Am 18. November verkündete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Deutschen Bundestag:
„Ich gebe Ihnen mein Wort: Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben.“
Auch Sonderrechte für Geimpfte schloss die Bundesregierung bislang aus. Ende Dezember erklärte Spahn in einem Interview mit dem ZDF-Morgenmagazin: “Wir sollten keinen Unterschied zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften machen.“
Nur wenige Wochen später werden in der Großen Koalition Stimmen nach Sonderrechten für geimpfte Personen immer lauter. Nachdem Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) schon am vergangenen Sonntag für Lockerungen von Grundrechtseinschränkungen geimpfter Menschen warb, schloss sich auch seine Parteikollegin und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht der Forderung an. Außenminister Maas hatte in der Bild am Sonntag die Aussage “Geimpfte sollten wieder ihre Grundrechte ausüben dürfen” getätigt und nannte beispielsweise den Zugang zu Restaurants oder Kinos. Lambrecht führte eine ähnliche Ãœberlegung an.
„Rücknahme von Grundrechtsbeschränkungen“
“Es geht hier nicht um Privilegien, sondern um die Rücknahme von Grundrechtsbeschränkungen”, erläuterte die SPD-Politikerin in einem Interview. Weiter führte die 55-Jährige aus, dass nicht die „Ausübung von Grundrechten“ einer Rechtfertigung bedürfe, sondern die „Einschränkung der Grundrechte durch den Staat.“
Damit spricht sich Lambrecht klar für eine Lockerung der andauernden Corona-Restriktionen für geimpfte Bürger aus.
Als einzige Voraussetzung nannte die Sozialdemokratin einen gesicherten wissenschaftlichen Nachweis, dass geimpfte Personen das Corona-Virus nicht an andere Menschen übertragen können. Dieser Beleg fehlt bisher. Falls diese Bestätigung jedoch nachgewiesen werden könne, falle „ein wichtiges Begründungselement für den Grundrechtseingriff weg“, so die Justizministerin.
Die Impfpflicht durch die Hintertür?
Die Forderungen der SPD-Spitze beweisen, dass nicht-geimpfte Menschen zukünftig Nachteile im öffentlichen Leben haben könnten. Dies entspricht einer indirekten Impfpflicht „durch die Hintertür“. Darüber hinaus ist eine Unterscheidung zwischen zwei Menschengruppen, geimpft und nicht-geimpft, spalterisch und ungerecht. Es ist allen voran als junger Mensch schwer zu ertragen, sich an alle auferlegten Regeln gehalten zu haben und aufgrund der Impfpriorisierung als letztes am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Eine direkte oder indirekte Impfpflicht lehnt die AfD entschieden ab. Auch unter dem Schleier der „Rückgabe von Grundrechten“, die in dieser Form niemals hätten entzogen werden dürfen, sind Benachteiligungen für Nicht-Geimpfte inakzeptabel. Darüber hinaus ist die Impfung nur eine Möglichkeit, das Corona-Virus zu bekämpfen. Auch eine medikamentöse Behandlung ist möglich.
TM
Von Max Axel Jurke
Das ist schlicht und einfach eine Form von Erpressung. Die Grundrechte hätten garnicht erst enzogen werden dürfen. Sie wollen uns großzügig etwas zurückgeben, was sie uns widerrechtlich entzogen haben. Die Impfungen sind ein Experiment bei dem inzwischen schon viele Leichtgläubige zu Tode gekommen sind. Auf solche Katastrophen wird medial geschwiegen. Die Langzeitstudien fehlen komplett, weshalb diese verantwortungslosen Abgeordneten gar kein Recht zu solchen Maßnahmen haben.
Von Matador Mountain
Das Amtsgericht Weimar hat in seiner Urteilsbegründung im Falle eines Verfahrens wegen eines Verstoßes gegen das Kontaktverbot die Corona-Verordnung des Landes Thüringen für verfassungswidrig erklärt und zugleich erklärt, dass es eine „epidemiologische Notlage von nationaler Tragweite“, mit der die Grundrechtsverletzungen und die Zerstörung weiter Teile der Wirtschaft begründet wurden, nicht gegeben hat.
Das ist eine Ohrfeige für die verantwortlichen in der Corona-Politik!