Kurznachrichten

Rechtsexperte: Merkel-Konferenzen verstoßen gegen Demokratieprinzip

Und schon ist das nächste Treffen beschlossen. Am 25.11 werden Angela Merkel und die Ministerpräsidenten erneut zusammenkommen, wohl härtere Maßnahmen ausrufen und die Bürger in ihren Grund- und Freiheitsrechten weiter beschneiden. Schon zahlreiche Treffen in dieser Konstellation fanden seit Ausbruch des Corona-Virus statt, jedes Mal wurden am Parlament vorbei neue Beschlüsse und Verordnungen an die Menschen in Deutschland delegiert.

Die Kritik an dieser Ignoranz des Parlaments wurde in den letzten Wochen zusehends lauter.  Verschiedene Verfassungsexperten stellten die Rechtmäßigkeit dieser Hinterzimmertreffen infrage, allen voran die AfD forderte vehement einen Einbezug des Bundestags und der Parlamentarier in die weiteren Beschlussprozesse.

Auch der bekannte Verfassungsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz hat eine klare Meinung zu den Beschlüssen von Kanzlerin und Länderchefs sowie den erlassenen Grundrechtsbeschränkungen. Im Interview mit dem Magazin „Tichys Einblick“ nennt er verfassungsrechtliche Bedenken und betont die Unverhältnismäßigkeit der Einschränkungen.

Merkel-Ministerpräsidenten-Treffen verstoßen gegen das Demokratieprinzip

Zu Beginn leitet das Interview zu den elementaren Einschränkungen der Grundrechte, welche seit Beginn der Corona-Pandemie und dem Ausrufen eines epidemischen Notstands nationaler Tragweite vorgenommen werden. Auf die Frage, ob er dieses Vorgehen der Bundesregierung für verfassungsgemäß halte, antwortet Scholz, dass bisher keine Antwort auf den verhältnismäßigen „Ausgleich für den Verzicht auf bestimmte Rechte“ geschaffen wurde.

Weiter müsse für alle Maßnahmen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelten. Dies sei nicht in jedem Fall erfüllt, so Scholz weiter. Weit bedenklicher halte er jedoch das Zustandekommen der gefällten Entscheidungen.

Der 83-Jährige präzisiert, dass das geschaffene Gremium aus Merkel und Ministerpräsidenten in dieser Form in „unserer Verfassung“ nicht vorgesehen sei. Die Existenz verstoße schlicht gegen das Demokratieprinzip, so Scholz. Weiter führt der Verfassungsrechtler aus, dass eigentlich die Legislative für Grundrechtsfragen zuständig sei und keine „exekutivischen Regime“.

„Beschlüsse durch nicht legitimierte Instanz“

Klar und deutlich wird Scholz auf die Frage nach einem legitimen Zustandekommen der entsprechenden Beschlüsse. Der Verfassungsexperte bezeichnete die Instanz als nicht legitimiert und unterstellt dem Gremium, rechtliche Gegebenheiten nicht akzeptieren zu wollen. Auch das späte Aufwachen des Bundestags kritisiert der ehemalige Verteidigungsminister mit markigen Worten.

Ebenso hält Scholz, auf Formulare zur Meldung von Mitbürgern in der Corona-Zeit hingewiesen, eine „Prävention durch Denunziation“ für den absolut falschen Weg. „Ein solches Denken verbietet sich von selbst“, gibt der Verfassungsrechtler zu Protokoll. In seinen abschließenden Sätzen benennt er konkret die verhängten Kontaktsperren für „einfach unverhältnismäßig“. Gleich urteilt Scholz über das Verbot von Gaststätten und das Beherbergungsverbot. Nicht die einzelnen Maßnahmen an sich, sondern das Zustandekommen dieser sei verfassungswidrig.

Keine Legitimation, keine demokratische Basis

Rupert Scholz zeigt mit Expertise und Fachkenntnis eindeutig auf, dass der Merkel-Ministerstammtisch keine legitimierte Instanz darstellt und ebenso wenig eine demokratische Basis hat. Die Kritik vieler Bürger und der AfD, es werde in Krisenzeiten am Parlament vorbeiregiert und unverhältnismäßige Maßnahmen ergriffen, teilt auch der Staatsrechtler. Ob das Parlament jetzt endlich ernsthaft in eine Entscheidungsfindung miteinbezogen wird, ist fraglich. Am 25.11 geht es ja schon wieder mit den Hinterzimmer-Beschlüssen weiter.

TM

Rechtsexperte: Merkel-Konferenzen verstoßen gegen Demokratieprinzip Zuletzt aktualisiert: 17.11.2020 von Team Münzenmaier
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