In Deutschland: Syrische „Flüchtlinge“ hielten Frau als Sklavin

In Deutschland: Syrische „Flüchtlinge“ hielten Frau als Sklavin

Am Tag der Urteilverkündung kam Katbeh A. nicht mehr ins Gericht. Die 19-jährige Frau hat über Monate die Hölle auf Erden erlebt und drei ganze Verhandlungstage darüber berichten müssen. Das hat wohl ihre ganze Kraft gekostet. In den Monaten ihres persönlichen Alptraums war sie von Ahmad E., einem 48-jährigen syrischen Migranten, von Syrien nach Deutschland gebracht, anschließend an seinen Sohn Khaled E. (22) übergeben und von diesem als persönliche Sklavin gehalten worden. Ein islamisches Patriarchat mitten in Deutschland. Zuerst berichtet hatte darüber die Onlineplattform „Onetz“ und die BILD. Die vorgetragenen Vorwürfe und Details zur Gräueltat der „Flüchtlinge“ klangen dabei wie in einem Horrorfilm. Mehrmals soll die Frau vergewaltigt und schwer erniedrigt worden sein. Als sie dann einen Sohn gebar, brachte das Vater-Sohn-Gespann A. in ein Flüchtlingslager in die Türkei und wollte sie so von der Bildfläche verschwinden lassen. Doch die junge Frau wehrte sich.

Am gestrigen Montag sind die Menschenquäler dann wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Entziehung Minderjähriger, Nötigung und dem Einschleusen von Ausländern vom Landgericht Weiden in der Pfalz zu geringen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Der Haupttäter Khaled E. wurde sogar nur nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Unfassbare Erniedrigungen

Das Martyrium von Katbeh A. begann, als sie der 48-jährige Ahmad E. in Syrien für die Zwangsheirat mit seinem Sohn auswählte. Über die Türkei, Griechenland und den Balkan wurde die Frau illegal nach Deutschland geschleust und in den Landkreis Neustadt an der Weinstraße gebracht, wo sie auf ihren auserwählten Ehemann traf. Dieser sparte nicht mit körperlichen Attacken und sexuellen Übergreifen, da die Frau nicht seinen patriarchalischen Vorstellungen entsprach. Unter anderem schlug Khaled E. mit einem Kleiderbügel und einem Gürtel zu und zwang seine Ehefrau, ihm nach Auseinandersetzungen die Füße zu küssen. Hinzu vergewaltigte er seine Zwangs-Ehefrau mindestens viermal. Birgit Hofmann, die Anwältin der Geschädigten, fasste zusammen, dass der Hauptangeklagte ein gestörtes Verhältnis zur Gleichberechtigung von Mann und Frau hat.  Er trat das Recht der Frau regelmäßig mit Füßen und hat niemals über ein angemessenes Verhalten in seinem Aufenthaltsland Deutschland nachgedacht.

Mickriges Bedauern und abstruse Forderungen

Der Schlepper-Vater, welcher als Organisator des Martyriums mitverurteilt wurde, rang sich in seinen letzten Worten vor Gericht doch noch zu einer Art Bedauern durch. Er erbat Gnade und äußerte die Bitte, dass seine acht Kinder mit einem Vater erzogen werden. Der gewalttätige Vergewaltigersohn versuchte hingegen in einem Vier-Augen-Gespräch mit dem vorsitzenden Richter Gerhard Heindl, noch eine Wende des Urteils herbeizuführen. Heindl lehnte das Gespräch jedoch ab. Schon am vergangenen Freitag hatte Khaled E.‘s Anwalt gefordert, die orale Vergewaltigung der Geschädigten nachstellen zu lassen. Auf Worte der Entschuldigung oder Gesten der Reue warteten die Zuschauer des Prozesses vergeblich.

Am Ende stehen sechs Jahre Haft für Khaled E. und zwei Jahre und drei Monate für den Schleuser Ahmad E.. Nach der Haft soll den beiden die Abschiebung nach Syrien drohen. Die Geschädigte hält sich seit Prozessbeginn in einem Frauenhaus auf und hat dort Unterschlupf gefunden.

Islamisches Patriarchat mitten in Deutschland

Die Qualen, welche Katbeh E. erleiden musste, sind nahezu unvorstellbar. Und es ist ebenso unvorstellbar, dass syrische Kriegsflüchtlinge, welche in unserem Land Frieden und ein geregeltes Leben vorfinden, ihre abstrusen patriarchalischen Gedanken in unsere Gesellschaft und Kultur hereintragen. Diese Menschen haben ihr Aufenthaltsrecht für immer verwirkt und sollten nach Verbüßung ihrer Strafe unverzüglich abgeschoben werden.

TM

In Deutschland: Syrische „Flüchtlinge“ hielten Frau als Sklavin Zuletzt aktualisiert: 11.08.2020 von Team Münzenmaier

2 Replies to “In Deutschland: Syrische „Flüchtlinge“ hielten Frau als Sklavin

  • Elmar Stark

    Von Elmar Stark

    … und wer will verhindern, dass sie mit einer neuen Identität nicht wieder als “Flüchtlinge” einreisen? …
    Solange unsre Grenzen nicht wieder so geschützt werden, wie es sein müsst wird sich sowas immer wieder wiederholen können, Ob nun mit diesen oder neuen Protagonisten des gleichen Kalibers. …

  • Heidi Walter

    Von Heidi Walter

    Der Schlepper-Vater hat wahrscheinlich sein Bedauern auf Anraten seines Anwalts zu erkennen gegeben, weil es als mildernder Umstand ins Urteil einfließt. Ob er es wirklich bedauert wird sein Geheimnis bleiben, denn sie sehen es als ihr gutes Recht an, mit Frauen so zu verfahren. Außerdem lassen es Politik und Gerichte zu, dass diese abstrusen patriachalischen Gedanken in unsere Gesellschaft und Kultur einfließen. Einschlägige Urteile sind bekannt.

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