Erst auf massiven Druck hin lockerte die Bund-Länder-Konferenz die massiven Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte im Zuge der Corona-Krise. Der Shutdown bedroht nach wie vor unzählige Existenzen in diesem Land. Die AfD forderte in den letzten Tagen und Wochen bereits ein Ende des Lockdowns und der damit verbundenen Abschaffung von Grund- und Freiheitsrechten.
Trotz der verkündeten Lockerungen befindet sich dieses Land noch lange nicht auf dem Weg in die Normalität. Die AfD beantragt daher im Deutschen Bundestag, den Grundrechten endlich wieder Geltung zu verschaffen und die Versammlungs- und Religionsfreiheit auch während einer epidemischen Lage zu sichern.
Darüber hinaus gibt es auch einen zweiten Antrag mit dem Titel „Nein zu Big Brother – Keine Datensammlung durch eine Corona-App“. Die AfD wendet sich damit gegen die potentiellen Massen-Ausspähungen durch eine Covid-19-Tracking-App und fordert die Bundesregierung auf, diesen Albtraum für jeden Datenschützer nicht weiterzuentwickeln, mindestens aber sicherzustellen, dass der Einsatz einer solchen App zu keiner weiteren Einschränkung von Grundrechten führt.
Beatrix von Storch eröffnet die Debatte
Beatrix von Storch spricht zu Beginn an, dass dieses Land seit dem Frühjahr 2020 quasi von einer Notstandsregierung ohne parlamentarische Kontrolle regiert wird und diese in die Grundrechte der Bürger so drastisch eingegriffen hat, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt ist.
Das Abbügeln von Debatten durch Begriffe wie „Öffnungsdiskussionsorgien“ ist zutiefst undemokratisch. Die AfD forderte bereits vor Ostern Öffnungsperspektiven für alle Branchen unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln. Dass sich nun die Ministerpräsidenten der Kanzlerin widersetzt haben ist zwar ein Befreiungsschlag, aber die Einschränkung der Freiheits- und Grundrechte war ein gefährlicher Präzedenzfall.
Da sich die Exekutive jedoch vorbehält, die Freiheit der Bürger nach Gutdünken wieder zu beschränken, ist der Antrag der AfD umso notwendiger.
Phillipp Amthor – Klassenclown der CDU
Phillipp Amthor, der konservative Posterboy, lenkt vom eigentlichen Thema mit dem Vorwurf ab, Frau von Storch hätte sich im Ton vergriffen. Anschließend behauptet er allen Ernstes, der Antrag sei schon wegen des Titels diffamierend, da gar keine Grundrechte eingeschränkt gewesen seien. Dass man Verwandte nicht mehr besuchen, seinen Betrieb nicht weiterführen und höchstens mit seinen Mitbewohnern spazieren gehen darf, all dies stellt für Amthor keine Einschränkung der Grundrechte dar?
Noch absurder wird es, als Amthor lobt, dass das Bundesverfassungsgericht diverse Einschränkungen im Nachgang einkassiert habe und deswegen keine AfD-Anträge nötig wären. Dann reißt der Klassenclown der CDU noch Zoten und versucht die AfD krampfhaft mit Verschwörungstheorien in Verbindung zu bringen.
Im weiteren Verlauf gesteht Amthor dann aber doch ein, dass es Freiheitsbeschränkungen gegeben hat und beklagt, dass es dafür so viel Zustimmung gab. Als aufmerksamer Beobachter der Rede mutet der Auftritt schon fast schizophren an.
Konstantin Kuhle (FDP) bemüht sich um Distanz
Konstantin Kuhle berichtet von einem Dialog mit einem Reisebürobetreiber, der eine Demonstration organisieren wollte und nicht weiß, ob das überhaupt möglich sei. Kuhle betont, dass es wichtig ist, dass über Versammlungsfreiheit diskutiert werde und beklagt autoritäre Reflexe. Er will die Diskussion „nicht der AfD überlassen“. Es fällt dem FDP-Mann sichtlich schwer, ein Plädoyer für die Versammlungsfreiheit zu halten und gleichzeitig krampfhaft Distanz zur AfD zu halten. Dieses Lavieren wirkt nicht nur wenig souverän, sondern zerstört auch jede Glaubwürdigkeit, welche die FDP als Gesamtpartei sowieso schon lange verloren hat.
Mahmut Özdemir macht sich über Grundrechtseinschränkung lustig
Özdemir versucht sich in Ironie, diffamiert den Antrag und unterstellt der AfD, kein Konzept zu haben. Anschließend fragt der selbstverliebte Sozialdemokrat, wo die AfD-Fraktion denn war, als das Osterfest unter massiven Einschränkungen stattfand. Herr Özdemir vergisst dabei wohl, dass das Positionspapier der AfD-Fraktion zu den Corona-Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt schon längst veröffentlicht war. Scheinbar wollte der rote Abgeordnete dies gar nicht zur Kenntnis nehmen.
Weiter lobt er einen „intakten Rechtsstaat“, allen voran aber sich selbst und das Handeln der Bundesregierung. Herr Özdemir verdreht Tatsachen und findet den Antrag der AfD ebenfalls „nicht redlich“. Die Grundrechte haben, laut dem SPD-Mann, immer Geltung gehabt und das Verfassungsgericht habe diese dem Bürger stets garantiert. Die vorgetragene Rede ist ein blanker Hohn für jeden Bürger, welcher sich in den letzten Wochen massiv in seinen Grundrechten beschnitten sah.
André Hahn von der Linken grenzt sich ab
Dr. André Hahn von der Linkspartei sieht im Gegensatz zu seinem Vorredner sehr wohl, dass Grundrechte massiv eingeschränkt waren und immer noch eingeschränkt sind. Neunmalklug meint er, dass sie dabei aber keine Nachhilfe von der AfD bräuchten. Wenn man inhaltlich nichts zu bieten hat, muss man eben zum direkten Angriff auf persönlicher Ebene übergehen. So zumindest gestaltet sich der Beitragsaufbau des Redners der Linkspartei. Abseits dessen kritisiert er zwar das Handeln der Bundesregierung, jedoch ohne dabei Bezug auf den eigentlichen Antrag zu nehmen.
Die Grüne Canan Bayram mal wieder nicht ganz auf der Höhe
Immer wenn Canan Bayram ans Mikrofon tritt, wird es inhaltlich und rhetorisch unterirdisch. Die Zuhörer sollten auch dieses Mal nicht enttäuscht werden. Bayram wirkt zu Beginn leicht verwirrt und stellt dann ihre Rede unter die Überschrift „Verantwortung“. Strategie und Vorschlag im Antrag will Frau Bayram nicht verstanden haben. Nun gut, dafür hätte sie den Antrag wohl lesen müssen. Für Lacher sorgt die Grünen-Rednerin mit ihrer Bekundung, nur Zwischenfragen von weiblichen AfD-Abgeordneten zuzulassen.
Bayram stellt sich selbst die Frage, ob es einen solchen Antrag überhaupt brauche, da ja schon Versammlungen unter Auflagen erlaubt waren. Dass diese Versammlungen unter massiver Einschränkung der Teilnehmerzahlen und fast unerfüllbarer Auflagen genehmigt wurden, ist an der Grünen wohl vorbeigegangen. Die Corona-Krise scheint Frau Bayram wirklich nicht gut zu bekommen, da sie am Schluss noch ein reichlich wirres Feuerwerk an lächerlichen Vorwürfen Richtung AfD von sich gibt, welche jeder Grundlage entbehren.
Christoph Bernstiel (CDU / CSU) macht Werbung für die App
Herr Bernstiel bekundet zunächst seine Traurigkeit darüber, dass ein solcher Antrag Misstrauen schüre. Misstrauen in die Bundesregierung ist für die CDU ja schon per se abzulehnen. Empörte Zwischenrufe gibt es, als der Redner die AfD und Linke in einen Topf werfen möchte. Bei der geplanten App verweist Bernstiel auf negative Beispiele und meint, in Deutschland würde dies ja alles ganz anders gemacht werden.
Bernstiel bekundet, eine solche App solle auf Freiwilligkeit basieren. Die Bürger sollen selbst entscheiden, wann, ob und welche Daten sie weitergeben werden. Er redet viel von Anonymisierungen, woran zu Recht starke Zweifel gehegt werden.
Joana Cotar (AfD) mahnt zum Schutz der Freiheit
Joana Cotar geht in ihrer Rede genauer auf die Corona-App ein. Sie rezensiert, welches Chaos schon in der Geschichte der Corona-App-Entwicklung steckt. Jens Spahn musste erst auf massiven Druck seitens der Bürger von einer zentralisierten Speicherung von Daten abweichen. Die Regierung testet wohl mit der beschriebenen App ihre Grenzen aus, wie weit sie bei der Ausspähung der Bürger gehen kann.
Es gibt genügend Länder, wo eine solche App überhaupt nicht funktioniert hat. Beispielsweise in Singapur.
Joana Cotar appelliert, der Krise mit gesundem Menschenverstand und nicht mit der weiteren Einschränkung von Freiheit und Grundrechten zu begegnen.
Sebastian Hartmann (SPD) stellt seiner eigenen Partei die Unbedenklichkeit aus
Hartmann erinnert an vergangene Pandemien wie die spanische Grippe. Er redet viel von Verantwortung und gemeinsamen Aufgaben. Wieder einmal typisches SPD-Selbstlob anstatt inhaltliche Debatte. Um einer inhaltlichen Auseinandersetzung vollständig aus dem Weg zu gehen, kanzelt Hartmann die AfD einfach damit ab, sie persönlich zu diffamieren. Die SPD ist laut ihm einfach von Natur aus über den Vorwurf erhaben, die Grundrechte einzuschränken. Später sieht er dann aber doch „massive Eingriffe“ in die Religionsfreiheit, meint aber, dass „wir Bürgerinnen und Bürger das gemeinsam geschafft haben“!? Mal wieder stehen sinnlose Floskeln vor inhaltlichen Diskussionen. Der AfD wird dann noch abgesprochen, über Grundrechte sprechen zu dürfen und fertig ist der inhaltslose Beitrag des SPD-Redners.
Benjamin Strasser (FDP) als Moralist
Strasser beklagt ebenfalls massive Einschränkungen in die Religionsfreiheit und wirft der AfD vor, dass im Antrag der muslimische Fastenmonat Ramadan nicht vorkommt. Ein durchsichtiges Manöver des FDP-Mannes. Darüber hinaus gibt Strasser in seinem Redebeitrag nichts Nennenswertes zu Protokoll. Er kritisiert wachsweich die Bundesregierung für Einschränkungen der Religionsfreiheit. Mehr kommt nicht.
Niema Movassat (Die Linke): An Unverschämtheit nicht zu überbieten
Herr Movassat schimpft auf das Verhalten der Ministerpräsidenten und betont die Notwendigkeit von Opposition. Er leitet schnell zur AfD über und äußert, neben dem Vorwurf des Schürens von Ängsten, noch allerlei weitere unverschämte Vorwürfe. An Ausfälligkeit nicht zu überbieten ist der Vorwurf, die AfD befände sich in der Nähe der NSDAP. Inhaltlich will sich Movassat mit dem Antrag gar nicht beschäftigen, weil er zu viel damit beschäftigt ist, sich über die Nichterwähnung von muslimischen Feiertagen bei der Religionsfreiheit aufzuregen.
Tino Sorge (CDU / CSU) macht es sich leicht
Zum Thema „Ängste schüren“ passt dann auch der Beitrag von Tino Sorge. Dieser betont erst einmal die Gefahren von Corona und rückt anschließend den Antrag der AfD, wie schon mehrfach geschehen, in die Nähe von Verschwörungstheoretikern. Mit pauschalen Diffamierungen und Verdrehungen von Sätzen aus dem Zusammenhang machen es sich die Altparteien naturgemäß leicht. CDU-Redner Sorge wendet wiederum die Verdrehungstaktik von ausgesprochenen Sätzen an, um der AfD Widersprüchlichkeiten unterzuschieben.
Stephan Pilsinger (CDU / CSU) wiederholt Regierungserklärung
Pilsinger tritt ans Mikrofon und rattert gelangweilt das Regierungs-Einmaleins der Bundesregierung zu Corona herunter. Die Krise sei gut gemeistert, Fortschritte dürfen nicht verspielt werden… Allzu offensichtlich hätte der CDU-Abgeordnete nicht bei der Kanzlerin abschreiben dürfen. Kritik an der App ist aus seiner Sicht Panikmache und deswegen nicht zulässig.
Fazit
Die Arroganz der Altparteien wurde bei dieser Debatte nur allzu deutlich. Gerechtfertigte Kritik an der Regierung ist direkt unter dem Zauberwort „Schüren von Ängsten“ abzutun. Je nach Redner gibt es gar keine Einschränkung der Grundrechte oder diese sind pauschal gerechtfertigt. Auf jeden Fall sehen die Altparteien keinen Bedarf bei der Verteidigung genannter Grundrechte. Besonders absurd ist es, dass ein CDU-Redner lobt, dass CDU-Maßnahmen vom Bundesverfassungsgericht einkassiert werden.
Kritik an der App verbitten sich die Regierungsparteien ebenso grundsätzlich. Die Bürger sollen doch einfach darauf vertrauen, dass mit ihren Daten kein Schindluder betrieben und keine Ausspähung stattfinden wird. Die AfD wird dennoch weiter wachsam sein und als Opposition genau aufpassen, dass nicht noch mehr Grundrechte von dieser Regierung verletzt werden.
Erschreckend, dass die AfD im Bundestag die einzige Partei ist, die sich die Freiheit der Bürger auf die Fahnen geschrieben hat. Diese wird die bürgerliche Opposition weiter entschieden verteidigen.
TM
Von Siegfried Tutas
Deshalb kann eine sogenannte Beliebtheitsskala auch aussehen wie sie will. Meine Wahl ist und bleibt bei der AFD