Im Schatten der medial alles überschattenden Corona- und Lockdown-Krise schwellen in Deutschland weiter schwerwiegend Migrationsprobleme. Laut eines Medienberichts vom Wochenende kommen monatlich rund 1000 Menschen aus Griechenland in die Bundesrepublik und lassen sich hier nieder, obwohl diese bereits dort als „Flüchtlinge“ anerkannt worden sind. Diese Sekundärmigration geschieht laut Bundespolizei in einem großen Umfang mit dem Flugzeug. Die politischen Verantwortungsträger tun nichts dagegen.
Migranten strömen nach Mitteleuropa
Allein im Januar und Februar dieses Jahres stellten knapp 2100 Migranten Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), obwohl sie bereits in Griechenland einen Schutzberechtigtenstatus innehatten. Dies teile die Behörde in einer Pressestimme mit. Schon 2020 konnten laut Angaben des BAMF 7100 Asylbewerber in der Bundesrepublik festgestellt werden, denen schon bei den Griechen Schutz zuerkannt wurde. Nach Südosteuropa wurden die Menschen trotzdem nicht zurückgebracht. Die ausbleibende Rückführung begründet das BAMF damit, dass die Entscheidung von bereits in Griechenland Schutzberechtigten „rückpriorisiert“ wurde. Aus aufenthaltsrechtlicher Sicht seien sie aufgrund ihres Schutzstatus privilegiert, teilt das Ministerium mit.
Abschiebungen nach Griechenland gestalten sich schon seit Jahren problematisch. In den letzten drei Jahren konnten insgesamt nur 30 Asylbewerber dorthin zurückgebracht werden. Ein Gerichtsurteil von Januar könnte dafür sorgen, dass diese Praxis in Zukunft ganz stillgelegt wird. In Griechenland drohe den Migranten Obdachlosigkeit und eine unmenschliche Behandlung, hieß es aus dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Schwierige Rechtslage
Das Gerichtsurteil aus Münster dürfte den Migrationsdrang aus Griechenland nach Deutschland noch einmal verstärken. Diese Bedenken äußerte die Bundespolizei und sprach in diesem Zusammenhang von einem „erheblichen neuen Pull-Faktor“. Die Sekundärmigration nehme allein aufgrund der besseren Lebensbedingungen in der Bundesrepublik „in der Tendenz“ zu. Zur Einreise werde häufig der Flugweg gewählt, auch über den Umweg Warschau.
Erlaubt ist der Weg nach Deutschland aufgrund der aktuellen europäischen Rechtslage. Festgeschrieben ist, dass ein in einem Staat der Europäischen Union anerkannter Flüchtling in andere Mitgliedsstaaten reisen und sich dort 90 Tage pro sechs Monate aufhalten darf. Oftmals nutzen die Migranten dieses Schlupfloch, um erneut Asyl in Deutschland zu beantragen und sich so bessere Lebensbedingungen zu sichern.
Flugmigration und kein Ende in Sicht
Die bestehende günstige Rechtslage für Migranten verläuft parallel mit dem gleichzeitigen Nichts-Tun der Bundesregierung. Dieser Zustand und gleichzeitige Stillstand ermöglichen weiter eine problemlose sekundäre Einwanderung aus Griechenland. Der von der Bundespolizei geäußerte „Pull-Effekt“ dürfte sich noch verstärken, wenn die Praxis einer größeren Gruppe Migranten in Südosteuropa bekannt wird. Leider verschließt die Bundesregierung den Blick auf dieses wachsende Problem.
TM
Von DerIngenieur
Fröhlicher Migrantenstadl Deutschland.