Es ist ein schwerer Schlag gegen die Freiheitsrechte der einzelnen Bürger in Deutschland.
Vergangenen Abend hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Eilanträge gegen die von der Bundesregierung verhängten nächtlichen Ausgangssperren abgelehnt. Zahlreiche Bundestagsabgeordnete der AfD hatten gegen die sog. Bundesnotbremse geklagt, darunter der rheinland-pfälzische Spitzenkandidat und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sebastian Münzenmaier. Dir zuständigen Richter begründeten ihre Maßnahme mit den möglichen Nachteilen, wenn diese „bundeseinheitlich wirkende Maßnahme der Infektionsbekämpfung“ vorläufig außer Kraft gesetzt würde.
Die AfD möchte den Kampf für die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger jedoch nicht aufgeben und bringt einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht ins Plenum des Bundestags ein. Falls 25 Prozent der Abgeordneten dem Antrag zustimmen, könnte dieses rechtlich scharfe Schwert ins Feld geführt werden. Es bestünde neue Hoffnung für die Wiedererlangung von Grundrechten, die aufgrund der sog. Bundesnotbremse massiv eingeschränkt werden.
Die Reden zur Debatte um die Normenkontrolle des Infektionsschutzgesetzes:
Stephan Brandner (AfD): Das scharfe Schwert Normenkontrollklage: “Zeigen wir Merkel, wo die Glocken hängen!”
Der Chefjustiziar der AfD-Bundestagsfraktion appelliert leidenschaftlich an die anderen Parteien, dem AfD-Antrag zuzustimmen. Der Kampf gegen das offensichtlich verfassungswidrige Infektionsschutzgesetz müsse zusammengeführt worden.
Der FDP erklärt Brandner im Anschluss, dass das scharfe Schwert gegen das Gesetz die abstrakte Normenkontrollklage sei. Die Liberalen hätten sich in ihrer Politik nur mit dem stumpfen Schwert der Verfassungsbeschwerde zufriedengegeben. „Warum diese Zurückhaltung“, fragt der Rechtsanwalt. Als Partei der Freiheit, der Grundrechte, der Demokratie und der Grundrechte und der Normalität werde die AfD alles unternehmen, um gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzugehen. Deshalb schlage die Bürgerpartei den Weg der abstrakten Normenkontrolle vor.
Im Sinne der Freiheit müsse mit allen politischen und rechtlichen Mitteln gegen das Gesetz vorgegangen werden.
„Zeigen wir Angela Merkel, wo die Glocken hängen“, beendet Brandner seinen Redebeitrag.
Die Rede von Stephan Brandner im Video:
Nina Warken (Union): “In Deutschland gelten Grundrechte ohne Wenn und Aber”
Für die Bundesregierung erwidert die CDU-Abgeordnete Nina Warken. Die 41-Jährige betont, dass das Grundgesetz und die Grundrechte auch in Krisenzeiten zählen würden. Nur wenige Sekunden später stellt die Integrationsbeauftrage der Unionsfraktion jedoch fest, dass die Grundrechte nicht völlig grenzen- und schrankenlos seien. Sie verweist dabei auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und nennt die Zahl von 80.000 Corona-Toten.
Die Zahl der Infizierten sei exponentiell gewachsen und die Intensivstationen vollgelaufen, daher seien Einschränkungen von 22-5 Uhr verkraftbar. Menschenleben würden damit gerettet. Zum Ende ihres Beitrags verteidigt Warken die Inzidenzwertgrenzen und erklärt, dass die Maßnahmen anfangen, zu greifen. Deutschland sei eines der freiesten Länder der Erde, die Normenkontrollklage jedoch unnötig und unzulässig. Die Union werde den Antrag „natürlich“ ablehnen, so die CDU-Abgeordnete zum Schluss.
Wieland Schinnenburg (FDP): Geschenke zur Ablenkung des eigentlichen Themas
Der Auftritt des Liberalen-Vertreters erinnert eher an Satire als seriöse Politik. Den Antrag der AfD bezeichnet Schinnenburg als peinlich und führt dafür verschiedene Gründe an. Unter anderem verunglimpfe der Antragssteller Stephan Brandner und diskreditiert den AfD-Politiker als „hoffnungslose[n] Fall“.
Im Anschluss gibt es Geschenke für die AfD-Fraktion: ein bebildertes Grundgesetz und FFP2-Masken sollen die größte Oppositionspartei im Bundestag erfreuen.
Eine Zwischenfrage von Brandner, weshalb Schinnenburg kaum inhaltlich spräche und nun erklären solle, weshalb die FDP den Weg der Normenkontrolle nicht nehmen wollen, bügelt der 62-Jährige mit Ausreden ab. Die Verfassungsbeschwerde sei ein spitzes juristisches Schwert, im Hauptsacheverfahren seien gute Erfolgschancen gegeben. Staat der Normenkontrolle müsse nun das Impfen vorangetrieben und die Kontaktnachverfolgung verbessert werden. Zum Ende fordert der FDP-Abgeordnete Freiheiten nur für Corona-Geimpfte und Genesene.
Edgar Franke (SPD): Ausgangssperren helfen
Der SPD-Abgeordnete Edgar Franke betont die Wichtigkeit von konsequenten Maßnahmen und bundeseinheitlichen Regelungen. Die umstrittenen Ausgangssperren würden helfen, diese seien ja auch klar zeitlich begrenzt worden. Der 61-Jährige sieht eine angemessene und maßvolle Regelung, während es der AfD nur um parteipolitische Spielchen gehe.
In der Corona-Krise sieht der Sozialdemokrat Deutschland auf dem richtigen Weg: Schnelleres Impfen, keine Überlastung des Gesundheitssystems. Besiegt sei das Virus jedoch noch lange nicht. Ähnlich wie der FDP-Abgeordnete Schinnenburg spricht sich auch Franke für mehr Rechte für Geimpfte, Genesene und auch Getestete aus. Es brauche Öffnungsperspektiven und langsame Schritte zurück in die Normalität.
In gewohnter GroKo-Polemik endet Franke und appelliert, dass die Solidarität das wichtigste Mittel gegen die Pandemie bleibe.
Niema Movassat (Die Linke): Mit “Nazis” kooperiert man nicht, man bekämpft sie
Movassat scheint auf Freiheitsrechte nicht so viel Lust zu haben. Der AfD-Antrag sei „Bullshit“ und solle nur YouTube-Klicks generieren, so der 36-Jährige. Nach einem kurzen Schweif auf die Wirtschaft kommt der Linke zur Normenkontrolle. Warum solle der Bundestag ein Gesetz wieder einreißen, was er selbst beschlossen hat, fragt Movassat und bezeichnet im Anschluss den Antrag als pathetisches Gewinsel nach Aufmerksamkeit. Die AfD sei ohne Konzept und führe eine Politik der Beliebigkeit. Zum Ende beleidigt der Abgeordnete die Querdenker als Leerdenker und appelliert, dass mit „Nazis“ nicht kooperiert werde. Stattdessen seien sie im Parlament und auf der Straße zu bekämpfen. Auf seine „Nazi“-Beleidigung wird Movassat später von Bundestagspräsident Schäuble (CDU) angesprochen, für seine Gewaltfantasien nicht. Im Nachgang erhielt er für die Bezeichnung der AfD-Abgeordneten als “Nazis” noch einen Ordnungsruf.
Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen): AfD habe nichts mit Freiheit zu tun
Die Enthaltungs-Könige der Grünen schicken Janosch Dahmen ins Rennen, der sich in Unterstellungen übt. Die AfD habe nichts mit Freiheit zu tun, ganz im Gegenteil eine Freiheitsfeindliche Ideologie. Der 39-Jährige verweist auf das Recht auf Leben und unterstellt der AfD, die Menschen im Land zu gefährden. Auch Dahmen setzt eine Spitze gegen die Querdenken-Bewegung und spult eine ganze Liste an Vorwürfen gegen die Bürgerpartei ab.
Dr. Christian Wirth (AfD): Keine Notlage entbindet uns von der Pflicht, Grundrechte zu schützen
Als zweiter Vertreter der AfD ergreift Christian Wirth das Wort, der Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen die Bundesnotbremse eingereicht hatte. Keine Notlage entbinde die Abgeordneten von der Pflicht, die Grundrechte zu schützen. Emotional stellt der 58-Jährige fest, dass das vorliegende Infektionsschutzgesetz gegen die Verfassung verstoße.
Die Bürger würden in ihrem Rechtsweg beschnitten. Es sei die Chance den Menschen in Deutschland zu zeigen, dass Gewaltenteilung, Föderalismus und das Grundgesetz schützenswert seien.
„Stimmen Sie Normenkontrollklage zu“, appelliert Wirth zum Ende an die anderen Fraktionen.
Helge Lindh (SPD): AfD mit parasitärem Politikkonzept
Von Helge Lindh kommt zur Normenkontrolle kaum Inhalt, sondern wieder einmal mehrere Minuten Selbstdarstellung.
Das Politikkonzept der AfD bezeichnet Lindh als parasitär und sieht im Antrag ein durchschaubares Manöver. Die Meinungsfreiheit und das Grundgesetz würden funktionieren, nur die Alternative stifte Angst vor dem angeblichen „Unrechtsstaat“. Der größten Opposition im Bundestag wirft der 44-Jährige in einer imaginären Zukunftsperspektive vor, dort selbst Grundrechte abzuschaffen.
Die AfD setze auf Missgunst, es brauche jedoch Empathie und Mitgefühl.
Faule Ausreden: Die FDP entlarvt sich selbst
Die Debatte zur Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entlarvte den Liberalismus der Freien Demokraten als rein politisch ausgeführten Opportunismus. Während die AfD mit ihrem Antrag und in den Redebeiträgen betonte, dass im Sinne der Freiheit alles politische und rechtliche Mittel gegen das Gesetz angeführt werden müssten, beschränkt sich die FDP mit einer medial breit ausgeschlachteten Werbekampagne. Einen weiteren politischen Kampf wird es mit der Umfallerpartei offensichtlich nicht geben. Die Linke versteckte sich hinter Antifa-Parolen, die GroKo-Parteien und die Grünen sehen die Grundrechte nicht in Gefahr. Im Herbst kann jeder Bürger für Freiheit und Bürgerrechte wählen. Diese gibt es nur mit der AfD.
TM
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