Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes! Corona-Überwachungsstaat?

Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes! Corona-Überwachungsstaat?

Beherbergungsverbot, Sperrstunde, Zwangsschließungen.

In den vergangenen Wochen fielen die von den Landesregierungen verhängten Verbote zur Einschränkung des Coronavirus wie Dominosteine. Vor den zuständigen Gerichten hagelte es für die Altparteien eine Rechtsschlappe nach der nächsten, die öffentliche Demütigung war dementsprechend groß. Zu neuen, gut dokumentierten Niederlagen vor Gerichten soll es in Zukunft nicht mehr kommen.
Deswegen geht jetzt alles ganz schnell. Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, kurz Infektionsschutzgesetz, soll um einen Zusatzparagrafen erweitert und damit drastisch verschärft werden. Dies ist im Pandemieverlauf mittlerweile die dritte Änderung des § 28.

Mit der nächsten Neuregelung soll die gesetzliche Grundlage der Länderverordnungen geschärft werden und die verabschiedeten Corona-Schutzmaßnahmen so in rechtlich sicherere Fahrwasser gelangen. Gleichzeitig bedeuten die Maßnahmen, dass die zuständigen Gerichte in Zukunft die willkürlich anmutenden Maßnahmen der Regierenden nicht mehr kippen können und sich Klagen verzweifelter Unternehmer sowie Betriebe jahrelang hinziehen werden. Bedeutet der § 28a den finalen Schritt in den Überwachungsstaat, welcher sich im Schatten der Infektionszahlenhysterie immer weiter ausbreitet?

Neues Gesetz im Schweinsgalopp

Den Altparteienvertretern scheint es mit der gewünschten Veränderung des Infektionsschutzgesetzes nicht schnell genug gehen zu können. Schon Ende dieser Woche gab es eine Beratung im Bundestag, eine Expertenanhörung und der Beschluss des Parlaments sollen bald folgen. Schon für den 18. November ist eine Sondersitzung im Bundesrat geplant, nach der die neue Gesetzesverschärfung schon Realität werden könnte. Diese Eile kommt nicht von ungefähr. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilte laut Medienberichten mit, dass es bisher 187 Beschwerden und über 50 isolierte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gezählt habe. Es droht großer Ärger für die Corona-Krisenmanager. Hinzu wollen sich Angela Merkel und der Ministerpräsidentenstammtisch zur Mitte des Monats versammeln und eine Zwischenbilanz des Lockdowns ziehen. Für eine weitere Verschärfung der Maßnahmen wäre den Entscheidungsträgern rechtliche Sicherheit gegeben.

Spahn frohlockt – die SPD stimmt zu

Allen voran CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn scheint Gefallen an der Erweiterung der bisher geltenden Generalklausel gefunden zu haben. Im Parlament sprach der 40-jährige von einer „rechtlichen Klarstellung“, damit die beschlossenen Maßnahmen in Zukunft besser vor Gerichten bestehen können. Darüber hinaus soll Spahn nach eigenem Gutdünken den Reiseverkehr besser überwachen können. In Zukunft soll es bei der Rückreise aus Risikogebieten eine verpflichtende digitale Einreiseanmeldung geben.

Auch der CDU-Koalitionspartner SPD unterstützt die Änderung des Infektionsschutzgesetzes nachdrücklich. Fraktionschef Rolf Mützenich meinte, es gehe um eine Konkretisierung allgemein gehaltener Formulierungen und klare, bundeseinheitliche Regeln.

Weitreichende Einschränkungen mit dem neuen Infektionsschutzgesetz

Ein genauer Blick in den Entwurf der GroKo verdeutlicht, wie weitreichend die geplanten Einschränkungen sind. Unter anderem zu finden ist dort eine sog. Untersuchungspflicht. Ebenso wird die Kompetenz zur Speicherung und zum Abruf von Daten ab dem kommenden Jahr in einem elektronischen Zentralregister massiv ausgeweitet, wobei sogar eine Meldepflicht für Symptome geplant ist. Die Grundrechte der Bürger werden in vielen Bereichen beschnitten, unter anderem die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Einbezug der Parlamente, aber fataler Vorschlag!

Die AfD fordert schon lange, das Parlament endlich in die Entscheidungsfindung zu den Corona-Maßnahmen miteinzubeziehen. Leider nutzen die Altparteien nun diesen Weg, um die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger weiter einzuschränken und ihren unverhältnismäßigen Maßnahmen eine Rechtssicherheit zu geben. Dieses Vorgehen lehnt die Bürgerpartei strikt ab und hat in einer ersten Maßnahme den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gestellt. Ernsthafte sowie offene Diskussionen und Debatten, wie von der Alternative gefordert, finden augenscheinlich nur zum Schein statt. Eine offensichtliche Verhöhnung des „Hohen Hauses“ und eine weitere demokratische Bankrotterklärung während der Zeit des Coronavirus.

Ans Herz legen möchten wir Ihnen zum Abschluss eine kurze, aber sehr anschauliche Erklärung zum Infektionsschutzgesetz und der AfD-Position dazu. Diese nimmt der Rechtsexperte der Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, vor:

Bleiben Sie wachsam!

TM

Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes! Corona-Überwachungsstaat? Zuletzt aktualisiert: 08.11.2020 von Team Münzenmaier

3 Replies to “Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes! Corona-Überwachungsstaat?

  • Herbert Brichta

    Von Herbert Brichta

    Also das Dampfgeplaudere von Bandner wird dem Ernst der Situation wirklich nicht gerecht. Nach dem Umfunktionieren des Infektionsschutzgesetzes zu einem verfassungsändernden Ermächtigungsgesetz droht nun mit dem geplanten Pandemiegesetz die endgültige “Links-Grüne Machtergreifung”, bei der CDU, FDP und SPD eine ähnlich erbärmliche Rolle spielen wie weiland Hindenburg, Hugenberg und von Papen 1932/33. Man schaue nach Leipzig. Da wollten am Samstag 16.000 bis 20.000 Menschen friedlich gegen die Coronamaßnahmen demonstrieren und die Verantwortlichen der Stadt Leipzig und der sächsischen Landesregierung haben bereits im Vorfeld alles unternommen, um dies zu verhindern. Die rechtswidrige Auflösung der Demonstration, so wie schon zuvor im August in Berlin geht der links-grünen Mafia in Parlamenten und Medien aber noch nicht weit genug: Die Polizei hätte die Demonstranten niederknüppeln sollen, statt sie friedlich davonziehen zu lassen. Gleichzeitig durfte sich der links-grüne Mob in Connewitz wieder mit Brandsstiftungen austoben, wogegen die Polizei in unnötiger Weise vorgegangen ist, wo doch der wirkliche Feind dieser Republik am Augustusplatz Lieder sang. Demnächst werden die Querdenker-Großdemos ganz verboten sein, entsprechende Gesetzesvorschriften werden im Pandemiegesetz bereits vorbereitet. Die überwiegend noch unwillige Justiz wird auch noch auf Corona-Linie gebracht – keine Sorge – denn Geschichte wiederholt sich nicht!

  • Petra Khan

    Von Petra Khan

    Ich hab für solch ein Verbrechen keine Worte mehr!

  • Britta Wittenberg

    Von Britta Wittenberg

    Was kann ich dagegen tun? Sagen Sie mir, was kann ich tun, damit dieses Gesetz nicht erlassen wird!? Ich bin fassungslos und wütend, was hier in Deutschland passiert! 🙁

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