EuGH-Urteil könnte Kommunen in Bedrängnis bringen

EuGH-Urteil könnte Kommunen in Bedrängnis bringen

Einerseits wird die Daseinsvorsorge gefordert, andererseits eben diese immer schwieriger gestaltet. In den Kommunen stellen ÖPNV oder Schwimmbäder nahezu immer defizitäre Betriebe dar. Damit diese aufrecht gehalten werden können, finanziert man sie durch gewinnbringende Stadtwerke, indem über Tochtergesellschaften Gewinne und Verluste gegengerechnet werden.

So weit so gut. Doch jetzt prüft der Europäische Gerichtshof, ob das möglich sein darf. Kippt der EuGH die gängige Praxis, drohen den – meist verschuldeten – Kommunen saftige Steuernachzahlungen. Als Folge dessen werden dann wohl reihenweise Bäder geschlossen und der Nahverkehr drastisch reduziert.

Womöglich wird die Steuernachzahlung bei einem Urteil vollstreckt und im Gegenzug die Querverbünde aufgelöst, gewinnbringende Betriebe versteuert und Verlustbetriebe subventioniert. Unterm Strich wird es dabei keine Gewinner geben. Lediglich der Aufwand an Arbeit und Kosten steigt wieder einmal und der Steuerzahler ist der Leidtragende.

Sicherlich ist es möglich, dass am Ende die Stadtwerke im Bereich Strom dadurch die Preise drastisch senken und auf dem Markt gegenüber den Konkurrenten in Wettbewerb treten könnten. Auch wenn sich der Bürger erst mal darüber freut, letztlich werden die entstehenden Kosten anderweitig wieder auf ihn zukommen.

Wilde Träumereien aus dem linken Lager, die gerne den Nahverkehr ausbauen, gar kostenlos gestalten möchten, dürfte damit ebenfalls ein jähes Ende finden.

TM

EuGH-Urteil könnte Kommunen in Bedrängnis bringen Zuletzt aktualisiert: 21.11.2019 von Team Münzenmaier