweigen gebracht wird. Drakonische Strafandrohungen sorgen dafür, dass die Plattformbetreiber lieber einmal mehr den Bannhammer schwingen, als sich mit repressionswütigen Behörden herumzuschlagen.

Kritik an den Grünen gelöscht

So hat es mittlerweile auch uns getroffen. Wir veröffentlichten vor einiger Zeit ein Video auf YouTube, in dem unkommentierte und unveränderte Originalaussagen der grünen Spitzenpolitikerin Katrin Göring-Eckardt mit Aufnahmen von Migrantenausschreitungen in Stuttgart hinterlegt wurden.

Göring-Eckardt hatte Städte wie Frankfurt und Stuttgart als Vorzeigestädte für die Vorteile von massenhafter Migration gelobt. Die Aufnahmen der bekannten Randale entlarvten diese Aussagen als ideologische Schönfärberei. Dies deutlich zu machen, soll aber nun laut YouTube schon „Hatespeech“ sein, denn es erreichte uns eine E-Mail mit folgendem Inhalt:
Youtube - Video wegen Kritik an den Grünen gelöscht
Natürlich haben wir daraufhin Beschwerde eingelegt und nach nicht einmal 12 Stunden erreichte uns folgende Meldung:
Youtube - Beschwerde abgelehnt

Kritische Stimmen sollen mundtot gemacht werden

Dieses Beispiel veranschaulicht nur allzu drastisch: In diesem Land sollen regierungs- und einwanderungskritische Stimmen aus dem Netz verschwinden. Wie groß war noch das Geschrei der Altparteien, als China oder die Türkei die Meinungsfreiheit im Netz beschränkt hatten, nur um jetzt selbst den autokratischen Verlockungen der Zensur zu verfallen.

Die AfD ist die einzige Partei im Bundestag, die sich für Freiheit und Bürgerrechte stark macht. Selbstverständlich werden wir gegen diese Sperre juristisch vorgehen, damit festgestellt wird, dass nicht nur hier eine Grenze überschritten wird.

Wer sich traut, kann natürlich in der Zwischenzeit das angebliche „Hatespeech“-Video mit Kritik an den Aussagen der Grünen hier ansehen und sich ein eigenes Bild machen, denn dafür brauchen wir kein YouTube:

Zensiert! Video wegen Kritik an den Grünen gesperrt Zuletzt aktualisiert: 18.09.2020 von Team Münzenmaier

4 Replies to “Zensiert! Video wegen Kritik an den Grünen gesperrt

  • Gert Teska

    Von Gert Teska

    Wer ist denn dieses Team, das uns kontrollieren soll. Kann man da mehr Infos bekommen?

  • Heidi Walter

    Von Heidi Walter

    Noch ist das Gesetz nicht unterschrieben und Steinmeier wird es aller Voraussicht nach auch nicht tun. Das schreibt “LTO” heute: Auszug aus dem langen Text “Die Karlsruher Richter hielten die Bestandsdatenauskunft für zu weitgehend – und das schon zum zweiten Mal. Die Vorschriften, um die es ging, sollten nämlich eigentlich einen BVerfG-Beschluss vom Februar 2012 umsetzen (Bestandsdatenauskunft I). Der neue Beschluss heißt “Bestandsdatenauskunft II”. Daraus ergibt sich zunächst nur, dass der Gesetzgeber das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die damit korrespondierenden Fachgesetze ändern muss. Das BVerfG hat dafür eine Frist bis zum 21. Dezember 2021 gesetzt, bis dahin bleiben die Vorschriften nach Maßgabe des Gerichts anwendbar.

    Doch im Kern des neuen Gesetzes zur Bekämpfung von Hasskriminalität geht es eben auch um die Ãœbermittlung und Abfrage von Bestandsdaten. Und da macht der Gesetzgeber, grob zusammengefasst, die gleichen Fehler, wie schon beim TKG. ” Links sind hier ja nicht erlaubt, sonst hätte ich ihn euch geschickt. So nur der Auszug aus dem Text.

  • Heimdall

    Von Heimdall

    Und wo war da jetzt Hatespeech? Es hat doch nur eine Grüne geredet.

  • Wagner kornelia

    Von Wagner kornelia

    so dämlich,die kann doch keiner ernst nehmen
    Studium abgebrochen,keine Berufsausbildung und will uns was erzählen

Comments are closed.