Seehofer setzt Abschiebungen nach Afghanistan aus

Seehofer setzt Abschiebungen nach Afghanistan aus

Deutschland wird vorerst keine Menschen mehr nach Afghanistan abschieben. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte einer großen deutschen Nachrichtenagentur mit, dass die Abschiebungen zunächst ausgesetzt werden. Dies habe Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Sicherheitslage vor Ort so entschieden. Erst vergangene Woche war die Abschiebung von sechs Afghanen in ihre Heimat abgebrochen worden. Diese wird vorerst nicht mehr nachgeholt.

Abschiebungen nach Afghanistan: Gemeinsame Erklärung verschiedener Organisationen und der EU

Mit in die Beurteilung des Innenministeriums floss womöglich mit ein, dass sich die EU-Botschafter in Afghanistans Hauptstadt Kabul Anfang der Woche für einen Abschiebestopp in das Land ausgesprochen hatten. Ebenso hatten Amnesty International, Pro Asyl und 24 weitere Organisationen sich in einer gemeinsamen Erklärung für den Stopp plädiert. Fehlend ist bisher noch der derzeitige Asyllagebericht des Auswärtigen Amtes, der normalerweise das Hauptkriterium für Abschiebungen darstellt.

In den vergangenen fünf Jahren wurden gerade einmal 1000 Migranten nach Afghanistan zurückgebracht. Aufgrund des Abschiebestopps wird sich diese Zahl in naher Zukunft nicht erhöhen.

TM

Seehofer setzt Abschiebungen nach Afghanistan aus Zuletzt aktualisiert: 11.08.2021 von Team Münzenmaier

One Reply to “Seehofer setzt Abschiebungen nach Afghanistan aus”

  • Heidi Walter

    Von Heidi Walter

    Im Prinzip spielt es keine Rolle, denn die Gerichte und vom Steuerzahler alimentierte Anwälte sorgen dann dafür, dass die Abgeschobenen wieder nach Deutschland kommen dürfen, da die Abschiebung “rechtswidrig” war. So geschehen bei der 9-köpfigen georgischen Familie, in deren Fall das OVG Bautzen so entschieden hat. Dazu hätte ich den Vorschlag, dass diese Familie, so wie sie deutschen Boden betritt, bei den Richtern, mit Vollpension und Taschengeld, einquartiert wird. Wir sollten in diesem Fall von den USA lernen, denn bei denen ist es üblich, vor solchen Anliegen eine Leistung von $ 5000 bar auf die Kralle, die seitens des Abzuschiebenden geleistet werden muss, zu verlangen, bevor die überhaupt mal einen Anwalt sehen.

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