Aufgrund der fehlenden Zusage des Bundeslandes Sachsen-Anhalt im Dezember 2020 wurden die Rundfunkbeiträge damals nicht von 17,50 Euro auf 18,36 Euro erhöht. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender klagten – und bekamen jetzt vom Bundesverfassungsgericht Recht.
Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit durch seine Blockade im Dezember vergangenen Jahres verletzt hat. Dies geht aus einer Pressemitteilung von Donnerstagmorgen hervor. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der zunehmenden Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zeiten „vermehrten komplexen Informationsaufkommen“. Die Aufgabe des Rundfunks sei es, durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten” die Wahrheit unverzerrt darzustellen.
Somit hatten die Verfassungsbeschwerden, die von den öffentlich-rechtlichen Sendern gestellt wurden, Erfolg. Der Weg für eine weitere Gebührenerhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 ist nun frei. Bis eine Neuregelung vereinbart wird, gilt nach Beschluss des Verfassungsgerichtes die ursprüngliche Regelung rückwirkend seit 20. Juli. Der Rundfunkbeitrag steigt somit monatlich um 86 Cent.
Und das nach einer der schwersten Wirtschaftskrisen der Bundesrepublik Deutschland und einer Flutkatastrophe, bei der hunderte Menschen all ihr Hab und Gut verloren.
Rückblick: Sachsen-Anhalt im Dezember
Im vergangenen Dezember war es im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Showdown gekommen. Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff (CDU) hatte den Gesetzentwurf zurückgezogen, da sich abzeichnete, dass nicht seine gesamte Fraktion die Erhöhung mittragen würde. Mit der größten Oppositionsfraktion der AfD wollte Haseloff jedoch nicht gemeinsam abstimmen. Weil jedoch alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen, war die Erhöhung blockiert. Bis heute.
TM
Neueste Kommentare