Beitragserhöhung: Regierungstreue Rundfunkanstalten klagen erfolgreich

Beitragserhöhung: Regierungstreue Rundfunkanstalten klagen erfolgreich

Aufgrund der fehlenden Zusage des Bundeslandes Sachsen-Anhalt im Dezember 2020 wurden die Rundfunkbeiträge damals nicht von 17,50 Euro auf 18,36 Euro erhöht. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender klagten – und bekamen jetzt vom Bundesverfassungsgericht Recht.

Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit durch seine Blockade im Dezember vergangenen Jahres verletzt hat. Dies geht aus einer Pressemitteilung von Donnerstagmorgen hervor. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der zunehmenden Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zeiten „vermehrten komplexen Informationsaufkommen“. Die Aufgabe des Rundfunks sei es, durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten” die Wahrheit unverzerrt darzustellen.

Somit hatten die Verfassungsbeschwerden, die von den öffentlich-rechtlichen Sendern gestellt wurden, Erfolg. Der Weg für eine weitere Gebührenerhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 ist nun frei. Bis eine Neuregelung vereinbart wird, gilt nach Beschluss des Verfassungsgerichtes die ursprüngliche Regelung rückwirkend seit 20. Juli. Der Rundfunkbeitrag steigt somit monatlich um 86 Cent.

Und das nach einer der schwersten Wirtschaftskrisen der Bundesrepublik Deutschland und einer Flutkatastrophe, bei der hunderte Menschen all ihr Hab und Gut verloren.

Rückblick: Sachsen-Anhalt im Dezember

Im vergangenen Dezember war es im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Showdown gekommen. Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff (CDU) hatte den Gesetzentwurf zurückgezogen, da sich abzeichnete, dass nicht seine gesamte Fraktion die Erhöhung mittragen würde. Mit der größten Oppositionsfraktion der AfD wollte Haseloff jedoch nicht gemeinsam abstimmen. Weil jedoch alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen, war die Erhöhung blockiert. Bis heute.

TM

Steuerverschwendung: Kosten für Bundestagsneubau explodieren!

Steuerverschwendung: Kosten für Bundestagsneubau explodieren!

Einem Medienbericht zufolge liegen die Kosten für den Bundestagsneubau deutlich über den bisherigen Erwartungen. Statt den geplanten 190 Millionen sollen sich die Gesamtkosten nun auf über 332 Millionen Euro belaufen.

Laut des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) wurden schon ca. 256 Millionen Euro für die Erweiterung des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses im Regierungsviertel in Berlin ausgegeben. Zudem kann der Bau erst im kommenden Jahr beendet werden. Verwendung findet die Gebäudeerweiterung in erster Linie für zusätzliche Büros von Abgeordneten. Die Finanzierung erfolgt durch Steuergelder des Bundes.

Bund der Steuerzahler: „Verzögerungen (…) ein Trauerspiel“

Aufgrund dessen kam Kritik durch den Präsidenten des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, auf, der sich vor allem auf die Dauer des Bauprojekts (mehr als ein Jahrzehnt) bezog: „Die jahrelangen Verzögerungen sind ein Trauerspiel.“ Durch diese entstünden neue Kosten und Probleme.

Diese Aussagen spiegeln sich aktuell tatsächlich in dem Erweiterungsbau wider. Ein bereits eingebautes Heizkraftwerk muss den Angaben nach aufgrund inzwischen veralteter Technik baulich verändert werden, wofür laut dem Bund vier Millionen Euro fällig werden.
Eigentlich sollten die Bauarbeiten am Erweiterungsbau schon vor sieben Jahren abgeschlossen sein, was beispielsweise durch bauliche Mängel immer wieder verhindert wurde.

AfD will Steuerverschwendung als Straftat

Die AfD kritisiert diese massive Steuergeldverschwendung. In ihrem Grundsatzprogramm fordert die Partei unter anderem wegen solcher Vorkommnisse die Einführung eines Straftatbestandes der Steuerverschwendung. Wörtlich heißt es dort: „Die Regelung soll die Rechte der Steuerzahler stärken und die Bestrafung von groben Fällen der Steuergeldverschwendung durch Staatsdiener und Amtsträger ermöglichen.“

TM

Nach der Flutwasserkatastrophe: Die Heuchelei der Altparteien

Nach der Flutwasserkatastrophe: Die Heuchelei der Altparteien

In zahlreichen Medienberichten fordern FDP, Grüne und SPD in diesen Tagen eine Sondersitzung des deutschen Bundestags aufgrund der Flutkatastrophen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Die großen Zeitungen inszenieren die Vertreter der Altparteien dabei als besorgte Kümmerer. Dabei beantragte die AfD als größte Oppositionsfraktion im deutschen Bundestag schon vor zwei Wochen eine Sondersitzung des Hohen Hauses. Berichtet wurde darüber kaum.

Zwei Wochen nach Ãœberschwemmungen: Altparteien wollen Sondersitzung

Vertreter von FDP, SPD und der Grünen haben eine Sondersitzung des Bundestags zur Flutkatastrophe in Westdeutschland gefordert. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sprach sich in einem Interview Anfang der Woche dafür aus: „Nachdem sich jetzt abzeichnet, dass sich alle Länder zusammen mit dem Bund an einem Wiederaufbaufonds beteiligen werden, sollte aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion der Bundestag noch während der Sommerpause die gesetzlichen Voraussetzungen beraten und schnell Entscheidungen treffen“, so der 62-Jährige. Auch Britta Haßelmann, erste parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, äußerte ihre Zustimmung, dass die Sondersitzung „jetzt auch zeitnah zustande kommt“. Es brauche „weitere Unterstützung und Planungssicherheit.“ Deswegen sei ein „schnelles Handeln und Entscheidungen des Bundestages unverzichtbar.“ Marco Buschmann, erster parlamentarischer Geschäftsführer der Liberalen, erklärte auf Twitter, dass es unverständlich sei, „dass die GroKo die Opfer der Hochwasserkatastrophe“ warten lasse. Der 44-Jährige warf der Großen Koalition vor, „mal wieder zu langsam und zu untätig“ zu sein.

AfD: Beantragung der Sondersitzung schon am 19. Juli

Zu langsam und zu untätig scheinen jedoch auch Grüne, SPD und FDP zu sein. Bereits am 19. Juli forderte die AfD als größte Oppositionsfraktion in einem Brief an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) offiziell eine Sondersitzung des Bundestags, die die anderen Fraktionen geschlossen ablehnten. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, kritisierte diese Behäbigkeit der weiteren Parteien in einem Pressestatement:

„Die von der Not bedrängten Bürger hätten eine zeitnahe Befassung des Bundestages verdient gehabt. Zwei Wochen wurden durch politische Spielereien vergeudet – ein weiterer Tiefpunkt der parlamentarischen Auseinandersetzung.“

SPD-Fraktionschef Mützenich müsse den Opfern der Fluten nun erklären, „warum er die bereits vor zwei Wochen beantragte Sondersitzung nicht unterstützen wollte.“ Nach wie vor sei die Fraktion der AfD jedoch bereit, eine Sondersitzung abzuhalten. Dies sei in Anbetracht der fast 180 Toten und unermesslichen Schäden dringlich, so Baumann.

TM

Ideologie pur: Grüne fordern Ministerien für Klimaschutz & Einwanderung

Ideologie pur: Grüne fordern Ministerien für Klimaschutz & Einwanderung

Die Grünen planen bei einer etwaigen Regierungsbeteiligung nach der Bundestagswahl im September ein neues Klimaschutzministerium inklusive Vetorecht. Durch dieses soll es möglich werden, Gesetze verhindern zu können, die nicht mit dem Pariser Klimaabkommen in Einklang zu bringen sind.

Mehrere Medien berichteten über diese Pläne im Rahmen der Vorstellung des sogenannten „Klimaschutz-Sofortprogramms” der Partei. Zu diesem gehören auch die Forderungen nach einem schnelleren Ausbau von Wind- und Solarenergie sowie einem deutlich früheren Kohleausstieg (2030 statt 2038).

„Klima-Taskforce” und „Ausbauoffensive” der erneuerbaren Energien geplant

In dem erwähnten siebenseitigen Sofortprogramm heißt es dazu: „Wir werden im Kabinett das größte Klimaschutzpaket beschließen, das es jemals gegeben hat.” Der angestrebte starke Fokus auf Klimapolitik zeichnet sich auch in der Planung einer „Klima-Taskforce” ab, die nach Wunsch der Grünen in den ersten 100 Tagen der neuen Bundesregierung im Wochenrhythmus tagen soll. Die Zuständigkeit, so die Forderung, soll bei dem neuen Klimaschutzministerium liegen.

Die Ökopartei verlangt des Weiteren eine „Ausbauoffensive” der erneuerbaren Energien unmittelbar nach der Bundestagswahl. „Wir brauchen schnellstmöglich mehr grünen (…) Strom, um die klimaschädlichen Emissionen insbesondere in den Sektoren Verkehr, Industrie und Wärme zu verringern”, steht diesbezüglich im Sieben-Seiten-Papier.

Baerbock fordert Ministerium für Vielfalt

Einem weiteren Zeitungsbericht zufolge fordert die Kanzlerkandidatin der Grünen, Annalena Baerbock, außerdem ein Ministerium für Einwanderung. Um Gleichstellung und Teilhabe in der Gesellschaft zu erreichen, solle „die Vielfaltspolitik, die Teilhabepolitik in den Mittelpunkt eines gebündelten Ministeriums gestellt werden“, so die 40-Jährige.

Darüber hinaus soll die „Vielfältigkeit“  bei Bundesgremienbesetzungen durch ein von den Grünen geplantes Bundespartizipations- und Teilhabegesetz sichergestellt werden.

Reichardt: „Unverhohlene Drohung an unsere (…) Lebensweise“

Die AfD-Fraktion im Bundestag hält von den ideologischen Forderungen nichts und fordert stattdessen eine rationale Politik. Der Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt bezeichnete die Vorschläge der Grünen in einem ersten Statement auf seiner Twitterseite als „unverhohlene Drohung an unsere Wettbewerbsfähigkeit und Lebensweise.“ Außerdem würden diese in „vorsätzlicher Weise die wirklichen Probleme in Deutschland“ verkennen.

TM

Gastbeitrag: Faktenresistenter „Faktenfuchs“ des Bayerischen Rundfunks

Gastbeitrag: Faktenresistenter „Faktenfuchs“ des Bayerischen Rundfunks

Der Bayrische Rundfunk hatte via „Faktenfuchs“ am 29.4.2021 versucht, den AFD-Flyer des Bundesvorstandes bezüglich Covid-19 zu relativieren. Dabei wurden jedoch wesentliche Fakten ignoriert.

Folgende Punkte wurden vom BR kritisiert:

Erstens: wir würden einen saisonalen Effekt behaupten. Das stimmt. Laut Virologe Drosten gäbe es einen maximalen saisonalen Effekt von 20%. Das wären mehr als Null. Also ein saisonaler Effekt. Die aktuellen Inzidenzzahlen erhärten zudem unsere Position.

Zweitens: wir würden behaupten, mit mehr Tests erhielte man mehr positive Tests. Das stimmt. Es hängt jedoch mit der Prävalenz zusammen. Erhöht man aber an einem definierten Tag X die Testzahl, dann erhält man mehr positive Tests. Die absolute Zahl der positiven Tests ist also sehr wohl steuerbar.

Darüberhinaus gilt: je mehr Tests desto mehr falsch positive. Das hängt ebenfalls mit der Prävalenz zusammen. Je niedriger die Prävalenz desto höher die Zahl der falsch positiven, es sei denn wir hätten einen Test mit 100%-iger Spezifität (Verhältnis richtig negativer zu richtig negativen plus falsch positiven).

Und umgekehrt: je höher die Prävalenz desto höher die Zahl der falsch negativen, es sei denn wir hätten einen Test mit 100%-iger Sensitivität. Die Vorgabe bei den Antigentests z.B. lautet: mindestens 70% Sensitivität, d.h. : 30% dürfen falsch negativ sein!

Drittens: wir würden behaupten, bei der praktischen Anwendung der PCR-Tests hätte sich eine Fehlerrate gezeigt. Das wäre nicht so, argumentiert der „Faktenfuchs“ des BR und nennt Ringversuche, die die Sicherheit und Qualität des PCR-Tests beweisen sollen.

Das war ja auch nicht die Behauptung! Der PCR-Test ist natürlich gut, vorausgesetzt er wird für das verwendet, was er leisten kann. Er kann z.B. keine Infektionen nachweisen.

Das Problem sind Fehler vor dem Test, also bei der praktischen Anwendung.

Und damit zu einem uns bekannten Ringversuch (Quelle: dt. Ärzteblatt, 10/2020): es wurden 463 Labore in Deutschland überprüft, und zwar mit einer vorgegebenen Covid-19-Probe. Ergebnis: die Bandbreite der PCR-CT-Werte lag zwischen 13 (hoch positiv) und 38 (kaum etwas nachweisbar) – wohlgemerkt bei der gleichen Probe!

Wie ist das möglich? Antwort: unterschiedliche Abstrichtechniken der Untersucher, Transport, Lagerungszeiten, Temperaturschwankungen, jedes Labor kann einen anderen Test verwenden, das Virusgenom muß zuerst von RNA in DNA übersetzt werden, und zwar mit einem Enzym (Reverse Transkriptase) – letzteres ist ebenfalls fehlerbehaftet und temperaturlabil.

Und das alles bevor der PCR-Test überhaupt beginnt!

Viertens: wir würden behaupten, ca. 80% der SARS-CoV-2-infizierten Menschen zeige keine oder nur leichte Symptome. Der BR nennt 55-85% die erkranken.

Fazit: beide Aussagen stehen nicht im Widerspruch. Leicht erkrankt ist auch erkrankt.

Fünftens: die AFD würde behaupten, die Covid-19-Letalität wäre sehr niedrig. Man hätte mehr obduzieren müssen, um zu beweisen ob an oder mit Corona verstorben. Das stimmt beides.

Der BR bringt jetzt Letalität und Mortalität ins Spiel. Das Erste bezieht sich jedoch auf die Gesamtbevölkerung, das Zweite auf die Erkrankten. Die Begriffe sind nicht vergleichbar.

Der BR erklärt, dass die Gesundheitsämter auf Basis ärztlicher Todesbescheinigungen die Entscheidung treffen, ob jemand an oder mit Corona gestorben ist.

Dies ist allerdings völlig unzureichend, da die Todesbescheinigungen nur eine vermutete Diagnose enthalten. Der Beweis kann nur durch die Obduktion des Pathologen erbracht werden.

Die Kritik des BR ist überwiegend ungerechtfertigt, der „Faktenfuchs“ offenbar faktenresistent.

 

Dr. med. Martin Dames

Facharzt für Innere Medizin

Gesundheitsminister geben Kinderimpfung ab 12 Jahren frei!

Gesundheitsminister geben Kinderimpfung ab 12 Jahren frei!

Bei der heutigen Gesundheitsministerkonferenz haben Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die Gesundheitsminister der Länder dem Bericht einer großen deutschen Tageszeitung zufolge beschlossen, dass alle Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren ein Impfangebot erhalten sollen. Die Entscheidung erfolgte einstimmig und gegen die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko).

In dem Beschluss ist u.a. folgendes verfasst: „Es werden nunmehr alle Länder Impfungen für Zwölf-bis 17-Jährige auch in Impfzentren oder auch mit anderen niedrigschwelligen Angeboten anbieten.“

Zuvor hatte der Chef der Stiko Thomas Mertens noch gemahnt, die Datenlage für mögliche Folgeschäden durch die Impfung für 12-17-Jährige sei noch nicht ausreichend. „Wir sagen, wir können nicht eine generelle Empfehlung aussprechen, solange wir diesbezüglich nicht die notwendige Datensicherheit haben“, so der Virologe.

TM

Impfdruck für Kinder: Grüne wollen Impfungen auch an Schulen!

Impfdruck für Kinder: Grüne wollen Impfungen auch an Schulen!

Laut Pressestimmen fordern die Grünen zum Schulstart nach den Sommerferien, dass Impfteams auch an Schulen eingesetzt werden sollen. Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sprach sich dabei für einfache, „unkonventionelle Wege“, eben auch an Schulen und Schulhöfen aus. „Kinder und Jugendliche müssen endlich in den Mittelpunkt der Corona-Strategie“, so die 55-Jährige.

Derzeit beraten die Gesundheitsminister der Länder, ob die Impfangebote für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren deutlich erhöht werden sollen. In dem Beschlussentwurf für die Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Ländern heißt es: „Es werden nunmehr alle Länder Impfungen für Zwölf- bis 17-Jährige in den Impfzentren anbieten.“

Stiko empfiehlt Impfungen von 12-17-Jährigen weiterhin nicht generell

Dabei ist dieser Vorstoß sehr umstritten. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt Impfungen von Kindern ab 12 Jahren nach wie vor nur, wenn ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht. Stiko-Chef Thomas Mertens zufolge sind die Daten zu möglichen gesundheitlichen Folgeschäden für diese Gruppe noch nicht ausreichend. Ohne “die notwendige Datensicherheit” könne keine generelle Empfehlung erfolgen.

In einer Talkshow Mitte Juli antwortete Mertens einem weiteren Bericht entsprechend auf die Frage, ob er seine Enkel impfen lassen würde, außerdem: „Nein, gesunde Kinder würde ich jetzt im Moment nicht impfen lassen.“

Der Unterricht ist kein Pandemietreiber

Weiterhin weisen verschiedene Untersuchungen darauf hin, dass Schulen überhaupt keine Pandemietreiber sind. Göran Kauermann, Professor am Institut für Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität München, sagte diesbezüglich im Mai 2021: „Wir haben keinen einzigen statistischen Hinweis, dass Schule ein Ausbruchsherd für Covid-19 ist. Eher im Gegenteil.“ Den Münchner Wissenschaftlern nach würden Schulen also „eine untergeordnete Rolle” im Infektionsgeschehen einnehmen.

Weidel: „Unsere Kinder sind keine Versuchskaninchen!“

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag stellt sich in aller Deutlichkeit gegen den steigenden Impfdruck für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren.
Dr. Alice Weidel, stellvertretende Bundessprecherin und Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl, verweist auf die Empfehlungen der Stiko und deren Unabhängigkeit hin.

„Die Stiko hat Recht, wenn sie eine Impfempfehlung für Minderjährige ohne Vorerkrankungen verweigert, weil die Sicherheit des Impfstoffs nicht genügend erwiesen ist“, so die 42-Jährige. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass nur 0,03 Prozent der Todesopfer mit Corona in Deutschland jünger als 20 Jahre alt gewesen seien.

Entschlossen resümiert die Co-Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion: „Unsere Kinder sind keine Versuchskaninchen!“

TM

TikTok-Zahlungen: Amthor erneut unter Lobbyismusverdacht

TikTok-Zahlungen: Amthor erneut unter Lobbyismusverdacht

Laut übereinstimmender Medienberichte werden dem Unionsabgeordneten Philipp Amthor (CDU) Verbindungen zum chinesisch-stämmigen Videoportal TikTok nachgesagt. Der 28-Jährige soll Geld an die Junge Union, Jugendorganisation der CDU/CSU, vermittelt haben. Amthor bestreitet die Vorwürfe.

Amthor: Schon wieder Ärger wegen Lobbyismusvorwürfen

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor sieht sich nach dem Lobbyismus-Verdacht um das umstrittene New-Yorker Start-Up „Augustus Intelligence“ neuen Vorwürfen ausgesetzt. Nach den Recherchen eines großen deutschen Nachrichtenmagazins soll Amthor in geplante Zahlungen zwischen der chinesischen Video-Plattform TikTok und der Jungen Union verwickelt gewesen sein. Dort bekleidet der 28-Jährige das Amt des Schatzmeisters. Konkret geht es bei den Vorwürfen um eine Spende in Höhe von 2500 Euro für das Usedomer Musikfestival im Wahlkreis des CDU-Abgeordneten. Das Geld ging demnach direkt an die Organisatoren, soll aber von Amthor vorgeschlagen worden sein. Selbst eine Mitarbeiterin der „Public Policy“- Abteilung von TikTok soll sich verwundert über die Spende gezeigt haben. Der Christdemokrat bestätigte mittlerweile, dass dieser „Fördervorschlag“ von ihm gekommen sei. Im Vorfeld soll es ein Treffen des TikTok-Cheflobbyisten Gunnar Bender und Amthor gegeben haben.

JU und TikTok: Schon länger in Verbindung?

Die Zahlung zum Musikfestival sei jedoch nicht der erste Fall, dass das chinesische Unternehmen der Jungen Union finanzielle Unterstützung zugesagt habe. Auch für die Veranstaltung „Der Pitch“, bei der sich die Kandidatin zum CDU-Vorsitz der Jugendorganisation vorstellten, sollte TikTok die Technikkosten bezahlen. Bei der Transaktion sei es jedoch zu Problemen gekommen, da das Portal dort nicht auftauchen sollte. Im Anschluss habe man sich auf eine diskrete Transaktion geeinigt, die über eine Berliner Agentur laufen sollte. Aufgrund Bedenken der Agentur und einer Mitarbeiterin des Videoportals sei die Zahlung dann ausgeblieben.

Amthor verteidigt sich

Amthor selbst verteidigte sich gegen die neuartigen Lobbyismus-Vorwürfe. Das konkrete Angebot sei dem 28-Jährigen nicht bekannt gewesen, Details seien ohne sein „Mitwirken abgewickelt“ worden. In einem Statement äußerte der Bundestagsabgeordnete, er habe sich „politisch nie für die Plattform Tiktok eingesetzt.“ Eine Rechtsexpertin bewertete das Vorgehen um die Wahl einer Rechnungsadresse in einem Medienbericht „als Versuch, eine illegale Parteispende einzuwerben.“ Wäre Geld bezahlt worden, „wäre das eine illegale Strohmannspende gewesen.“ Diese Vorgänge fielen normal in den Zuständigkeitsbereich des Schatzmeisters einer Partei. Dieser heißt bei der Jungen Union: Philipp Amthor.

TM

Nach Baerbock-Gate: Auch Laschet hat abgeschrieben!

Nach Baerbock-Gate: Auch Laschet hat abgeschrieben!

Nach Annalena Baerbock (Die Grünen) gerät nun auch CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet ins Visier von Plagiatsjägern. Laut übereinstimmenden Presseberichten soll der 60-Jährige in seinem 2009 erschienen Buch „Die Aufsteigerrepublik. Zuwanderung als Chance“ mindestens eine Passage abgeschrieben haben. Laschet entschuldigte sich in einem Statement.

„Zuwanderung als Chance“: Mindestens eine fehlende Quelle bei Armin Laschet

Wie der Kanzlerkandidat der Union in einer veröffentlichten Stellungnahme auf der Nachrichtenplattform Twitter mitteilte, werde „mindestens ein Urheber des im Buch verwendeten Materials […] weder im Fließtext noch im Quellenverzeichnis“ seines Buches genannt. In seinem Werk gebe es offenkundige Fehler, für die er um Entschuldigung bitten wolle: „[…] denn sorgfältiges Arbeiten beim Verfassen von Werken und die Achtung des Urheberrechts sind für mich auch eine Frage des Respekts vor anderen Autoren.“ Er wolle unverzüglich die Prüfung des Buches veranlassen, so Laschet, der so wohl weiteren Plagiatsfunden vorbeugen möchte. Weiter formulierte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident, dass er das Buch in seiner damaligen Funktion als Integrationsminister des Bundeslandes verfasst habe. Das Werk sei ein Debattenbeitrag und dien dazu, „die Arbeit des ersten Integrationsministeriums Deutschlands darzustellen und für eine neue Integrationspolitik bundesweit zu werben.“ Daher sei auf Ausarbeitungen des Ministeriums zurückgegriffen worden.

Schon 2015 großer Ärger: Steuern falsch geltend gemacht

Schon vor sechs Jahren hatte Laschet öffentlich Probleme bekommen, da er 4000 Euro Reinerlös des Buches direkt vom Verlag „Kiepenheuer & Witsch“ an das Integrationsprojekt „Coach e.V.“ gezahlt hatte. Diesen Beitrag hatte der Kanzlerkandidat als Spende geltend gemacht, wobei er das Geld in seiner Steuererklärung zunächst als Gewinn hätte angeben müssen. So hätte Laschet einen größeren Betrag versteuern müssen.

Baerbock und Laschet: Kanzlerkandidaten unter Beschuss

Auch Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock sah sich vor wenigen Wochen in ihrem neu erschienen Buch „Jetzt. Wie wir unser Land erneuern“ schwerwiegenden Vorwürfen ausgesetzt. Ende Juni, nachdem die 40-Jährige mehrmals über Auffälligkeiten in ihrem Lebenslauf gestolpert war, hatte der Plagiatsgutachter Stefan Weber mehrere Stellen in ihrem neuen Buch ausgemacht, die laut diesem ohne Quellenangabe übernommen wurden. Sogar in einem persönlichen Reisebericht soll Baerbock abgeschrieben haben. Nun zieht also Armin Laschet nach.

TM