Deutschland steht unter Lockdown-Schock. Ab 2. November müssen auf Anordnung der Merkel-Ministerkonferenz zahlreiche Betriebe ihre Pforten schließen und knapp einen Monat auf jegliche Einnahmen verzichten. Zahlreiche Unternehmen unterschiedlichster Branchen stehen vor dem Aus, Arbeitnehmer zittern um ihre Arbeitsplätze.
In den vergangenen Tagen wurde viel um die verabschiedeten Corona-Maßnahmen diskutiert. Die Schließungen im Gastronomie- und Kulturbereich scheinen willkürlich und aus purem Aktionismus der Verantwortlichen gewählt. Die offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts weisen darauf hin, dass gerade in diesen Bereichen kein Corona-Spreading stattfindet. Trotz allem haben Merkel und Co. flächendeckende Schließungen ohne Gnade veranlasst.
Der bekannte Verfassungs- und Staatsrechtler Professor Friedhelm Hufen hat sich der Problematik der Maßnahmen angenommen und in einem Interview im SWR1 aufgezeigt, dass der Lockdown juristisch auf mehr als wackeligen Beinen steht. Der Professor zeigt darüber hinaus, dass Klagen der Betroffenen durchaus Erfolg haben könnten.
Willkür beim Lockdown 2
Zum Anfang des Interviews wird Hufen nach der Willkürlichkeit und juristischen Fragwürdigkeit der Maßnahmen befragt. Sehr fraglich empfindet der Professor der Universität Mainz das zugrunde liegende „Verständnis von ernsten, wichtigen und unwichtigen Dingen“. Zudem betont Hufen die verfassungsrechtliche Problematik der Einzelmaßnahmen, beispielsweise bei den Beherbergungsverboten und der Ignoranz dem Parlament gegenüber.
Sachlich richtig stellt der Experte fest, dass beispielsweise die Gastronomie in keiner Weise als Corona-Hotspot anerkannt sei. Ãœber 75 Prozent der Infektionen seien nicht nachvollziehbar, trotzdem werden pauschal alle Betriebe geschlossen. Diese Argumentation widerspreche sogar Erstsemestern im Jurastudium, so Hufen.
Gezielte Maßnahmen statt Lockdown-Aktionismus
Im weiteren Interviewverlauf befürwortet der Mainzer Professor gezielte Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung anstelle des Herunterfahrens ganzer Wirtschaftsbereiche. Hierbei verweist er auf die bekannten Virologen Hendrik Streeck und Jonas Schmidt-Chanasit, welche in einer Pressekonferenz Mitte der Woche festgestellt hatten, dass Pauschalmaßnahmen nicht zielführend seien. Hinzu stellt der Verfassungsrechtler fest, dass es niemandem zustehe zu entscheiden, welche Bereiche der Gesellschaft wichtiger seien als andere. Einzelmaßnahmen statt pauschaler Verbote sind der Auffassung von Professor Hufen eher geboten, auch um die Bevölkerung bei der Krisenbewältigung mitzunehmen.
November-Lockdown juristisch fragwürdig
Auf die Schlussfrage hin, ob Hotel- und Gaststättenbetreiber juristisch gute Chancen hätten, gegen diese Verbote vorzugehen, will der Staatsrechtler Professor Hufen keine genaue Prognose geben, schätzt den Lockdown aber als „juristisch teilweise fragwürdig“ ein.
Ob die Knallhart-Beschlüsse von Bundesregierung und Länderchefs vor Gericht Bestand haben werden, wird sich zeigen. Aber egal wie die Urteile gefällt werden, schon jetzt haben Merkel und die Ministerpräsidenten mit ihren Maßnahmen einen immensen Schaden verursacht und ganze Branchen in Schockstarre versetzt, welche nun vor den Scherben ihrer Existenz stehen. Die AfD als bürgerliche Opposition wird sich dem mit aller Vehemenz entgegenstellen.
TM
Von Siegfried Tutas
Wer glaubt, dass dieser Terror gegen das eigene Volk nur bis Ende November geht, hat diese Frau aus dem Osten und ihre Komplizen immernoch nicht kennengelernt. Zeit dafür hatte unserer Bevölkerung allerdings genug.