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Von Siegfried Tutas
Natürlich muss diesen Firmen geholfen werden. Da hat die Regierung Schadenersatz zu leisten. Für solche schlimmen Fehlgriffe würde jede Privatwirtschaft zur Rechenschaft gezogen werden.
Der Paragraph 823 BGB regelt die Verschuldenshaftung. Genau dies ist hier anzuwenden.
Einen Lockdown zu Beginn hätte wohl beinahe jeder akzeptiert, weil man schließlich nicht wusste um was genau es sich bei diesem Virus handelt. Der Lockdown war für 2 Wochen vorgesehen und ist dann unnötig verlängert worden. Man konnte schnell sehen, dass das Risiko vorüber ist. Selbst diese eine Verlängerung hat man noch akzeptieren können. Aber spätestens danach war Schluss. Alles was dann passiert ist, war Freiheitsberaubung, Zerstörung der Wirtschaft und beinahe am schlimmsten war es die Menschen in Angst zu versetzen und zu belügen. Genau das wird immernoch getan.
Natürlich hat diese in meinen Augen erbärmliche und charakterlose Regierung irgendeinen hinterhältigen Grund dafür. Die gesamte Regierung gehört nicht nur wegen dieser Sache vor Gericht und bestraft. Die Grenzen sind zu und Flugzeuge fliegen nicht. Was soll das? Da das Virus ja angeblich schon überall ist, kann ein Flieger von einem ins andere Land auch keine weiteren Schäden anrichten. Es ist also klar, dass da etwas ganz anderes hinterstreckt als dieses beinahe lächerliche Virus.