Kuscheljustiz? Bewährungsstrafe für Messerstich in die Lunge

Kuscheljustiz? Bewährungsstrafe für Messerstich in die Lunge

Der 24. Dezember 2019 wird der Kirchgemeinde St. Nicolai wohl noch länger in schmerzlicher Erinnerung bleiben. Bei der traditionellen Weihnachtsbescherung für Bedürftige fielen zwei Syrer, Mohamad K. und sein Sohn Alaa K., wiederholt negativ auf, drängelten sich in der Schlange nach vorne und wurden schließlich des Gemeinderates verwiesen. Wenige Stunden später kamen sie zurück, verschafften sich Zutritt und prügelten auf ein wartendes Pärchen ein. Als der 51 –jährige Helfer Mike W. dazwischen geht, kommt es zur Katastrophe: Alaa K. sticht ihm mit einem Messer voller Wucht in die Lunge. Mike W. erinnert sich zurück: „Plötzlich stellte ich fest, dass mein T-Shirt ganz nass war. Ich fasste hin: Die Hand war voller Blut.“ Im Krankenhaus wird festgestellt: Die Lunge und Milz send schwer verletzt. Nur knapp springt er dem Tod von der Schippe und überlebt dank einer Notoperation. In dieser Woche folgten nun die Urteilssprüche gegen den Messerstecher und seinen Vater. Und diese haben viele Fragezeichen hinterlassen.

Kuscheljustiz bei Migranten?

Das Urteil für Alaa K.: Ein Jahr auf Bewährung. Sein Vater erhält sechs Monate Freiheitsstrafe, welche bereits durch die Untersuchungshaft abgegolten sind. Die Erklärung des Landgerichts Chemnitz macht fassungslos:

„Im Ergebnis der Beweisaufnahme hat die Kammer beim jugendlichen Angeklagten keinen Tötungsvorsatz feststellen können. Zum Vater des jugendlichen Angeklagten war nicht feststellbar, dass dieser von dem Mitführen des Messers durch seinen Sohn Kenntnis hatte.“

So konnten beide Syrer den Gerichtssaal als freie Männer verlassen und können sich weiter ohne Einschränkung in Deutschland bewegen. Es ist alleine in dieser Woche nicht das erste Mal, dass Migranten von einer so milden Rechtsauslegung durch die Gerichte profitieren: Hamid A., ein bereits seit über 20 Jahren abgelehnter Asylbewerber, stieß eine 83-jährige Frau brutal zu Boden, vergewaltigte sie und ließ sie eiskalt am Boden liegen. Das Urteil: Gerade mal vier Jahre Haft. Eine Abschiebung wurde nicht in Erwägung gezogen. Hinzu attackierte ein 22-Jähriger Gambier Anfang der Woche in der S-Bahn in Berlin eine junge Frau mehrmals und in brutaler Weise. Konsequenzen hatte die Tat für den Gambier nicht. Schon am gleichen Tag kam der 22-Jährige wieder auf freien Fuß.

Recht muss wieder für alle gelten

Die jeweiligen Urteilssprüche gegen die gewalttätigen Migranten lassen den aufmerksamen Beobachter mit offenem Mund und einer großen Portion Ungläubigkeit zurück. Die Strafen sind teilweise so milde, dass die Täter nicht abgeschreckt, sondern vermutlich eher zur Nachahmung eingeladen werden. Die AfD fordert seit langem Schutz auch für die einheimischen Bürger und konsequente Strafverfolgung und Abschiebung von importierten Straftätern.

TM

Kuscheljustiz? Bewährungsstrafe für Messerstich in die Lunge Zuletzt aktualisiert: 05.07.2020 von Team Münzenmaier

4 Replies to “Kuscheljustiz? Bewährungsstrafe für Messerstich in die Lunge

  • Max Axel Jurke

    Von Max Axel Jurke

    Im Falle des Gambiers, der eine Frau mit ihrem Hund im Zugabteil massiv belästigt und sie beim Aussteigen noch aus dem Zug gestoßen hat, wäre eine Frau mit Kampfsportqualitäten, die den “Schutzsuchenden” verprügelt hätte, wahrscheinlich vor einem Gericht zum Verlierer gemacht worden.
    Der Rassismus gegen Weiße, die nicht politisch auf der gewünschten Linie sind, soll’s ihnen leichter machen ihre angestammte Heimat zu verlassen und in’s Ausland abzuändern. Die linksgrüne Diktatur, die sich selbst noch als Demokratie bezeichnet nimmt stetig an Kontur an.

  • Ulrich Dittmann

    Von Ulrich Dittmann

    Angesichts solcher Urteile muß man zwingend konstatieren: Es herrscht in Deutschland eine üble Benachteiligung zu Lasten der “schon länger hier Lebenden”.
    Ja, wir haben hier Rassismus in diesem Lande – vielfach ganz offen praktiziert von der Administrtion gegenüber der indigen Bevölkerung.-

  • Jürgen Prey

    Von Jürgen Prey

    Legt denn nicht mal die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil ein?

  • Carsten Zahlaus

    Von Carsten Zahlaus

    Das ist das heutige Deutschland zum fürchten. Machen sie weiter so und decken sie Misstände auf Herr Münzenmeier.

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