Das am Mittwoch ausgesprochene Verbot der Berliner Versammlungsbehörde gegen die groß angekündigte Demonstration gegen die Corona-Politik der Bundesregierung ist medial viel beachtet worden. In den sozialen Netzwerken liefen die Drähte heiß, die Tageszeitungen überschlugen sich mit Meldungen und Kommentaren zum umstrittenen Verbot. Allen voran SPD-Innensenator Andreas Geisel spielte im Verbotsverfahren eine äußerst unglückliche Rolle, als er die Demonstrierenden pauschal als Corona-Leugner und Rechtsextremisten betitelte und mit seinen Aussagen darauf hindeutete, dass nicht nur der Infektionsschutz maßgeblich für das Verbot der Demonstration war.
Am heutigen Freitagmittag hat das Verwaltungsgericht die Verbotsverfügung für die Demonstration nun aufgehoben. Das Gericht gab somit einer Klage der Veranstalter recht, welche auf die Versammlungsfreiheit verwiesen und geklagt hatten. Die Deutsche Presse-Agentur veröffentlichte ein Statement des Berliner Gerichtssprechers, welcher nach dem Eilverfahren feststellte, dass die Veranstaltung unter Auflagen in jedem Fall stattfinden könne. Da Einsprüche beider Seiten noch möglich sind, ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieses Verbotsmanöver eine Finte gewesen sein könnte, um die Mobilisierung für die Demonstration ins Stocken zu bringen. Der morgige Tag wird zeigen, ob sich Andreas Geisel dabei nicht verschätzt hat.
TM
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