„Kontaktverbot“ beschlossen – Was ist verboten, was erlaubt?

„Kontaktverbot“ beschlossen – Was ist verboten, was erlaubt?

Die Bundesregierung hat zum 22.03.2020 in Absprache mit den Länderregierungen ein umfassendes Kontaktverbot erlassen. Vorher hatten Bayern und das Saarland bereits Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionen erlassen.

Was ist nun mit dem Kontaktverbot zur Corona-Krise noch erlaubt oder bereits verboten. Werfen wir zunächst einen Blick auf die beschlossenen Punkte der Bundesregierung.

Leitlinien der Bundesregierung zur Beschränkung sozialer Kontakte:

  1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den
    Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Dabei handelt es sich, wie Kanzlerin Merkel bekannt gab, nicht um Empfehlungen, sondern um Regeln. Bei Verstößen kann es zu Ahndungen durch die Behörden kommen.

Neben diesen Regelungen können die jeweiligen Landesregierungen weitere Maßnahmen verhängen.

Wir haben für Sie aufgeschlüsselt, wie sich die Länder zu Ausgangssperren, Ausgangsbeschränkungen oder Kontaktverboten verhalten.

Regelungen der Bundesländer bei Kontaktverboten / Ausgangsbeschränkungen

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg folgt den Leitlinien der Bundesregierung. Diese gelten ab Montag, dem 23.03.2020. Ausnahmen gibt es nach wie vor für Familien. Die vorherige Regelung, dass 3 Personen zusammen unterwegs sein durften, ist damit verschärft worden.

Bayern

Bayern unter Ministerpräsident Markus Söder hatte bereits früher Ausgangsbeschränkungen erlassen und hält auch an den eigenen, schärferen Regelungen fest. Nach diesen dürfen sich nur Menschen, die zusammenwohnen, gemeinsam im Freien aufhalten und nicht wie in den Bundesleitlinien allgemein zwei Personen. Alle anderen Punkte wurden in Bayern bereits am Freitag, den 20.03.2020, erlassen.

Berlin

Berlin übernimmt die Regelung, dass sich nicht mehr als zwei Menschen treffen dürfen, macht aber Ausnahmen für Familien und in einem Haushalt zusammenlebende Personen. Es gibt Ausnahmen für das Versammlungsverbot, wie beispielsweise Trauerfeiern. Auch Politiker dürfen sich zur Aufrechterhaltung des Staatsapparates weiter treffen. Grundsätzlich sind die Berliner dazu angehalten, sich in ihrer Wohnung aufzuhalten.

Brandenburg

Brandenburg unter dem Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD)wird die Leitlinien der Bundesregierung, wie sie oben aufgeführt sind, übernehmen.

Hamburg

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) will die beschlossenen Maßnahmen genau so umsetzen. Diese sind bereits in Kraft.

Hessen

Auch in Hessen dürfen die Bürger nur noch alleine oder maximal zu zweit außer Haus gehen. Hier gilt ebenso die Ausnahme für Zusammenwohnende und Familien.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern mussten Restaurants schon am Samstag schließen. Darüber hinaus werden die Leitlinien des Bundes gelten.

Niedersachsen

Niedersachsen möchte mit der Durchsetzung des Kontaktverbotes direkt am Montag nach den Beschlüssen beginnen. Die Polizei ist dazu angehalten, das Kontaktverbot umzusetzen.

Nordrhein-Westfalen

NRW unter dem CDU-Vorsitzkandidaten Armin Laschet hatte sich noch zögerlich verhalten, möchte aber nun auch die Kontaktsperre umsetzen. Besuche in stationären Pflegeheimen werden ebenfalls untersagt und Besuche sind nur noch unter Ausnahmen möglich, wie einer Geburt oder bei Palliativpatienten.

Rheinland-Pfalz

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) will das Kontaktverbot mit drastischen Strafen bis zu 25000 Euro durchsetzen. Breits seit Samstag waren Restaurants, Gaststätten und Cafés geschlossen.

Saarland

Das Saarland hatte bereits seit Samstag Ausgangsbeschränkungen, die weiter gültig bleiben und weitgehend den Bundesleitlinien entsprechen.

Sachsen

Ähnlich wie Bayern erlässt Sachsen Vorgaben, welche über die Leitlinien hinausgehen und strenger geregelt sind. Die Wohnung oder das Haus dürfen nur noch wegen triftiger Gründe verlassen werden. Dazu zählt die Lebens- und Nahrungsmittelbeschaffung, der Weg zur Arbeit oder die Kinderbetreuung. Die Regelungen traten am Abend des 22.03.2020 in Kraft. Auch Spazierengehen oder Sport ist wie in Bayern nur noch alleine oder mit Personen des eigenen Haushaltes erlaubt.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt möchte die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz umsetzen. Die Menschen sollen die eigene Wohnung ebenfalls nur noch wegen triftiger Gründe verlassen dürfen.

Schleswig-Holstein

Auch Schleswig-Holstein wird das Kontaktverbot gemäß den Leitlinien umsetzen.

Thüringen

In Thüringen galten bereits ähnliche Vorschriften wie die jetzigen des Bundes. Laut dem neuen, alten Ministerpräsidenten Ramelow werden die Leitlinien des Bundes umgesetzt.

„Kontaktverbot“ beschlossen – Was ist verboten, was erlaubt? Zuletzt aktualisiert: 23.03.2020 von Team Münzenmaier

One Reply to “„Kontaktverbot“ beschlossen – Was ist verboten, was erlaubt?”

  • Herbert Brichta

    Von Herbert Brichta

    Dieser kraftmeiernde Söder ist wieder einmal vorgeprescht und die Lemminge der anderen Bundesländer nebst der Laienspielschar namens Bundesregierung hecheln sogleich hinterher. Es ist wie 2015 mit der sog. Flüchtlingskrise: Wieder spielt geltendes Recht keine Rolle und wird von der Exekutive massiv gebrochen, während die übrigen Gewalten nicht nur tatenlos zuschauen, sondern meist noch Applaudieren. Von der selbsternannten sog. “Vierten Gewalt”, den Medien, natürlich ganz zu schweigen. Dabei gibt es für die verordneten Einschränkungen der grundgesetzlichen Freizügigkeit gar keine hinreichende Rechtsgrundlage! Das Infektionsschutzgesetz gibt dies mit seinen lediglich auf Quarantänemaßnahmen zielenden Bestimmungen überhaupt nicht her. Schon gar nicht für irgendwelche übermütige Bürgermeister bzw. bayerischen Landräte mit Söderscher Rückendeckung:

    https://verfassungsblog.de/freiheitsrechte-ade/

    https://www.juwiss.de/27-2020/

    Aber die fehlende Rechtsgrundlage wird in der Öffentlichkeit kaum thematisiert. Unsere öffentlich-rechtlichen wie auch die privaten Staatsmedien geben die offiziellen Botschaften unreflektiert weiter. Joseph Goebbels hätte seine Freude daran!
    Derweil wird die Wirtschaft vorsätzlich gegen die Wand gefahren, nur weil man sich frühzeitiger Ein- und Ausreisekontrollen an den Grenzen verweigert hat und dadurch der Überblick über potentielle Infektionsketten verlorenging. Südkorea hat vorgemacht, wie man auch ohne drakonische Maßnahmen das Coronavirus in den Griff bekommt. Aber an der grenzenlosen Schengen-Ideologie wurde in Berlin festgehalten bis es zu spät war und sämtliche Nachbarstaaten schon vorher die Reißleine gezogen hatten. Da durften z.B. noch Tausende Ski-Touristen aus Risikogebieten weitgehend unkontrolliert zurückreisen und das Virus unkontrolliert verbreiten. Vermutlich Tausende meist Hochbetagte werden mit ihrem Tod die Zeche für diese staatliche Sorglosigkeit bezahlen müssen. Länger als 4 Wochen ist der ökonomische Shutdown nicht durchzuhalten, egal, wie hoch die Infektions- und Todesraten dann noch sind. Spätestens dann läßt sich das Corona-Desaster mit noch so vielem Aktionismus nicht mehr länger verkleistern. Aber die Bevölkerung hält ja bisher still. Wie lange noch?

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