Christian Wirth (AfD) klagt gegen „Corona-Notbremse“

Christian Wirth (AfD) klagt gegen „Corona-Notbremse“

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die bundeseinheitliche „Notbremse“ eingereicht. Wirth bezweifelt in seinem Anklageschreiben allen voran die Verhältnismäßigkeit der verhängten Maßnahmen.

Emotionale Debatte im Bundestag

Das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist eines der umstrittensten Gesetze in der Geschichte der Bundesrepublik. Emotional wurde im Plenum des Bundestags darüber diskutiert, ob die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus noch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. AfD-Fraktionschef Alexander Gauland bezeichnete das Vorhaben der Großen Koalition als „Angriff auf die Freiheitsrechte, den Föderalismus wie den gesunden Menschenverstand“ sowie als „Tabubruch“. Trotz der Bedenken aus der Opposition setzten sich die Regierungsparteien in der abschließenden Abstimmung mit 342 zu 250 Stimmen bei 64 Enthaltungen durch. In der Zwischenzeit ist die sog. „Bundes-Notbremse“ in Kraft, auch weil das Gesetz zügig den Bundesrat passierte und von Bundespräsident Frank Walter Steinmeier unterzeichnet wurde.

AfD: Geplante abstrakte Normenkontrollklage

Doch die AfD wehrt sich dagegen!

Die Fraktion im Deutschen Bundestag plant gegen die sog. „Bundes-Notbremse“ mit einer abstrakten Normenkontrollklage vorzugehen. Stephan Brandner, Chefjustiziar der Fraktion, erklärte, dass in der nächsten Sitzungswoche versucht werde, dafür die Unterstützung aus dem Parlament zu bekommen. Auch Individualverfassungsbeschwerden unterstütze die Fraktion, so Brandner weiter.

Der AfD-Innenexperte Christian Wirth hat eine solche Verfassungsbeschwerde mittlerweile beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Innenexperte Wirth: „An der frischen Luft steck sich so gut wie niemand an.“

Der Landesvorsitzende der AfD im Saarland argumentiert in seiner insgesamt 48-seitigen Verfassungsbeschwerde allen voran mit der fehlenden Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und den damit einhergehenden verfassungsrechtlichen Bedenken:

„An der frischen Luft steckt sich so gut wie niemand an. Warum darf ein Ehepaar, das zusammenlebt, nach 22 Uhr nicht spazieren gehen?“, fragt der 58-Jährige. Darüber hinaus kritisiert der Rechtsanwalt den Sieben-Tage-Grenzwert von 100 pro 100.000 Einwohner als willkürlich und weist auf die mögliche Manipulation der positiven Tests durch die Zahl der durchgeführten Tests hin. Außerdem wirft Wirth der Bunds- und Landesregierung vor, die Zahl der Intensivbetten in Deutschland reduziert zu haben.

Die nächsten Tage werden zeigen, ob der AfD-Innenexperte mit seiner Beschwerde Erfolg hat.

TM

Christian Wirth (AfD) klagt gegen „Corona-Notbremse“ Zuletzt aktualisiert: 27.04.2021 von Team Münzenmaier

One Reply to “Christian Wirth (AfD) klagt gegen „Corona-Notbremse“”

  • Lollo Mahlberg

    Von Lollo Mahlberg

    Merkels Bundes-Notbremse wird zum wirtschaftlichen Overkill der bereits weitgehend in die Knie gezwungenen, hauptleidtragenden Branchen Einzelhandel, Gastronomie und Freizeitgewerbe – und ausgerechnet der CDU-Wirtschaftsrat warnt vor den verheerenden wirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Einheitsregelungen, die intelligenten und funktionierenden Öffnungskonzepten wie im Saarland, in Tübingen oder Rostock schlagartig den Garaus macht. Das Geheule der Unionspolitiker ist freilich wohlfeil – weil sie es versäumten (oder darin scheiterten), ihre kanzlerhörige eigene Bundestagsfraktion umzustimmen.

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