TV-Kritik “Konfrontation”: Gesundheitsminister Lauterbach im ARD-Portrait

TV-Kritik “Konfrontation”: Gesundheitsminister Lauterbach im ARD-Portrait

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), so scheint es, nimmt die Welt mit ganz anderen Augen als der Großteil der Bevölkerung wahr. Dieser Eindruck verfestigt sich nach dem Ansehen einer Dokumentation in der ARD, in der der Journalist Markus Feldenkirchen aufzeigt, wie er den SPD-Politiker über einen längeren Zeitraum begleitet hat. Von absurden Aussagen bis zu erstaunlichen Ansichten offenbart Lauterbach dabei einiges. Wir haben den ARD-Beitrag für Sie angesehen und stellen diesen im Folgenden anschaulich dar.

Zu Beginn der Dokumentation hält Feldenkirchen etwas fest, das wohl viele Deutsche seit langem denken: Lauterbach polarisiere „wie sonst niemand in der deutschen Politik“. Doch der deutsche Gesundheitsminister zeigt sich in dem TV-Beitrag „Konfrontation“ auch von anderen Seiten. Er verkörpert Arroganz und irrationale Positionen, ist wohl in hohem Maße von seiner Politik überzeugt. Wer die Dokumentation vollständig angeschaut hat, dürfte zu dem Urteil gelangen, dass der 59-Jährige für das Amt des Gesundheitsministers nicht geeignet ist.

ARD-Doku wirft tendenziell positives Licht auf Lauterbach

Auffällig ist, dass Feldenkirchen Lauterbach tendenziell eher in einem positiven Licht zeigt. Dort sieht man ihn beim Tischtennisspielen mit dem Schriftsteller Günter Wallraff, auf einem Foto mit ukrainischen Flüchtlingen oder beim angeregten, engagierten Arbeiten mit seinen Mitarbeitern. All dies wirkt menschlich, ausgeglichen und sympathisch. Keine Spur von einer Politik des Drangsalierens, die insbesondere Menschen, die sich gegen eine Covid-Impfung entschieden haben, in den letzten Monaten seiner Amtszeit erleiden mussten. Immer wieder wird im Film der Einfluss Lauterbachs auf das deutsche Gesundheitswesen hervorgehoben. Beurteilen Sie selbst: Für wie relevant und einflussreich haben Sie den SPD-Politiker bis zur Übernahme des Postens des Gesundheitsministers 2021 gehalten?

Das Thema Corona nimmt – wie könnte es in einer Doku über einen Minister, der als „Gesundheitsexperte“ noch als einfacher Bundestagsabgeordneter Corona-Talkshow-Dauergast war, anders sein – eine wesentliche Rolle in dem knapp einstündigen Film ein. Dem Zuseher wird relativ schnell klar: Lauterbach wird seine Meinung zu dieser Thematik wohl nicht mehr ändern bzw. an die aktuellen Gegebenheiten anpassen.

Starrsinnigkeit und Verbissenheit prägen Auftritt des Gesundheitsministers

Auch in Feldenkirchens Dokumentation zeigt der 59-Jährige seine Starrsinnigkeit und Verbissenheit, nach dem Motto, dass er sich nichts bieten lasse. Dabei scheint es ihm völlig gleichgültig zu sein, dass viele wissenschaftliche Einwände gegen seine noch immer vorherrschende Panikrhetorik und – politik bestehen. Oder dass nahezu alle anderen europäischen Länder inzwischen einen vollkommen anderen Kurs zur Bekämpfung des Virus eingeschlagen haben.

Dabei kommt im Film auch zur Sprache, dass der SPD-Mann in seiner eigenen Partei für eine lange Zeit nicht die Anerkennung bekam, die er sich gewünscht hatte. Die Corona-Krise eröffnete dem heutigen Gesundheitsminister schließlich als Mahner und Warner die Möglichkeit, endlich im Rampenlicht zu stehen.

Nun kann man das Beharren auf den eigenen Positionen mit Scheuklappen als menschliche Schwäche beurteilen. Man könnte ihm andererseits zugutehalten, dass er sich bemüht, das Image als kleingeistiger Griesgram abzulegen. In jedem Fall wirkt es sich problematisch aus, wenn sich diese Mentalität des Starrsinns auf das politische Handeln auswirkt.

Lauterbach: „Ich glaube, dass die steigenden Corona-Zahlen auch mit dem Krieg zu tun haben.“

Denn angesprochen auf den Umstand, dass durch den Ukraine-Krieg dem Thema Corona möglicherweise „nicht mehr der nötige Ernst gegenüber gebracht wird“, antwortet der 59-Jährige allen Ernstes: „Ich glaube, dass die steigenden Corona-Zahlen auch mit dem Krieg zu tun haben.“ Denn die Menschen würden sich auf den Krieg konzentrieren und hätten den Eindruck, Corona gäbe es nicht mehr, so der Gesundheitsminister.

Eine völlig abwegige Position, die in dieser Form womöglich niemand außerhalb Deutschlands unterschreibt. Häufig werden hohe Infektionszahlen bei gleichzeitig im Durchschnitt weniger schweren Verläufen als Indiz für einen Übergang von einer Pandemie zu einer Endemie bewertet.

Dadurch entfällt auch zunehmend die Begründung eines pandemiepolitischen Ausnahmezustands. In Deutschland hingegen wird aufgrund einer abstrakten Impfquote weiter am Ausnahmezustand festgehalten. Das zeigt sich etwa an der Debatte über eine allgemeine Impfpflicht entgegen jeder wissenschaftlichen Evidenz, die weltweit kaum ernsthaft in Erwägung gezogen wird. In Österreich wurde die Impfpflicht unlängst ausgesetzt. Doch all dies thematisiert die ARD in Person von Journalist Feldenkirchen erst gar nicht.

SPD-Mann kämpft weiter um unverhältnismäßige Impfpflicht

In dieser Thematik zeigt sich in der Dokumentation erneut die Verbissenheit des SPD-Politikers aus Nordrhein-Westfalen. Trotz politischer Rückschläge, die er aufgrund von verabschiedeten Lockerungen erleiden musste, begräbt der 59-Jährige das Vorhaben Impfpflicht, das mit der gesundheitspolitischen Lage überhaupt nicht in Einklang zu bringen ist, nicht, sondern sagt mit Überzeugung: „Ich tue alles dafür [für die Impfpflicht, Anm. d. Red.].“

Vielmehr gibt er sich enttäuscht über das neue Infektionsschutzgesetz, das trotz Infektionszahlen auf Rekordniveau Lockerungen brachte. Immer wieder blickt das Unverständnis über diese sowie über zu sorglose Bürger durch. Es entsteht mehrmals im Film der Eindruck, dass Lauterbach nicht loslassen kann. Eine Politik, die ihn erst großmachte, möchte er vermutlich nicht aufgeben.

Lauterbachs arrogantes Verhalten und seine Abwertung eines Top-Virologen

In vielerlei Hinsicht offenbart der SPD-Mann in der Dokumentation arrogantes Verhalten. So etwa, als ein Ausschnitt des SPD-Kollegen Jens Singer, der 2005 gegen Lauterbach um die SPD-Direktkandidatur im Wahlkreis Leverkusen – Köln IV antrat, eingespielt wird. Dort sagte der Genosse, Lauterbach sei kein Teamplayer, worauf dieser zornig antwortet: „Wenn man ihn so reden hört, den Kollegen, dann kann man fragen: Warum hat er dann gegen mich verloren?“ Singer habe die Niederlage wohl noch nicht verarbeitet. Dass der 59-Jährige seine Eigenschaft als Teamplayer gewissermaßen konterkariert, fällt ihm augenscheinlich nicht auf.

In dem Zusammenhang verdeutlicht sich durch die Dokumentation weiterhin das eigenartige Verständnis des gebürtigen Düreners von der wissenschaftlichen Relevanz einiger führender Virologen in Deutschland. Dabei zieht er einen abstrusen Vergleich mit der Fußballwelt, den der Nordrhein-Westfale folgendermaßen einleitet: „In der Wissenschaft selbst käme keiner auf die Idee, zu sagen, dass Herr Stöhr ein Top-Virologe ist und im Vergleich mit Herrn Drosten stehen könnte.“ Der Unterschied sei vergleichbar mit dem zwischen dem FC Bayern München und dem FC St. Pauli.

Allerdings arbeitete Stöhr viele Jahre bei der WHO als Leiter des Influenzaprogramms, wodurch er mit dem Thema Pandemiebekämpfung zu tun hatte. Erstaunlich ist ferner, dass andere europäische Länder offenbar nach den Empfehlungen Stöhrs für Deutschland agieren und sich somit lieber am angeblichen FC St. Pauli und nicht an Bayern München orientieren.

Dass diese absurde Position in Lauterbachs Vorstellungen der Wahrheit entspricht, verwundert nicht. Möglicherweise hat das bessere Corona-Krisenmanagement der anderen Länder auch mit der lausigen Datenlage sowie zweifelhaften Debatten in Deutschland beispielsweise über die „No-Covid-Strategie“, mit der eine Ausrottung des Virus angestrebt wurde, zu tun.

Lauterbach sieht Altkanzler Schröder an „der Grenze zu einer Witzfigur“

Eine gewisse Arroganz wird zudem deutlich, als es um Russland und die Russland-Reise von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) geht. In dem Kontext verlautbart der Gesundheitspolitiker, dass Schröder ihm leidgetan habe. Daraufhin sagte er: „Der ganze Auftritt grenzte ans peinliche Fremdschämen.“ Gleichzeitig spricht Lauterbach von „der Grenze zu einer Witzfigur“. Bei diesen Begriffen mag der eine oder andere Zuseher an Lauterbach selbst gedacht haben.

An anderer Stelle zitiert der 59-Jährige noch den Spruch: „Wenn man der Klügste im Raum ist, ist man im falschen Raum.“ Auch hierdurch dürfte die Beziehung zu seinen Mitmenschen verdeutlicht werden. Lauterbach hält augenscheinlich sehr viel von sich; er scheint von sich außerordentlich überzeugt zu sein.

Auch Anekdote verweist auf eigenartige Einstellung des Ministers zur Wissenschaft

Geprägt ist die Dokumentation auch von Anekdoten rund um den Nordrhein-Westfalen, die mal mehr, mal weniger wichtig erscheinen. Bedeutend ist jedoch die Begründung Lauterbachs für seine salzarme Ernährung. Der Gesundheitsminister wörtlich: „Ende der 80er Jahre ist da eine Studie gemacht worden, an der ich peripher beteiligt gewesen bin.“ Es sei darum gegangen, wie gefährlich Salz für bestimmte Erkrankungen sei. Dass der 59-Jährige sein Leben in Teilen nach einer ca. 40 Jahre alten Studie, an der er selbst zu schaffen hatte, ausrichtet, sagt viel über den SPD-Politiker aus.

Denn auch in der Corona-Krise ist erkennbar, dass Lauterbach statt auf einen breiten wissenschaftlichen Diskurs oftmals lieber auf das Beziehen auf selektiv ausgewählte Studien setzt, bei denen ihm dann auch noch vorgeworfen wird, dass er sie nicht selten teilweise falsch interpretiert. Doch gerade in der Rolle als Minister ist es wichtig, neue wissenschaftliche Erkenntnisse einzubeziehen und einen politischen Kompromiss zwischen verschiedenen Interessen zuzulassen.

Thematisiert werden gegen Ende des Films weiterhin die zahlreichen Talkshow-Auftritte des Ministers. Doch anstatt hinsichtlich der massiven medialen Präsenz, während bedeutende Wissenschaftler und Experten deutlich weniger Sendungsteilnahmen zu verzeichnen haben, kritisch nachzuhaken, fragt Feldenkirchen nach dem Büffet der Talkshow-Formate. Ein Symbol dafür, dass Lauterbach mit der Dokumentation eher der Bauch gepinselt wird, statt seine Auftritte, Panikszenarien und gesundheitspolitischen Ansichten zu hinterfragen.

Letztlich bleibt festzuhalten, dass Karl Lauterbach in dem TV-Format einen von Arroganz und absurden Aussagen geprägten Auftritt hinlegte. Besonders im Hinblick auf die Corona-Krise wurden erneut seine Borniertheit und sein Beharren auf Positionen, die nicht verhältnismäßig sind, deutlich. Dabei stellte ihn Journalist Feldenkirchen allerdings auch vor keine größeren Herausforderungen, da er es oftmals versäumte, den Gesundheitsminister zu kritisieren.

Dabei würde es dem 59-Jährigen gut zu Gesicht stehen, einen Irrtum – wie etwa das Einfordern einer Impfpflicht – zuzugeben und sich auf einen anderen Pfad zu begeben. Denn gerade als Minister hat man eine große Verantwortung und sollte offen für einen kritischen wissenschaftlichen Diskurs sein. Es bleibt zu hoffen, dass Lauterbach seine getätigten Aussagen sowie seine gesamte Pandemiepanikpolitik zeitnah überdenkt.

TM


Sie können die Sendung hier in der ARD-Mediathek ansehen.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Ratgeber für Ungeimpfte

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Ratgeber für Ungeimpfte

Am 10. Dezember 2021 hat der Deutsche Bundestag mit Stimmen der Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen, der FDP sowie den Unionsparteien für die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen das Coronavirus gestimmt. Der Bundesrat billigte das Vorhaben wenig später. Im sogenannten “Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19“ legen die Ampelparteien mit Unterstützung der Union fest, dass Mitarbeiter des Gesundheitswesens bis zum 15. März 2022 einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene bei ihrem Arbeitgeber vorlegen sollen.

Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, sind von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht direkt betroffen:

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen einschließlich freiberuflich tätiger Hebammen
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Buchstaben a bis f genannten Einrichtungen vergleichbar sind
  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden
  • Rettungsdienste
  • sozialpädiatrische Zentren nach § 119 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
  • medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen nach § 119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Darüber hinaus:

  • Personen, die in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind
  • Personen, die in ambulanten Pflegediensten und weiteren Unternehmen, die in den genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten, tätig sind.

Wie zahlreichen Berichten in Fachzeitschriften und der Tagespresse zu entnehmen ist, werden einige Mitarbeiter diese verpflichtende Impfung gegen COVID-19 nicht mittragen. Es drohen weitere Engpässe in sowieso völlig unterbesetzten Berufsgruppen, zudem haben viele verdiente Mitarbeiter und Fachkräfte Angst, den Beruf nicht mehr ausüben zu können, dem sie schon jahrelang mit Leidenschaft nachgehen.

Auch Sie gehören dazu?

Dann lesen Sie jetzt unseren Ratgeber zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und erfahren, was es mit diesem Gesetz im Detail auf sich hat.

Eins können wir schon an dieser Stelle sagen: Auch ungeimpft haben Sie gute Chancen, Ihre Anstellung nach dem 16. März behalten zu können.

Ratgeber zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht für ungeimpfte Mitarbeiter

Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:

Werden Arbeitnehmer auf jeden Fall gekündigt, wenn zum Ablauf des 15. März kein Impf- oder Genesenen-Nachweis gegen COVID-19 vorliegt?

Keine Panik, das ist nicht der Fall. Auch nach Ablauf des 15. März besteht für einen Großteil der Mitarbeiter der oben genannten Berufsgruppen kein Berufs-, Betretungs- oder Tätigkeitsverbot, auch wenn das medial oftmals so dargestellt wird. Fehlt ein Impf- oder Genesenen-Nachweis, entstehen laut Infektionsschutzgesetz erst einmal keine negativen Rechtsfolgen für die Arbeitnehmer und die Betriebe. Durch eine Meldung beim Amt vermeidet der Arbeitgeber ein Bußgeld, für Mitarbeiter gibt es keinen direkten Bußgeldtatbestand. Das heißt, Arbeitnehmer können erst einmal ganz normal weiterarbeiten, wenn es Ihr Arbeitgeber zulässt.

Kann sich der Arbeitnehmer durch ein Attest von der Impfpflicht gegen COVID-19 befreien?

Das ist in jedem Fall möglich. Im vorliegenden Gesetz beschreiben die regierenden Ampel-Parteien, dass auch ein Attest-Nachweis beim Arbeitgeber vorgelegt werden kann. Konkret heißt es dort:

„Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen: […] ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.“

In welchen Fällen kann ein Angestellter ein ärztliches Attest für eine Aussetzung der Corona-Impfung erhalten?

Die Entscheidung, ob ein Attest ausgestellt wird, obliegt dem behandelnden Arzt. Dieser muss die individuelle Situation des Patienten miteinbeziehen und fällt anschließend eine Entscheidung.

Grundsätzlich gibt es kaum Erkrankungen, die eine Corona-Impfung komplett unmöglich machen.
Allen voran können sich Menschen nicht gegen Corona impfen lassen, die allergisch auf Bestandteile der Impfstoffe reagieren. Zu nennen ist hier beispielsweise Polyethylenglykol, dass allen voran in den mRNA-Impfstoffen enthalten ist. Ebenso ist es ratsam, Menschen mit einem bestehenden Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom oder einem Kapillarlecksyndrom nicht zu impfen.

Jedoch gilt bei allen aufgeführten Fällen, dass diese auf bestimmte Impfstoffe beschränkt sind. So ist es beispielsweise bei einem Kapillarlecksyndrom nicht ratsam, sich mit AstraZeneca impfen zu lassen. Es ist grundsätzlich jedoch möglich, sich mit einem mRNA-Impfstoff impfen zu lassen. Daher obliegt diese Entscheidung immer dem behandelnden Arzt.

Meldepflichten: Was gilt für Arbeitnehmer?

Alle Personen, die in den oben aufgeführten Einrichtungen und Unternehmen arbeiten, müssen bis zum Ablauf des 15. März der Geschäftsleitung einen Nachweis der Impfung, Genesung oder ein ärztliches Attest vorlegen. Nach Ablauf des genannten Datums muss dieser Nachweis auch der zuständigen Behörde vorgelegt werden, falls diese danach verlangt. Dabei können die Kontrollen der zuständigen Behörden auch ohne eine Benachrichtigung durch die Unternehmensleitungen über das Fehlen von Nachweisen erfolgen.

Meldepflichten: Was gilt für Arbeitgeber?

Falls Arbeitnehmer zum Ablauf des 15. März keinen Nachweis der Angestellten erhalten, hat die Geschäftsleitung dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden und die personenbezogenen Daten der jeweiligen Mitarbeiter an die Behörde weiterzuleiten. Geschieht dies nicht, kann ein Bußgeld die Folge sein. Dabei sind das Bundesdatenschutzgesetz und die geltenden Datenschutzgrundverordnung zu beachten.

Kann ein Bußgeld verhängt werden, falls der Arbeitnehmer der Nachweispflicht nicht nachkommt?

Das Gesundheitsamt kann nach § 20a Abs. 5 IFSG die Vorlage eines Impf-, Genesenen-Nachweises oder ein ärztliches Attest von betroffenen Mitarbeitern anfordern. Kommen die betroffenen Angestellten der Aufforderung nicht nach, kommt ein Bußgeld für die Betroffenen in Betracht. Dieser ist aber kein absolutes Muss, da es sich um eine sogenannte Ermessensentscheidung handelt.

Kann einer Einrichtung oder einem Unternehmen ein Bußgeld verhängt werden, die der Nachweispflicht nicht nachkommen?

Einrichtungen und Unternehmen, die fehlende Impf- und Genesenen-Nachweise nicht melden oder Personen ohne einen solchen Nachweis beschäftigen, können ebenso einen Bußgeldbescheid erhalten. Auch hier handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, also ist das Bußgeld kein Muss.

Wie hoch kann das Bußgeld bei Verstoß gegen die Nachweispflicht werden?

Der Verstoß gegen die Impfpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Bußgelder in Höhe von bis zu 2500 Euro können die Folge sein. Die Höhe hängt an dieser Stelle vom betroffenen Einzelfall ab und wird individuell bestimmt.

Kann der Arbeitgeber einen ungeimpften Arbeitnehmer nach Ablauf des 15. März einfach entlassen?

Eine Weiterbeschäftigung von ungeimpftem Personal ist auch nach Ablauf des 15. März weiter möglich. Das Infektionsschutzgesetz begründet kein Recht des Arbeitgebers zur Freistellung oder bildet eine Grundlage für Kündigungen. Wenn das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ausspricht, erlischt in der Regel der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers.

Bei einer Weigerung des Arbeitnehmers, einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein Attest vorzulegen, erfolgt im Regelfall zuerst eine Abmahnung des Beschäftigten. Die Kündigung kommt nur als letztes Mittel in Betracht, dies unterliegt jedoch den zuständigen Arbeitsgerichten und einer genauen Betrachtung des Einzelfalls.

Können behördliche Betretungs- oder Tätigkeitsverbote angeordnet werden, falls der Arbeitnehmer der Nachweispflicht nicht nachkommt?

Das Gesundheitsamt kann Mitarbeitern verbieten, die von der Teil-Impfpflicht betroffenen Einrichtungen zu betreten und dort tätig zu sein, sofern sie keinen Nachweis der Impfung, Genesung oder ein Attest vorlegen können. Doch auch hier gilt: Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Das Amt kann ein Verbot aussprechen, muss es aber nicht zwingend.

Schwanger und ungeimpft: Verlieren diese Mitarbeiter nun alle ihre Anstellung?

Falls eine Angestelle gerade schwanger ist, gelten Einschränkungen für die Impfung und somit auch die Nachweispflicht ab 16. März. Laut offiziellen Stellen des Bundes ist eine Corona-Impfung erst ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel empfohlen. Falls Sie sich noch im ersten Drittel befinden, erhalten Sie den Attestnachweis Ihres Arztes zur Vorlage beim Arbeitgeber im Normalfall sehr leicht. Im zweiten Drittel obliegt die Entscheidung auch hier dem behandelnden Arzt. Natürlich gilt es bei schwangeren Frauen auch den besonderen Arbeitnehmerschutz zu beachten.

Sollten Betroffene kündigen und sich eine neue Arbeitsstelle im gleichen Berufsfeld suchen?

Von diesem Schritt ist in jedem Fall dringend abzuraten. Die Rechtslage sieht für Mitarbeiter, die ab dem 16. März 2022 ein neues Arbeitsverhältnis beginnen, eine Sonderregelung vor (§ 20a Abs. 3 IFSG): Kann beim Antritt der neuen Stelle kein Nachweis vorgelegt werden, besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot. Dieses wird nur ausgesetzt, falls es zu Engpässen bei der Impfstofflieferung kommt. Gerade bei langjährigen Beschäftigungsverhältnissen sollte gerade daher gut abgewogen werden, ob eine Kündigung vorgenommen werden sollte.

Der Impf- oder Genesenen-Nachweis ist abgelaufen. Welche Regelung gilt für Beschäftigte?

Bei Ablauf eines Impf- oder Genesenen-Zertifikats müssen Beschäftigte innerhalb eines Monats einen neuen Nachweis vorlegen. Falls sie dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen die Arbeitgeber dies an das zuständige Gesundheitsamt melden.

Müssen Beschäftigte geboostert sein, um die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu erfüllen?

Nein. Die Anzahl der Impfdosen für einen vollständigen Impfschutz beträgt bislang jeweils zwei Dosen. Einzelimpfungen sind für einen vollständigen Impfschutz ausreichend, falls
die Person eine durchgemachte Corona-Infektion zu einem Zeitpunkt vor der ersten Impfdosis nachweisen kann oder
die betroffene Person nach Erhalt einer ersten Impfdosis eine Corona-Infektion durchgemacht hat.

Wie verhält es sich mit einfach geimpften Beschäftigten zum Ablauf des 15. März?

Diese Beschäftigten gelten laut COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung als nicht vollständig geimpft. Die Unternehmensleitung muss hier, ebenso wie bei allen anderen Mitarbeitern, eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt machen, das über das weitere Vorgehen entscheidet.

Hat der Arbeitgeber die Pflicht, gefälschte Impfnachweise zu melden?

Wenn bei der Vorlage des Impfnachweises, Genesenen-Nachweises oder ärztlichen Befreiungsattests Zweifel der Echtheit oder der Richtigkeit der Angaben besteht, sind die Leitungen von Unternehmen verpflichtet, dies dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden und die zugehörigen personenbezogenen Daten zu übermitteln. Dabei sind das Bundesdatenschutzgesetz und die geltenden Datenschutzgrundverordnung zu beachten.

Ist es dem Gesundheitsamt bei Attest-Zweifeln gestattet, eine ärztliche Untersuchung anzuordnen?

Hat das zuständige Gesundheitsamt Zweifel an der Echtheit eines ärztlichen Attests, kann die Behörde eine ärztliche Untersuchung dazu anordnen.

Hat eine Widerspruchs- oder Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung?

Falls Beschäftigte einen Widerspruch oder eine Anfechtungsklage gegen ein ausgesprochenes Betretungs- oder Tätigkeitsverbot führen, haben diese keine aufschiebende Wirkung.

Lohnt es sich, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten?

Eine anwaltliche Beratung ist in jedem Fall ratsam. Oftmals drohen Unternehmen und Betriebe schon jetzt mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die betroffenen Mitarbeiter, die so gar nicht festgeschrieben sind.

Bis wann gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht?

Vorgesehen ist die Regelung vorerst bis 1. Januar 2023. Eine Verlängerung ist jedoch möglich.

TM

Gesund ohne Zwang: Aktionstag der AfD

Gesund ohne Zwang: Aktionstag der AfD

Am 5. März 2022 plant die Alternative für Deutschland in insgesamt zehn deutschen Städten einen „Gesund ohne Zwang“-Aktionstag. Dabei möchte die Bürgerpartei für eine freie Impfentscheidung und das Ende unverhältnismäßiger Corona-Maßnahmen protestieren.

AfD ruft zu deutschlandweitem Protest gegen Corona-Politik auf

Die Alternative für Deutschland hat zu einem bundesweiten Aktionstag gegen die Corona-Politik der Regierenden aufgerufen. Unter ihrem Kampagnenmotto „Gesund ohne Zwang“ möchte die Bürgerpartei in insgesamt zehn deutschen Städten friedlich für die Freiheit und gegen einen Impfzwang protestieren. Darüber hinaus sollen auf den Protesten auch die Spaltung der Gesellschaft, ein solidarisches Miteinander und die schwierige Situation für Kinder und Heranwachsende thematisiert werden. Die AfD ruft auf der eigens eingerichteten Internetseite www.gesund-ohne-zwang.de alle interessierten Bürger auf, sich dem Protest anzuschließen.

Aktionstag: Hier wird die AfD am 5. März zu finden sein

Wie die Partei auf ihren sozialen Kanälen sowie auf der Kampagnenseite veröffentlichte, werden in folgenden zehn Städten in Deutschland Proteste stattfinden:

MÜNCHEN / Königsplatz / 14 Uhr

DRESDEN / Altmarkt / 14 Uhr

WIESBADEN / Reisinger Anlage (vor dem Hbf.) / 14 Uhr

SCHWERIN / Alter Garten / 14 Uhr

MAGDEBURG / Domplatz / 14 Uhr

REUTLINGEN / Bürgerpark – Manfred-Oechsle-Platz 1 / 15 Uhr

HANNOVER / Platz der Göttinger Sieben / 15 Uhr

PIRMASENS / Schlossplatz Pirmasens / 11 Uhr

NEUMÜNSTER – Infos folgen!

DÜSSELDORF – Infos folgen!

Die Bürgerpartei lädt alle Interessierten dazu ein, im Vorfeld für den Aktionstag zu werben. Eine Auswahl an Social-Media-Grafiken finden Sie hier:

Gesund ohne Zwang - Zusammenhalt statt Spaltung


Gesund ohne Zwang - Patienten


Gesund ohne Zwang - Kinder


Weitere können unter https://gesund-ohne-zwang.de/mitmachen/ runtergeladen werden.

TM

Afghanistan: Robert Habeck fordert Abschiebestopp

Afghanistan: Robert Habeck fordert Abschiebestopp

Grünen-Chef Robert Habeck fordert einen Stopp von Abschiebungen nach Afghanistan. Derweil haben in diesem Jahr über 300.000 Afghanen ihre Heimat verlassen. Eine neue Flüchtlingswelle droht.

Robert Habeck: Lageeinschätzung in Afghanistan revidieren

Im Gespräch mit einer großen deutschen Tageszeitung hat der Grüne Bundesvorsitzende Robert Habeck gefordert, Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen. Habeck wirft der Bundesregierung vor, die neuen Gegebenheiten im Land zu ignorieren. In einem internen Bericht des Auswärtigen Amtes tue die Regierung so, als sei dort „nichts geschehen“, so der 51-Jährige, der fordert, die jetzige Lageeinschätzung zu überdenken. Ebenso müsse die bisherige Abschiebepraxis revidiert werden: „So, wie es auch unsere europäischen Partner Schweden, Finnland und Norwegen getan und Abschiebungen ausgesetzt haben.“ Unterstützung erhielt Habeck von der Bundestagsabgeordneten Margarete Bause (Die Grünen). Die Sprecherin für Menschenrechte der grünen Bundestagsfraktion kritisierte, die Regierung verharmlose die Lage in Afghanistan und setze ihre „verantwortungslose Abschiebepolitik“ fort. Dabei werde Afghanistan doppelt im Stich gelassen: Durch einen „überhasteten Abzug“ und „durch die Missachtung des Wunsches der afghanischen Regierung nach einem Abschiebestopp, bis sich die Lage im Land stabilisiert hat”, so Bause.

Afghanistan: Über 2,9 Millionen Binnenvertriebene

Eine neue Flüchtlingswelle scheint aktuell nicht unwahrscheinlich. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag fordern in Anbetracht der Lage, die Nachbarländer Afghanistans so zu unterstützen, dass sie für Flüchtlinge sorgen können und eine Massenbewegung nach Deutschland verhindert wird. Derweil meldet das UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR eine Warnung. In diesem Jahr hätten schon 300.000 Afghanen ihre Heimat verlassen müssen, schreibt das Flüchtlingswerk. Insgesamt gebe es mittlerweile fast 3 Millionen Binnenvertriebene, in den benachbarten Regionen Pakistans und Irans sollen es zusammen noch einmal 2,2 Millionen sein. Aufgrund eines dramatischen Mangels an humanitären Ressourcen und finanziellen Mitteln fordert die UNHCR, die internationale Gemeinschaft müsse Afghanistan und seinen Nachbarländern mehr Hilfe zur Verfügung stellen.

TM

Landes-Kassenarztchef droht Ungeimpften!

Landes-Kassenarztchef droht Ungeimpften!

Laut Pressestimmen fordert der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung in Rheinland-Pfalz, Peter Heinz, drastische Freiheitsbeschränkungen für ungeimpfte Personen. Dazu gehört auch ein faktisches Reiseverbot, da ihm zufolge auch ein negativer Corona-Test für Reisen ins Ausland nicht mehr ausreichen soll.

Kassenarztchef Heinz: Keine Freiheiten ohne Impfung

„Ohne Impfung gibt es keine Freiheiten. Ohne diesen Druck werden wir die Menschen nicht überzeugen.“ Mit diesen Worten droht Heinz allen Menschen, die bislang zu dem Ergebnis gekommen sind, sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen zu wollen. Er rechtfertigt die geforderten massiven Freiheitseinschränkungen mit der Einschätzung, dass Ungeimpfte eine Gefahr für die Gesellschaft seien.

Außerdem dringt der Landes-Kassenarztchef in Rheinland-Pfalz darauf, dass Ungeimpfte weiter Maske tragen müssen und aus Stadien und Schwimmbädern verbannt werden. „Wer Ungeimpften Freiheiten zurückgibt, verspielt die Chance, alle Menschen mit der Impfung zu erreichen“, so Heinz weiter.

AfD-Fraktion lehnt Drohungen und indirekten Impfzwang ab

Massive Freiheitsbeschränkungen um die Bürger unter Druck zu setzen, lehnt die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag in aller Entschiedenheit ab. In einer Pressemitteilung äußerte sich der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Sebastian Münzenmaier, diesbezüglich: „Stigmatisierung und Drohungen gegenüber Menschen, die sich aus welchen Gründen auch immer gegen eine Impfung entscheiden, darf es nicht geben.“  Impf-Druck als indirekten Impfzwang lehne die AfD-Fraktion ab.

Zuvor verlautbarte bereits der AfD-Bundestagsabgeordnete Peter Boehringer, dass Bürger, die sich gegen die Impfung entschieden hätten, „für diese persönliche Entscheidung nicht öffentlich an den Pranger gestellt werden“ dürfen.

Impf-Entscheidungen sind zu akzeptieren

Die AfD-Fraktion hat immer betont, dass jeder Bürger schnellstmöglich die Gelegenheit zur Impfung erhalten sollte. Eine solch erhebliche Druckausübung ist jedoch im Sinne der Freiheit der Bürger nicht hinnehmbar. Stattdessen sind die Entscheidungen der mündigen Bürger in unserem Land diesbezüglich zu akzeptieren, wofür sich die AfD-Fraktion weiterhin starkmachen wird.

TM

Würzburg: Keine finanziellen Härteleistungen für Hinterbliebene?

Würzburg: Keine finanziellen Härteleistungen für Hinterbliebene?

Nach der Würzburger Messerattacke haben die Verletzten und Hinterbliebenen wohl nur wenig Chancen auf sog. Härteleistungen, also finanzielle Entschädigungen durch den Staat. Dies ist aus einem Medienbericht mit dem Opferbeauftragen der Bundesregierung, Edgar Franke (SPD), herauszulesen. Grund dafür ist das angenommene Tatmotiv der psychischen Erkrankung.

Würzburger Messermassaker: Kein Terrormotiv?

Die Hinterbliebenen und verletzten Opfer der Messer-Attacke von Würzburg müssen fürchten, keine Entschädigungsleistungen des Staates zu erhalten. Dies ist aus einem Zeitungsbericht mit dem Opferbeauftragten der Bundesregierung, Edgar Franke, herauszulesen. Grund dafür ist, dass die Ermittler zweifelsfrei eine extremistische Motivation der Tat feststellen müssen, bevor Geld durch den Staat fliesen kann. Franke erklärte, dass mögliche Härteleistungen „von den weiteren Ermittlungen“ abhängen. Es gehe darum, „die Hintergründe und Motive der Tat genaustens zu ermitteln“. Bislang hat sich laut Medienberichten in den Ermittlungen jedoch nicht der Verdacht eines islamitischen Hintergrundes der Tat ergeben, obwohl der Täter laut Zeugenaussagen das islamische Bekenntnis „Allahu Akbar“ gerufen und nach der Tat von einem „Dschihad“ gesprochen haben soll. Verbindungen des Täters zu islamistischen Terrorgruppen konnten bislang nicht nachgewiesen werden. Vielmehr wird derzeit eine psychische Erkrankung des Somaliers als Grund für die Attacke in der Würzburger Innenstadt angenommen.

Franke verteidigt Vorgehen

Im Normalfall erhalten Hinterbliebene von Terror-Taten 30.000 Euro für den Verlust von nahestehenden Angehörigen. Die Regelung gilt seit 2018. Jedoch haben Betroffene von Angriffen dieser Art immer wieder Probleme, Geld zu bekommen. Grund dafür sind die Überschneidungen zwischen extremistischen Motiven und möglichen psychischen Erkrankungen. Franke betonte, dass der Staat für betroffene eines als Terroranschlag festgestellten Angriffs eine besondere Verantwortung habe. „Die Opfer werden stellvertretend für unsere Gesellschaft und für unsere Art zu leben angegriffen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir an der Seite der Opfer stehen und sie mit aller Kraft unterstützen“, so der Sozialdemokrat, der betonte, dass den Betroffenen aus Bayern auch weitere Entschädigungszahlungen zustehen würden.

Der sozialpolitische Sprecher der AfD Bundestagsfraktion, René Springer, kritisierte das Vorgehen in einer Pressemitteilung: „Nachdem den Terroropfern von Würzburg erst keine Namen und keine Gesichter gegeben wurden, werden sie jetzt offenbar zu Opfern zweiter Klasse gemacht.“

TM