Kurznachrichten

Es reicht! AfD klagt gegen den Verfassungsschutz

Laut übereinstimmenden Medienberichten möchte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD in der kommenden Woche als sogenannten „Verdachtsfall“ einstufen. Dies ermöglicht der Behörde unter anderem das Mithören von Telefonaten, die Observation von Parteimitgliedern und den Einsatz von V-Leuten. Die Bespitzelung der politisch größten Opposition im Deutschen Bundestag bedeutet einen einmaligen Vorgang in einer westlichen Demokratie. Dass die Beobachtung aufgrund politischer Einflussnahme erfolgt, ist spätestens nach der Veröffentlichung eines internen Papiers der Behörde aus Berlin offensichtlich. Auch Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Leiter des Bundesamts, bestätigte unlängst politischen Druck, die AfD als Gesamtpartei zu überwachen. Thomas Haldenwang (CDU), der Maaßen im September 2018 an der Spitze der Behörde ablöste, zeigte sich in Folge als williger Gehilfe der politischen Verantwortungsträger.

Die AfD möchte sich diese Diffamierung in Folge der Instrumentalisierung der Behörde nicht länger gefallen lassen. Daher hat die Bürgerpartei in dieser Woche zwei Klagen beim Verwaltungsgericht in Köln eingereicht. In der ersten Klage beantragt die Partei, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als „Verdachtsfall“ einzuordnen und dies öffentlich zu verbreiten. Die zweite Klage bezieht sich auf Angaben zu Mitgliederzahlen beim mittlerweile aufgelösten „Flügel“. Jeweils anhängig sind zwei Eilanträge auf einstweilige Unterlassung.

Die Partei beruft sich in ihren Klagen unter anderem auf das Recht auf Chancengleichheit nach dem Grundgesetz. In diesem Jahr stehen insgesamt sechs Landtagswahlen und im Herbst die Bundestagswahl an.

Offensichtlich werden von den Altparteien und dem politisch instrumentalisierten Verfassungsschutz alle Mittel ausgeschöpft, um der AfD im Superwahljahr zu schaden.

Dies ist ein inakzeptabler Vorgang in einer Demokratie!

TM

 

Es reicht! AfD klagt gegen den Verfassungsschutz Zuletzt aktualisiert: 24.01.2021 von Team Münzenmaier
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