AfD Rheinland-Pfalz: Kein Impfzwang durch die Hintertür

AfD Rheinland-Pfalz: Kein Impfzwang durch die Hintertür

Wie der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums zu entnehmen ist, plant die Bundesregierung in Kürze die Einführung eines Corona-Immunitätsausweises. Dieser Ausweis soll dem Inhaber bestätigen, dass er entweder durch eine überstandene Corona-Infektion oder eine Impfung gegen eine Infektion mit dem Virus immun ist. Bei möglichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie begründet sein Besitz Ausnahmerechte gegenüber denen, die über ein solches Dokument nicht verfügen.

Scharfe Kritik an diesem Vorhaben äußert der Landesvorsitzende der AfD Rheinland-Pfalz Michael Frisch MdL: „Es besteht die Gefahr, dass Menschen, die weder geimpft sind noch eine Corona-Infektion hatten, durch dieses Gesetz zu Bürgern zweiter Klasse werden. Während immunisierten Personen Schwimmbäder, Kinos, öffentliche Verkehrsmittel, Geschäfte und sonstige als besonderes riskant eingestufte Lokalitäten zu Corona-Zeiten offen stünden, bliebe den anderen dies alles verwehrt. Das wäre eine massive Grundrechtseinschränkung für einen erheblichen Teil unserer Bevölkerung, die keinesfalls hinnehmbar ist.“

Frisch weiter: „Im Endeffekt würde dieses Vorhaben der Bundesregierung auf einen indirekten Impfzwang hinauslaufen. Denn da sicherlich niemand vorsätzlich eine Corona-Infektion auf sich nehmen würde, um in den Genuss von Ausnahmeregelungen zu kommen, wäre eine Impfung der einzige gangbare Weg, den erforderlichen Immunitätsnachweis zu bekommen. Wir als AfD lehnen einen solchen Zwang, ob direkt oder indirekt, kategorisch ab. Sich impfen zu lassen, muss die freiwillige Entscheidung informierter Bürger bleiben. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, von der mittels Immunitätsnachweis geplanten Einführung eines Impfzwanges durch die Hintertür Abstand zu nehmen.“


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AfD-Fraktion richtet “Bürgertelefon Grundrechte” ein

AfD-Fraktion richtet “Bürgertelefon Grundrechte” ein

Berlin, 28. April 2020. Die AfD-Bundestagsfraktion richtet mit sofortiger Wirkung ein Bürgertelefon ein, an dem betroffene Bürger ihre Grundrechtseinschränkungen melden können. Am Telefon werden Ansprechpartner unserer Fraktion zur Verfügung stehen, die die Einschränkungen protokollieren und in unsere politische Arbeit einfließen lassen.

Der Jurist und Bundestagsabgeordnete Tobias Matthias Peterka erklärt:

„Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass wir der Regierung diese massiven und vor allem unverhältnismäßigen Einschränkungen nicht ohne weiteres durchgehen lassen. Deshalb stehe ich Ihnen zusammen mit Mitarbeitern am Telefon gerne für Ihre Fragen zur Verfügung!“

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sebastian Münzenmaier ergänzt:

„Wir wollen den Bürgern dieses Landes ihre Freiheit zurückgeben. Jegliche Einschränkung der Grund- und Bürgerrechte sehen wir äußerst kritisch. Diese werden von uns überprüft und wachsam beobachtet.“

Das „Bürgertelefon Grundrechte“ ist werktäglich von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030/227 571 41 oder 43 erreichbar.


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AfD-Bundestagsfraktion zu den Corona-Maßnahmen

AfD-Bundestagsfraktion zu den Corona-Maßnahmen

Die AfD-Bundestagsfraktion nimmt Stellung zu den von Bund und Ländern beschlossenen Corona-Maßnahmen.

Sebastian Münzenmaier, Stellvertretender Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion:

„Die beschlossenen Corona-Lockerungen sind vollkommen unzureichend. Die Wiederaufnahme wirtschaftlicher Aktivitäten unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen haben wir als AfD-Fraktion bereits am 7. April in unserem Positionspapier für die Zeit ab dem 14. April gefordert. Wir befürworten ausdrücklich die Öffnung von Geschäften, in denen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen eingehalten werden können.

Die weitere ausnahmslose Schließung der Gastronomiebetriebe für den Publikumsverkehr lehnen wir ab. Die gastgewerblichen Betriebe und ihre 2,4 Millionen Beschäftigten stehen durch das vollständige Wegbrechen der Umsätze mit dem Rücken an der Wand, tausende von Existenzen sind bedroht.

Wir fordern deshalb jetzt eine kontrollierte Öffnung der Restaurants, Cafés und Speisewirtschaften unter klaren Auflagen und der konsequenten Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln. Nur so können wir ein Betriebssterben auf weiter Flur verhindern und die insbesondere den ländlichen Raum prägende Gasthauskultur erhalten.“

Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion:

„Ein Hinweis an die Bevölkerung, weiterhin diszipliniert und hygienisch mit diesem Problem umzugehen und endlich den besonders Gefährdeten umfangreichen Schutz zu gewähren, könnte die Verlängerung der Maßnahmen verhindern. Die Auflage betreffend der Flächengröße der Geschäfte ist nicht sinnvoll. Es sollten allein die notwendigen und möglichen Schutzmaßnahmen gelten, keine derartigen starren Vorgaben. Auch Geschäfte mit sogenannter Nähe zum Kunden können ebenfalls bei korrektem Verhalten ihren Betrieb aufnehmen.

Die wirtschaftliche Insolvenzwelle könnte ähnlich große Folgen – auch gesundheitliche – mit sich bringen wie die Corona Epidemie.

In den Glaubenseinrichtungen kann die Sicherheit bei Einhaltung der Maßnahmen gewährleistet werden, somit ist kein generelle Schließung notwendig.

Es fehlt die Betonung auf eine notwendige Ausweitung von Obduktionskapazitäten zur Feststellung der Todesursachen mit Corona. Diese auf wissenschaftlicher Basis festgestellten Todesursachen können Panik und Angst in der Bevölkerung einschränken.

Positiv ist die Erwähnung unsere Forderung, für einen besonderen Schutz der Gefährdeten zu sorgen.“

Steffen Kotré, Wirtschafts- und Energiepolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion:

„Die gestern getroffenen Beschlüsse sind undurchsichtig und ruinieren den Mittelstand. Es ist beispielsweise völlig abwegig, warum Buchhandlungen wieder öffnen dürfen und mittelgroße Bekleidungsgeschäfte geschlossen bleiben müssen. Die 800-Quadratmeterregelung entbehrt jeder Grundlage. Die Wirtschaft braucht nun eine kräftige Herzdruckmassage, um wieder in Gang zu kommen. Dazu geeignet ist die sofortige Abschaffung des inzwischen verfassungswidrigen Solidaritätszuschlages, die Absenkung der Mehrwertsteuer auf 16 Prozent sowie die Streichung der Stromsteuer, um auch die kleinen Haushalte spürbar zu entlasten. Zudem müssen fragwürdige Luxusprojekte wie die CO2-Bepreisung und der übereilte Kohleausstieg ausgesetzt werden, um den Mittelstand lebensfähig zu halten. Der Shutdown muss jetzt beendet werden!“

Götz Frömming, Bildungspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion:

„Die Schule muss so bald wie möglich für die älteren Schüler weitergehen. Vor allem für diejenigen, welche kurz vor dem Abschluss stehen. Es ist richtig, dass hier der Forderung der AfD-Fraktion gefolgt wurde und nicht der Leopoldina, die zunächst die jüngeren Kinder wieder in die Schule schicken wollte. Es ist vor allem wichtig, dass die Abiturprüfungen durchführt werden können. Dabei ist zu begrüßen, dass der Vorschlag eines ‚Corona-Abiturs‘ ohne Prüfungen vorerst vom Tisch zu sein scheint. Ein solches prüfungsloses Abitur wäre auch nicht im Interesse der Abiturienten, denn es könnte sich nachträglich als Makel im Lebenslauf erweisen. Zudem kann auch nicht sichergestellt werden, dass ein solches Abitur auch in Zukunft immer und überall anerkannt werden würde.“

Volker Münz, Kirchenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktionen:

„Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Kirchen für Gottesdienste weiter geschlossen bleiben müssen, während andere Bereiche des öffentlichen Lebens, insbesondere im Einzelhandel, wieder öffnen dürfen. Unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln müssen Gottesdienste wieder zulässig sein. Außerdem muss dringend dafür gesorgt werden, dass Verstorbene wieder in Würde bestattet werden können.“


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Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Corona-Maßnahmen >>

Positionspapier der AfD-Bundestagsfraktion zur Corona-Krise

Positionspapier der AfD-Bundestagsfraktion zur Corona-Krise

Seit dem 27. Januar ist das neuartige Coronavirus auf deutschem Boden nachgewiesen. Erst einen Monat später, nachdem es bereits tausende Tote weltweit gab, erklärte Gesundheitsminister Spahn am 24. Februar: „Corona ist als Epidemie in Europa angekommen“. Am 22. März einigten sich dann Bund und Länder auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Corona-Pandemie in Deutschland.


Pressestatement zum Positionspapier:


Zwei Monate vergingen nahezu ungenutzt, bevor dann sehr weitgehende Maßnahmen getroffen wurden. Zwar verzichtete die Regierung auf eine allgemeine Ausgangssperre, doch wurden weitreichende Kontaktverbote verhängt, welche große Teile des Wirtschaftslebens und nahezu das gesamte öffentliche Leben zum Erliegen brachten. Schulen und Universitäten wurden geschlossen, wer die Möglichkeit hatte in Heimarbeit seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen, wurde aufgefordert dies zu tun. Die gesamte Gastronomie, welche Speisen zum Verzehr vor Ort anbot, wurde geschlossen, touristische Übernachtungen untersagt. Der Besuch von Altersheimen wurde verboten, im öffentlichen Raum sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Grenzen wurden weitestgehend geschlossen, Dienstleistungsbetriebe, die einen nahen körperlichen Kontakt bedingen, wurden ebenfalls geschlossen, die Versammlungsfreiheit wurde aufgehoben. Zusammenfassend wurden Grundrechte mit Verfassungsrang außer Kraft gesetzt und das Wirtschaftsleben der Exportnation Deutschland hart eingeschränkt. Ganze Wirtschaftssparten sind dadurch von Insolvenz bedroht.

Einzig und allein die AfD-Fraktion fordert seit Verhängung der Maßnahmen eine klare zeitliche Befristung und stemmt sich gegen die „Abdankung des Parlaments“

Wichtige Instrumente zur Bewältigung der Corona-Krise, nämlich die Beschaffung ausreichender Mengen von medizinischem Material und die Steigerung des Intensivstationsbettenpotentials, sind bisher von zahlreichen Pleiten und Pannen begleitet. So verschwanden Millionen für Deutschland bestimmter medizinischer Atemschutzmasken in Kenia, die zahlreichen, frühzeitigen Aufrufe deutscher Mediziner die Bestände an Material zu erhöhen, verhallten im Gesundheitsministerium ungehört und Minister Spahn prahlte wider besseren Wissens, Deutschland sei auf die Epidemie gut vorbereitet.

Die AfD-Fraktion stellt fest, dass die Bundesregierung durch ihr anfangs zögerliches Vorgehen und die völlige Unterschätzung des Virus die späteren harten Einschnitte in Grundrechte und Wirtschaftsleben zu verantworten hat

Die Handlungen der Regierung sind von Intransparenz und Panik geleitet und nur bedingt zur Bewältigung der Krise geeignet. Der erfolgreiche Umgang anderer Länder, wie etwa Südkorea, mit der Krise legt nahe, dass bei frühzeitigem Handeln auf ein vollständiges Herunterfahren des öffentlichen, wie wirtschaftlichen Lebens hätte verzichtet werden können. Dieser Zeitpunkt wurde in der Bundesrepublik verpasst. Die Auswirkungen der gegenwärtigen Sanktionen auf die deutsche Wirtschaft sind verheerend. Das Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo) geht davon aus, dass hierzulande 1,8 Millionen Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren könnten. Weitere sechs Millionen dürften von Kurzarbeit betroffen sein. Da die von der Regierung geplante Kreditvergabe durch die KfW über die Hausbanken bisher meistens scheitert plant die Bundesregierung jetzt eine prüfungsfreie Kreditvergabe bis zu 500.000 Euro, welche letztlich wohl in den meisten Fällen am Steuerzahler hängen bleiben wird.

Ifo-Szenariorechnungen der volkswirtschaftlichen Kosten des Corona-Shutdown gehen von folgenden Kosten aus:

Shutdown Dauer 2 Monate = 255 – 495 Mrd. = Wachstumsrateneinbruch: 7,2 – 11,2 Prozentpunkte

Shutdown Dauer 3 Monate = 354 – 729 Mrd. = Wachstumsrateneinbruch: 10,6 – 20,6 Prozentpunkte

Pro Woche Verlängerung zusätzliche Kosten 25 – 57 Mrd.

Die prognostizierten Kosten eines dreimonatigen „Shutdowns“ belaufen sich, einschließlich der deutschen Haftungen bei EZB und ESM, auf mehr als eine Billion Euro. Aus diesen wenigen Zahlen ergibt sich die zwingende Notwendigkeit das Wirtschaftsleben so schnell wie möglich wieder aufzunehmen. Es darf nicht vergessen werden, welche Auswirkungen ein Zusammenbruch des Wirtschaftslebens für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, die Gesundheit der Bevölkerung und das gesamte öffentliche Leben haben könnte.

Die Kombination aus Massenarbeitslosigkeit, dem Verschwinden ganzer Industrie- und Wirtschaftszweige, dem wirtschaftlichen Veröden ganzer Landstriche und Bundesländer, dem Auftreten flächendeckender Versorgungsengpässe und Einschränkung von Grund- und Bürgerrechten ergäbe eine Gemengelage, welche wesentlich gefährlicher sein könnte, als die Corona-Krise selbst.

Aus diesen Gründen muss eine Strategie verfolgt werden, die den Schutz der Bevölkerung nicht vernachlässigt, aber die massiven Grundrechtseingriffe und die verheerenden Nebenwirkungen der bisherigen Maßnahmen verhindert. Die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen sollen eine schnellstmögliche Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens ermöglichen ohne die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu gefährden. Wir wollen dabei die verfassungsmäßigen Bürgerrechte erhalten und den Schaden für unsere Wirtschaft so gering wie möglich halten. Unter Berücksichtigung der von uns aufgeführten Maßnahmen, halten wir den schrittweisen Übergang zum Normalleben unter den Leitlinien von Regionalität und Risikoabschätzung aus den oben beschriebenen Gründen also für möglich und geboten.

Maßnahmen einer Normalisierungsstrategie

1. Erhöhung der Testkapazitäten

Ein umfangreiches Screening in lokalen Risikoclustern wie Altenheimen und regionalen Bevölkerungszentren, wie dem Ruhrgebiet, muss durchgeführt werden, um Infektionen frühzeitig zu identifizieren und die Übertragungsrate des Coronavirus zu verringern

Neben der umfangreichen Testung in Risikobereichen sollten die breite Testung von Kontaktpersonen infizierter Personen sowie die Sentinel-Testung (d.h. Testung zum Zweck der Information über die Gesamtlage) zufällig ausgewählter, repräsentativer Personengruppen erfolgen, um die aktuelle Anzahl infektiöser Personen in der Bevölkerung zu beurteilen.

Zusätzlich sollte der Antikörpernachweis verbessert und möglichst rasch allgemein zugänglich gemacht werden. Antikörpernachweise sind wichtig zum Nachweis, dass jemand eine Infektion durchgemacht hat und nun (höchstwahrscheinlich) immun ist. Ein starker Aufwuchs von Antikörpertests bietet die Möglichkeit des Aufbaus eines freiwilligen Immunitätsregisters, um bereits immunen Bürgern die Wiederaufnahme von Reisen oder Hotelaufenthalten schnell zu ermöglichen.

2. Erhöhung der Produktionskapazitäten medizinischer Ressourcen

Das zentrale Problem ist aktuell die Knappheit der Ressourcen (Masken, Desinfektionsmittel, Schutzbrillen etc.). Der inländische Ausbau der Produktionskapazitäten muss forciert werden, die
Bundesregierung muss Koordinierung und Anreize für die Unternehmen bieten, die sich (vorübergehend) auf die Produktion dringend notwendiger Güter konzentrieren. Des Weiteren sollte ein zollfreier Import medizinischer Produkte gewährleistet sein.

3. Angemessenes Verhalten

Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes Verhalten ersetzt werden. Dazu gehören u.a.:

  1. Der besondere Schutz von Risikogruppen (unter Punkt 4 genauer erläutert).
  2. Die Einhaltung von Hygieneregeln.
  3. Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
  4. Das konsequente Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen.
  5. Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

4. Risikogruppen schützen

Es ist wichtig bei einer Beendigung des Lockdowns die Risikogruppen zu schützen. Dafür bedarf es einer Reihe von Maßnahmen:

  1. Unter Beteiligung verschiedener medizinischer Fachrichtungen sollte zentral koordiniert eine Aufstellung erarbeitet werden, welche Personen bzw. Patienten zu den Risikogruppen zu zählen sind, die mit der Infektion des SARS-CoV-2 besonderer Gefährdung ausgesetzt wären. Diese ist durch das RKI und die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung zu veröffentlichen und allen Arztpraxen auf geeignetem Wege zuzustellen.
  2. Darauf basierend ist ein Konzept zu erarbeiten und vorzustellen, nach dem die Hausärzte aufgrund der Patientenakten in ganz Deutschland die sogenannten Risikopatienten feststellen und rechtssicher an die Gesundheitsämter weitergeben dürfen.
  3. Die Gesundheitsämter müssen ermächtigt sein, Kontakt mit den dann entsprechend Benannten aufzunehmen und Ihnen eine besondere Fürsorge zum Schutz Ihrer Gesundheit auf freiwilliger Basis anzubieten. Dies kann ein staatlich organisierter Lieferdienst für allein lebende Personen der Risikogruppe sein. Des Weiteren werden Personen der Risikogruppe FFP2-Masken zum Infektionsschutz zur Verfügung gestellt, wenn sie außerhalb der eigenen Wohnung in Kontakt mit anderen Menschen kommen.
  4. Die lokalen Gesundheitsämter werden ermächtigt flexibel auf die Lage zu reagieren und Lockerungen sowie Verschärfungen der Corona-Maßnahmen auf Basis lokaler Risikoabschätzung vorzunehmen.

5. Bundeseinheitliche Handlungsrichtlinien für Seniorenheime etc. erarbeiten

Unter Beteiligung von Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) und Robert-Koch-Institut (RKI) sind bundeseinheitliche, verbindliche Handlungsrichtlinien für Seniorenheime, vergleichbare Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationskliniken und mobile Pflegedienste zu erarbeiten, um damit den Schutz von Risikopatienten und Mitarbeitern sicherzustellen. Die Grundrechte der Betroffenen sind dabei zu wahren.

6. Strikte Grenzkontrollen

Voraussetzung für die Aufhebung von Einreisesperren sind stark ausgebaute Schnelltestkapazitäten. Einreisesperren müssen also aufrecht erhalten bleiben, bis verpflichtende Schnelltests bei der Einreise durchgeführt werden können.

Flankierend hierzu ist das Vorhalten von Isolationskapazitäten direkt vor Ort an Häfen, Flughäfen, Bahnhöfen und Grenzübergängen zu ermöglichen, um Infektionsketten aus dem Ausland so früh wie möglich zu unterbrechen.

Die Einreise von Asylbewerbern und die Einreise aufgrund des mit dem UNHCR und der EU vereinbarten Resettlement und NesT-Programm ist gänzlich zu unterbinden. Es kann nicht sein, dass Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten massiven Reisebeschränkungen unterliegen, nicht aber sogenannte Asylbewerber, die illegal aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen.

7. Priorisierung bei Impfungen

Nach Entwicklung eines Impfstoffes soll von Beginn an eine Priorisierung für Mitarbeiter im Gesundheitssystem und für Personen der Risikogruppe vorgenommen werden. Die Impfungen finden selbstverständlich nur auf freiwilliger Basis statt.

8. Wiederaufnahme wirtschaftlicher Aktivitäten/Wiedereröffnung der Geschäft

Die aktuellen Bestimmungen über zu öffnende und zu schließende Geschäfte folgen keiner Logik des Infektionsschutzes. So ist eine Virenübertragung im Möbelhaus nicht wahrscheinlicher als in einem Baumarkt; dennoch dürfen in den meisten Bundesländern Letztere öffnen, aber Erstere nicht. Die Schließungsverfügungen treffen insbesondere kleine Geschäfte, die um ihre Existenz ringen.

Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, produzierendes Gewerbe, Bildungsanbieter und religiöse Einrichtungen müssen generell wiedereröffnet werden können, unter der Voraussetzung von Einlassbeschränkungen auf der Basis der Fläche oder des Rauminhalts und klarer Hygiene- und Desinfektionsrichtlinien sowie Abstandsregelungen.

9. Christliches Osterfest

Den christlichen Gemeinden ist unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Schutzmaßnahmen zu ermöglichen, das Osterfest 2020 in den Kirchen zu feiern.

10. Durchsetzung und mindestens wöchentliche Überprüfung der Maßnahmen

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung zu einer regelmäßigen wöchentlichen Überprüfung aller Maßnahmen auf. Der Bundestag ist dabei in angemessener Weise zu beteiligen. Auf eine disziplinierte Umsetzung der jeweils erforderlichen Maßnahmen in allen Bevölkerungsgruppen ist zu dringen, um ihre möglichst rasche Aufhebung zu erleichtern

Die AfD-Fraktion ist nach derzeitigem Kenntnisstand davon überzeugt, dass unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Maßnahmen und unter der Bedingung des Fremd- und Eigenschutzes durch
Masken, Abstandsregeln etc. eine schrittweise Normalisierung, wie unter Punkt 10 beschrieben, ab dem 14. April möglich ist.

Eine Normalisierungsstrategie ist nicht zwingend mit einer allgemeinen Lockerung gleichzusetzen, sondern muss, wie oben beschrieben, gesundheitspolitisch gerahmt sein.

Als freiheitliche Fraktion möchten wir im Einklang mit den Gesundheitsinteressen der Menschen nach der Prämisse handeln:

So viel Freiheit wie möglich, nicht mehr Einschränkungen wie nötig!

Die weitere schrittweise Normalisierung, wie beispielsweise das Ende der Einschränkungen der Grundrechte der Allgemeinheit ist unmittelbar nach Umsetzung der oben geforderten Maßnahmen der Normalisierungsstrategie zu vollziehen.

Um danach stufenweise weitere Lockerungen vorzunehmen, müssen durch die Bundesregierung folgende Bedingungen erfüllt sein:

Die Testung auf Infektiosität (RT-PCR) ist zentral für die Verhinderung der Virusausbreitung. Zusätzlich muss schnellstmöglich Klarheit darüber geschaffen werden, wie hoch die wirkliche Zahl derer
ist, die die Infektion – mit oder ohne Symptome – durchgemacht haben (Antikörpernachweis). Die aktuell vorhandenen Testkapazitäten sind nicht ausreichend vorhanden.

Wir fordern die Bundesregierung auf, schnellstmöglich die Testkapazitäten auszuweiten, so dass grundsätzlich alle Beschäftigten in den systemrelevanten Berufen zeitnah getestet werden können.

Danach sollen die Risikogruppen getestet werden. Und anschließend sollen die Testkapazitäten soweit ausgebaut sein, dass die gesamte Bevölkerung zeitnah auf anonymer und freiwilliger Basis getestet werden kann. Die Bürger haben ein Recht auf Information über den eigenen Gesundheitszustand. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind ausreichende Teststationen bereitzustellen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Frage, ob das Coronavirus todesursächlich war, durch konsequente Obduktionen auf wissenschaftlicher Grundlage festzustellen

Durch den weitreichenden Einsatz von Mund-Nasenschutz-Masken, kann die Verbreitung des Erregers wahrscheinlich wirksam eingedämmt werden. Bislang wurde eine Ausstattung der gesamten Bevölkerung nicht erreicht.

Wir fordern die Bundesregierung auf, schnellstmöglich. die gegenwärtigen Versorgungsengpässe vollständig zu beheben und für jeden Bürger Mund-Nasenschutz-Masken zur Verfügung zu stellen. Für systemrelevante Berufe (z.B. medizinisches Personal, Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Verkäufer etc.) ist gleichzeitig die Ausstattung mit Schutzkleidung zu gewährleisten.

Positionspapier zur Corona-Krise

Es gibt nur eine AfD!

Es gibt nur eine AfD!

Stellungnahme des Landesvorstandes der AfD-Rheinland-Pfalz:

Der Landesvorstand der AfD Rheinland-Pfalz hält die aktuellen Aussagen unseres Bundessprechers Jörg Meuthen weder für hilfreich noch für zielführend.

Unsere Bürgerpartei hat den Anspruch, Volkspartei zu werden – auch im Westen.
In unserer Partei ist deshalb Platz für Libertäre, Konservative, Liberale, Patrioten, Ost und West: kurz gesagt für alle diejenigen, die auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und die auf dieser Basis gemeinsam für ein besseres Deutschland kämpfen möchten.

Wir alle wollen mit unserer Politik erreichen, dass die Bürger unseres Landes ein würdiges, sicheres und selbstbestimmtes Leben führen können. Unser Grundsatzprogramm atmet den Geist der sozialen Marktwirtschaft im Sinne Ludwig Ehrhards. Jeder, der sich hinter diesem Programm versammeln kann, ist bei uns herzlich willkommen.

Es gibt keine unüberwindbaren Gräben, sondern den unbändigen Willen, gemeinsam aus Liebe zu unserem Land alle demokratischen Hebel in Bewegung zu setzen, um die desaströsen Zustände, die die Altparteien über Jahrzehnte geschaffen haben, zu beenden.

Für die AfD Rheinland-Pfalz ist deshalb völlig klar: Die Einheit unserer Partei ist nicht verhandelbar und steht auch nicht zur Debatte.
Es gibt nur eine AfD – und nur gemeinsam werden wir Deutschland verändern.

Ihr
AfD-Landesvorstand Rheinland-Pfalz

„Corona-Bürgerhilfe“ startet in Mainz

„Corona-Bürgerhilfe“ startet in Mainz

Corona wird unser Leben verändern und jeder Einzelne von uns sollte im Sinne der Gemeinschaft alles dafür tun, um unsere „Risikogruppen“, also unsere Eltern, Großeltern sowie chronisch Kranke, zu schützen.

Getreu diesem Motto starten der Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier, der Landtagsabgeordnete Damian Lohr und der Fraktionsvorsitzende im Mainzer Stadtrat Lothar Mehlhose die „Corona-Bürgerhilfe“.

„Wir möchten schnell und unbürokratisch Ältere sowie gefährdete Personen schützen und Ihnen die Möglichkeit bieten trotz häuslicher Selbstisolation ihre Einkäufe oder Medikamente zu bekommen.

Deshalb starten wir ab 18.03. eine Telefon-Hotline mit der Nummer 0178-1349990, die jeden Tag zwischen 11:00 und 12:00 Uhr die Bestellungen von Menschen der sogenannten „Risikogruppe“ aufnimmt. Wir gehen dann gerne für diese Menschen einkaufen und liefern ihnen die Lebensmittel oder Besorgungen aus der Apotheke in Mainz nach Hause.“ erklären die drei Politiker.

„In diesen Zeiten geht es nicht um Parteipolitik oder kleinlichen Zank – jetzt ist Solidarität, Gemeinschaftssinn und entschlossenes Handeln gefragt. Gemeinsam werden wir diese Krise überstehen!“

Mehr Infos gibt es hier >>

PM: Keine Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die Hintertür!

PM: Keine Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die Hintertür!

Der niedersächsische Innenminister Pistorius hat im Zusammenhang mit der Corona-Krise gefordert, die Verbreitung von sogenannten “Fake-News” in den sozialen Medien strafrechtlich zu verfolgen und dementsprechende Gesetzesänderungen angeregt. Die Pandemie auf diese Weise zu parteipolitischen Manövern zu missbrauchen und die Meinungsfreiheit weiter einzuschränken, lehnt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Sebastian Münzenmaier, ab.

Münzenmaier erklärt:

“Ruhe und die Befolgung der notwendigen Anordnungen sind jetzt oberste Bürgerpflicht und Panikmache eine echte Gefahr. Wie aber Strafverfolgung von sogenannten ,Fake-News’ in dieser Lage helfen soll, bleibt das Geheimnis von Herrn Pistorius. Die Sorgen und Ängste der Bürger sollten ernst genommen und, wenn möglich, zerstreut werden. Das gelingt nur über Aufklärungskampagnen und schonungslose Informationspolitik der Regierung, nicht über Strafandrohungen.

Unsere Bürger müssen in diesen Tagen schon genug Einschränkungen ihrer verfassungsmäßigen Grundrechte ertragen, da erscheint die Beschneidung der Meinungsäußerung in sozialen Medien völlig daneben.

Wenn ich mir die Informationspolitik der Bundesregierung der letzten Wochen betrachte, wären Gesundheitsminister Spahn und Kanzlerin Merkel die ersten Angeklagten nach einer Gesetzesänderung. Die wochenlangen Beschwichtigungen, dass einschneidende Maßnahmen unnötig seien und Deutschland hervorragend auf Corona vorbereitet sei, waren doch offensichtliche Fake-News.”

Münzenmaier / Hampel: Reisewarnung für Italien sofort!

Münzenmaier / Hampel: Reisewarnung für Italien sofort!

Berlin, 10. März 2020. In Italien sind rund 60 Millionen Menschen dazu aufgefordert zu Hause zu bleiben, das Haus darf nur in bestimmten Fällen und nur mit triftigen Gründen verlassen werden.
Die Reise- und Versammlungsfreiheit ist eingeschränkt, Kinos sind geschlossen, Läden oder Restaurants nur noch eingeschränkt geöffnet.

Nach einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Italien sucht man bisher jedoch vergeblich.

„Ich fordere das Auswärtige Amt dazu auf, umgehend eine Reisewarnung für Italien herauszugeben. Die Reisewarnung ist für deutsche Touristen von großer Bedeutung, da eine Reisewarnung ein wesentliches Indiz für eine Gefährdung von Leib und Leben der Reisenden ist. In diesem Fall können Urlauber von der Reise zurücktreten und müssen den Reisepreis gemäß §651h BGB nicht zahlen, bloße ‚Sicherheitshinweise‘ auf der Homepage des Auswärtigen Amts haben keine wesentliche reiserechtliche Bedeutung.

Mit einer Reisewarnung könnte die Bundesregierung die Verbraucher schnell und wirksam unterstützen.“ erklärt der Tourismuspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Sebastian Münzenmaier.

Der Außenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Paul Hampel, ergänzt:

„Italien ergreift sämtliche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Statt den Italienern in den Rücken zu fallen, muss die Bundesregierung die italienischen Maßnahmen mit einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes flankieren.“


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Radiosender erhebt schwere Vorwürfe gegen Oberbürgermeister: Ebling muss sich jetzt erklären!

Radiosender erhebt schwere Vorwürfe gegen Oberbürgermeister: Ebling muss sich jetzt erklären!

 

Der Mainzer Lokalsender Antenne Mainz 106.6 hat in einem heutigen Bericht dem Mainzer Oberbürgermeister Ebling unterstellt, Präsident des sogenannten „Essenheimer Kreises“ zu sein. Dabei handele es sich um einen regelmäßig im geheimen tagenden Zusammenschluss von lokalen Größen aus Politik, Sport, Kultur und Wirtschaft.

Dem Sender soll ein Schreiben vorliegen, welches Ebling für den Wahlkampf „jegliche Unterstützung“ zusichert. „Wenn wir gebraucht werden, sind wir da“ sichern darin angeblich Detlev Höhne, Aufsichtsratsvorsitzender von Mainz 05 und Richard Patzke, ehemaliger Geschäftsführer der Industrie und Handelskammer Rheinhessen, dem Kandidaten Ebling zu. Der Antenne Mainz Bericht fährt mit den Aussagen von Mainzer Unternehmern fort, dass es unmöglich sei städtische Aufträge zu erhalten ohne zum „Essenheimer Kreis“ zu gehören.

Öffentliche Aufträge gegen politische Unterstützung? Der Vorwurf steht im Raume. Ebling selbst wollte sich auf Nachfrage dazu nicht äußern und stellt nur eine Erklärung nach den Wahlen vom 10. November in Aussicht.

 

Dazu Sebastian Münzenmaier, AfD-Bundestagsabgeordneter:

„Einen derartigen Vorwurf darf ein Kandidat nicht bis nach der OB-Wahl unbeantwortet lassen. Für viele Mainzer klingt der „Essenheimer Kreis“ nach der berühmten „Handkäs-Mafia“.

Ich fordere Herr Ebling auf sich zu den Vorwürfen zu äußern und den Wählern reinen Wein einzuschenken! Jetzt – nicht nach der Wahl!“

 


Zum Bericht von Antenne Mainz >>