Regeln der Bundesländer: Was ist wo am Vatertag erlaubt und was nicht?

Regeln der Bundesländer: Was ist wo am Vatertag erlaubt und was nicht?

Es ist eine der vielen schönen Traditionen in Deutschland. An Christi Himmelfahrt, im Volksmund eher unter dem Stichwort Vatertag bekannt, kommen große Gruppen von Männern und Frauen zusammen, wandern, essen, trinken das ein oder andere Kaltgetränk und lassen es sich in Gesellschaft ihrer Liebsten gutgehen. Leider macht die Coronaschutzverordnung dem Bierdurst dieses Jahr einen Strich durch die Rechnung. Da die genannte Schutzverordnung aktuell von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfällt und kaum überblickbar ist, sind Missverständnisse und hohe Geldstrafen für die Bürger vorprogrammiert. Daher geben wir hier eine kurze Übersicht darüber, was in Ihrem Bundesland erlaubt ist, und was nicht. Allgemein gültig ist am Anfang festzuhalten, dass die jeweiligen Kontaktbeschränkungen, welche in ihrem Bundesland gelten, auch weiter Bestand haben. So sind Ausflüge in großen Gruppen in keinem Bundesland erlaubt, obwohl sich die Menschen an Vatertag an der frischen Luft befinden und die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln beachten. Sehr schade und wenig verständlich! Die AfD hat sich dafür eingesetzt, an diesem traditionellen Wandertag mit Gesellschaft größere Gruppen, natürlich unter Einhaltung der Abstandsregeln, zu erlauben. Leider müssen wir nun diesen Katalog für sie erstellen, um ihnen teure Strafen, teilweise bis zu 25.000 Euro, zu ersparen.

Regeln der Bundesländern

Baden-Württemberg:

Im schönen Schwaben-Baden-Land sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Zum Wohle!

Bayern:

Sehr ähnlich zu Baden-Württemberg sieht es auch in Bayern aus. Feiern mit dem eigenen Hausstand sind überhaupt kein Problem, auch darf mit Personen aus einem weiteren Haushalt gefeiert werden, aber mit Sicherheitsabstand. Ebenso darf mit der beschriebenen Konstellation im Biergarten gefeiert werden. Verboten ist auch hier der Gruppenausflug mit über zwei Hausständen, sonst hält der Staat die Hand auf.

Prost!

Berlin:

In der Bundeshauptstadt sind ebenfalls Feiern mit Personen aus dem gleichen Hausstand und einem weiteren Hausstand erlaubt, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Leider sind in Berlin die Kneipen und Biergärten geschlossen, daher kann dort ein gemütliches Zusammensein nicht stattfinden. Auch hier gilt das strenge Verbot eines Gruppenausflugs mit Personen aus mehr als zwei Hausständen.

Prösterchen!

Brandenburg

Im schönen Brandenburg gelten dieselben Regeln wie in Baden-Württemberg und Bayern. Erlaubt sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Auf das Leben!

Bremen:

In Bremen sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Achtung, auf Bollerwagen oder Handkarren darf kein Alkohol in der Öffentlichkeit mitgeführt werden, auch Gaststätten dürfen keinen Alkohol außer Haus verkaufen. Danke Rot-Rot-Grün!

Daher an dieser Stelle nur ein kleines Zum Wohl!

Hamburg:

In Hamburg gelten ähnliche Regeln wie in den südlichen Bundesländern. Erlaubt sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand und auch nur, wenn die Anzahl von zehn Personen nicht überschritten wird. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Nicht lang schnacken, Kopp in Nacken!

Hessen:

In Hessen sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Ran an den Apfelwein!

Mecklenburg-Vorpommern:

Im schönen Mecklenburg-Vorpommern sind ebenfalls Feiern mit Personen aus dem gleichen Hausstand und einem weiteren Hausstand erlaubt, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Leider ist die Gastronomie nicht geöffnet, aber die Biergärten sind geöffnet und dürfen mit dem eigenen und einem weiteren Hausstand besucht werden. Auch hier gilt das strenge Verbot eines Gruppenausflugs mit Personen aus mehr als zwei Hausständen. Auch hier bitte bedenken, dass nur ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Auf die Gesundheit!

Niedersachsen:

Erlaubt sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. In Niedersachen ist der Gruppenausflug mit dem Bollerwagen nicht offiziell verboten, es wird aber davon abgeraten. Hinzu darf nur ein Hausstand den Wagen ziehen und dabei muss der Mindestabstand eingehalten werden. Die Polizei in Niedersachsen hat bereits verstärkte Kontrollen für den Vatertag angekündigt.

Auf das Leben!

Nordrhein-Westfalen:

In Nordrhein-Westfalen sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Auf euer Wohl!

Rheinland-Pfalz:

In Rheinland-Pfalz sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Zum Wohl die Pfalz!

Saarland:

Im Saarland sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf! Falls sie einen sportlichen Vatertag verbringen möchten, denken sie daran, dass das Trainieren auf dem Sportplatz nicht erlaubt ist!

Sante!

Sachsen:

Im schönen Sachsen sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Sachsen-Anhalt:

Im schönen Sachsen-Anhalt sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Achtung: Ein Gruppenausflug mit dem Bollerwagen und Kumpeln ist nicht erlaubt! Gestattet ist nur ein Ausflug mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Danke Haseloff!

Von daher an dieser Stelle auch nur ein kleines Prost!

Schleswig-Holstein:

In Schleswig-Holstein sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Geöffnet haben diese aber nur bis 20 Uhr, bitte bei der Abendplanung bedenken! Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr.

Wohl bekomm`s!

Thüringen:

Im schönen Thüringen sind Feiern mit Familienmitgliedern aus demselben Hausstand erlaubt. Hinzu ist es zulässig, mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu feiern, aber mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Auch die Biergärten werden offen sein, wo sie mit Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes feiern dürfen. Verboten sind Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen. Falls sie mit mehr als zwei Hausständen unterwegs sein sollten, wird das für sie der teuerste Ausflug dieses Jahr. Bedenken sie auch, dass nur jeweils ein Hausstand den Bollerwagen ziehen darf!

Hoch die Gläser!


Gerade in diesen teilweise trostlosen Zeiten ist es wichtig, die kleinen Freuden im Leben umso mehr zu genießen. Haben sie morgen einen schönen Feiertag. Ganz egal ob in Bayern, Rheinland-Pfalz oder Sachsen, machen sie trotz der von der Regierung verhängten Einschränkungen und Verbote das Beste aus diesem Tag. Genießen sie das Wetter, die deutsche Braukunst oder ein gutes Glas Wein. Diese Freiheit lassen wir uns nicht nehmen!

Auf die Freiheit!

TM

Regeln der Bundesländer: Was ist wo am Vatertag erlaubt und was nicht? Zuletzt aktualisiert: 20.05.2020 von Team Münzenmaier

One Reply to “Regeln der Bundesländer: Was ist wo am Vatertag erlaubt und was nicht?”

  • Michael Goetz

    Von Michael Goetz

    Das glaube ich. Mit Deutschen werden sie sowas machen, mit Moslem, Clans etc trauen sie sich nicht…..Die Gedanken sind frei

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