180 Milliarden Euro Schulden! Olaf Scholz und seine Misswirtschaft

180 Milliarden Euro Schulden! Olaf Scholz und seine Misswirtschaft

Das bürgerliche Gesicht für einen vornehmlich linken Wahlkampf: Bundesfinanzminister Olaf Scholz wird die Sozialdemokraten in den Bundestagswahlkampf 2021 führen und soll mit seinem ruhigen Auftreten einige Wähler aus der Mitte für die komplett nach links gerückte Partei gewinnen.

Zum Ärger der Sozen läuft die geplante Kampagne bisher mehr als bescheiden. Die Umfragewerte sind weiterhin weit unterdurchschnittlich und der Wirecard-Skandal drängt zusehends in die Öffentlichkeit. Hinzu kommen desaströse Zahlen aus dem Finanzministerium, welche von Monat zu Monat schlimmer werden. Die Bundesrepublik steht vor einem Schuldenberg, welchen die kommenden Generationen mühsam abtragen müssen.

Auch der vom Haushaltsausschuss beschlossene Finanzetat für das Jahr 2021 treibt die roten Zahlen weiter in ungeahnte Höhen. Eine maßvolle Corona-Politik und mehr Freiheit für die Unternehmen hätte diese Schuldenkatastrophe verhindern können. Nun steht das ganze Land für den Lockdown-Wahnsinn in der Kreide.

Olaf Scholz – Der Herr der Schulden

Mehrere Stunden dauerten die Verhandlungen der Haushälter im Bundestag an, ehe den Medienvertretern das finale Ergebnis präsentiert wurde. Knapp 180 Milliarden Euro neue Schulden möchte die Große Koalition aufnehmen, insgesamt sind Ausgaben von 498,6 Milliarden Euro geplant.

Der Entwurf, welcher als Grundlage für die Verhandlungen diente, war von Finanzminister Olaf Scholz ausgearbeitet und vom Kabinett im September gebilligt worden. Der Sozialdemokrat hatte in den darauffolgenden Monaten noch einige Änderungen vornehmen müssen und die geplanten Zusatzkredite, aufgrund der Kosten für einen Corona-Impfstoff sowie weitere Hilfen für die vom Lockdown lahmgelegte Wirtschaft, um knapp 85 Milliarden Euro nach oben korrigiert. Die letzte Überarbeitung nahm Scholz nach der Merkel-Ministerkonferenz vor, bei welcher die Dezemberhilfen und eine Verlängerung des Lockdowns vereinbart worden waren. Auch der Ausschuss nahm abschließend noch Korrekturen vor und schraubte das Budget an einigen Stellen zurecht.

Am Ende steht ein einzigartiger Haushalt, welcher Deutschland in eine neue Schuldenkrise stürzt.

Wer soll das bezahlen?

Die Menschen in Deutschland haben Hilfe verdient. Allen voran die vom Lockdown betroffenen Branchen brauchen finanzielle Unterstützung. Anstatt jedoch den kommenden Generationen einen nicht abtragbaren Schuldenberg zu hinterlassen, sollten die fleißigen Gastronomen, Eventveranstalter und Selbstständige endlich wieder das tun dürfen, was sie schon lange fordern: In sicheren Hygienekonzepten, welche sie in Vertrauen auf die politischen Verantwortungsträger selbst finanzierten, ihre Geschäfte öffnen und selbst Umsätze erzielen. Der stetige Alarmismus der Bundesregierung mit Blick auf die Neuinfektionen verhindert diese wirtschaftliche Freiheit, obwohl genannte Branchen nach offiziellen Zahlen keine Corona-Hotspots sind. Alles wird geschlossen gehalten, die Schulden steigen unaufhörlich.

Am Ende werden unsere Kinder und Enkel bezahlen müssen.

TM

Böse Bescherung! Die neuen Merkel-Corona-Regeln

Böse Bescherung! Die neuen Merkel-Corona-Regeln

Die Beratungen zwischen Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten sind beendet. In diesem Gremium wurden neue Regeln erlassen, welche die Freiheiten der Bürger über die Weihnachtstage klären und bis ins neue Jahr gelten sollen. Die Kanzlerin und der bayrische Ministerpräsident Markus Söder sollen sich in den Konferenzen als Befürworter härterer Regeln hervorgetan haben.

Der Lockdown wird verlängert! Mindestens bis 20. Dezember, aber wahrscheinlich sogar bis zum Januar!

Der neue Maßnahmenkatalog greift wie nie zuvor in die Wirtschaft und die Privatsphäre der Bürger ein. Die Feiertage und Schulen spielen im neuen Papier eine große Rolle, ebenso wird zur Freude von Amazon und Co. das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten dramatisch reguliert.

Die neuen Verordnungen, welche die Kanzlerin und ihre Minister unter den Weihnachtsbaum legen, finden Sie folgend in einer Übersicht. Weitere Verschärfungen sollen ab einem Inzidenzwert von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern erfolgen können. Wie genau diese erweiterten Maßnahmen aussehen, sind wohl vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Die neuen Regeln des Merkel-Ministerpräsidenten-Treffens:

Treffen und Feiern

Die Treffen mit weiteren Personen im eigenen Haushalt werden ebenso dramatisch reduziert. Nach Planung von Merkel und Ministern sollen sich nur noch zwei Haushalte mit maximal fünf Personen in einer Wohnung treffen dürfen. Für die Weihnachtsfeiertage soll ab 23. Dezember diese Regelung auf zehn Personen verschiedener Haushalte ausgeweitet werden. Treffen sollen im „engsten Familien- oder Freundeskreis“ stattfinden.

Einkäufe und Shopping:

Die Einzelhändler, Supermärkte und Shopping-Center dürften das Papier der Merkel-Ministerkonferenz mit besonderer Wut im Bauch lesen. Zukünftig darf sich in Geschäften, welche über 800 qm Fläche aufweisen, nur noch ein Kunde pro 20 Quadratmeter aufhalten. Hinzu wird die Maskenpflicht ausgeweitet und gilt vor den Läden und auf Parkplätzen. Durch die neue Regelung sind wohl Warteschlangen vor Supermärkten zu erwarte.

Bei kleineren Geschäften gilt weiterhin die Regel mit 10 Quadratmetern pro Kunden.

Schulbetrieb:

Im Bildungsbereich scheint der Berliner Stammtisch auf das Zauberwort „Maske“ zu setzen. In Regionen mit deutlich über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern soll die Pflicht eines Mund-Nasenschutzes auf dem Schulhof und dem Unterricht ab der siebten Klasse gelten, in der fünften und sechsten Klasse könnte die Pflicht noch folgen. Der Beginn der Weihnachtsferien wird in nahezu allen Bundesländern auf den 16.12/19.12 datiert. Bei einem Corona-Fall in einer Klasse wird hart durchgegriffen: In diesem Fall müssen sich ausnahmslos alle Schüler in häusliche Quarantäne begeben. Ab der 8. Klasse soll bei dem oben genannten 200-Neuinfektionen-Inzidenz-Wert Wechsel-Unterricht möglich sein.

Bahn-Fernverkehr

In der Bahn sollen Maskenkontrollen verstärkt werden. Pro Zweier-Sitz ist nur noch Platz buchbar. Bei Sitzgruppen dürfen sich Personen nur noch diagonal gegenüber sitzen. Ausnahmen soll es für Personen aus einem Haushalt geben.

Silvester und Böller:

Eigenes Feuerwerk soll laut Beschluss im privaten Rahmen erlaubt bleiben, jedoch auf belebten Plätzen und Straßen verboten werden. Die genaue Festlegung, um welche Orte es sich im Speziellen handelt, sollen die Städte und Kommunen übernehmen.

Der Urlaubsappell:

Ski- oder Winterferien sollen möglichst bis 10. Januar vermieden werden. Dazu rufen die Konferenzteilnehmer die Bürger auf.

Der Kulturbankrott:

Kinos, Theater und ähnliche Kulturhäuser sollen weiterhin geschlossen bleiben. Ein harter Schlag für die auf Publikum angewiesenen Unterhaltungsbetriebe. Wann diese wieder öffnen dürfen, ist völlig offen.

Gastronomie und Hotels

Bei Restaurants und Hotels wird der Lockdown knallhart fortgesetzt. Mindestens bis 20. Dezember wird kein Restaurant öffnen dürfen. Es wird schon angenommen, dass das auch noch bis in den Januar verlängert wird. Ein schwerer Schlag für eine ohnehin schon verzweifelte Branche. Söder sagte in der Pressekonferenz, dass in diesen Ferien Reisen zu unterlassen wären.

Neue Corona-Regeln: Ein Weihnachtsfest der Verbote

Allen voran die Gastronomie, Hotels, Geschäfte in den Innenstädten und die Kultureinrichtungen treffen die neuerlichen Einschränkungen hart. Ein Weihnachtsgeschäft wird fast vollständig verhindert, während sich die großen Konzerne ins Fäustchen lachen. Merkel und Co. richten mit ihren weiteren Verbotsforderungen immensen Schaden an. Es wird wohl für viele nicht das Fest der Liebe, sondern entgegen der Behauptung der Kanzlerin ein Fest der Pleite und Einsamkeit.

TM

Immunität bald weg? Staatsanwaltschaft jagt Bodo Ramelow!

Immunität bald weg? Staatsanwaltschaft jagt Bodo Ramelow!

Es war ein erneuter Tiefpunkt von Bodo Ramelow im thüringischen Landtag!

In der Parlamentsdebatte am 17. Juli griff der Thüringer AfD-Abgeordnete Stefan Möller die Linkspartei verbal an. Der 45-Jährige bezeichnete den Verfassungsschutz als skandalgeneigt und fragte den für viele Jahre von der Behörde überwachten Ministerpräsidenten:

„Wer da schon alles Tolles beobachtet wurde, nicht wahr, Herr Ramelow?“

Der zu Ausrastern neigende linke Länderchef konnte sich daraufhin nicht zurückhalten. Zuerst zeigte er Möller den Mittelfinger und bezeichnete ihn anschließend als „widerlichen Drecksack“. Björn Höcke, der Vorsitzende der Thüringer AfD-Fraktion, beantragte daraufhin die Einberufung des Ältestenrates des Landtages.

Auch einige Minuten später zeigte der jähzornige 64-Jähirge keinerlei Reue für die primitive Geste. Auf Twitter schrieb der Ministerpräsident, dass er sich in seiner „antifaschistischen Grundhaltung niemals von der AfD instrumentalisieren lassen“ werde. In einem Fernsehinterview wiederholte das Mitglied der Linkspartei seine Beleidigungen sogar. Auf eine Entschuldigung wartet der geschädigte AfD-Abgeordnete Möller bis heute.

Der Wutausbruch könnte für Bodo Ramelow einige Monate später ein Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat sich eingeschaltet und überprüft die Vorgänge. Das Opfer des Wutausbruchs hatte zuvor Anzeige erstattet.

Bekommt das thüringische Landesoberhaupt nun eine gerechte Strafe? Oder steht Frau Merkel wieder bereit und hilft ihrem linken Ministerstammtischfreund, ähnlich wie bei seiner verlorenen Wahl Anfang des Jahres?

Bodo Ramelow: Immunitätsaufhebung und Beleidigung

Konkret geht die Staatsanwaltschaft aus Thüringen dem Vorwurf der Beleidigung nach. Daher hat die Behörde die Aufhebung der Immunität des Ministerpräsidenten beantrag. Das Schreiben soll schon im Landtag eingegangen und auf eine erste Prüfung gefolgt sein, ob sich aus den geäußerten Vorwürfen ein Anfangsverdacht ergibt.

Die Entscheidung, ob die Immunität tatsächlich aufgehoben wird, obliegt dem Justizausschuss des Landtags in Erfurt. Der Vorsitzende des Ausschusses ist in diesem Fall der angegriffene AfD-Abgeordnete Möller selbst. Dieser ließ jedoch auf der Nachrichtenplattform Twitter verlauten, „zur Wahrung der Neutralität die Sitzung des #Justizausschuss bei der Entscheidung über die #Immunität von #Ramelow nicht leiten“ zu wollen.

Falls der Ausschuss die Immunität Ramelows aufhebt, können die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beginnen. Im Falle einer Verurteilung vor Gericht drohen dem Linken nach Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Hilfe erhofft sich der Linke hierbei von Parteifreund Gregor Gysi, welchen Ramelow als Anwalt engagieren möchte.

Bodo Ramelow juristisch in die Schranken weisen!

Das unwürdige Verhalten der SED-Nachfolgerpartei hat nun endlich ein juristisches Nachspiel. Die Beleidigungen und die Mittelfinger-Geste von Rambo-Ramelow haben im Juli jegliches Mindestmaß an Anstand und Würde unterschritten und sollte jedem Thüringer zu denken geben. Die zuständigen Gerichte werden sich hoffentlich bald mit dem Fall beschäftigen können und den jähzornigen Ministerpräsidenten in die Schranken weisen. Ein Rücktritt wäre spätestens dann unvermeidlich.

TM

Gebührenerhöhung: Georg Restle schwingt die Nazikeule

Gebührenerhöhung: Georg Restle schwingt die Nazikeule

Deutschland befindet sich durch eine völlig verfehlte Corona-Politik der Altparteien am Rande des wirtschaftlichen Kollapses. Geschäfte und Gaststätten sind zwangsgeschlossen, die Umsätze in mehreren Branchen brechen ein wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. Und schon am kommenden Mittwoch möchte Angela Merkel mit ihren Ministerpräsidentenkollegen über eine Ausweitung der Lockdown-Maßnahmen beraten und die betroffenen Unternehmer noch weiter in das finanzielle Intensivbett drücken. Millionen Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel.

In dieser Zeit der Sparsamkeit und Not möchte der selbstgerechte öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Erhöhung der ohnehin teuren GEZ-Gebühr von 17,50 Euro auf 18,36 Euro durchdrücken. Und dies, obwohl die Bürger schon jetzt 8,5 Milliarden Euro jährlich an den Staatsfunk überweisen und somit weltweit die höchste Abgabe leisten müssen.

Schon lange kämpft die Alternative für Deutschland gegen den völlig aufgeblasenen Medienapparat an. Unverhältnismäßige Gehälter, ein langweiliges Programm und eine komplett subjektive Berichterstattung sorgen dafür, dass ARD, ZDF und Co. keine wirkliche Begründungsgrundlage für ihre Gebühren haben. Daher spricht sich die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag schon lange für eine massive Verschlankung des Medienapparates aus.

Ein großer Erfolg kann nun aus Sachsen-Anhalt vermeldet werden. Da unsere Bürgerpartei ihre Zustimmung zur Erhöhung der Zwangsgebühr versagt, gerät auch die Landes-CDU unter Druck und verweigert ihre notwendige Unterschrift. So könnte das Ansteigen des Rundfunkbeitrags verhindert und Millionen Haushalte finanziell entlastet werden.

Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern bricht nun offensichtlich Panik aus. Unter anderem meldet sich der Polit-Aktivist und ARD-Moderator Georg Restle zu Wort und schwingt fleißig die Nazikeule.

Fürchtet da jemand um seine fürstliche und völlig überzogene Entlohnung?

Erwartbares Manöver vom linken Aktivisten Georg Restle

Wie ein Hilfeschrei wirkt der Tweet, welchen Restle in die Tasten seines Laptops zittert.

Natürlich gendergerecht formuliert der ARD-Mitarbeiter:

„Wo bleiben die VerteidigerInnen des ÖRR? […] Hier geht´s nicht um Finanzierungsfragen, sondern um eine Schwächung des ÖRR, der Rechtsextremisten in diesem Land ein Dorn im Auge ist.“

Twitter: Georg Restle schwingt die Nazikeule

Anschließend stülpt Restle dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk pauschal die Opferrolle über:

„[…]  Und den  Gürtel schnallt der ÖRR schon seit vielen Jahren enger. Ist Ihnen entgangen, dass es keine Erhöhung über viele Jahre gab?“

Twitter: Georg Restle schwingt die Nazikeule

Bei einem Blick auf die fürstlichen Gehälter der Mitarbeiter kann die Aussage als zumindest fragwürdig entlarvt werden. Der Intendant des WDR, Tom Buhrow, kassierte 2019 ein Grundgehalt von rund 395.000 Euro. Die Gehälter seiner Kollegen von den anderen Sendern liegen nicht unweit dahinter. Einfache Redakteure können über 10.500 Euro im Monat verdienen, Direktoren sogar knapp 20.000 Euro.

Völlige Wahnsinnsummen, welche nicht zu rechtfertigen sind.

Mit der unverschämten Beleidigung von „Rechtsextremisten“ versucht Restle offensichtlich, jede anständige und zielführende Diskussion mit der Nazikeule zu erschlagen. Ein mehr als durchschaubares Manöver. Hinzu verkennt er realitätsfremd die wirtschaftliche Situation von Millionen Menschen in Deutschland. Arrogant schreibt er weiter:

Twitter: Georg Restle schwingt die Nazikeule

Öffentlich-rechtlicher Linksfunk!

Georg Restle steht sinnbildlich für den neuen Typ Journalismus in Deutschland. Haltung statt Fakten, Erziehung statt eigener Meinungsbildung, grüne Lobpreisung statt kritischer Berichterstattung. Dass jede Diskussion um eine Verschlankung mit Nazi- und Rechtsextremismus-Vorwürfen beantwortet wird, zeigt die Ignoranz und Arroganz in den Redaktionsstuben.

TM

Freizeitsport verbieten? Lauterbachs Verbotsgedanken gehen weiter

Freizeitsport verbieten? Lauterbachs Verbotsgedanken gehen weiter

Isolation. Quarantäne. Hilflosigkeit.

Die Corona-Zeit ist eine Zeit des Verzichts und der Einsamkeit. Die Bundesregierung erlässt im Infektionszahlen-Wahn Verbote und Isolationsappelle, wodurch die Bürger des Landes zusehends eingeschränkt werden und die Gefahr für psychische Schäden durch fehlende soziale Kontakte gravierend ansteigt. Gerade in dieser Zeit bietet der Sport eine Flucht aus der grauen Corona-Realität und verschafft eine Steigerung des Wohlbefindens. Beispielsweise ein Tennis oder Badmintonspiel unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln verschafft Glücksgefühle und stärkt die Abwehrkräfte des Körpers. Eine wünschenswerte Steigerung des körperlichen Selbstschutzes vor Viren und Krankheitsüberträgern.

Der Talkshowdauergast und selbst ernannte Gesundheitsexperte Karl Lauterbach von der SPD bezieht diese Aspekte anscheinend weniger in seine Überlegungen mit ein. In einem Interview schließt er im Hinblick auf die Merkel-Ministerkonferenz am kommenden Mittwoch ein komplettes Verbot des Freizeitsports in Deutschland nicht aus. Darüber hinaus nimmt er auch den Profisport in den Blick und kommt zu einer düsteren Vorhersage.

Ob Chips und Couch wirklich mehr helfen als Sport und körperliche Ertüchtigung?

Fallzahlen als neue Ersatzreligion

Der 57-Jährige könne sich laut dem vorliegenden Interview gut vorstellen, dass die Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten den Freizeit- und Profisport im Hallenbereich am Mittwoch komplett verbietet. Eine sichere Begleitung des Hallensports sei nicht möglich, so Lauterbach. Auch Corona-Tests für die aktiven Sportler würden keine weitere Sicherheit schaffen. Zwar habe der Sport einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft, dieser könne aber auch allein ausgeführt werden. Eine Kontaktreduktion von 75 Prozent sei entscheidend, auch im Bereich des Sports. Daher empfiehlt Lauterbach einen Spaziergang oder Joggen als Alternativen. Wann der Freizeitsport wieder voll aufgenommen werden könnte, möchte Lauterbach hierbei nicht beantworten.

Einen Blick wirft der SPD-Mann auch auf den Profisport. Die Geisterspiele der Profifußballliegen hätten sich sicherer erwiesen als gedacht. Bei steigenden Fällen in den Klubs sei aber auch eine Fortführung dieser Profispiele schwierig.

„Völlig realitätsfremd“ nennt Lauterbach die Forderungen einiger Fußball-Bundesligisten, wieder Zuschauer in den großen Stadien der Republik zuzulassen. Auch hier verweist der Sozialdemokrat in auf die Vermeidung unnötiger Kontakte zur Pandemiebekämpfung. Auch die aufwendigen Hygienekonzepte der Profivereine könnten ihre Wirkung so nicht entfalten.

Der Panikmacher der Nation

Es ist nicht das erste Mal, dass Karl Lauterbach mit restriktiven Forderungen in der Corona-Pandemie auf sich aufmerksam macht. Schon zur Unverletzlichkeit der Wohnung äußerte der Sozialdemokrat fragwürdige Gedanken und zeigte sich in Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Beschwörer apokalyptischer Weltuntergangsszenarien. Nun erfüllt der SPD-Mann Sportmuffeln noch einen besonderen Dienst und opfert noch den letzten Rest Freizeit dem Fallzahlenaltar. Die Einschränkungen der Menschen erreichen immer neue Dimensionen.

TM

Die Grünen beim Infektionsschutzgesetz! Zustimmung der Verbotspartei

Die Grünen beim Infektionsschutzgesetz! Zustimmung der Verbotspartei

Es war ein turbulenter Tag in Berlin.

Im Regierungsviertel versammelten sich Tausende Menschen zu einer Demonstration gegen das Bevölkerungsschutzgesetz, im Parlament brach eine hitzige Debatte darüber aus. Am Ende stand ein klares Ergebnis für das neue Gesetz der Bundesregierung. Anschließend gelangten die Unterlagen in Windes Eile in den Bundesrat und zum Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier. Das neue Bevölkerungsschutzgesetz ist somit beschlossen und die Freiheitsrechte der Bürger wie nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bedroht.

Im Schatten der Debatte ging unter, dass nicht nur die Union und die SPD für den Entwurf stimmten, sondern auch die Grünen. Als einzige Oppositionspartei fand bei den schon früher als Verbotspartei bekannten Grünen der Entwurf nahezu vollständig Zustimmung. Von 67 Abgeordneten stimmten 65 mit Ja.

Die Grünen beim Infektionsschutzgesetz

Ein Ergebnis, was letztlich zu einer Partei passt, die ständig damit beschäftigt ist, das Land erziehen zu wollen. Sei es mit Gender-Ideologie, Endzeit-Stimmung beim Klima oder einer Migrationspolitik, die grundsätzlich jede Form der Einwanderung als positiv betrachtet.

„Gut begründete, evidenzbasierte Maßnahmen“

Im Redebeitrag lobte Manuela Rottmann, welche in der hitzigen Diskussion für die Grünen sprach, wichtige Punkte im debattierten Gesetz und betonte das notwendige Minimum an sozialen Kontakten.

Die 48-jährige erläuterte, dass mit damit eine Grundlage für „gut begründete, evidenzbasierte Maßnahmen“ gelegt werde, welche „auch einer gerichtlichen Begründung standhalten”. Im Kern wurde keine größere Kritik formuliert, einzig an einzelnen Stellen des Gesetzes wie dem zu kurz gekommenen Kindeswohl. Außerdem fordern die Grünen eine umfangreiche Berichtspflicht der Bundesregierung und eine Beachtung des eigenen Antrags. Das war es aber auch schon.

Besonders auffällig war in der Grünen Rede noch der Abgesang auf die anderen Oppositionsparteien. Rottmann warf den Gegenstimmen vor, „der Laden“ würde so nicht zusammengehalten werden.

Auch auf ihrem Twitter-Kanal feierten die Grünen im Bundestag das neue Gesetz und die rasante Verabschiedung durch alle notwendigen Institutionen. „Damit gibt das Parlament den Corona-Maßnahmen jetzt einen Rahmen“, so Kathrin Göring-Eckardt im Video. Mit dem Gesetz seien die Grundrechte jetzt besser geschützt, die Bekämpfung der Pandemie würde demokratischer und rechtssicher gemacht. „Das Gesetz grenzt ein und schützt unsere Grundrechte!“, so Göring-Eckardts verzerrtes Fazit.

Grüne Verbotspartei: Mit allen Mitteln an die Macht

Mit jedem weiteren Tag im Parlament werfen sich die Grünen den Regierungsparteien, insbesondere der CDU, mehr an den Hals. Göring-Eckardt und Co. scheint jedes Mittel recht, sich als perfekter Koalitionspartner zu positionieren. Wenn es darum geht, die Bürger auch in der Corona-Krise noch mehr zu bevormunden, dann ist auf die Grünen Verlass.

TM

Demokratie ist nicht verhandelbar! NEIN zum Infektionsschutzgesetz

Demokratie ist nicht verhandelbar! NEIN zum Infektionsschutzgesetz

Es geht um Grundrechte, Freiheit und Demokratie.

Im Galopp rast die Große Koalition über die Hürden zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz. Nach wenigen Tagen Scheinverhandlung, bei welchen den Oppositionsfraktionen teilweise nur zwei Minuten Redezeit und weniger als ein Tag Vorbereitung eingeräumt wurde sowie zahlreiche Änderungsanträge eingingen, geht es abschließend noch in die parlamentarische Debatte. Der Bundesrat und die Unterschrift des Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier sollen wenige Stunden später folgen. Schon Anfang Dezember soll das neue Gesetz nach diesem schwarz-roten Sprint in Kraft treten.

In den Abgeordnetenbüros des Bundestages gehen in diesen Tagen unzählige E-Mails und Briefe ein. Die Bürger zeigen sich besorgt über das neue Gesetz und äußern ihre berechtigten Zweifel an der Rechtmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, welche die Bundesregierung ergreifen möchte.

Auch die AfD steht dem geplanten Gesetz äußerst kritisch gegenüber. Die Fraktion im Deutschen Bundestag wird mit Nein stimmen und mit diesem Votum die Zustimmung zum Gesetz verweigern.

Dabei spielen verschiedene Gründe eine entscheidende Rolle. Weshalb die schwarz-roten Bestimmungen so kritisch und problematisch sind, kann anhand drei entscheidender Punkte festgehalten werden.

Wann existiert eine epidemische Lage?

Das erste große Probleme im vorliegenden Gesetzesentwurf besteht im Interpretationsspielraum über die Feststellung, wann überhaupt eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ vorliegt. Dies ist in der Schrift nicht genau definiert. Festgeschrieben ist, dass der Bundestag besagte Lage feststellt und auch wieder aufhebt. Dieser Fall soll zur Vorbeugung einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit angewendet werden oder wenn das Funktionieren des Gemeinwesens erheblich gefährdet ist.

Wissenschaftliche Evidenz oder eine Unterlegung aufgrund von klar belegbaren Fakten? Komplette Fehlanzeige! Ob die GroKo bei der nächsten Schnupfen-Welle wieder eine „epidemische Notlage“ ausruft?

Die unverhältnismäßigen Verbote ohne Abwägung

Der neu eingeführte Absatz 1 im Paragraf 28 bringt eine neue Welle an Zwangsmaßnahmen und Verboten mit sich. In nahezu alle Lebensbereiche und kulturellen Zweige kann die Bundesregierung ohne eine Abwägung von wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Fakten mit dem neuen Gesetz eingreifen: in die Kultur, den Sport, die Freizeit der Bürger. Hinzu kommen nahezu freie Verfügungen über Restaurant- und Hotelschließungen sowie Verbote der Reise, des Ausgangs oder von Genussmitteln.  Führende Verfassungsrechtler sehen die Regelung aufgrund fehlender Gewichtung und Abwägung als verfassungswidrig an.

Die Unabsehbarkeit der Maßnahmen

Ebenso kritisieren Rechtsexperten die fehlenden Begründungen für die immer massiveren Eingriffe in die Grundrechte der Bürger. Das Ausmaß oder der Zweck der Rechtsverordnungen ist kaum mehr erkennbar, Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sind schon lange zu hören. Es gibt kaum Begründungen, aber umso mehr willkürlich wirkende Verbote und Vorschriften. Dies ist mit den Gedanken des Grundgesetzes nicht mehr vereinbar.

Hinzu kommen selbst festgelegte Richtwerte wie die Grenze von 50 Neuinfektionen, für dies es keine (!) wissenschaftliche Grundlage gibt.

Der Bundestag schafft sich ab!

Der vorliegende Entwurf, welcher schon bald gesetzliche Realität werden soll, ist eine einzige Farce und Verhöhnung der parlamentarischen Demokratie. Die AfD lehnt diese neue Dimension der Bürgerbeschränkung kategorisch ab und fordert stattdessen die Aufhebung der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ und die Einsetzung einer ständigen Epidemie-Kommission, welche Handlungsempfehlungen für das Parlament erarbeitet. Weitreichende Grundrechtseingriffe können nicht mit einem im Sprinttempo verabschiedeten Gesetz legitimiert werden.

NEIN zum Infektionsschutzgesetz!

TM

Rechtsexperte: Merkel-Konferenzen verstoßen gegen Demokratieprinzip

Rechtsexperte: Merkel-Konferenzen verstoßen gegen Demokratieprinzip

Und schon ist das nächste Treffen beschlossen. Am 25.11 werden Angela Merkel und die Ministerpräsidenten erneut zusammenkommen, wohl härtere Maßnahmen ausrufen und die Bürger in ihren Grund- und Freiheitsrechten weiter beschneiden. Schon zahlreiche Treffen in dieser Konstellation fanden seit Ausbruch des Corona-Virus statt, jedes Mal wurden am Parlament vorbei neue Beschlüsse und Verordnungen an die Menschen in Deutschland delegiert.

Die Kritik an dieser Ignoranz des Parlaments wurde in den letzten Wochen zusehends lauter.  Verschiedene Verfassungsexperten stellten die Rechtmäßigkeit dieser Hinterzimmertreffen infrage, allen voran die AfD forderte vehement einen Einbezug des Bundestags und der Parlamentarier in die weiteren Beschlussprozesse.

Auch der bekannte Verfassungsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz hat eine klare Meinung zu den Beschlüssen von Kanzlerin und Länderchefs sowie den erlassenen Grundrechtsbeschränkungen. Im Interview mit dem Magazin „Tichys Einblick“ nennt er verfassungsrechtliche Bedenken und betont die Unverhältnismäßigkeit der Einschränkungen.

Merkel-Ministerpräsidenten-Treffen verstoßen gegen das Demokratieprinzip

Zu Beginn leitet das Interview zu den elementaren Einschränkungen der Grundrechte, welche seit Beginn der Corona-Pandemie und dem Ausrufen eines epidemischen Notstands nationaler Tragweite vorgenommen werden. Auf die Frage, ob er dieses Vorgehen der Bundesregierung für verfassungsgemäß halte, antwortet Scholz, dass bisher keine Antwort auf den verhältnismäßigen „Ausgleich für den Verzicht auf bestimmte Rechte“ geschaffen wurde.

Weiter müsse für alle Maßnahmen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelten. Dies sei nicht in jedem Fall erfüllt, so Scholz weiter. Weit bedenklicher halte er jedoch das Zustandekommen der gefällten Entscheidungen.

Der 83-Jährige präzisiert, dass das geschaffene Gremium aus Merkel und Ministerpräsidenten in dieser Form in „unserer Verfassung“ nicht vorgesehen sei. Die Existenz verstoße schlicht gegen das Demokratieprinzip, so Scholz. Weiter führt der Verfassungsrechtler aus, dass eigentlich die Legislative für Grundrechtsfragen zuständig sei und keine „exekutivischen Regime“.

„Beschlüsse durch nicht legitimierte Instanz“

Klar und deutlich wird Scholz auf die Frage nach einem legitimen Zustandekommen der entsprechenden Beschlüsse. Der Verfassungsexperte bezeichnete die Instanz als nicht legitimiert und unterstellt dem Gremium, rechtliche Gegebenheiten nicht akzeptieren zu wollen. Auch das späte Aufwachen des Bundestags kritisiert der ehemalige Verteidigungsminister mit markigen Worten.

Ebenso hält Scholz, auf Formulare zur Meldung von Mitbürgern in der Corona-Zeit hingewiesen, eine „Prävention durch Denunziation“ für den absolut falschen Weg. „Ein solches Denken verbietet sich von selbst“, gibt der Verfassungsrechtler zu Protokoll. In seinen abschließenden Sätzen benennt er konkret die verhängten Kontaktsperren für „einfach unverhältnismäßig“. Gleich urteilt Scholz über das Verbot von Gaststätten und das Beherbergungsverbot. Nicht die einzelnen Maßnahmen an sich, sondern das Zustandekommen dieser sei verfassungswidrig.

Keine Legitimation, keine demokratische Basis

Rupert Scholz zeigt mit Expertise und Fachkenntnis eindeutig auf, dass der Merkel-Ministerstammtisch keine legitimierte Instanz darstellt und ebenso wenig eine demokratische Basis hat. Die Kritik vieler Bürger und der AfD, es werde in Krisenzeiten am Parlament vorbeiregiert und unverhältnismäßige Maßnahmen ergriffen, teilt auch der Staatsrechtler. Ob das Parlament jetzt endlich ernsthaft in eine Entscheidungsfindung miteinbezogen wird, ist fraglich. Am 25.11 geht es ja schon wieder mit den Hinterzimmer-Beschlüssen weiter.

TM