Internetkommentar als Straftat – „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ verschärft

Internetkommentar als Straftat – „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ verschärft

Kommentare sind im Internet tausendfach zu lesen. Egal ob bei Facebook, Twitter oder auf privaten Politikerseiten: Unter den zahlreichen veröffentlichten Posts diskutieren die Bürger das neueste Geschehen und schreiben ihre Meinung dazu. Ab und an lassen sich hierbei die Mitglieder der sozialen Netzwerke zu emotionalen Posts hinreißen, welche in eine beleidigende oder bedrohende Richtung gehen. Dies könnte für die betroffenen Kommentatoren nun weitreichende Konsequenzen haben. Am gestrigen Donnerstag ist im deutschen Bundestag ein Gesetz verabschiedet worden, was schon im Vorhinein für erregte Diskussionen gesorgt hat. Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll künftig dafür sorgen, dass sogenannte Hasskommentare weit härter bestraft werden als zuvor.

Neues Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Die Große Koalition hat eine Reform des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) beschlossen, welches darauf abzielt, emotional aufgeladene Kommentare von privaten Internetseiten sowie den sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter genauer zu verfolgen und weit härter zu bestrafen. Künftig fällt bereits die Androhung einer Körperverletzung im Internet  in den strafrechtlich relevanten Bereich und kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren führen. Gleiches gilt für die Androhung von sexuellen Übergriffen. Zentral ist im Gesetz der Schutz der Kommunalpolitiker verankert: Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens soll nun auch für Taten gegen Personen bis hin zur kommunalen Ebene gelten. Darüber hinaus werden die Betreiber sozialen Netzwerke von nun an einen genaueren Blick in die Kommentarspalten werfen müssen: Das neue Gesetz sieht vor, dass die sozialen Netzwerke zukünftig bestimmte Posts und Kommentare nicht nur löschen, sondern auch direkt ans Bundeskriminalamt melden.

Zur Meldung müssen zusätzlich auch die IP-Adressen der „Täter“ weitergegeben werden, um die Urheber von Kommentaren im Netz schneller strafrechtlich verfolgen zu können.  Die SPD-Justizministerin Christine Lambrecht zeigte sich zufrieden: „Wer hetzt und droht, muss mit Anklagen und Verurteilungen rechnen”. Hinzu feierte die Sozialdemokratin das neue Gesetz als „entschlossene Schritte gegen Menschen- und Demokratiefeinde, die ein gefährliches Klima der Gewalt schüren.“ Darüber hinaus legte Lambrecht auch direkt fest, aus welcher Ecke die vermeintlichen Hasskommentare immer kommen würden: Das Gesetz diene laut der SPD-Frau dem Schutz aller Menschen, die aus der rechten Ecke bedroht und diffamiert werden.

Gesetz mehr als umstritten

Verabschiedet wurde das Gesetz maßgeblich von den Regierungsparteien CDU und SPD. Weitere Parteien enthielten sich, die AfD stimmte gegen das Gesetz. Der Gesetzesentwurf hatte schon im Vorhinein für Diskussionen gesorgt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte die Umsetzung der Meldungen an das BKA deutlich kritisiert. Im Kern störte Kelber, dass zahlreiche Benutzerdaten ohne eine vorhergehende rechtliche Prüfung direkt an das BKA weitergeleitet werden würden. Bisher unbescholtene Bürger könnten so, durch nur einen unüberlegten Kommentar, direkt ins Visier des BKA geraten. Hinzu zeigt sich das praktische Problem des stark ansteigenden Aufwands für die Staatsanwaltschaften. Der Geschäftsführer des deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, schätzte in Medienberichten, dass circa 150.000 neue Fälle im Jahr auf die schon völlig ausgelasteten Staatsanwaltschaften zukommen werden. Eine Ausweitung des Justizapparats scheint unausweichlich.

Was ist ein strafrechtlich relevanter Bestand?

Hinzu drängt sich unausweichlich die Frage auf, wann genau der Strafbestand der Bedrohung im Internet greift. Im Strafgesetzbuch, § 241 findet sich folgender Wortlaut: Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein bekannter deutscher Strafrechtler fasst zusammen: „Drohen ist, juristisch gesehen, dass in Aussicht stellen eines empfindlichen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt.“

Vorsicht bei emotional-aufgeladenen Kommentaren

Eines steht nach der Durchsetzung des Gesetzes fest: Jeder Kommentar, der ab jetzt in den sozialen Netzwerken oder auf privaten Internetseiten veröffentlicht wird, sollte von den Usern vorher kurz überdacht werden. Das neue, von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz greift schnell und führt zu drakonischen Strafen. Und wegen eines Internetkommentares möchte sicherlich niemand ins Gefängnis kommen oder horrende Geldsummen bezahlen.

In eigener Sache:

Aufgrund der neuen Gesetzeslage, sehen auch wir uns gezwungen, Kommentare in Zukunft noch genauer zu überprüfen, ob nicht ein Fall im Sinne des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vorliegt. Selbstverständlich möchten wir damit vor allem auch die Kommentatoren vor einer Strafverfolgung und empfindlichen Strafen schützen. Auch bei Verlinkungen auf andere Seiten müssen wir genau aufpassen. Wir bitten unsere Leser um Verständnis, dass wir keine Kommentare mit Links zu YouTube oder privaten Blogs mehr freischalten werden.

TM

Internetkommentar als Straftat – „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ verschärft Zuletzt aktualisiert: 20.06.2020 von Team Münzenmaier

One Reply to “Internetkommentar als Straftat – „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ verschärft”

  • Siegfried Tutas

    Von Siegfried Tutas

    Da gibt’s nur Einstein sich zu schützen. Diese Dinge wie YouTube oder Facebook nicht mehr zu nutzen. Wenn man in Die Fänge der Politmafia gerät ist es halt nicht gut. Also besser nicht in dem Verbrechermillieu aufhalten.

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