Berlin
Stephan Brandner, Vorsitzender des Rechtsausschusses, soll abgewählt werden. Das wäre ein Novum nach 70 Jahren parlamentarischer Geschichte. Ebenso war es ein Novum, daß tatsächlich gewählt wurde, denn früher wurde der Ausschussvorsitzende lediglich bestimmt. Erst mit Einzug der AfD in den Deutschen Bundestag besann man sich darauf, die Vorsitzenden zu wählen – aber nur die drei Vertreter der AfD, die damit im eigentlichen Sinne die einzigen, demokratisch legitimierten Vorsitzenden in den Ausschüssen sind.
Zuletzt ausschlaggebend war die Empörung darüber, daß Stephan Brandner die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Udo Lindenberg als „Judaslohn“ betitelte. Sollte dies tatsächlich ein Grund für eine Abwahl sein, so dürfen wir eigentlich weitere Abwahlen, Enthebungen oder nachträgliche Rügen erwarten. Dies beträfe Rainer Brüderle (FDP), Johannes Kahrs (SPD) und Karl Lauterbach (SPD), sowie Winfried Mack (CDU). Das wäre folgerichtig und konsequent und würde den Verdacht vermeiden, es ginge hierbei nur um den politischen Gegner. Aber Doppelmoral und Messen mit zweierlei Maß ist eine beliebte Methode bei den Altparteien
Das öffentlich rechtliche Fernsehen müsste dann ebenfalls erklären, wieso die Folge „Judaslohn“ aus der Krimireihe „SOKO Stuttgart“ gesendet wurde und Marius Müller-Westernhagens Lied „Judaslohn“ von 1994 kommt dann sicherlich auf den Index („Ich möchte erzählen von falschen Göttern von Politik von Judaslohn“).
Aber keine Sorge, Angela Merkel hat kürzlich in einem Spiegel Interview versichert, um die Meinungsfreiheit in diesem Land sei es gut bestellt (Zumindest in ihrem Sinne…).
TM
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