Hamburg: AfD-Klage gegen Ausgangssperre erfolgreich

Hamburg: AfD-Klage gegen Ausgangssperre erfolgreich

Einer Klage der AfD in Hamburg gegen die vom Senat verhängten nächtlichen Ausgangssperren ist vor dem zuständigen Verwaltungsgericht stattgegeben worden. Insgesamt vier Kläger der AfD-Fraktion der Hansestadt hatten sich zusammengetan, um gegen die für sie unverhältnismäßigen Maßnahme vorzugehen. Das Gericht gab den Klägern im Eilverfahren Recht. Nach der Entscheidung der Richter müssen die Klagenden keine Strafen befürchten, wenn sie sich in der Nacht mit einem höchstens 12 Stunden alten negativen Corona-Tests im Freien bewegen. Der Senat hatte zuvor die Aufhebung der Ausgangssperre für Mitte der Woche angekündigt.

AfD: “Ein Sieg für die Grundrechte aller Bürger”

In einer Pressemitteilung äußerten sich Teile der AfD-Fraktion Hamburg erfreut über das Urteil: Es sei wichtig gewesen, „ein Zeichen gegen die autoritären Auswüchse der Corona-Politik zu setzen.“ Der Senat verordne „schwerwiegende Freiheitseinschränkungen viel zu leichtfertig“. Die AfD werde weiterhin den rechtlichen Weg einschlagen, „wenn der Senat die Grenzen unserer Verfassung überschreitet.“ Der Sieg sei nicht nur für die AfD, „sondern für die Grundrechte aller Bürger.“

Stadt Hamburg will Beschwerde einlegen

Martin Helfrich, der Pressesprecher der Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, kündigte an, dass die Stadt Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht einlegen werde. Der Senat begründete die Beschwerde unter anderem damit, dass der PCR-Test „nur eine Momentaufnahme über die fehlende Infektiosität des Getesteten“ liefere.

Es wird eine spannende Verhandlung am Oberverwaltungsgericht werden.

TM

 

Hamburg: AfD-Klage gegen Ausgangssperre erfolgreich Zuletzt aktualisiert: 10.05.2021 von Team Münzenmaier