Genderwahn: FDP und Grüne wollen Geschlechtswechsel via Bekenntnis

Genderwahn: FDP und Grüne wollen Geschlechtswechsel via Bekenntnis

Während die öffentliche Wahrnehmung auf den eskalierenden Nahostkonflikt und das Corona-Virus gerichtet ist, werden an diesem Mittwoch im Bundestag zwei Gesetzesentwürfe der FDP und der Grünen zum zweiten und dritten Mal beraten, die eine Reform des Transsexuellengesetzes vorsehen. Bei genauerer Betrachtung gestalteten sich die Reformpläne der Liberalen und Bündnis 90 hoch problematisch. Sexualmediziner schlagen Alarm, in einem Medienbericht ist von einem „koordinierte [n] Angriff auf die medizinische Ethik“ die Rede.

Wissenschaft? Nein, danke: Geschlechterbegriff in grün-gelb

Konkret geht es um den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung“ und den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes“.

Die Grünen beschreiben ihr Vorhaben sehr eindeutig, die FDP verklausuliert und verkompliziert ihr Ansinnen. Das Ziel ist jedoch bei beiden Fraktionen eindeutig herauszulesen: Zukünftig soll jede Person das Geschlecht durch einen einfachen Sprechakt ändern dürfen. Im Entwurf der Grünen heißt es im Lösungsteil wörtlich, „dass alle Menschen eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei einem Standesamt abgeben können.“

Im Entwurf wird konkret formuliert:

„Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung

(1) Jede Person kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einemdeutschen Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 Absatz 3 vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll.“

Die FDP führt aus:

„Personen, deren Personenstandseintrag von ihrer Geschlechtsidentität abweicht, können gegenüber dem zuständigen Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll.“

Aus Christian wird Christiane, aus Annalena wird Anton. Und dass innerhalb weniger Minuten.

Grüne wollen Altersgrenze für genitalverändernde Eingriffe senken

Gestaltet sich dieses Ansinnen nicht problematisch genug, drängt die Grünen-Fraktionen auf eine Absenkung der Altersgrenze für einen körperlichen Geschlechterwechsel. Ab der Vollendung des vierzehnten Lebensjahres sollen Kinder selbst entscheiden dürfen, ob sie einen hormonellen und operativen Wechsel vornehmen möchten. Die Fraktion schlägt dazu vor:

„Ein genitalverändernder chirurgischer Eingriff an einem Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist nur mit seiner Einwilligung zulässig. In solchen Fällen bedarf es zusätzlich der Einwilligung der sorgeberechtigten Person. Verweigern die sorgeberechtigten Personen derer Einwilligung, so ersetzt das Familiengericht die Einwilligung, wenn: 1. eine Beratung des Kindes stattgefunden hat, 2. das Kind einwilligungsfähig ist, 3. der Eingriff dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.“

Protest aus allen Richtungen

Zahlreiche Kinderschutz- und Elternverbände kritisieren, dass Kindern im Alter der Pubertät eine Entscheidung zugetraut werde, deren Tragweite die Heranwachsenden noch nicht überblicken können. Im vorliegenden Bericht einer großen deutschen Tageszeitung warnt die Sexualmedizinerin Renate Försterling ebenfalls ausdrücklich vor dem Irrglauben, Kinder könnten die weitreichende Entscheidung von beispielsweise lebenslanger Hormongabe und zahlreichen Operationen abschätzen. Besonders kritisch sei das hohe Tempo, das bei der Entscheidung zur Geschlechtsumwandlung gemacht werde.

Ideologische Kraft der Transgenderbewegung: Strafzahlungen von 2500 Euro

Unübersehbar in den Entwürfen ist der Einfluss der Transgenderbewegung und die wenig beachtete medizinische Perspektive. Der Fokus liegt in beiden Fällen klar auf dem Konzept der Geschlechtsidentität, die Grünen ignorieren weitestgehend die folgenschweren körperlichen Eingriffe für die Kinder. Darüber hinaus fordert Bündnis 90 Strafen für diejenigen, die das vergangene Geschlecht einer geschlechtsumgewandelten Person benennen:

„Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.“

Die FDP ruft die gleiche Summe auf:

 „Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.“

Bürger werden offensichtlich mit Zwang auf eine Genderideologie verpflichtet. Die FDP und die Grünen unterscheidet in dieser Frage nur noch die Parteifarbe.

TM

Genderwahn: FDP und Grüne wollen Geschlechtswechsel via Bekenntnis Zuletzt aktualisiert: 19.05.2021 von Team Münzenmaier

Eine Antwort auf “Genderwahn: FDP und Grüne wollen Geschlechtswechsel via Bekenntnis”

  • meckerpaul

    Von meckerpaul

    Verrückt!
    Verantwortungslos!
    Verkommen!

    G R Ãœ N E & MITLÄUFERPARTEIEN CDU – CSU – F.D.P. – SPD – LINKE (STASIPARTEI).

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