Der 18.11.2020 dürfte den meisten Lesern noch in schlechter Erinnerung sein. An diesem Tag verabschiedete der Bundestag unter Begleitung lautstarker Proteste eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes und sorgte damit für weitreichende Befugnisse der Exekutive zur Beschränkung der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger. Die Gegner des Gesetzes, allen voran in der größten Oppositionspartei im Deutschen Bundestag zu finden, äußerten schwere verfassungsrechtliche Bedenken zum neuen Gesetz und forderten unter anderem eine Rücküberweisung in die zuständigen Ausschüsse. Der CDU/CSU-, SPD- und Grünenfraktion waren diese Bedenken egal. Am Ende konnte der Kenia-Zusammenschluss eine Mehrheit der Stimmen vereinen und das umstrittene Gesetz verabschieden.
Afd kämpft im Bundestag für Normenkontrolle bei Bevölkerungsschutzgesetz
Die AfD hat jedoch niemals aufgegeben und kämpft weiter für die Freiheit der Bürger des Landes. Sie strebt eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Stephan Brander, Justiziar der Bundestagsfraktion, wandte sich in der heutigen Bundestagsdebatte emotional an die anderen Parteien. Diese lehnen eine weitere Kontrolle jedoch ab.
Schon im Vorfeld äußerte der AfD-Abgeordnete seine Gedanken zum Gesetz:
„Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind verfassungswidrig.“ Problematisch sei allen voran die zweifelhafte Regelung, dass der „Bundestag zur Ausrufung einer epidemischen Lage lediglich das Vorliegen einer Gesundheitsgefahr aufgrund einer ‚bedrohlichen übertragbaren Krankheit‘ feststellen muss.“ Diese schwammige Formulierung bereitet der Bundesregierung die Möglichkeit, das öffentliche Leben weit schneller herunterzufahren als bisher.
Brandner fordert, den „epidemischen Notstand“ selbst im Grundgesetz zu regeln, wie es bei anderen Notstandsregelungen der Fall ist. Massive Grundrechtseinschränkungen können nur auf der Grundlage eines Gesetzes erfolgen, das gleichrangig zu den Grundrechten steht, so der 54-Jährige in einer Pressemitteilung.
Allein kann die AfD-Fraktion jedoch keine Normenkontrolle erzwingen. Mindestens 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten müssen sich dem Vorhaben anschließen. Im Plenum appellierte Brandner daher an die anderen Parteien, ihre Lethargie abzulegen und dem AfD-Antrag zu folgen. Mit der erforderlichen Zahl an Parlamentariern wäre der Weg für eine Überprüfung des Infektionsschutzgesetzes frei:
„Für uns sind Grundrechte keine Verfügungsmasse, für uns sind Grundrechte keine Privilegien. Grundrechte müssen immer gelten, gerade auch in Krisenzeiten! Schreiben Sie sich das hinter die Ohren“, betonte der Rechtsanwalt emotional.
Das Infektionsschutzgesetz sei ein bewusst wage gehaltenes „Unterjochungs- und Freiheitsberaubungsgesetz.“
Zum Ende unterbreitete Brandner das Angebot der AfD an alle Demokraten, gemeinsam gegen das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen: „Ich verspreche Ihnen, wir werden vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein!“
Altparteien zeigen sich als Feinde der Freiheit
Bei der abschließenden namentlichen Abstimmung zeigten die Altparteien ihre Verachtung für die Freiheit und für die Grundrechte. Geschlossen stimmten CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke gegen den AfD-Antrag. Somit wird es zu keiner Normenkontrolle vor dem Verfassungsgericht kommen. Allen voran die FDP als liberale Partei sollte sich schämen. Ein absolutes Armutszeugnis!
Von xstern
Gut zu wissen, dann ist die FDP endgültig keine Alternative mehr – weg damit – unter 5%! Der Rest muss ohnehin weg – bleibt nur noch die AFD – wir arbeiten dran 🙂
Von DerIngenieur
Never surrender! Forza AfD!