PM der AfD-Bundestagsfraktion zum Thema Organspende

PM der AfD-Bundestagsfraktion zum Thema Organspende

 

Diese Pressemitteilung ist zuerst erscheinen auf der Seite der AfD-Bundestagsfraktion.


Spangenberg/Schlund: Kein staatlicher Zwang zur Organspende – Ablehnung der doppelten Widerspruchslösung ist zu begrüßen

Berlin, 16. Januar 2020. Auf der Bundestagssitzung am 16.01. wurde zu Gesetzentwürfen zur Neuregelung der Organspende namentlich abgestimmt. Dabei votierten die Abgeordneten mehrheitlich gegen die „doppelte Widerspruchslösung“ und für den konkurrierenden Entwurf zur „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“. Die AfD-Fraktion plädierte für ihren Antrag „Mehr Vertrauen in die Organspende – Vertrauenslösung“ (BT-Drucksache 19/11124) und damit für die Freiheit der Entscheidung zur Organspende, insbesondere gegen den Spahn/Lauterbach-Gesetzentwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz.

Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Aus ethischen und rechtspolitischen Gründen ist die sogenannte ‚Widerspruchslösung‘ der falsche Weg. Schweigen kann nach unserem Rechtsverständnis – bei so weitreichenden Eingriffen in die Rechte eines Bürgers wie bei der Organentnahme/-spende – niemals ein ‘Ja‘  bedeuten. Schweigen gilt in Deutschland als keine Willenserklärung, heißt in unserem Rechtssystem grundsätzlich Nein. Dass die von Spahn und Lauterbach favorisierte ‚doppelte Widerspruchslösung‘ heute klar abgelehnt wurde, ist daher zu begrüßen.

Vertrauen ist das Wichtigste bei diesem hochsensiblen Thema. Grundlage für ein funktionierendes Organspende-System ist das Vertrauen der Menschen in die geltenden Regelungen. Die AfD-Fraktion will eine Lösung, die auf Vertrauen und Aufklärung aufbaut und nicht auf Zwang. Niemand ist an dem Leid der auf ein Organ Wartenden schuld, und es kann daraus auch keine Forderung an fremde Dritte abgeleitet werden, bei allem Verständnis für das Leid. Die Patientenverfügung muss immer Vorrang vor anderen Entscheidungen haben.

Leider wurde der Antrag der AfD-Fraktion nicht mehr zu Abstimmung gestellt, sodass wichtige Elemente des Antrags wie zum Beispiel dass die Organisationsstruktur nicht in privater Hand liegen darf, dass die Patientenverfügung grundsätzlich Vorrang hat und dass die Einwilligung zur Organspende erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt ist nicht mit einfließen in ein neues Gesetz. Ebenfalls fehlt der wichtige Punkt der Aufklärung der Spender über die Grundzüge des Transplantationsgesetzes.“

Dr. Robby Schlund, Mitglied im Gesundheitsausschuss:

„Die Freiheit der bewussten Entscheidung des Einzelnen ist ein hohes Gut in Deutschland, das es immer und immer wieder zu verteidigen gilt. Es muss das Für und Wider, im ganz persönlichen, familiären, gesellschaftlichen und religiösen Kontext gesehen und abgewogen werden. Diese Entscheidung kann und darf von keinem Dritten abgenommen werden, ob nun als Lebendspende oder Organentnahme nach dem Hirntod. Deshalb ist die Widerspruchslösung absolut inakzeptabel und ein Eingriff in die freiheitlichen Grundrechte unserer Bürger dieses Landes. Den Menschen hier wäre die selbstverantwortliche Bestimmung über ihr Leben und ihren Körper nach dem Tod weggenommen und durch Fremdverantwortung des Staates ersetzt worden. Die Menschen haben in der Vergangenheit das Vertrauen in die Organspende verloren. Dieses Vertrauen in die Institutionen der Organspende muss wiederhergestellt werden durch verbesserte, einheitliche Qualitätsstandards an den Entnahmekrankenhäusern und einheitliche QM-Systeme für Transplantationsbeauftragte. Eine erweiterte problemorientierte Entscheidungs- oder Zustimmungslösung, in unserem Antrag auch Vertrauenslösung genannt, gäbe den Menschen die Sicherheit, sich klar selbstverantwortlich, für eine Organspende zu entscheiden.“

 

Kosten der Gegendemonstration gegen AfD-Parteitag

Kosten der Gegendemonstration gegen AfD-Parteitag

 

600 Delegierte waren zum Bundesparteitag in Braunschweig vom 30.11.19-1.12.19 geladen. Daran störten sich jedoch einige. Schummel-VW ließ das Logo und Name an der Halle abhängen und Demonstranten rückten an, darunter etwa 500 gewaltbereite. Den Parteitag stören oder gar verhindern war die Prämisse der einschlägigen, linken Seiten im Internet.

Eine demokratisch gewählte Partei, die im Bundestag, in allen Landtagen und mittlerweile in sehr vielen kommunalen Räten vertreten ist, muss mit großem Aufwand geschützt werden.

4171 Polizeibeamte
263 Fahrzeuge, darunter 8 Wasserwerfer
70139 Einsatzstunden
41800 Bereitschaftsstunden
Kostenpunkt: 500.000 Euro

Dazu die enorme Umweltbelastung, die gerade die Gegner der AfD so vermeiden wollen. Delegierte mussten wegen der Sitzblockaden durch den Park stapfen und die Wiese zertrampeln. Der Polizei waren zum Teil die Hände gebunden, wurden schlecht über die bestmögliche Zufahrt informiert. Deeskalierend wäre eine Straßensperre direkt vor dem Haupteingang mit Zufahrt der Delegierten und allgemeine Information der Taxifahrer gewesen.
Da dies nicht der Fall war, wurde das entweder schlecht organisiert oder möglicherweise gewollt. Ausbaden durften es die Polizeibeamten vor Ort.

Was das angeht, darf sich Niedersachsen gerne mal in Bayern informieren. Beim Bundesparteitag in Augsburg hätten die Delegierten mit dem Fahrrad fahren können – so perfekt war die Sicherheitszone gesichert.
Deeskalierend für alle Beteiligten, bei weitaus geringerem Aufwand und Kosten.

TM

Ausweitung des Netzdurchsuchungsgesetz – Meldepflicht beim BKA

Ausweitung des Netzdurchsuchungsgesetz – Meldepflicht beim BKA

 

Die Altparteien arbeiten fleißig am weiteren Ausbau eines Überwachungsstaates. Kritische Meinungen werden dabei als „Hasskommentare“ oder „Fake News“ diskreditiert und spätestens seit dem Netzdurchsuchungsgesetz werden soziale Netzwerke dazu animiert, Postings und Kommentare von Patrioten zu löschen. Eine neue Verständigung zwischen den Bundesministerien für Justiz und Inneres weitet das NetzDG nun noch weiter aus.

Einem Bericht zufolge einigten sich die sozialdemokratische Justizministerin Christine Lambrecht und Innenminister Horst Seehofer von der CSU darauf, dass Plattformbetreiber wie Facebook oder Twitter zukünftig sogenannte Hass-Postings nicht mehr nur löschen, sondern auch dem BKA mitteilen müssen. Die Meldung an das Bundeskriminalamt muss auch die IP-Adresse und Portnummer beinhalten.

Um dem ganzen Nachdruck zu geben, drohen den Social-Network-Plattformen empfindliche Bußgelder bei Zuwiderhandlung. Die Bundesregierung geht jedoch noch weiter. Um die Hass-Sünder schließlich auch auf die Anklagebank zu bringen, sollen die Länder sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften mit speziellen Ermittlern installieren. Eine Unmenge an Steuergelder soll also hierbei ausgegeben werden, um die Überwachungsfantasien der Altparteien in die Tat umzusetzen.

Die AfD tritt dagegen vehement für die Meinungsfreiheit ein und verurteilt das Verhalten der Altparteien, die in Stasi-Manier den Bürger mundtot und missliebige Meinungen unterdrücken wollen. Die Damen und Herren in den Ministerien und der Regierung sollten sich lieber um die wirklichen Probleme in diesem Land kümmern, anstatt regierungskritische Kommentare unter dem Label „Hassbekämpfung“ zu verfolgen.

TM

 

Milliardenüberschuss – Nichts für die Bürger von den Altparteien

Milliardenüberschuss – Nichts für die Bürger von den Altparteien

 

Insgesamt 19 Milliarden sind es. 19.000.000.000 Euro an Ãœberschuss in der Bundeskasse.

SPD-Chefin reagierte sofort auf die Bekanntgabe des Rekordüberschusses und machte klar, dass der fleißige Bürger, der dieses Geld ja erst erwirtschaftet hat, bloß keine Ansprüche anzumelden hat.

„Das halte ich wirklich für einen gefährlichen Vorschlag, jetzt Steuern zu senken“ – sagte Saskia Esken. Steuersenkungen sind also für die Sozialdemokraten mittlerweile „gefährlich“? Was die Altparteien einmal im Säckel haben, wollen sie eben nicht wieder herausgeben. Auch Finanzminister Scholz will keine Steuersenkungen beschließen.

Die AfD steht für eine Entlastung der Bürger. Die Altparteien greifen dem Bürger ohnehin viel zu tief in die Tasche, um ihre linksgrünen Träumereien zu finanzieren. Gerade wenn solche immensen Überschüsse generiert werden, ist es an der Zeit, den Steuerzahler zu entlasten anstatt den Bau der nächsten Genderklos oder die Vollversorgung von noch mehr Migranten zu planen.

TM

 

Tief, Tiefer, SPD – Aktueller Insa-Meinungstrend

Tief, Tiefer, SPD – Aktueller Insa-Meinungstrend

 

Die Regierungsparteien verlieren weiter die Gunst der Wähler. Das brachte das aktuelle Ergebnis von Insa hervor. Demnach verlieren die Unionsparteien CDU/CSU zwei Prozentpunkte. Auch SPD und Grüne sinken um jeweils 0,5 Prozent. Die AfD hingegen steigt um einen Prozentpunkt auf 15,0 an.

Einen Monat nach dem neuen Führungsduo Esken/Borjans der Sozialdemokraten sinken diese weiter auf 12,5 Prozent. Die Glanzzeiten der einstigen Volkspartei scheinen endgültig vorbei zu sein. Deutschland sehnt sich immer mehr nach einem Politwechsel, den immer mehr Wähler in berechtigterweise in der Alternative für Deutschland suchen.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

CDU/CSU = 27,0 % (-2,0)
SPD = 12,5 % (-0,5)
AfD = 15,0 % (+1,0)
FDP = 9,5 % (+0,5)
Linke = 9,0 % (+0,5)
Grüne = 21,0 % (-0,5)
Sonstige = 6,0 % (+1,0)

TM

 

Berateraffäre: Von der Leyen löschte alle SMS vom Diensthandy

Berateraffäre: Von der Leyen löschte alle SMS vom Diensthandy

 

In der Berateraffäre der Bundeswehr ist nach wie vor unklar, welche Rolle die ehemalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen spielte. Ein Untersuchungsausschuss versucht derzeit Licht ins Dunkel zu bringen. Von der Leyen ist wie die Bundeskanzlerin Merkel bekannt dafür, Politik per Textnachricht zu betreiben. Eine Auswertung des Mobiltelefons der ehemaligen Verteidigungs-Ministerin, hätte also durchaus Ergebnisse liefern können, wären nicht alle Daten vom Diensthandy gelöscht worden.

Für die Aufklärung von Entscheidungsprozessen stehen dem Untersuchungsausschuss nun keinerlei SMS-Nachrichten der früheren Ministerin zur Verfügung. Nachrichten eines Blackberry-Diensthandys wurden aus angeblicher Unachtsamkeit eines Sachbearbeiters im August 2019 gelöscht. Auf einem zweiten Smartphone hatte von der Leyen selbst Hand angelegt und die Daten vernichtet.

Vor allem die Vernichtung der Daten des Blackberry-Diensthandys wirft Fragen auf. Laut einem Bericht wurde dieses von einem Fahrer des Ministeriums bei der Privatwohnung der ehemaligen Ministerin abgeholt. Eine Löschung vor den Augen des Nutzers, wie es Vorschrift ist, fand nicht statt. Vielmehr wurde das Mobiltelefon anschließend gelöscht und vernichtet, ohne dass dabei jemand an die öffentlich bekannte Diskussion der Berater-Affäre gedacht haben will.

Von der Leyen macht sich gerade auch mit der eigenen Löschung der Daten angreifbar. Anstatt ihre Unschuld vor dem Untersuchungsausschuss beweisen zu wollen, handelt sie hierbei zuwider. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

TM

 

Schäuble fordert „Klarnamenpflicht“ im Internet

Schäuble fordert „Klarnamenpflicht“ im Internet

 

Die Freiheit des Internets ist schon lange ein Dorn im Auge der CDU, denn schließlich bietet es die Möglichkeit, sich ohne Filter der regierungshörigen Öffentlich-Rechtlichen zu informieren und kritische Meinungen auch für andere sichtbar zu machen.

Im Interview mit „BILD am Sonntag“ hat Wolfgang Schäuble nun seinen Unmut über solches Treiben deutlich gemacht. In der Fragestellung ging es zwar um „Hass im Internet“, aber es ist in der Vergangenheit nur allzu deutlich geworden, dass „Hatespeech“ für die Altparteien nur eine Chiffre für regierungskritische Äußerungen ist.

„Was in den sozialen Netzwerken vorgeht, gefällt mir überhaupt nicht“ – so der Bundestagspräsident. Und weiter fordert er: „Ich bin für eine Klarnamenpflicht in den sozialen Netzwerken und unterstütze alle Vorschläge der Bundesjustizministerin, um Regeln und Transparenz auch in der digitalen Welt durchzusetzen.“

„Wir brauchen ein europäisches Modell, das zwischen der grenzenlosen Freiheit des Silicon Valley und der Totalüberwachung Chinas liegt.“

Wie soll das dann wohl aussehen? Keine Totalüberwachung, aber zumindest Überwachung? Die Altparteien haben schon mit der EU-Urheberrechtsreform und dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz gefährliche Anschläge auf die Meinungsfreiheit verübt. Die AfD steht für die Freiheit des Einzelnen, auch im Internet!

TM

 

Abschiebungen weiter rückläufig im Jahr 2019!

Abschiebungen weiter rückläufig im Jahr 2019!

 

Große Töne kamen von der Bundesregierung, insbesondere Innenminister Horst Seehofer. Abgelehnte Asylbewerber würden konsequent abgeschoben werden. Das einzige was aber konsequent bleibt, ist eine Steigerung der ausreisepflichtigen Ausländer, denn auch 2019 sind die ohnehin dürftige Zahl der Abschiebungen weiter zurückgegangen.

Laut Zahlen der Bundespolizei sind bis Ende November nur 20587 Ausländer abgeschoben worden – 3030 weniger als im Vorjahreszeitraum, da waren es noch 23617. Seit 2016 gehen diese Zahlen jedes Jahr zurück. Das zeigt deutlich, dass die Politik der offenen Grenze für jedermann weiter fortgesetzt wird.

Ausreisepflichtig waren Ende November sage und schreibe 248.861 Ausländer ausreisepflichtig. Fünf Prozent mehr als im Jahr 2018. Knapp 200000 sind sogenannte „Geduldete“. Der wichtigste Duldungsgrund sind nach wie vor fehlende Ausweisdokumente. Es bleibt also dabei, dass derjenige, der seinen Pass entsorgt, bevor er über die Grenze tritt und „Asyl“ schreit, die besten Karten für einen dauerhaften Aufenthalt in der sozialen Hängematte Deutschlands hat.

Ebenso scheitern die Abschiebungen oft daran, dass die Beamten den Ausreisepflichtigen schlicht nicht angetroffen haben. Insgesamt misslangen auch fast 3000 Abschiebungen, weil es „Widerstandshandlungen“ gegeben habe oder ein Pilot den Transport ablehnte.

Die AfD steht für konsequente Rückführungen abgelehnter Asylbewerber und will wieder Ordnung ins immer noch vorherrschende Asyl-Chaos bringen. Dafür müssen endlich die bestehenden Gesetze wieder konsequent angewandt werden. Der Bundesregierung fehlt dafür der politische Wille!

TM

 

Schulbank – Schulstreik – Aufsichtsgremium

Schulbank – Schulstreik – Aufsichtsgremium

 

How dare you!

Mitschuldig ist es, das deutsche Unternehmen Siemens, wenn es tatsächlich eine Zugsignalanlage liefert. Nicht die Anlage ist das Problem, sondern wofür. Als könnte ein Kohlekraftwerk, eines von vielen Hunderten, die gebaut werden, nicht ohne Siemens betrieben werden.

Da schreien sie bei „Fridays-for-Future“ und wenn man ihnen mal Verantwortung anbietet, wird sie abgelehnt. Man habe schließlich Wichtigeres zu tun: Die Welt zu retten!“

Das grenzt nicht nur an Ãœberheblichkeit – das ist Ãœberheblichkeit schlechthin.

Ungeachtet dessen, daß wir es hierbei nicht mit einem jugendlichen Sheldon Cooper zu tun haben, sondern vielmehr mit einer verwöhnten 23-jährigen Studentin der Geographie (Stipendium der Grünen-nahen-Heinrich-Böll-Stiftung), bleibt die Frage offen, woher sie ihr Wissen bezieht und meint, anderen dadurch weit voraus zu sein.

Gleichermaßen kann man beobachten, inwieweit Neubauer selbst und die Truppe, die sie vertritt, mit gutem Beispiel voran gehen. Klimaneutral um die Welt fliegen? – Fehlanzeige. Kleidung, Handy und alles Weitere, was so hier und da auf den Demos aufgefahren wird… Klimaneutral? – Fehlanzeige.

So ist das nun mal: Den ganz Großen vorschreiben, wie sie wo zu agieren haben aber bitte nicht an die eigene Nase fassen.

How dare you?

TM

 

AfD wehrt sich gegen instrumentalisierten Verfassungsschutz

AfD wehrt sich gegen instrumentalisierten Verfassungsschutz

 

Der Verfassungsschutz als instrumentalisiertes Herrschaftsinstrument der Altparteien hat gegen Ende des Jahres 2019 verlauten lassen, die „Junge Alternative“ und den „Flügel“ als Verdachtsfall zu beobachten. Die AfD wird sich gegen diese unsäglichen Behauptungen nun zur Wehr setzen.


Hier ist die vollständige Pressemitteilung der Bundespartei:

Jörg Meuthen: Die AfD geht mit zwei Klagen gegen den Verfassungsschutz vor

Der Bundesvorstand der AfD hat am Freitag bei seiner Sitzung in Berlin beschlossen, juristisch gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vorzugehen. Mit zwei Klagen will die Partei erreichen, dass die Behörde den sogenannten „Flügel“ und die Nachwuchsorganisation Junge Alternative nicht länger als Verdachtsfälle führt.

Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen erklärt dazu:

„In zwei Klageschriften, die am Montag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht werden, wehrt sich die AfD gegen die Einstufung der Jungen Alternative und des ‘Flügels‘ als angebliche Verdachtsfälle durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Nach unserer Ansicht gibt es keine tatsächlichen Anhaltspunkte, die eine Einstufung der JA als Verdachtsfall rechtfertigen. Genau dies ist nach der gängigen Rechtsprechung aber eine zwingende Voraussetzung. Für solche Anhaltspunkte bedarf es mehr als bloßer Vermutungen. Zudem hat die Junge Alternative noch vor der öffentlichen Einstufung als Verdachtsfall zahlreiche Maßnahmen eingeleitet, um einer entsprechenden Behandlung durch den Verfassungsschutz entgegenzuwirken. So ist beispielsweise der Landesverband Niedersachsen aufgelöst worden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die AfD in ihrer Bundessatzung ganz eindeutig festgeschrieben hat, dass kein Mitglied einer extremistischen Organisation Parteimitglied werden kann.

Der sogenannte ‘Flügel‘ ist kein Verein und auch keine offiziell anerkannte Teilorganisation der AfD. Beim ‘Flügel‘ handelt es sich um überhaupt keine Organisation, sondern allenfalls um eine vage Sammelbezeichnung für einzelne, wechselnde, nirgendwo definierte AfD-Mitglieder von unbekannter Anzahl und Identität. Hinzu kommt, dass sich die öffentliche Bekanntmachung der Einstufung des ‘Flügels‘ als Verdachtsfall nicht nur negativ auf das Ansehen der AfD auswirkt, sondern auch ihre Attraktivität beim Wähler schmälert. Diese Maßnahme des Verfassungsschutzes greift also direkt in den demokratischen Willensbildungsprozess ein, obwohl keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den Verdacht existieren, dass es sich beim ‘Flügel‘ um eine extremistische Bestrebung im Sinne des Bundesverfassungsschutzgesetzes handelt.

Das Kölner Verwaltungsgericht hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz im vergangenen Jahr bereits untersagt, die AfD öffentlich als Prüffall zu bezeichnen. Wir sind optimistisch, dass das Gericht den Verfassungsschutz auch in den Fällen der Jungen Alternative und des ‘Flügels‘ in die ihm vorgegebenen rechtsstaatlichen Schranken verweisen wird.“


TM